Ein Grundriss fürs Immobilienportal und eine Bauzeichnung fürs Bauordnungsamt Marl sind zwei grundverschiedene Dokumente – wer das verwechselt, riskiert Wochen an Verzögerung im Genehmigungsverfahren. Ein Vermarktungsgrundriss muss vor allem ansprechend wirken. Eine Bauzeichnung dagegen folgt festen formalen Vorgaben aus der BauPrüfVO NRW: vorgeschriebener Maßstab, vollständige Maßketten und ein amtlicher Farbcode, den das Bauamt exakt in dieser Form erwartet.
Für Bauherren in Marl, die einen Umbau, Anbau oder eine Nutzungsänderung planen, stellt sich deshalb zuerst eine ganz praktische Frage: Reichen die vorhandenen Pläne aus, oder müssen neue, bauamtstaugliche Bauzeichnungen angefertigt werden? Dieser Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt, was das in Marl kostet und welche lokalen Besonderheiten Sie kennen sollten.
[[bauantrag]]Grundriss oder Bauzeichnung: Zwei Dokumente mit unterschiedlichem Zweck
Der Begriff „Grundriss" wird umgangssprachlich für beides verwendet – das führt regelmäßig zu Missverständnissen bei der Beauftragung. Für Ihren Bauantrag in Marl ist die Unterscheidung jedoch entscheidend:
- Vermarktungsgrundriss: Dient Exposés und Immobilienportalen, wird oft farbig oder in 3D gestaltet, hat keinen bauamtlich vorgeschriebenen Maßstab und wird von keiner Behörde geprüft.
- Bauzeichnung: Ist Teil der bauordnungsrechtlichen Bauvorlagen, muss nach § 4 der BauPrüfVO NRW erstellt werden, benötigt eine bauvorlagenberechtigte Person und wird vom Bauordnungsamt Marl auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Wer für seinen Bauantrag lediglich einen hübschen Vermarktungsgrundriss einreicht, bekommt vom Bauamt praktisch immer eine Nachforderung – mit entsprechendem Zeitverlust. Wer dagegen von Anfang an professionelle Bauzeichnungen erstellen lässt, spart sich diese Schleife.
Diese Vorgaben gelten für Bauzeichnungen beim Bauordnungsamt Marl
Grundrisse, Schnitte und Ansichten müssen in NRW einheitlich im Maßstab 1:100 dargestellt werden. Für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen sieht die BauPrüfVO NRW vereinfachte Anforderungen vor – relevant für die vielen Einfamilien- und Doppelhäuser in Marler Wohngebieten.
Bei Umbauten und Sanierungen gilt zusätzlich ein verbindlicher Farbcode: Gelb kennzeichnet zu beseitigende Bauteile, Rot kennzeichnet neue Bauteile. Dieser Code ist keine Empfehlung, sondern in der Anlage zur BauPrüfVO NRW festgelegt – Bauzeichnungen ohne korrekte Farbkennzeichnung werden vom Bauordnungsamt Marl regelmäßig als unvollständig zurückgewiesen. Ergänzend benötigen Sie für den Bauantrag einen amtlichen Lageplan, der auf Basis des aktuellen Katasterauszugs erstellt wird und das Vorhaben im Lageplan beziehungsweise Positionsplan maßstabsgerecht verortet.
Vorhandene Pläne nutzen oder komplett neu zeichnen lassen?
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert ein vollständiges Neuaufmaß. Bevor Sie eine Neuzeichnung beauftragen, lohnt sich die Prüfung folgender Punkte:
- Aktualität: Zeigt der Plan den tatsächlichen Ist-Zustand oder nur den letzten genehmigten Zustand? Eigenmächtige Veränderungen müssen nachgetragen werden.
- Maßstab und Lesbarkeit: Wurde der Plan mehrfach kopiert oder verkleinert, stimmt der angegebene Maßstab oft nicht mehr mit der tatsächlichen Größe überein.
- Vollständigkeit: Liegen alle Geschosse, Schnitte und Ansichten vor, oder nur Teilbereiche?
- Format: Digitale Formate wie DWG oder DXF lassen sich deutlich effizienter nachbearbeiten als eingescannte Handzeichnungen.
Gerade bei Marler Bestandsgebäuden aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, wie sie in vielen Nachkriegssiedlungen der Stadt vorkommen, sind Bauakten häufig nur handgezeichnet und lückenhaft im Archiv vorhanden. In solchen Fällen ist ein Vor-Ort-Aufmaß meist unumgänglich. Bei denkmalgeschützten Objekten, etwa in der Bereitschaftssiedlung, kommt zusätzlich eine denkmalrechtliche Abstimmung hinzu, bevor die Bauzeichnung final gestellt werden kann. Eine erste fachliche Einschätzung, ob Ihre Bestandspläne noch verwendbar sind, spart in solchen Fällen unnötige Beauftragungen.
[[banner-klein]]Besonderheit Marl: Bergbau und Bestandsdokumentation
Marl liegt im Kreis Recklinghausen und trägt eine bergbauliche Vergangenheit, die bei manchen Grundstücken noch heute die Gründungsplanung beeinflusst. Auf ehemaligen Bergbauflächen kann eine Abstimmung mit der RAG Aktiengesellschaft sowie ein Markscheider-Gutachten erforderlich werden, bevor die Fundamentplanung final in die Bauzeichnung übernommen wird. Diese Prüfung sollte idealerweise vor Planungsbeginn erfolgen, da nachträgliche Anpassungen an Gründung und Statik sowohl die Bauzeichnung als auch den Standsicherheitsnachweis betreffen und zusätzliche Planungsrunden erzeugen können.
Bauakten und Lageplan: Wo Sie Unterlagen für Ihr Marler Grundstück bekommen
Für ältere Bauakten und Baulasten ist der Kreis Recklinghausen zuständig. Das zugehörige technische Rathaus mit Fachbereich Bauordnung befindet sich in Recklinghausen. Für die eigentliche Antragstellung ist das Bauordnungsamt Marl zuständig, das nach Stadtbezirken (Ost, West, Chemiepark) organisiert ist. Für den Bezirk Ost gibt das Bauordnungsamt Marl eine Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten an, sobald alle Bauvorlagen vollständig vorliegen. Beachten Sie: Fehlen Unterlagen oder ist eine Bauzeichnung fehlerhaft, beginnt diese Frist mit Nachreichung neu.
Wer darf Bauzeichnungen erstellen: Bauvorlagenberechtigung entscheidet
Nicht jeder, der zeichnen kann, darf eine Bauzeichnung rechtswirksam für einen Bauantrag einreichen. Erforderlich ist die sogenannte Bauvorlagenberechtigung, über die Architekten und bestimmte Bauingenieure verfügen. Online-Zeichendienste ohne diese Berechtigung eignen sich für Vermarktungsgrundrisse, nicht jedoch für Bauzeichnungen, die beim Bauordnungsamt Marl eingereicht werden sollen. Wer den kompletten Bauantrag mit einem Architekten stellt, erhält Bauzeichnung, Lageplan und Baubeschreibung aus einer Hand und vermeidet Schnittstellenprobleme zwischen unterschiedlichen Dienstleistern.
Was kostet eine Bauzeichnung für den Bauantrag in Marl
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Zustand der Bestandsunterlagen und Aufwand für ein eventuelles Aufmaß ab. Als Orientierung:
- Stundensatz für die Neuerstellung von Bauzeichnungen: ab 85,–€ bis 120,–€ netto
- Einfamilienhaus (Grundriss, Schnitt, Ansichten komplett neu): ab 850,–€ netto
- Gesamtbudget für Genehmigung und Planung bei einem Einfamilienhaus mit rund 300.000,–€ Baukosten, inklusive Behördengebühr, Architektenhonorar, Vermessung und Statik: ab 9.500,–€ bis 14.000,–€ netto
Die Bauzeichnung selbst ist damit ein vergleichsweise kleiner, aber unverzichtbarer Baustein im Gesamtbudget. Wie sich die Kosten für den statischen Nachweis zusätzlich zusammensetzen, zeigt unser Überblick zu Statiker-Kosten.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnung bei Planeco Building ab
Planeco Building hat bereits über 1.400 Bauanträge erfolgreich begleitet und kennt die formalen Anforderungen der Bauordnungsämter in NRW im Detail. Der Ablauf für Bauherren in Marl gliedert sich typischerweise so:
- Kostenlose Erstberatung und Sichtung vorhandener Bestandsunterlagen
- Prüfung, ob eine Aufbereitung ausreicht oder ein Vor-Ort-Aufmaß nötig ist
- Erstellung normgerechter Bauzeichnungen inklusive Farbcode und Maßketten nach BauPrüfVO NRW
- Abstimmung mit Statik und gegebenenfalls bergbaulicher Prüfung, sofern erforderlich
- Zusammenstellung aller Bauvorlagen und Einreichung beim zuständigen Bezirk des Bauordnungsamts Marl
Mit voller Preistransparenz, ohne versteckte Kosten und einer internen Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur einreichfertigen Unterlagenmappe begleitet Planeco Building Bauherren in Marl von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Einreichung. Ob Umbau, Anbau oder Nutzungsänderung: Eine korrekt erstellte Bauzeichnung ist in jedem Fall die Grundlage dafür, dass Ihr Bauantrag ohne Nachforderungen durch die Prüfung geht.














