Wer in Remscheid einen Bauantrag stellt, braucht mehr als nur einen ordentlichen Grundriss aus dem Immobilienexposé. Die Bauaufsicht der Stadt Remscheid verlangt bauvorlagenberechtigte Zeichnungen mit exaktem Maßstab, Maßketten und genormten Farbcodes, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Besonders in Remscheid kommen durch Hanglagen im Bergischen Land, fehlende Bebauungspläne und Denkmalbereiche wie die Altstadt Lennep zusätzliche Anforderungen hinzu, die viele Bauherren erst bemerken, wenn das Bauamt bereits nachgefordert hat.
[[bauantrag]]Was gehört in eine Bauzeichnung für den Bauantrag in Remscheid?
Die inhaltlichen Mindestanforderungen an Bauzeichnungen sind in NRW nicht in der Landesbauordnung selbst geregelt, sondern in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Sie schreibt vor, dass Grundriss, Schnitt und Ansichten grundsätzlich im Maßstab 1:100 darzustellen sind und dabei die genormten Zeichen und Farben der Anlage zur Verordnung zu verwenden sind. Für Ansichten gilt zusätzlich: Bei Bedarf müssen geplante Gebäude zusammen mit der näheren Umgebungsbebauung im Maßstab 1:200 gezeigt werden, ersatzweise ist ein farbiges Lichtbild zulässig.
Konkret bedeutet das für ein typisches Wohngebäude:
- Grundriss: alle Geschosse mit Raumaufteilung, Wandstärken und vollständigen Maßketten
- Schnitt: mindestens ein aussagekräftiger Vertikalschnitt durch das Gebäude, bei Hanggrundstücken meist mehrere
- Ansichten: alle Gebäudeseiten inklusive Geländeverlauf und Höhenlage über NN
- Lageplan: auf Grundlage eines amtlichen Katasterauszugs mit Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen
Als Bauvorlage für den Lageplan genügt kein privater Kartenausdruck. Der amtliche Auszug aus der Liegenschaftskarte wird beim Fachdienst Liegenschaftsentwicklung, Vermessung und Kataster der Stadt Remscheid bestellt und kostet je nach Format 30,–€ bis 60,–€ für die Erstausfertigung, jede weitere Ausfertigung 10,–€. Die Stadt weist selbst darauf hin, dass diese Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW festgelegt sind, ein Umweg über kommerzielle Drittanbieter also unnötige Zusatzkosten verursacht.
Wer darf Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellen?
Ein häufig übersehener Punkt: Nicht jeder, der technisch sauber zeichnen kann, darf Bauvorlagen für einen Bauantrag anfertigen. Nach den Regelungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) müssen Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser mit entsprechender Bauvorlagenberechtigung gefertigt sein, in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Die Stadt Remscheid bestätigt diese Anforderung auf ihrer Seite zum Bauantrag ausdrücklich.
Für Bauherren heißt das: Ein Freelancer aus einem Marktplatz-Portal kann zwar einen technisch korrekten Grundriss zeichnen, dieser reicht als eigenständige Bauvorlage aber nicht aus, wenn keine bauvorlageberechtigte Person die Verantwortung übernimmt. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert eine Zurückweisung durch die Bauaufsicht und damit Zeitverlust. Bei Planeco Building übernimmt ein bauvorlageberechtigter Architekt die Erstellung und Prüfung, sodass die Zeichnungen direkt als vollständige Bauvorlage eingereicht werden können. Wie der komplette Ablauf von der Beauftragung bis zur Einreichung aussieht, zeigt der Beitrag zum Bauantrag mit Architekt.
Remscheid-Besonderheiten, die Ihre Bauzeichnung beeinflussen
Drei topografische und planungsrechtliche Besonderheiten machen Bauzeichnungen in Remscheid anspruchsvoller als in vielen anderen Städten:
Hanglagen im Bergischen Land
Remscheid liegt im Bergischen Land, entsprechend viele Grundstücke im Stadtgebiet befinden sich in Hanglage. Ein einfacher Schnitt reicht hier oft nicht: Die Bauaufsicht benötigt exakte Geländeschnitte mit Höhenbezugspunkten über NN, um Abstandsflächen und die zulässige Gebäudehöhe korrekt beurteilen zu können. Fehlen diese Angaben, kommt es fast zwangsläufig zu Nachforderungen. Bei größeren Höhenunterschieden wird zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis relevant, insbesondere bei Stützmauern oder Hangsicherungen, mehr dazu bei den Statiker-Kosten.
Kein Bebauungsplan: Beurteilung nach § 34 BauGB
In großen Teilen Remscheids gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich dann nach § 34 Baugesetzbuch, wonach sich Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen müssen. Das erhöht den Anspruch an die zeichnerische Darstellung: Ansichten müssen die Einfügung ins Straßenbild nachvollziehbar zeigen, teils inklusive Nachbargebäuden im Maßstab 1:200. Bei Unsicherheit, ob ein Vorhaben in diesem Sinne zulässig ist, lohnt sich vorab eine Bauvoranfrage in Remscheid, um die Einschätzung der Bauaufsicht frühzeitig einzuholen.
Denkmalbereich Altstadt Lennep
Im 13 Hektar großen historischen Stadtkern Lennep stehen 116 Gebäude unter Denkmalschutz. Die Denkmalbereichssatzung Altstadt Lennep verlangt, dass sich Um-, Neu- und Ausbauten maßstäblich und denkmalgerecht in das historische Ortsbild einfügen. Auch Lüttringhausen unterliegt einer Gestaltungssatzung. Für Bauzeichnungen bedeutet das: Fassaden und Ansichten müssen besonders detailgetreu erfasst werden, damit die Denkmalbehörde Eingriffe ins Erscheinungsbild belastbar prüfen kann. Ein sauberes Bestandsaufmaß ist hier keine Formalität, sondern Voraussetzung für eine zügige Abstimmung.
[[banner-klein]]Alte Pläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Viele Eigentümer besitzen bereits Baupläne, oft Jahrzehnte alt oder nur als eingescannte Kopie vorhanden. Ob diese noch als Bauvorlage taugen, lässt sich anhand weniger Kriterien prüfen:
- Aktueller Zustand: Stimmt der gezeichnete Bestand noch mit dem tatsächlichen Gebäude überein, oder gab es seither Umbauten, die nicht dokumentiert sind?
- Maßstab und Lesbarkeit: Ist der Maßstab eindeutig erkennbar und nicht durch Kopieren oder Skalieren verfälscht?
- Vollständigkeit: Liegen Grundriss, Schnitt und alle Ansichten vor, nicht nur ein Teilbereich oder ein einzelnes Geschoss?
- Dateiformat: Liegt der Plan als PDF oder DWG vor, oder nur als Handyfoto ohne Maßhaltigkeit?
- Genehmigungsstand: Handelt es sich um den zuletzt genehmigten Zustand oder um eine nicht genehmigte Zwischenversion?
Sind alle fünf Punkte erfüllt, reicht häufig eine Aufbereitung der Bestandspläne durch einen bauvorlageberechtigten Architekten. Ist das nicht der Fall, etwa weil zwischenzeitlich ohne Genehmigung umgebaut wurde oder gar keine Pläne mehr auffindbar sind, ist ein Vor-Ort-Aufmaß und eine Neuerstellung nötig. Genau diese Prüfung übernimmt Planeco Building im Rahmen der Leistung Bestandspläne erstellen, bevor überhaupt Kosten für eine Neuzeichnung anfallen.
Was kostet die Erstellung von Bauzeichnungen in Remscheid?
Die Kosten hängen vom Umfang des Gebäudes, der Komplexität der Grundrisse und davon ab, ob ein Aufmaß vor Ort notwendig ist. Bei Planeco Building wird nach Aufwand mit einem Stundensatz von 85,–€ bis 120,–€ netto kalkuliert, bei voller Preistransparenz und ohne versteckte Zusatzkosten.
Als grobe Orientierung:
- Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten: ab etwa 850,–€ netto
- Mehrfamilienhäuser mit mehreren Geschossen und umfangreicheren Umbaumaßnahmen: entsprechend höher, abhängig von Geschosszahl und Aufmaßaufwand
- Amtlicher Katasterauszug als Grundlage für den Lageplan: 30,–€ bis 60,–€ zzgl. 10,–€ je Mehrausfertigung
Bei Vorhaben mit statischen Eingriffen, etwa Wanddurchbrüchen oder Anbauten an Hanglagen, kommen zusätzlich Kosten für Schalpläne, Bewehrungspläne oder einen Standsicherheitsnachweis hinzu. Eine Übersicht zu den Einflussfaktoren findet sich unter Statiker-Kosten, passende Fachplaner lassen sich über die Seite Statiker finden ermitteln.
Bauportal.NRW und die Novelle der Landesbauordnung ab 2026
Bauanträge in NRW können zunehmend digital über das Bauportal.NRW eingereicht werden, sofern die jeweilige Kommune angeschlossen ist. Wichtig zu wissen: Am Umfang der einzureichenden Bauvorlagen ändert die digitale Einreichung nichts, es ändert sich lediglich der Übermittlungsweg. Wer auf vollständige, korrekt bemaßte Bauzeichnungen verzichtet, weil "es ja digital geht", riskiert weiterhin Nachforderungen.
Relevant für die Planung ist zudem ein Stichtag: Bis zum 31. August 2026 gilt die BauO NRW 2018 in ihrer aktuellen Fassung unverändert weiter. Ab dem 1. September 2026 wird die elektronische Einreichung in Kommunen mit entsprechendem Zugang verpflichtend, gleichzeitig verschiebt sich mit der Neufassung von § 68 BauO NRW ein Teil der bautechnischen Prüfung auf Prüfsachverständige. Für Bauherren bedeutet das tendenziell weniger vorgelagerte Kontrolle durch das Amt und mehr Verantwortung bei Planern und Entwurfsverfassern, ein Argument für besonders sorgfältig erstellte Bauzeichnungen von Anfang an.
So läuft die Zusammenarbeit mit Planeco Building ab
Für Bauherren in Remscheid, die Bauzeichnungen für einen Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder einen Anbau benötigen, sieht der Ablauf typischerweise so aus:
- Kostenlose Erstberatung: Klärung, ob vorhandene Pläne aufbereitet werden können oder ein Aufmaß nötig ist
- Beschaffung der Grundlagen: amtlicher Katasterauszug beim Fachdienst Liegenschaftsentwicklung, ggf. Vor-Ort-Aufmaß
- Erstellung der Bauzeichnungen: Grundriss, Schnitt, Ansichten und Lageplan durch einen bauvorlageberechtigten Architekten
- Prüfung auf Vollständigkeit: Abgleich mit den Anforderungen der Bauaufsicht Remscheid, inklusive Hanglagen- oder Denkmalschutzaspekten
- Einreichung: digital über das Bauportal.NRW, sofern verfügbar, oder klassisch bei der Bauaufsicht
Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen und einer typischen Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung übernimmt Planeco Building neben den Bauzeichnungen bei Bedarf auch Statik, Brandschutz und die komplette Kommunikation mit der Bauaufsicht, damit Bauherren in Remscheid sich nicht selbst durch Zuständigkeiten und Formvorschriften arbeiten müssen.














