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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
December 8, 2025
Update:
December 8, 2025
In Thüringen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe verfahrensfrei – aber Abstandsregeln und baurechtliche Vorschriften gelten trotzdem. Planeco Building kennt alle Regelungen der ThürBO und begleitet Sie sicher zur Genehmigung.
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Terrassenüberdachung: Brauche ich eine Baugenehmigung in Thüringen?

In Thüringen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe verfahrensfrei – aber Abstandsregeln und baurechtliche Vorschriften gelten trotzdem. Planeco Building kennt alle Regelungen der ThürBO und begleitet Sie sicher zur Genehmigung.
Sebastian Rupp
December 8, 2025
5 Minuten

Sie planen eine Terrassenüberdachung in Thüringen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) ermöglicht es, Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe ohne formales Genehmigungsverfahren zu errichten. Doch auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben müssen zahlreiche baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.

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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?

Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Die Terrassenüberdachung-Baugenehmigung richtet sich dabei nach der konkreten Einordnung der Überdachung:

  • Teil der Hauptanlage: Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, muss sie innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen

  • Eigenständige Nebenanlage: Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden

  • Baurechtliche Prüfung: Auch verfahrensfreie Terrassenüberdachungen müssen alle Vorschriften der ThürBO erfüllen

Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Thüringen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die Bauaufsichtsbehörden in der Regel als Terrassendach einstufen.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?

Nach § 60 Abs. 1g der ThürBO sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m verfahrensfrei. Diese großzügigere Regelung unterscheidet Thüringen von vielen anderen Bundesländern, die typischerweise nur 3 m Tiefe gestatten. Die Verfahrensfreiheit gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen:

  1. Nur im Innenbereich: Die Regelung gilt ausschließlich für Gebiete innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Siedlungsflächen

  2. Mindestabstand: 3 m Abstand zur Nachbargrenze müssen eingehalten werden

  3. Gestaltungsvorschriften: Die Überdachung darf nach § 9 ThürBO nicht verunstaltet wirken

  4. Standsicherheit: Nach § 15 ThürBO muss die Konstruktion standsicher sein

  5. Brandschutz: Anforderungen nach § 14 ThürBO sind zu beachten

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Thüringen?

Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung ist in Thüringen in folgenden Fällen erforderlich:

  • Größenüberschreitung: Grundfläche über 30 m² oder Tiefe über 4 m

  • Außenbereich: Alle Terrassenüberdachungen außerhalb der Siedlungsflächen sind genehmigungspflichtig

  • Grenzbebauung: Bei weniger als 3 m Abstand zur Nachbargrenze ohne schriftliche Nachbarzustimmung

  • Besondere Schutzgebiete: In Denkmalschutzbereichen oder Naturschutzgebieten können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein

Wichtig: Auch bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen müssen Sie als Bauherr die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften sicherstellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine fachliche Beratung durch einen Architekten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert ernste Konsequenzen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann erhebliche Bußgelder verhängen und den Abriss oder Umbau anordnen. Besonders kritisch: Die Verjährung für solche Verstöße ist sehr lang – auch nach Jahren können noch Geldstrafen verhängt werden. Nach 5 Jahren kann zwar kein Abriss mehr gefordert werden, aber Geldstrafen sind auch danach noch möglich. Ein solcher Verstoß kann zudem beim Verkauf des Grundstücks zu Problemen führen.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?

Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen in Thüringen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular (meist in dreifacher Ausführung)

  • Bauzeichnungen mit genauen Maßangaben und Schnitten

  • Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Konstruktion

  • Amtlicher Lageplan (nicht älter als 3-6 Monate)

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte vom Vermessungsamt

  • Bautechnische Nachweise (insbesondere Statik von einem Statiker)

  • Materialliste und Brandschutznachweise bei Bedarf

  • Schriftliche Nachbarzustimmung bei Grenzbebauung

Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags. Die Bearbeitungszeit beginnt erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Dokumente.

Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Thüringen

Der Weg zur Baugenehmigung in Thüringen erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Genehmigungspflicht klären: Prüfung anhand Größe und Standort der geplanten Terrassenüberdachung

  2. Bebauungsplan beschaffen: Einsicht in den gültigen Bebauungsplan bei der Gemeinde

  3. Abstandsflächen prüfen: Ermittlung der erforderlichen Abstände zu Nachbargrundstücken

  4. Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser

  5. Bauantrag stellen: Einreichung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde

Die Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren 3 Monate nach vollständiger Antragstellung, kann aber um bis zu 2 Monate verlängert werden. Für reguläre Genehmigungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Thüringen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr verlässlicher Partner für die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung in Thüringen. Mit unserem bundesweiten Netzwerk und lokaler Expertise bieten wir Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen

  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Thüringen

Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen der ThürBO und alle zuständigen Bauaufsichtsbehörden in Thüringen. Wir prüfen Ihr Vorhaben individuell auf Verfahrensfreiheit, erstellen bei Bedarf alle erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie bis zur erteilten Genehmigung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – schnell, digital und zu transparenten Preisen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Thüringen ohne Genehmigung sein?

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In Thüringen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe verfahrensfrei, sofern sie im Innenbereich errichtet werden und alle baurechtlichen Vorschriften einhalten. Im Außenbereich ist jede Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe.

Brauche ich in Thüringen eine Nachbarzustimmung für meine Terrassenüberdachung?

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Ja, wenn Ihre Terrassenüberdachung weniger als 3 m Abstand zur Nachbargrenze hat, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Diese Zustimmung muss vor Baubeginn vorliegen und sollte dem Bauamt vorgelegt werden.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Thüringen?

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Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt im vereinfachten Verfahren 3 Monate nach vollständiger Antragstellung und kann um bis zu 2 Monate verlängert werden. Für reguläre Genehmigungsverfahren gibt es keine gesetzliche Obergrenze, die Bearbeitung kann deutlich länger dauern.