Ein Grundriss fürs Immobilien-Exposé und eine Bauzeichnung für den Bauantrag sind zwei grundverschiedene Dokumente, auch wenn beide Begriffe in der Suche oft synonym verwendet werden. Für einen Bauantrag bei der Stadt Konstanz oder beim Landratsamt Konstanz genügt kein Grundriss aus einem Online-Tool für Makler. Gefordert sind normgerechte Bauzeichnungen nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOVVO), erstellt im Maßstab 1:100 und seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend als PDF/A-Datei einzureichen. Wer diesen Unterschied erst bei der behördlichen Vollständigkeitsprüfung erkennt, verliert Zeit, die sich mit der richtigen Vorbereitung vermeiden lässt.
[[bauantrag]]Marketing-Grundriss oder bauamtstaugliche Bauzeichnung: Was Sie wirklich brauchen
Die Verwechslung dieser beiden Produkte ist der häufigste Grund, warum Bauherren in Konstanz zunächst das falsche Dokument bestellen. Ein Marketing-Grundriss dient der optischen Darstellung für Exposés oder Vermietungsportale und muss keinerlei baurechtliche Vorgaben erfüllen. Eine bauamtstaugliche Bauzeichnung hingegen ist Rechtsdokument und Pflichtbestandteil jedes Bauantrags:
- Marketing-Grundriss: frei gestaltbar, ohne Maßstabspflicht, ohne Kennzeichnung tragender Bauteile, ungeeignet für die Einreichung bei der Baurechtsbehörde
- Bauantrags-Bauzeichnung: Maßstab 1:100, mit Maßketten, Darstellung von Grundriss, Schnitt und Ansichten, Kennzeichnung brandschutzrelevanter und tragender Bauteile, digital archivfähig im PDF/A-Format
Wer ein Bauvorhaben plant, sollte deshalb zuerst klären, wofür die Zeichnung tatsächlich benötigt wird. Bei Planeco Building entstehen Bauzeichnungen grundsätzlich einreichfertig für das jeweils zuständige Bauamt, nicht als reines Vermarktungsdokument.
Diese Anforderungen gelten für Bauzeichnungen in Konstanz
Rechtsgrundlage für Inhalt und Format von Bauzeichnungen in ganz Baden-Württemberg ist die LBOVVO. Konkret schreibt § 6 LBOVVO vor, dass für Bauzeichnungen grundsätzlich der Maßstab 1:100 zu verwenden ist, bei Werbeanlagen und vergleichbaren Sonderfällen mindestens 1:50 (§ 6 LBOVVO). Inhaltlich müssen Grundrisse unter anderem Bauteile mit Anforderungen an den Brandschutz kenntlich machen, wie die Architektenkammer Baden-Württemberg in ihrem Merkblatt zur LBOVVO erläutert (AKBW Merkblatt 630).
Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem eine verbindliche Formatvorgabe: Bauanträge und Bauvorlagen sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen, Bauzeichnungen als archivfähiges PDF/A (AKBW zu Bauvorschriften und Vordrucken). Handyfotos oder einfache JPG-Scans erfüllen diese Vorgabe nicht mehr. Für die Stadt Konstanz erfolgt die Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg; wo dieser Onlinedienst vorgegeben ist, ersetzt er die klassischen Papiervordrucke vollständig.
Zuständigkeit klären: Stadt Konstanz oder Landkreis Konstanz
Bevor die erste Bauzeichnung entsteht, lohnt sich ein Blick auf die Zuständigkeit, denn Stadt und Landkreis Konstanz haben getrennte Behördenstrukturen:
- Stadtgebiet Konstanz: Zuständig ist das Baurechts- und Denkmalamt der Stadt Konstanz, das Bauanträge prüft und dabei auch Denkmalschutz, Wohnraumförderung und Zweckentfremdung im Blick hat (Stadt Konstanz). Auch für Katasterauszüge ist innerhalb der Stadt das städtische Vermessungsamt zuständig, da Konstanz zu den Städten mit eigener Vermessungshoheit in Baden-Württemberg zählt.
- Umlandgemeinden im Landkreis: Hier prüft die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes Konstanz. Bauherren im Landkreis sollten vor der Antragstellung den aktuell gültigen Einreichungsweg direkt beim Landratsamt erfragen, da sich digitale Verfahren regelmäßig weiterentwickeln.
Diese Unterscheidung betrifft nicht nur die Einreichung, sondern auch, welche Unterlagen im Lageplan referenziert werden müssen. Wer sich unsicher ist, ob ein Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, kann vorab eine Bauvoranfrage für Konstanz stellen, bevor die vollständigen Bauzeichnungen erstellt werden.
[[banner-klein]]Denkmalschutz in der Altstadt: Zusätzliche Anforderungen an Bauzeichnungen
Für Gebäude in der Konstanzer Altstadt gilt eine erweiterte Prüflogik. Neben Einzelbauwerken schützt das Denkmalrecht auch Gesamtanlagen wie Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Bei denkmalrechtlich relevanten Vorhaben beteiligt die Baurechtsbehörde die Denkmalschutzbehörde direkt im Genehmigungsverfahren. Für Bauzeichnungen bedeutet das in der Praxis:
- Detailliertere Bestandsdokumentation historischer Bauteile, teils mit Farbcodierung für zu erhaltende Elemente
- Zusätzliche Fachamt-Beteiligung, die über die reguläre zehntägige Vollständigkeitsprüfung der Stadt Konstanz hinausgeht
- Bei Solaranlagen in der Altstadt: Abgleich mit dem städtischen Solarkataster, das fallgruppenbezogene Gestaltungsanforderungen für die Dachlandschaft definiert
Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude umbaut oder saniert, sollte diesen Mehraufwand von Anfang an einplanen, statt ihn erst während der Prüfung zu entdecken.
Reichen vorhandene Pläne noch aus? Checkliste für Bestandspläne
Nicht jeder Bauherr benötigt komplett neue Bauzeichnungen. Entscheidend ist nicht das Alter der Pläne, sondern ihre Qualität und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baubestand. Prüfen Sie vorhandene Unterlagen anhand dieser Kriterien:
- Maßstab: Liegt der Plan im geforderten Maßstab 1:100 vor oder lässt er sich sauber darauf skalieren?
- Maßketten: Sind alle Raum- und Wandmaße vollständig und lesbar eingetragen?
- Aktualität: Entspricht der Plan dem letzten genehmigten Zustand oder wurden seither bauliche Änderungen vorgenommen, die nicht dokumentiert sind?
- Dateiformat: Liegt der Plan in einem Format vor, das sich als PDF/A archivieren lässt, oder handelt es sich um einen unscharfen Scan bzw. ein Foto?
- Kennzeichnungen: Sind tragende und brandschutzrelevante Bauteile erkennbar dargestellt?
Fehlt auch nur eines dieser Kriterien, ist meist ein Bestandsplan-Update oder ein neues Aufmaß vor Ort sinnvoller, als mit lückenhaften Unterlagen in die Prüfung zu gehen und Nachforderungen zu riskieren.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Konstanz?
Die Kosten hängen vom Umfang des Vorhabens, dem Zustand vorhandener Unterlagen und davon ab, ob ein Bestandsaufmaß vor Ort erforderlich ist. Als grobe Orientierung gilt bei Planeco Building ein Stundensatz von 85,–€ bis 120,–€ netto. Für ein vollständiges Set aus Grundriss, Schnitt und Ansichten eines einfachen Einfamilienhauses liegen die Gesamtkosten bei etwa 850,–€ netto. Höher fällt der Aufwand aus bei:
- Gebäuden ohne verwertbare Bestandspläne, die ein vollständiges Aufmaß erfordern
- Denkmalgeschützten Objekten in der Altstadt mit zusätzlicher Bestandsdokumentation
- Vorhaben, die tragende Eingriffe betreffen und einen Standsicherheitsnachweis erforderlich machen
Planeco Building arbeitet mit voller Preistransparenz und ohne versteckte Kosten. Wie sich Kosten für die statische Prüfung zusätzlich zusammensetzen, zeigt die Übersicht zu Statiker-Kosten.
So läuft die Erstellung und Einreichung ab
Der Prozess von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Einreichung folgt in Konstanz einem klaren Ablauf:
- Prüfung vorhandener Bestandspläne auf Aktualität, Maßstab und Format
- Bei fehlenden oder unbrauchbaren Unterlagen: Bestandsaufmaß vor Ort
- Erstellung der Bauzeichnungen nach § 6 LBOVVO inklusive Kennzeichnung tragender und brandschutzrelevanter Bauteile
- Digitale Aufbereitung als PDF/A zur Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
- Vollständigkeitsprüfung durch die Baurechtsbehörde, die innerhalb von zehn Arbeitstagen mitteilt, ob Unterlagen fehlen
- Fachliche Prüfung, gegebenenfalls unter Beteiligung weiterer Ämter wie Denkmalschutz oder Brandschutz
Bei Planeco Building liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erstellung der Bauzeichnungen selbst bei 14 bis 21 Tagen, abhängig vom Umfang des Vorhabens und der Verfügbarkeit von Bestandsunterlagen.
Bauzeichnungen für typische Vorhaben in Konstanz
Der konkrete Umfang der Bauzeichnungen richtet sich immer nach dem geplanten Eingriff. Häufige Fälle aus der Praxis:
- Dachgeschossausbau: Benötigt aktualisierte Grundrisse aller betroffenen Geschosse sowie einen Schnitt, der neue Raumhöhen und Dämmaufbauten zeigt
- Anbau oder Terrassenüberdachung: Erfordert zusätzlich zum Grundriss eine Ansicht, die den Anbau im Kontext der bestehenden Fassade darstellt, siehe dazu die Details zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen
- Nutzungsänderung: Verlangt oft eine Gegenüberstellung von Ist- und Soll-Zustand im Grundriss, etwa bei der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche, siehe Nutzungsänderung
- Wanddurchbrüche oder Entfernung tragender Bauteile: Macht zusätzlich zur Bauzeichnung einen Standsicherheitsnachweis erforderlich, den ein qualifizierter Statiker erstellen muss
Planeco Building begleitet in Konstanz sowohl die zeichnerische Umsetzung als auch die vollständige Einreichung bei der zuständigen Behörde und hat dabei bundesweit bereits über 1.400 Bauanträge erfolgreich abgewickelt. Für Bauherren bedeutet das: Grundriss, Bauzeichnung, Statik und Behördenkommunikation kommen aus einer Hand, statt über mehrere separate Ansprechpartner koordiniert werden zu müssen.














