Sie planen eine Terrassenüberdachung in Sachsen und sind unsicher, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist? Die gute Nachricht: Kleinere Terrassendächer können Sie in Sachsen ohne förmliche Genehmigung errichten. Doch auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben müssen wichtige Vorschriften beachtet werden. Planeco Building kennt die spezifischen Regelungen der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch Wohnen erlaubt ist. Die baurechtliche Beurteilung hängt davon ab, ob die Überdachung als eigenständige Nebenanlage oder als Teil der Hauptanlage eingeordnet wird:
Am Haus befestigt: Gilt als Teil der Hauptanlage und muss innerhalb des Baufensters liegen
Freistehend: Kann als eigenständige Nebenanlage auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
Rechtliche Grundlage: Sächsische Bauordnung regelt alle spezifischen Anforderungen
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Sachsen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach mit dauerhaftem Wetterschutz. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die zwar geöffnet werden können, aber städtebaulich den Eindruck einer geschlossenen Überdachung erwecken.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen?
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1g der Sächsischen Bauordnung sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe von maximal 3 m verfahrensfrei. Diese Regelung gilt sowohl für freistehende als auch für an das Haus angebaute Überdachungen. Die Tiefe wird dabei von der Hauswand aus gemessen und bezieht sich auf die maximale Ausladung der Überdachung.
Maximale Grundfläche: 30 m² dürfen nicht überschritten werden
Maximale Tiefe: 3 m von der Hauswand gemessen
Mindestabstand: 3 m zum Nachbargrundstück erforderlich
Bebauungsplan: Vorgaben müssen eingehalten werden
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Sachsen?
Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung wird in Sachsen erforderlich, wenn die verfahrensfreien Grenzen überschritten werden. Dies ist der Fall bei einer Grundfläche von mehr als 30 m² oder einer Tiefe von mehr als 3 m. Zusätzlich kann eine Genehmigungspflicht entstehen, wenn besondere Umstände vorliegen:
Überschreitung der Größengrenzen: Mehr als 30 m² oder 3 m Tiefe
Grenzbebauung: Unterschreitung des 3-m-Abstands zum Nachbarn
Denkmalschutz: Lage in einem Denkmalschutzgebiet
Bebauungsplan: Widerspruch zu den festgesetzten Vorgaben
Wintergarten: Verglasung der Seitenwände macht Genehmigung erforderlich
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Das Errichten einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung oder unter Missachtung der baurechtlichen Vorschriften kann erhebliche Probleme nach sich ziehen. Das zuständige Bauamt reagiert häufig mit einer Rückbauverfügung, die Sie verpflichtet, das Terrassendach auf eigene Kosten zu entfernen. Zusätzlich droht ein Bußgeldverfahren, das auch nach Jahren noch eingeleitet werden kann, da Bauen ohne Genehmigung nicht verjährt. Allerdings kann die Behörde nach fünf Jahren keinen Abriss mehr fordern.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Sachsen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur muss den Antrag einreichen, da Bauherren in Sachsen nicht selbst antragsberechtigt sind:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular als Grundlage des Verfahrens
Lageplan und Liegenschaftskartenausschnitt (nicht älter als 6 Monate)
Detaillierte Bauzeichnungen mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
Baubeschreibung mit technischen Details und Materialangaben
Standsicherheitsnachweis vom Statiker bei größeren Konstruktionen
Bebauungsplanauszug mit Eintragung des Grundstücks
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Sachsen
Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Sachsen folgt einem strukturierten Ablauf. Planeco Building begleitet Sie durch alle erforderlichen Schritte und sorgt für eine reibungslose Abwicklung:
Machbarkeitsprüfung: Prüfung der Genehmigungspflicht und örtlichen Vorschriften
Bebauungsplan beschaffen: Ermittlung der zulässigen Bebauung und Gestaltungsvorgaben
Abstandsflächen prüfen: Berechnung der erforderlichen Abstände zum Nachbargrundstück
Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise
Bauantrag stellen: Einreichung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Sachsen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung in Sachsen. Unser erfahrenes Team kennt die spezifischen Anforderungen der Sächsischen Bauordnung und begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung:
Kostenlose Erstberatung zu Ihrem Bauvorhaben in Sachsen
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit realisiert
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
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Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen
Die Bearbeitungszeit bei den sächsischen Bauämtern beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate, kann sich aber bei komplexeren Verfahren oder erforderlichen Abweichungen verlängern. Planeco Building sorgt durch vollständige und fachgerechte Antragsunterlagen für eine zügige Bearbeitung durch die Behörden.














