Wer in Offenburg einen Bauantrag stellt, merkt schnell: Ohne maßstabsgerechte Bauzeichnungen geht beim Baurechtsamt Ortenaukreis gar nichts. Seit Mai 2024 werden Anträge in Offenburg ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg angenommen – Papierpläne, Handyfotos von Altbestand oder schlecht gescannte Zeichnungen führen direkt zur Rückweisung. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Anbauten, Dachausbauten und Nutzungsänderungen, bei denen Bestandspläne oft Jahrzehnte alt sind.
Wer jetzt vor der Frage steht, ob vorhandene Pläne aufbereitet werden können oder ob eine komplette Neuerstellung mit Aufmaß nötig ist, trifft damit eine Entscheidung, die direkt über die Dauer und den Erfolg des Genehmigungsverfahrens entscheidet. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen in Offenburg konkret gelten, was die Erstellung kostet und worauf es bei der Bauvorlageberechtigung ankommt.
[[bauantrag]]Diese Bauzeichnungen verlangt das Baurechtsamt Ortenaukreis
Für Offenburg zuständig ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern das Baurechtsamt des Ortenaukreises mit Sitz in der Badstraße 20 in Offenburg. Die Anforderungen an Bauzeichnungen regelt die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO), konkret § 6. Verlangt werden in der Regel:
- Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100, mit Raumbezeichnungen, Wandstärken, Fenster- und Türöffnungen
- Schnitte, die Geschosshöhen, Dachneigung und die Höhenlage im Gelände nachweisen
- Ansichten aller Gebäudeseiten zur Beurteilung von Gestaltung und Abstandsflächen
- Bemaßte Darstellung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen gemäß § 37 LBO
Die Baurechtsbehörde kann laut Verfahrensverordnung einen abweichenden Maßstab verlangen, wenn dies zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist. Wer ein Bestandsgebäude umbaut, benötigt zusätzlich ein aktuelles Aufmaß, das den Ist-Zustand korrekt abbildet, bevor der neue Zustand geplant werden kann. Mehr dazu, wie belastbare Bestandspläne entstehen, zeigt unsere Seite zu Bestandsplänen.
Zuständig in Offenburg: Baurechtsamt Ortenaukreis und BürgerBüroBauen
Die Stadt Offenburg betreibt mit dem BürgerBüroBauen eine eigene Anlaufstelle, über die Formulare und Informationen zum Bauantrag ausgegeben werden. Die inhaltliche Prüfung von Bauzeichnungen und die Entscheidung über den Antrag liegt jedoch beim Baurechtsamt Ortenaukreis. Diese Aufteilung führt in der Praxis häufig zu Verwirrung: Bauherren wenden sich zunächst an die Stadt, obwohl die eigentliche Genehmigungsbehörde der Landkreis ist. Wer sein Vorhaben frühzeitig einordnen möchte, findet in unserem Beitrag zur Baugenehmigung in Offenburg den vollständigen Verfahrensablauf.
Digitale Einreichungspflicht seit 2024: was das für Ihre Pläne bedeutet
Grundlage der digitalen Pflicht ist eine Gesetzesänderung, die am 25. November 2023 in Kraft trat und den Baurechtsbehörden erlaubt, die Einreichung über einen benannten Onlinedienst zu verlangen. Der Ortenaukreis macht davon Gebrauch: Bauanträge und Bauvorlagen für Offenburg müssen über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden (Landkreis Ortenaukreis). Für Bauzeichnungen bedeutet das konkret: Es zählen ausschließlich hochwertige PDF- oder CAD-Dateien, keine gescannten Papierpläne mit Knicken oder handschriftlichen Ergänzungen. Wer noch mit alten Bauunterlagen aus den 1980er oder 1990er Jahren plant, sollte diese vor Antragstellung digital neu aufbereiten lassen, statt auf einen unvollständigen Scan zu setzen.
[[banner-klein]]Checkliste: Reichen Ihre vorhandenen Pläne noch aus?
Bevor neue Bauzeichnungen beauftragt werden, lohnt sich eine kurze Prüfung der vorhandenen Unterlagen. Vorhandene Pläne genügen in der Regel nicht mehr, wenn:
- sie nur als Papierdokument oder minderwertiger Scan vorliegen
- der bauliche Ist-Zustand nicht mehr dem Plan entspricht, etwa nach früheren Umbauten ohne Genehmigung
- Maßketten, Raumbezeichnungen oder Wandstärken fehlen
- kein Nachweis über Stellplätze oder Fahrradabstellplätze enthalten ist
- der Plan nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt oder unterzeichnet wurde
Trifft mindestens einer dieser Punkte zu, ist ein neues Aufmaß vor Ort meist unumgänglich, um Nachforderungen des Baurechtsamts zu vermeiden.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Offenburg?
Die Kosten hängen davon ab, ob vorhandene Pläne lediglich aufbereitet oder komplett neu erstellt werden müssen. Als grobe Orientierung gilt bei Planeco Building ein Stundensatz von 85–120,–€ netto, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Gebäudes. Für ein einfaches Einfamilienhaus liegen die Gesamtkosten für vollständige Bauzeichnungen inklusive Aufmaß häufig bei ab 850,–€ netto. Bei Anbauten, Aufstockungen oder statisch relevanten Eingriffen kommen zusätzlich die Kosten für die Statik hinzu, die in unserem Beitrag zu Statiker-Kosten transparent aufgeschlüsselt sind. Wird im Zuge der Planung eine tragende Wand verändert, ist zudem ein Standsicherheitsnachweis erforderlich, der separat kalkuliert wird.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Ein Detail, das viele Bauherren überrascht: Bauanträge dürfen in Baden-Württemberg nur von bauvorlageberechtigten Personen eingereicht werden, in der Regel eingetragene Architekten. Für kleinere Vorhaben können auch Bautechniker mit nachgewiesener Sachkunde berechtigt sein. Selbst optisch vollständige, sauber bemaßte Pläne sind formal ungültig, wenn sie nicht von einer bauvorlageberechtigten Person stammen. Wer eigene Skizzen oder Pläne eines nicht berechtigten Anbieters einreicht, riskiert damit eine Rückweisung, unabhängig von der zeichnerischen Qualität. Wie die Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Architekten konkret abläuft, zeigt unser Beitrag zum Bauantrag mit Architekt.
Offenburg-Spezifika: Altstadt, Denkmalschutz und Bebauungsplan
Für Gebäude in der historischen Altstadt und für eingetragene Kulturdenkmale ist zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Zuständig ist innerhalb Offenburgs die Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, die die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahrnimmt (Stadt Offenburg). In diesen Fällen sollten Bauzeichnungen frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, da zusätzliche Gestaltungsvorgaben etwa zu Fassaden oder Dachformen bestehen.
Unabhängig vom Standort lohnt sich vor Beauftragung der Bauzeichnungen ein Blick in den geltenden Bebauungsplan der Gemeinde, der Geschosszahl, Dachform und überbaubare Flächen verbindlich festlegt (Stadt Offenburg). Seit der LBO-Reform vom 28. Juni 2025 gelten zudem einige Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken im Innenbereich als verfahrensfrei, allerdings nicht, wenn dabei die Gebäudehülle verändert wird. Wer eine Nutzungsänderung plant, sollte diese Einschränkung vorab prüfen lassen, bevor Bauzeichnungen in Auftrag gegeben werden.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnungen ab
Bei Planeco Building folgt die Erstellung von Bauzeichnungen für Offenburg einem klaren Ablauf:
- Prüfung vorhandener Bestandspläne auf Genehmigungsfähigkeit und Digitaltauglichkeit
- Bestandsaufmaß vor Ort, sofern keine ausreichenden Unterlagen vorliegen
- Erstellung der Grundrisse, Schnitte und Ansichten im geforderten Maßstab durch bauvorlageberechtigte Architekten
- Interne Prüfung auf Vollständigkeit gemäß den Vorgaben des Baurechtsamts Ortenaukreis
- Digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Mit vollständigen, digital einreichbaren Unterlagen beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist der Behörde ohne Verzögerung zu laufen. In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit bei Planeco Building für die Erstellung der Bauzeichnungen bei 14–21 Tagen, abhängig vom Umfang des Vorhabens. Über 1.400 erfolgreich begleitete Bauanträge zeigen, dass gerade die Kombination aus Architektur, Statik und behördlicher Abstimmung aus einer Hand unnötige Nachforderungen deutlich reduziert.














