In Herne reicht für den Bauantrag kein Foto vom alten Grundriss und keine Handskizze aus dem Familienarchiv. Der Fachbereich 54 der Stadt Herne verlangt normgerechte Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, unterschrieben von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Wer diesen Unterschied nicht kennt, verliert bei Nachforderungen wertvolle Wochen im Genehmigungsverfahren. Dieser Artikel zeigt, welche Zeichnungen Sie für Ihr Bauvorhaben in Herne konkret brauchen, was das kostet und wann alte Bestandspläne noch ausreichen.
Was gehört zu einer vollständigen Bauzeichnung für den Bauantrag?
Eine bauvorlagefähige Zeichnung besteht immer aus drei Bestandteilen: Grundriss, Schnitt und Ansicht. Alle drei werden nach § 4 der BauPrüfVO NRW im Maßstab 1:100 erstellt, mit vollständigen Maßketten für Innen-, Außen- und Fenstermaße sowie einheitlichen Farb- und Zeichencodes für Bestand, Abbruch und Neubau.
Der Fachbereich Bauordnung der Stadt Herne fordert diese Unterlagen explizit für jeden Bauantrag: „Bauzeichnungen M. 1:100" steht auf dem Serviceportal der Stadt als feste Voraussetzung. Ergänzt werden die Zeichnungen durch einen aktuellen Lageplan auf Basis der Flurkarte und, je nach Vorhaben, eine Baubeschreibung.
Eine praxisrelevante Erleichterung gilt für die meisten Herner Einfamilien- und Doppelhäuser: Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal zwei Wohnungen entfallen bestimmte Detailangaben, etwa zum Brandverhalten einzelner Bauteile. Das senkt sowohl den Zeichenaufwand als auch die Kosten spürbar gegenüber Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden.
[[bauantrag]]Rechtliche Grundlagen: Was NRW und die Stadt Herne konkret verlangen
Grundlage für Verfahren und Bauzeichnungspflichten ist die BauO NRW 2018. Sie bestimmt über die Gebäudeklasse und die Art des Vorhabens, ob ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 oder eine Genehmigungsfreistellung nach § 63 greift. Wichtig für Bauherren: Auch bei der Genehmigungsfreistellung entfällt die Zeichnungspflicht nicht, sie entfällt lediglich die behördliche Vorabprüfung. Die Gemeinde kann jederzeit nachfordern, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
Klima-Check der Stadt Herne seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 verlangt die Stadt Herne zusätzlich zu den klassischen Bauvorlagen einen kommunalen Klima-Check bei privaten Bauvorhaben, der mit den übrigen Antragsunterlagen einzureichen ist. Dieser Punkt wird in vielen bundesweiten Ratgebern schlicht nicht erwähnt, sorgt in der Praxis aber regelmäßig für Rückfragen, wenn er im Antragspaket fehlt. Details und den aktuellen Umfang der Anforderungen finden Sie direkt auf dem Serviceportal der Stadt Herne.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Ein zentraler Punkt, der viele Eigentümer überrascht: Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden, nicht vom Bauherrn selbst. Laut Serviceportal der Stadt Herne unterschreibt der Bauherr lediglich das Antragsformblatt, während sämtliche Bauzeichnungen und technischen Nachweise durch den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden.
Das schließt reine Online-Grundriss-Digitalisierer aus, die zwar ansprechende 2D- oder 3D-Grundrisse für Exposés liefern, aber keine bauvorlagefähigen Zeichnungen für den Fachbereich 54 erstellen dürfen. Wer für Verkauf oder Vermarktung einen optisch aufbereiteten Grundriss braucht, ist mit solchen Diensten gut bedient. Wer einen Bauantrag stellt, benötigt zwingend einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauzeichner.
[[banner-klein]]Alte Bestandspläne nutzen oder neu zeichnen lassen?
Bevor Sie eine komplette Neuzeichnung beauftragen, lohnt sich ein Blick ins Bauaktenarchiv: Der Fachbereich 54 bietet eine Gebäudeakteneinsicht an, über die sich häufig der zuletzt genehmigte Plan Ihrer Immobilie beschaffen lässt. Gerade bei Herner Bestandsgebäuden aus der Zechen- und Gründerzeit existieren solche Altpläne oft noch, sind aber meist nicht digital, teils unvollständig oder entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Zustand nach früheren Umbauten.
Ob ein vorhandener Plan noch ausreicht, hängt von drei Faktoren ab:
- Aktualität: Entspricht der Plan dem letzten genehmigten und tatsächlich gebauten Zustand, oder wurden seitdem Wände versetzt, Räume zusammengelegt oder Dachgeschosse ausgebaut?
- Formale Vollständigkeit: Sind Grundriss, Schnitt und Ansicht in Maßstab 1:100 mit vollständigen Maßketten vorhanden, oder fehlen einzelne Geschosse?
- Dateiformat: Liegt der Plan als bearbeitbare Datei vor, oder muss er aus einem Papier- oder PDF-Scan digital nachgezeichnet werden?
Fehlen brauchbare Bestandspläne vollständig, ist ein Aufmaß vor Ort notwendig, bevor die eigentliche Zeichnung beginnen kann. Das erhöht Aufwand und Kosten, ist bei älteren Herner Bestandsimmobilien aber keine Seltenheit.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Herne?
Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße, Komplexität und danach, ob ein Aufmaß erforderlich ist. Als Orientierung:
- Einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten: ab 850,–€ netto, bei einem Stundensatz von 85–120,–€ netto.
- Mehrfamilienhaus oder Gebäude mit mehreren Geschossen: Aufwand steigt proportional zur Geschosszahl und zum Umfang der Umbaumaßnahme.
- Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahme: reduzierter Zeichnungsumfang, entsprechend geringerer Aufwand als bei einer vollständigen Neuplanung.
Hinzu kommen die behördlichen Gebühren der Stadt Herne, etwa für Nutzungsänderungen zwischen 50,–€ und 5.000,–€, abhängig vom Umfang des Vorhabens. Bei Vorhaben mit statischem Eingriff, etwa dem Entfernen tragender Wände, kommen zusätzlich Kosten für den Standsicherheitsnachweis hinzu. Eine Übersicht realistischer Preisspannen finden Sie unter Statiker Kosten.
Nutzungsänderung in Herne: reduzierter Umfang, aber nicht optional
Wird eine Immobilie umgenutzt, ohne dass bauliche Änderungen erfolgen, zum Beispiel von Büro- zu Wohnfläche, reicht ein reduzierter Satz an Bauvorlagen. Art und Umfang der Nutzungsänderung müssen dennoch in Bauzeichnungen erkennbar gemacht werden. Sind mit der Umnutzung genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen verbunden, sind zusätzlich die vollständigen Bauvorlagen einzureichen. Viele Gewerbetreibende unterschätzen diesen Schritt, weil sie ausschließlich das Gewerbeamt im Blick haben und die baurechtliche Seite übersehen. Details zum Verfahren und den benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
Wenn tragende Bauteile betroffen sind
Sobald ein Vorhaben tragende Wände, Decken oder die Statik des Gebäudes berührt, reicht die reine Bauzeichnung nicht mehr aus. Dann ist ein statischer Nachweis erforderlich, der von einem geprüften Statiker erstellt wird. Das betrifft in Herne häufig Dachgeschossausbauten, Wanddurchbrüche für offene Wohnküchen oder Anbauten an Bestandsgebäuden. Wie Sie einen passenden Fachplaner finden, erklären wir unter Statiker finden, allgemeine Informationen zur Leistung unter Statiker.
Planeco Building begleitet Bauherren und Immobilieneigentümer in Herne von der ersten Bestandsaufnahme über die bauvorlagefähige Zeichnung bis zur Einreichung beim Fachbereich 54, inklusive Statik und Nutzungsänderung aus einer Hand. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen und einer typischen Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Antragstellung kennt das Team die Anforderungen der nordrhein-westfälischen Bauordnung ebenso wie die lokalen Besonderheiten Herner Bestandsimmobilien. Eine kostenlose Erstberatung zeigt, welche Unterlagen für Ihr konkretes Vorhaben tatsächlich benötigt werden, bevor Sie in eine Neuzeichnung investieren.














