Sie planen eine Terrassenüberdachung in Thüringen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen? Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) ermöglicht es, Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe ohne formales Genehmigungsverfahren zu errichten. Doch auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben müssen zahlreiche baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Terrassenüberdachung?
Das Baurecht betrachtet Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie unterstützen die Hauptnutzung des Wohnens und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist. Die Terrassenüberdachung-Baugenehmigung richtet sich dabei nach der konkreten Einordnung der Überdachung:
Teil der Hauptanlage: Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, muss sie innerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegen
Eigenständige Nebenanlage: Steht die Überdachung frei auf dem Grundstück, kann sie auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden
Baurechtliche Prüfung: Auch verfahrensfreie Terrassenüberdachungen müssen alle Vorschriften der ThürBO erfüllen
Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Pergola
Eine echte Pergola ist ein offenes Rankgerüst ohne geschlossenes Dach, bestehend aus Stützen und horizontalen Querbalken. Sie bietet keinen dauerhaften Wetterschutz, da Regen und Wind ungehindert durchziehen können. Die klassische Pergola ist in Thüringen ohne Größenbeschränkung verfahrensfrei. Eine Terrassenüberdachung hingegen verfügt über ein geschlossenes Dach, das dauerhaften Wetterschutz bietet. Hierzu zählen auch moderne Lamellendächer, die Bauaufsichtsbehörden in der Regel als Terrassendach einstufen.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Thüringen?
Nach § 60 Abs. 1g der ThürBO sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m verfahrensfrei. Diese großzügigere Regelung unterscheidet Thüringen von vielen anderen Bundesländern, die typischerweise nur 3 m Tiefe gestatten. Die Verfahrensfreiheit gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen:
Nur im Innenbereich: Die Regelung gilt ausschließlich für Gebiete innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Siedlungsflächen
Mindestabstand: 3 m Abstand zur Nachbargrenze müssen eingehalten werden
Gestaltungsvorschriften: Die Überdachung darf nach § 9 ThürBO nicht verunstaltet wirken
Standsicherheit: Nach § 15 ThürBO muss die Konstruktion standsicher sein
Brandschutz: Anforderungen nach § 14 ThürBO sind zu beachten
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in Thüringen?
Eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung ist in Thüringen in folgenden Fällen erforderlich:
Größenüberschreitung: Grundfläche über 30 m² oder Tiefe über 4 m
Außenbereich: Alle Terrassenüberdachungen außerhalb der Siedlungsflächen sind genehmigungspflichtig
Grenzbebauung: Bei weniger als 3 m Abstand zur Nachbargrenze ohne schriftliche Nachbarzustimmung
Besondere Schutzgebiete: In Denkmalschutzbereichen oder Naturschutzgebieten können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein
Wichtig: Auch bei verfahrensfreien Terrassenüberdachungen müssen Sie als Bauherr die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften sicherstellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine fachliche Beratung durch einen Architekten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert ernste Konsequenzen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann erhebliche Bußgelder verhängen und den Abriss oder Umbau anordnen. Besonders kritisch: Die Verjährung für solche Verstöße ist sehr lang – auch nach Jahren können noch Geldstrafen verhängt werden. Nach 5 Jahren kann zwar kein Abriss mehr gefordert werden, aber Geldstrafen sind auch danach noch möglich. Ein solcher Verstoß kann zudem beim Verkauf des Grundstücks zu Problemen führen.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Terrassenüberdachung?
Für genehmigungspflichtige Terrassenüberdachungen in Thüringen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bauantragsformular (meist in dreifacher Ausführung)
Bauzeichnungen mit genauen Maßangaben und Schnitten
Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Konstruktion
Amtlicher Lageplan (nicht älter als 3-6 Monate)
Auszug aus der Liegenschaftskarte vom Vermessungsamt
Bautechnische Nachweise (insbesondere Statik von einem Statiker)
Materialliste und Brandschutznachweise bei Bedarf
Schriftliche Nachbarzustimmung bei Grenzbebauung
Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags. Die Bearbeitungszeit beginnt erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Dokumente.
Schritt für Schritt zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung in Thüringen
Der Weg zur Baugenehmigung in Thüringen erfolgt in folgenden Schritten:
Genehmigungspflicht klären: Prüfung anhand Größe und Standort der geplanten Terrassenüberdachung
Bebauungsplan beschaffen: Einsicht in den gültigen Bebauungsplan bei der Gemeinde
Abstandsflächen prüfen: Ermittlung der erforderlichen Abstände zu Nachbargrundstücken
Unterlagen erstellen: Zusammenstellung aller erforderlichen Pläne und Nachweise durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser
Bauantrag stellen: Einreichung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde
Die Bearbeitungszeit beträgt im vereinfachten Verfahren 3 Monate nach vollständiger Antragstellung, kann aber um bis zu 2 Monate verlängert werden. Für reguläre Genehmigungsverfahren gibt es keine gesetzliche Frist.
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