Wer in Bremen ein Firmenschild, eine Leuchtreklame oder einen freistehenden Werbepylon plant, geht oft von der bundesweit bekannten 1-m²-Freistellung aus. In weiten Teilen der Bremer und Bremerhavener Innenstadt greift diese Ausnahme jedoch nicht: Straßenscharfe Gestaltungssatzungen heben die Verfahrensfreiheit gezielt auf. Wer das übersieht, riskiert eine nachträgliche Rückbauanordnung, auch wenn die Anlage rein rechnerisch unter der Bagatellgrenze liegt. Dieser Leitfaden ordnet ein, wann eine Baugenehmigung in Bremen tatsächlich erforderlich ist, wer zuständig ist und mit welchen Kosten und Fristen zu rechnen ist.
[[bauantrag]]Was gilt in Bremen als genehmigungspflichtige Werbeanlage?
Die Bremische Landesbauordnung definiert Werbeanlagen in § 10 BremLBO als alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Dazu zählen Schilder, Beschriftungen, Leuchtreklamen, Schaukästen und Werbetafeln. Auch Waren- und Leistungsautomaten werden dieser Vorschrift funktional gleichgestellt (§ 10 BremLBO, Transparenzportal Bremen).
Werbeanlagen werden in Bremen im vereinfachten Verfahren nach § 64 BremLBO bearbeitet. Das bedeutet: Die Behörde prüft nicht den vollen bauordnungsrechtlichen Katalog, sondern konzentriert sich auf die für Werbeanlagen relevanten Vorschriften wie Abstandsflächen, Gestaltung und Sicherheit. Wichtig für die Planung: Liegt die Werbeanlage auf öffentlicher Verkehrsfläche statt auf dem eigenen Grundstück, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, unabhängig von der Baugenehmigung.
Zuständigkeit: Bremen-Stadt, Bremen-Nord oder Bremerhaven?
Bremen ist als Zweistädtestaat verwaltungstechnisch geteilt, was bei der Antragstellung häufig zu Verzögerungen führt, wenn die falsche Stelle adressiert wird. Für Vorhaben in den Stadtbezirken Mitte, Ost, Süd und West ist die Bauaufsichtsbehörde bei der Senatorin für Umwelt, Bau und Verkehr zuständig. Für den Bezirk Bremen-Nord übernimmt das Bauamt Bremen-Nord die Bearbeitung, für die Stadt Bremerhaven das eigenständige Bauordnungsamt beim Magistrat (amtliches Antragsformular Werbeanlage, bau.bremen.de). Vor Antragstellung lohnt sich daher ein kurzer Abgleich, welcher Bezirk für die konkrete Adresse zuständig ist. Wer mit einer Nutzungsänderung parallel plant, etwa bei einem Betreiberwechsel im Ladengeschäft, findet dazu passende Hintergründe auf der Bauvoranfrage-Seite für Bremen.
Wann ist eine Werbeanlage in Bremen genehmigungsfrei?
Anhang I Nr. 9 BremLBO listet mehrere verfahrensfreie Tatbestände auf. Die wichtigsten für Gewerbetreibende:
- Kleinflächige Anlagen: Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m², sofern kein örtliches Bauvorschriften-Gebiet betroffen ist
- Stätte der Leistung in Gewerbegebieten: Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten mit einer Höhe bis zu 10 Metern
- Temporäre Werbung: Anlagen, die erkennbar nur für maximal zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich
- Ersatzanlagen: Werbeanlagen, die eine genehmigte Anlage unverändert in denselben Abmessungen ersetzen
- Waren- und Leistungsautomaten: ebenfalls freigestellt, sofern keine örtliche Bauvorschrift entgegensteht
Der entscheidende Zusatz steht direkt im Gesetzestext: Die 1-m²-Freistellung gilt „außer im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Absatz 1 Nummer 1 und 2“ (Bremische Landesbauordnung, Volltext). Genau diese kommunalen Gestaltungssatzungen sind in Bremens Innenstadtbereichen die Regel, nicht die Ausnahme.
[[banner-klein]]Die Ortsgesetz-Falle: Wenn die Innenstadt eigene Regeln setzt
Bremen und Bremerhaven haben mehrere straßenscharfe Gestaltungssatzungen erlassen, die deutlich strenger sind als die allgemeine Landesbauordnung. Wer in einem dieser Bereiche eine Werbeanlage plant, sollte die Satzung vor Beauftragung eines Werbetechnikers prüfen:
- Obernstraße, Hutfilterstraße, Sögestraße (Bremen): Das 8. Ortsgesetz von 2005 erlaubt Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und beschränkt sie auf den Bereich des Erdgeschosses samt Brüstungszone des 1. Obergeschosses. Verstöße sind bußgeldbewehrt nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO (8. Ortsgesetz, Transparenzportal Bremen)
- Werbesatzung „Innenstadt“ Bremerhaven: Gilt für die Bürgermeister-Smidt-Straße, Fährstraße, Karlsburg und den Theodor-Heuss-Platz. Auch hier sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung innerhalb definierter Werbezonen zulässig (Werbesatzung Innenstadt Bremerhaven)
- Gebiet Stephanibrücke / Weserpromenade: Das 10. Ortsgesetz von 2018 beschränkt Werbeanlagen ebenfalls auf den Erdgeschossbereich der Gebäude
Da diese Satzungen die generelle Freistellung faktisch aufheben, ist selbst ein 0,8 m² großes Schild in diesen Zonen genehmigungspflichtig. Zusätzlich kann Denkmalschutz eine Rolle spielen: Für Maßnahmen an einem Baudenkmal oder in dessen Umgebung besteht nach dem Bremischen Denkmalschutzgesetz eine eigenständige Genehmigungspflicht, die parallel zur Baugenehmigung zu beachten ist (Verordnung über den Schutz von Baudenkmälern und Straßen- und Landschaftsbildern).
Der Bauantrag Schritt für Schritt: Unterlagen und Ablauf
Für den Werbeanlagen-Bauantrag verlangt die Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV) spezifische Angaben zur Art, Beschaffenheit und den Abständen der Anlage zu öffentlichen Verkehrsflächen. In der Praxis sind folgende Unterlagen Standard:
- Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingezeichnetem Standort der Werbeanlage
- Auszug aus dem Bebauungsplan inklusive Legende, sofern vorhanden
- Bauzeichnung mit Maßangaben und Ansichtsdarstellung
- Beschreibung der Werbeanlage nach § 4 BremBauVorlV
- Farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage der geplanten Anlage am Gebäude
- Standsicherheitsnachweis bei freistehenden Anlagen ab einer Höhe von mehr als 10 Metern
Gerade bei Pylonen oder großformatigen Tafeln, die windbelastet sind, sollte der Standsicherheitsnachweis frühzeitig eingeplant werden. Ein Standsicherheitsnachweis lässt sich in der Regel parallel zur Bauantragserstellung beauftragen, sodass keine Verzögerung im Genehmigungsverfahren entsteht. Wer einen geeigneten Ansprechpartner sucht, findet über die Seite Statiker finden einen Überblick über die relevanten Auswahlkriterien. Planeco Building begleitet in solchen Fällen sowohl die Bauzeichnung über das Architekturteam als auch die statische Prüfung über das Statiker-Team aus einer Hand.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Behördengebühr für Werbeanlagen berechnet sich in Bremen nach der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.00, mit 9 v.T. der Baukosten der Anlage (Service-Bremen, Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage). Das bedeutet: Die Gebühr steigt proportional mit den Herstellungskosten, statt pauschal berechnet zu werden. Zur Einordnung: Bei einer Leuchtreklame mit rund 8.000,–€ Herstellungskosten läge die Behördengebühr bei etwa 72,–€, bei einer aufwendigeren Anlage mit 40.000,–€ Herstellungskosten bei rund 360,–€. Ob im Einzelfall Mindestgebühren greifen, klärt die zuständige Bauaufsichtsbehörde bei Antragstellung.
Für die reine Erstellung der Antragsunterlagen, also Bauzeichnung und Baubeschreibung, kalkuliert Planeco Building Leistungen ab 500,–€ netto, abhängig von Komplexität und Anlagentyp. Wer die Kostenstruktur eines Statikers zusätzlich einordnen möchte, findet auf der Seite Statiker Kosten eine Übersicht der üblichen Preisfaktoren.
Nach Genehmigung gilt eine Frist von drei Jahren nach § 73 Abs. 1 BremLBO, innerhalb der mit der Ausführung begonnen werden muss, sonst erlischt die Genehmigung. Bei Widerspruch gegen einen Bescheid oder Kostenbescheid beträgt die Frist einen Monat nach Zugang (Service-Bremen, vereinfachtes Verfahren).
Typische Fehler bei Werbeanlagen-Anträgen in Bremen
Aus der praktischen Antragsbearbeitung zeigen sich immer wieder dieselben Stolpersteine:
- Blindes Vertrauen auf die 1-m²-Regel: ohne Prüfung, ob eine örtliche Gestaltungssatzung greift
- Fehlende Prüfung der „Stätte der Leistung“: Fremdwerbung ist in den meisten Innenstadt-Satzungen ausgeschlossen
- Verwechslung der Zuständigkeit: Antrag bei der falschen Bauaufsichtsbehörde eingereicht
- Übersehene Denkmalschutz-Umgebung: Auch nicht gelistete Gebäude können in der Schutzzone eines Denkmals liegen
- Montage vor Genehmigungserteilung: führt im Beanstandungsfall zu Rückbaupflicht und zusätzlichem Aufwand
Wer diese Punkte vorab klärt, spart sich in der Regel mehrere Wochen Verzögerung. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einer typischen Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die Erstellung der Unterlagen begleitet Planeco Building sowohl einfache Firmenschilder als auch komplexe Werbeanlagen mit Standsicherheitsnachweis durch das gesamte Verfahren, von der kostenlosen Erstberatung bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde in Bremen oder Bremerhaven.














