Für einen genehmigungsfähigen Bauantrag in Hildesheim reicht kein beliebiger Grundriss: Die Bauzeichnung muss den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung entsprechen, von einer bauvorlageberechtigten Person stammen und je nach Lage des Grundstücks sogar denkmalrechtliche Anforderungen berücksichtigen. Wer diese Details erst bei der Einreichung entdeckt, verliert schnell mehrere Wochen durch Nachforderungen der Behörde.
[[bauantrag]]Grundriss oder Bauzeichnung: Was Sie tatsächlich brauchen
Nicht jede Anfrage nach einem „Grundriss" meint dasselbe. Für ein Verkaufsexposé genügt ein optisch aufbereiteter, maßstäblicher Plan. Für einen Bauantrag bei der Stadt oder dem Landkreis Hildesheim brauchen Sie dagegen eine vollständige Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitt und Ansichten, die den formalen Vorgaben für Bauvorlagen entspricht. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wer die Zeichnung erstellen darf und was sie kosten wird. Wer sein Vorhaben plant, bekommt über unsere Architekten-Leistungen beides aus einer Hand: die maßgenaue Bestandsaufnahme und die bauantragsfähige Aufbereitung.
Liegen bereits Pläne vor, etwa aus dem Kaufvertrag oder von einem früheren Umbau, prüfen wir zunächst, ob diese als Bestandspläne weiterverwendet werden können oder ob ein neues Aufmaß notwendig ist.
Zuständigkeit in Hildesheim: Stadt oder Landkreis?
Ein Detail, das in generischen Ratgebern regelmäßig fehlt, aber für jeden Hildesheimer Bauherrn der erste praktische Punkt ist: Es gibt zwei getrennte Bauaufsichtsbehörden.
- Stadtgebiet Hildesheim: Die Bauaufsicht der Stadt übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde als übertragenen Wirkungskreis aus (Stadt Hildesheim).
- Landkreis Hildesheim (außerhalb des Stadtgebiets): Zuständig ist das Amt für Bauordnung und Planung des Landkreises.
Seit Juni 2025 nimmt der Landkreis Bauanträge ausschließlich digital über das „Digitale Kreishaus" entgegen. Voraussetzung ist eine Registrierung über die BundID mit mindestens Vertrauensniveau „Substantiell": Anträge ohne diese Authentifizierung werden abgelehnt (Landkreis Hildesheim). Wer diesen Schritt nicht vorab erledigt, verzögert die eigene Einreichung unnötig. Unsere Unterstützung beim Bauantrag berücksichtigt diesen Zuständigkeitswechsel von Beginn an.
Was eine Bauzeichnung nach niedersächsischem Recht enthalten muss
Die Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) legt konkret fest, wie Bauzeichnungen auszusehen haben. Für Bauzeichnungen ist ein Maßstab von mindestens 1:100 zu verwenden, ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist (NBauVorlVO). Für den zugehörigen Lageplan gilt ein Mindestmaßstab von 1:500 auf Grundlage der Liegenschaftskarte.
Bei digitaler Einreichung gelten zusätzliche Formvorgaben, die in der Praxis häufig zu Rückweisungen führen, wenn sie übersehen werden:
- Dateiname: Muss im Schriftfeld jeder Zeichnung sichtbar sein.
- Darstellung: Zeichnerische Elemente müssen kontrastreich sein.
- Maßstabsleiste: Jede Bauzeichnung benötigt neben der numerischen Maßstabsangabe eine grafische Maßstabsleiste.
- Notizen und Kommentare: Sind in den elektronischen Dokumenten nicht zulässig, außer bei Prüfeintragungen eines Prüfingenieurs.
Für den amtlichen Lageplan benötigen Sie zusätzlich die Liegenschaftskarte des Katasteramts Hildesheim. Die Kosten dafür beginnen laut Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen bei 20,–€ zzgl. Umsatzsteuer, abhängig vom Kartenformat (LGLN). Bestellen Sie diese ausschließlich direkt beim LGLN oder über das offizielle Portal Katasterkarten-online: Private Anbieter im Internet handeln nicht im Auftrag der Katasterämter und verlangen teils deutlich höhere Gebühren. Mehr zum genauen Aufbau dieses Dokuments finden Sie in unserem Beitrag zum Positionsplan.
[[banner-klein]]Besonderheit Hildesheim: Bauen in der Welterbe-Pufferzone
Kein anderer Faktor unterscheidet Bauvorhaben in Hildesheim so deutlich von anderen Städten wie der Denkmalschutz rund um Dom und Michaeliskirche. Um die wichtigen Ansichten und die strukturelle Integrität der Welterbestätte zu sichern, wurde eine Pufferzone ausgewiesen, die nahezu das gesamte mittelalterliche Stadtgebiet umfasst (Stadt Hildesheim). Diese Fläche umfasst 157,68 Hektar (Denkmalatlas Niedersachsen).
Für Ihre Bauzeichnungen bedeutet das: „Verfahrensfrei" nach der Niedersächsischen Bauordnung heißt nicht automatisch „denkmalschutzfrei". Auch bei formal genehmigungsfreien Vorhaben innerhalb der Pufferzone können zusätzliche Ansichten oder Fassadendarstellungen notwendig werden, um die Einfügung ins Stadtbild zu beurteilen. Planen Sie einen Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung in der historischen Innenstadt, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde noch vor Beginn der Detailplanung.
Bestandspläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Bevor eine neue Bauzeichnung beauftragt wird, lohnt sich die Prüfung, ob bereits Unterlagen existieren:
- Bauaktenarchiv Stadt Hildesheim: Akteneinsicht wird bei glaubhaftem Eigentumsnachweis ermöglicht, etwa durch Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Grundsteuerbescheid (Serviceportal Stadt Hildesheim).
- Bauaktenarchiv Landkreis Hildesheim: Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgt schriftlich mit Kostenübernahmeerklärung; die Bearbeitung kann als nachrangige Serviceleistung mit Wartezeit verbunden sein.
- Gebührenpflicht: Die Akteneinsicht ist in beiden Fällen in der Regel kostenpflichtig.
Liegen die Pläne vor, prüfen wir, ob sie noch dem tatsächlichen Bestand entsprechen und den aktuellen Formvorgaben der NBauVorlVO genügen. Weichen bauliche Änderungen vom Bestand ab oder fehlen Unterlagen komplett, ist ein neues Aufmaß vor Ort unumgänglich. Gerade bei älteren Immobilien im Landkreis, für die häufig nur handschriftliche Bauakten vorliegen, ist das oft der schnellere Weg.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Hildesheim?
Die Kosten hängen vom Umfang des Vorhabens und davon ab, ob ein Neuaufmaß erforderlich ist. Als Orientierung:
- Einfaches Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten: ab 850,–€ netto, basierend auf einem Stundensatz von 85,–€ bis 120,–€ netto.
- Umfangreichere Umbauten oder Mehrfamilienhäuser: entsprechend höherer Aufwand je nach Anzahl der Geschosse und Komplexität der Grundrisse.
- Liegenschaftskarte/Lageplan: ab 20,–€ netto zzgl. Umsatzsteuer über das LGLN Katasteramt Hildesheim.
Hinzu kommen je nach Vorhaben ein Standsicherheitsnachweis oder weitere statische Berechnungen. Details zu den relevanten Kostenfaktoren finden Sie unter Statiker Kosten.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Bauzeichnungen für einen Bauantrag dürfen in Niedersachsen nicht von jedem CAD-Dienstleister eingereicht werden. Nur bauvorlageberechtigte Personen, in der Regel Architekten oder Bauingenieure mit Eintragung in der Entwurfsverfasserliste der Architektenkammer beziehungsweise Ingenieurkammer Niedersachsen, dürfen Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren einreichen. Wer sich Bauzeichnungen selbst zeichnet oder von einem reinen Vermessungsbüro erstellen lässt, kann diese in der Regel nicht rechtswirksam einreichen. Welche Leistungen ein Architekt in diesem Zusammenhang konkret übernimmt, erklären wir unter Architekt Aufgaben.
So läuft die Erstellung mit Planeco Building ab
Für Bauherren in Hildesheim und im gesamten Landkreis bündeln wir Aufmaß, Zeichnung und Einreichung in einem durchgängigen Prozess:
- Klärung der Zuständigkeit: Wir prüfen, ob Stadt Hildesheim oder Landkreis für Ihr Grundstück zuständig ist, und bereiten die Unterlagen für das jeweilige digitale Portal vor.
- Prüfung vorhandener Pläne: Bestandsunterlagen aus dem Bauaktenarchiv werden auf Aktualität und Formvorgaben geprüft.
- Aufmaß vor Ort: Bei fehlenden oder unzureichenden Plänen nehmen wir alle relevanten Maße direkt am Objekt auf.
- Erstellung der Bauzeichnung: Grundriss, Schnitt und Ansichten entstehen nach den Vorgaben der NBauVorlVO, inklusive Katasterauszug und Lageplan.
- Einreichung: Die vollständigen Bauvorlagen werden über einen bauvorlageberechtigten Architekten bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Je nach Vorhaben schließt sich daran ein Standsicherheitsnachweis an, etwa bei tragenden Eingriffen im Bestand. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von in der Regel 14 bis 21 Tagen auf unserer Seite kennen wir sowohl die formalen Anforderungen des niedersächsischen Baurechts als auch die praktischen Besonderheiten der beiden Hildesheimer Bauaufsichtsbehörden.














