Ein Grundriss für die Immobilienanzeige und eine Bauzeichnung fürs Bauaufsichtsamt Hanau sind zwei völlig verschiedene Dokumente, auch wenn beide auf den ersten Blick ähnlich aussehen. Wer für einen Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung in Hanau plant, braucht keine hübsche Vermarktungsgrafik, sondern eine bauamtsfähige Bauzeichnung nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO). Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Ihr Bauantrag beim ersten Anlauf durchgeht oder mit Nachforderungen zurückkommt.
[[bauantrag]]Marketing-Grundriss oder bauamtsfähige Bauzeichnung: Der Unterschied entscheidet
Viele Online-Anbieter erstellen ab wenigen Euro einen ansprechenden 2D- oder 3D-Grundriss für Exposés. Diese Grundrisse sind für den Immobilienverkauf oder die Vermietung gedacht, sie erfüllen jedoch nicht die formalen Anforderungen an eine Bauvorlage. Für das Bauaufsichtsamt Hanau brauchen Sie stattdessen vollständige Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt und Ansichten, ergänzt um Lageplan und Katasterauszug, alle mit korrekten Maßketten und im richtigen Maßstab. Nur diese Unterlagen dürfen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben und beim Amt eingereicht werden.
Für folgende Anlässe reicht ein einfacher Marketing-Grundriss nicht aus:
- Bauantrag oder Bauvoranfrage: Das Bauaufsichtsamt prüft ausschließlich normgerechte Bauzeichnungen mit vollständigen Angaben zu Nutzung, Maßen und Konstruktion.
- Nutzungsänderung: Bestand und geplante Nutzung müssen zeichnerisch klar unterschieden werden, damit die Behörde die Zulässigkeit prüfen kann.
- Statiknachweis: Der Standsicherheitsnachweis bezieht sich immer auf einen konkreten Planstand der Bauzeichnung, ungenaue Pläne bremsen also auch die Statik.
- Bankfinanzierung mit Bauauflagen: Manche Finanzierungen verlangen geprüfte, bauamtskonforme Pläne statt reiner Wohnflächengrafiken.
Was eine Bauzeichnung für das Bauaufsichtsamt Hanau enthalten muss
Nach § 69 der Hessischen Bauordnung müssen Bauzeichnungen alle Angaben enthalten, die für die bauordnungsrechtliche Prüfung notwendig sind – konkretisiert wird das im Bauvorlagenerlass des Hessischen Wirtschaftsministeriums. In der Praxis bedeutet das für ein typisches Wohnhaus:
- Grundriss je Geschoss: mit allen Innen- und Außenmaßen, Wandstärken, Tür- und Fensteröffnungen im Maßstab 1:100.
- Mindestens ein Schnitt: zur Darstellung von Geschosshöhen und Dachkonstruktion.
- Ansichten: je Himmelsrichtung, bei Anbauten oder Fassadenänderungen zwingend erforderlich.
- Lageplan bzw. Katasterauszug: in der Regel im Maßstab 1:500 oder 1:1.000.
- Kennzeichnung Bestand und Neubau: farblich getrennt, insbesondere bei Um- und Anbauten sowie Nutzungsänderungen.
Ein Positionsplan ergänzt die Bauzeichnungen bei Vorhaben, bei denen die genaue Lage baulicher Anlagen auf dem Grundstück relevant ist, etwa bei Anbauten nahe der Grundstücksgrenze.
Zuständigkeit und digitale Einreichung in Hanau
Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau kreisfreie Stadt und damit nicht mehr über den Main-Kinzig-Kreis mitorganisiert (Main-Kinzig-Kreis). Zuständig für Bauanträge und Bauzeichnungen ist das eigenständige Bauaufsichtsamt der Stadt Hanau im Technischen Rathaus am Hessen-Homburg-Platz 7. Wer noch mit der Zuständigkeit des Landkreises rechnet, sollte diese Information vor Antragstellung noch einmal aktuell prüfen, da sich Verwaltungsabläufe im Zuge der Neuordnung ändern können.
Hinzu kommt: Hanau war eine der Pilotkommunen für die Vollversion des Bauportal Hessen (DigiBauG), über das Bauanträge medienbruchfrei im XBau-Standard eingereicht werden. Das bedeutet konkret für Ihre Bauzeichnungen: Handyfotos oder unsauber gescannte Altpläne werden im digitalen Verfahren nicht akzeptiert. Bauzeichnungen müssen als PDF oder in einem kompatiblen Vektorformat vorliegen, das sich technisch sauber in das Portal einspielen lässt. Wer hier auf professionell erstellte Unterlagen setzt, vermeidet die häufigste Ursache für technische Rückweisungen im neuen Verfahren.
[[banner-klein]]Alte Baupläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Bei Bestandsimmobilien in Hanau, insbesondere in Altbaugebieten mit jahrzehntelanger Nutzungsgeschichte, ist die entscheidende Frage nicht, wie die Immobilie heute tatsächlich aussieht, sondern welcher Planstand zuletzt genehmigt wurde. Nachträgliche, nicht genehmigte Umbauten sind gerade in älteren Beständen keine Seltenheit und führen bei der Einreichung des tatsächlichen Ist-Zustands zu Problemen. Prüfen Sie deshalb vor jedem Bauantrag:
- Liegt ein genehmigter Bestandsplan vor? Falls ja: Entspricht er noch dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes?
- Sind alle Maßketten und Wandstärken vollständig lesbar? Vergilbte oder unvollständig gescannte Altpläne genügen den formalen Anforderungen selten.
- Wurde das gesamte Gebäude erfasst? Häufiger Fehler ist die Einreichung einzelner Geschosse statt des Gesamtgebäudes.
Fehlen Pläne komplett oder sind sie unbrauchbar, hilft ein Vor-Ort-Aufmaß, aus dem neue Bestandspläne erstellt werden, bevor der geplante Zustand gezeichnet wird.
Ablauf: So entsteht Ihre Bauzeichnung
Der Weg von der Anfrage bis zur einreichfähigen Bauzeichnung folgt in der Regel vier Schritten:
- Erstberatung und Sichtung vorhandener Unterlagen: Klärung, ob Bestandspläne verwendbar sind oder ein Aufmaß nötig wird.
- Aufmaß vor Ort: falls keine oder unzureichende Pläne vorliegen, werden alle relevanten Maße vor Beginn der Zeichnungsarbeit erfasst.
- Erstellung und Prüfung: Grundriss, Schnitt und Ansichten werden digital erstellt und auf Vollständigkeit nach den Vorgaben der HBO geprüft.
- Übergabe zur Einreichung: die fertigen Bauzeichnungen werden in einreichfähiger Form, kompatibel mit dem Bauportal Hessen, an Sie oder direkt an die Behörde übergeben.
Was kostet eine Bauzeichnung in Hanau?
Die Kosten hängen stark davon ab, ob bereits verwertbare Bestandspläne vorliegen, wie komplex das Gebäude ist und wie viele Geschosse betroffen sind. Als Orientierung:
- Stundensatz für die Neuerstellung: ab 85,–€ bis 120,–€ netto pro Stunde, je nach Aufwand und Komplexität.
- Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten: ab etwa 850,–€ netto als Richtwert, wenn ein Vor-Ort-Aufmaß erforderlich ist.
- Kostentreiber: Gebäudegröße, Anzahl der Geschosse, Qualität vorhandener Unterlagen und Umfang der geplanten Änderungen.
Reine Online-Grundriss-Dienste sind für Exposés oft günstiger, aber für Bauanträge nicht geeignet, da sie weder bauvorlageberechtigt sind noch die formalen Anforderungen der HBO abbilden. Wer Bauzeichnungen und Statik aus einer Hand plant, spart häufig eine Abstimmungsrunde, da Statiker-Kosten und Planungskosten aufeinander abgestimmt kalkuliert werden können.
Typische Fehler, die Verzögerungen verursachen
Aus der Praxis wiederkehrende Fehlerquellen, die Nachforderungen durch das Bauamt auslösen:
- Handyfotos statt sauberer PDFs: im digitalen Verfahren führt das zur technischen Zurückweisung.
- Fehlende oder unvollständige Maßketten: Innen-, Außen- und Fenstermaße müssen vollständig und widerspruchsfrei sein.
- Ist-Zustand statt letztem genehmigten Planstand: besonders riskant bei Altbauten mit nicht dokumentierten Umbauten.
- Nur Teilbereiche statt Gesamtgebäude: einzelne Geschosse reichen dem Amt in der Regel nicht.
Genehmigungsfrei bauen: Trotzdem Bauzeichnungen nötig?
Die Anlage 2 zur HBO listet Vorhaben auf, die keiner Baugenehmigung bedürfen (Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 63 HBO). Genehmigungsfreiheit entbindet jedoch nicht von der Pflicht, geltende Vorschriften wie Abstandsflächen einzuhalten, und bei bestimmten Vorbehaltskategorien sind trotzdem Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen. Wer sich auf „genehmigungsfrei, also brauche ich keine Pläne" verlässt, geht ein vermeidbares Risiko ein, insbesondere in Gebieten mit rechtskräftigem Bebauungsplan, der Vorhaben zusätzlich einschränken kann.
Bauzeichnung, Statik und Nutzungsänderung im Zusammenhang
Bauzeichnungen sind selten ein isoliertes Dokument. Bei einer Nutzungsänderung bilden sie die Grundlage, um Bestand und geplante Nutzung gegenüberzustellen. Beim Statiker dient der genaue Planstand als Referenz für den Standsicherheitsnachweis. Und wer den kompletten Bauantrag mit Architekt plant, spart durch abgestimmte Bauzeichnungen, Statik und Genehmigungsplanung aus einer Hand mehrere Abstimmungsrunden mit dem Bauaufsichtsamt Hanau.














