Bauen

Tiny House Baugenehmigung: Diese Regeln gelten in Deutschland

January 6, 2026
Update:
January 16, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
January 6, 2026
Update:
January 16, 2026
Sobald Sie Ihr Tiny House dauerhaft an einem Ort aufstellen, gilt es als Wohngebäude und Sie benötigen eine Baugenehmigung. Planeco Buildung unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben mit genehmigungsfähigen Anträgen und fachlicher Expertise.
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Tiny House Baugenehmigung: Diese Regeln gelten in Deutschland

Sobald Sie Ihr Tiny House dauerhaft an einem Ort aufstellen, gilt es als Wohngebäude und Sie benötigen eine Baugenehmigung. Planeco Buildung unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben mit genehmigungsfähigen Anträgen und fachlicher Expertise.
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Sebastian Rupp
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06.01.2026
(Aktualisiert:
16.01.2026
)
Lesezeit: 5 Min.

Je nachdem, ob Sie Ihr Tiny House mobil als Wohnwagen oder ortsfest als Wohn- oder Ferienhaus nutzen, müssen Sie unterschiedliche baurechtliche Hürden meistern. Planeco Building unterstützt Sie dabei, die erforderliche Baugenehmigung für Ihr Tiny House zu erhalten – deutschlandweit, digital und zu transparenten Preisen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Baugenehmigung bei dauerhafter Aufstellung: Ein dauerhaft aufgestelltes Tiny House benötigt eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob es als Wohnhaus oder Ferienhaus genutzt wird.
  • Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen: In Bayern sind Mini-Häuser bis 75 m³ verfahrensfrei, andere Bundesländer verlangen in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
  • Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building erstellt genehmigungsfähige Bauanträge für Ihr Tiny House und kümmert sich um alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen – bundesweit und digital.

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Was zählt als Tiny House?

Die Tiny House-Bewegung hat ihren Ursprung in den USA und steht für Minimalismus, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Aber auch in Deutschland werden Tiny Häuser zunehmend als Alternative zum klassischen Einfamilienhaus betrachtet. 

Eine einheitliche Definition für Tiny Houses gibt es im deutschen Baurecht nicht. Der Begriff beschreibt vielmehr kleine, eigenständige Wohnhäuser mit einer Wohnfläche bis 50 m², die alle wesentlichen Funktionen eines klassischen Hauses wie Küche, Bad mit Toilette und Schlafbereich bieten. Baurechtlich gelten Tiny Houses daher auch als „ganz normale“ Wohnhäuser.

Was zählt als Tiny House?

Baurechtliche Einordnung: Fahrzeug, Wohn- oder Ferienhaus?

Ob für Ihr Tiny House eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt maßgeblich von der rechtlichen Einstufung ab. Das deutsche Recht unterscheidet hier zwischen drei Kategorien, die jeweils unterschiedlichen Vorschriften unterliegen:

Rechtliche Einordnung Merkmale & Voraussetzungen
Fahrzeug bzw. Wohnwagen (Straßenverkehrsrecht) Ein Tiny House gilt als Fahrzeug, wenn es fest mit einem Anhänger verbunden ist und tatsächlich mobil genutzt wird. In diesem Fall greift das Straßenverkehrsrecht: Sie benötigen eine Zulassung als Wohnwagen und müssen regelmäßige TÜV-Prüfungen durchführen lassen.
Wohnhaus (Baurecht) Wenn Sie Ihr Tiny House dauerhaft als Wohnsitz nutzen, gilt es baurechtlich als Wohngebäude. Die Bauordnung macht dabei keinen Unterschied, ob Ihr Minihaus auf Rädern steht oder ein festes Fundament hat.
Ferien- oder Wochenendhaus (Baurecht) Nutzen Sie Ihr Tiny House lediglich für Erholungszwecke bzw. kurzfristige Aufenthalte, fällt es unter die Kategorie Ferien- oder Wochenendhaus. Auch hier greift das Baurecht, unabhängig von der Bauweise.

Hinweis: Die Unterscheidung zwischen Ferien- und Dauernutzung ist eine Einzelfallentscheidung der Bauaufsichtsbehörde, die sich am Schwerpunkt der Nutzung orientiert.

Wo darf ein Tiny House aufgestellt werden?

Der Standort Ihres Tiny Houses hängt maßgeblich von der geplanten Nutzung ab; nicht jedes Grundstück ist automatisch geeignet. Das deutsche Baurecht unterscheidet streng zwischen verschiedenen Nutzungsarten und knüpft daran unterschiedliche baurechtliche Vorgaben.

Tiny House als dauerhafter Wohnsitz

Wer sein Tiny House dauerhaft bewohnen möchte, muss ein Grundstück finden, das nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Wohnzwecke zugelassen ist. Geeignet sind Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete oder urbane Gebiete. Entscheidend ist zudem die Erschließung: Das Grundstück benötigt einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze für Wasser, Strom und Abwasser.

Tiny House aus Holz als dauerhafter Wohnsitz vor blauem Himmel

Beachten Sie, dass örtliche Bauvorschriften zusätzliche Einschränkungen enthalten können, etwa Vorgaben zur Mindestgrundfläche, Dachform oder Fassadengestaltung. Diese können die Genehmigung eines Tiny Houses zusätzlich erschweren. 

Tiny House als Ferienhaus

Für die Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus sind „Sondergebiete, die der Erholung dienen" vorgesehen. Solche Gebiete finden sich häufig in Kleingartenanlagen oder in ausgewiesenen Erholungsgebieten. Wichtig: Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf maximal vier Monate pro Jahr; Dauerwohnen ist hier in der Regel nicht gestattet.

Tiny House auf Rädern

Steht das Tiny House auf Rädern und gilt als mobiles Fahrzeug, ist keine Baugenehmigung erforderlich, solange es regelmäßig bewegt und nicht als Gebäude eingestuft wird. Dann darf es auf Campingplätzen, Stellplätzen oder anderen geeigneten privaten Grundstücken abgestellt werden.

Allerdings gilt: Sobald Ihr Tiny House länger als zwei Monate an einem Ort verbleibt, kann es als dauerhaft aufgestellt gelten. In Einzelfällen tolerieren Behörden auch Standzeiten von bis zu vier Monaten, bevor sie von einer dauerhaften Aufstellung ausgehen.

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Braucht man für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Die Grundregel lautet: Ein dauerhaft aufgestelltes Tiny House benötigt immer eine Baugenehmigung. Dabei ist nicht relevant, ob das Tiny House als Wohn- oder Ferienhaus genutzt wird und ob es auf Rädern oder einem festen Fundament steht. Sobald Ihr Tiny House an einem Standort verbleibt, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die weitverbreitete Annahme, dass Tiny Houses auf Rädern nie eine Genehmigung benötigen, ist ein Irrtum.

Experten-Tipp: Bevor Sie sich für den Bau eines Tiny Houses entscheiden, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer örtlichen Baurechtsbehörde erkundigen und eine Bauvoranfrage stellen. Das kostet zwar 100 bis 300,– €, aber Sie klären damit, ob Sie auf Ihrem Grundstück überhaupt ein Tiny House bauen dürfen.
Tiny House auf Rädern steht im Garten eines Hauses

Verfahrensfrei vs. genehmigungsfrei vs. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Bevor wir die Regelungen der einzelnen Bundesländer betrachten, müssen Sie drei zentrale Begriffe des Baurechts verstehen. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, welche Schritte Sie für Ihr Tiny House unternehmen müssen und wie viel Aufwand der Genehmigungsprozess bedeutet.

  • Verfahrensfrei: Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist kein formeller Antrag oder Genehmigungsprozess erforderlich. Die Bauarbeiten können ohne vorherige Anmeldung, Prüfung oder Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde beginnen. Sie sind jedoch eigenverantwortlich dafür zuständig, dass Ihr Vorhaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Genehmigungsfreistellung: Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen zwar keine formelle Baugenehmigung, müssen aber der Baubehörde mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist kein Widerspruch seitens der Behörden, darf mit dem Bau begonnen werden.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Hier ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber das Verfahren ist weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Die Behörde prüft vor allem das Bauplanungsrecht und Abstandsflächen, während andere bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz in Ihrer Eigenverantwortung liegen.

Baugenehmigung fürs Tiny House: Was gilt in meinem Bundesland?

In allen 16 Bundesländern gilt: Steht Ihr Grundstück in einem Gebiet mit rechtskräftigem Bebauungsplan nach § 30 BauGB, greift für Ihr Bauvorhaben die Genehmigungsfreistellung. Hier prüft die Behörde vor allem das Bauplanungsrecht und die Abstandsflächen, während Sie für andere Aspekte wie Brandschutz oder Statik eigenverantwortlich zuständig sind.

Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland gewähren zusätzlich Verfahrensfreiheit für sehr kleine, eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche. In Bayern sind zudem Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei, was die meisten Tiny Houses einschließt.

Schwarzes Tiny House steht auf einem Campingplatz

Mit Planeco Building zur Baugenehmigung für Ihr Tiny House

Die Baugenehmigung für ein Tiny House stellt viele Menschen vor eine echte Herausforderung, dabei sind die grundlegenden Anforderungen klar: Sobald Sie Ihr Tiny House dauerhaft ortsfest aufstellen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die baurechtliche Einstufung hängt dabei von der Nutzungsart ab, während das konkrete Verfahren zwischen Genehmigungsfreistellung und vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren variiert.

Planeco Building begleitet Sie vom ersten Schritt bis zur fertigen Baugenehmigung: Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen aller Bundesländer und erstellen einen genehmigungsfähigen Bauantrag für Ihr Tiny House. Innerhalb von 14 bis 21 Tagen bereiten wir alle erforderlichen Unterlagen vor, kümmern uns um alle relevanten Nachweise und kommunizieren direkt mit dem Bauamt. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Planung Ihres neuen Zuhauses.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ

Wie groß darf ein Tiny House sein ohne Baugenehmigung?

In Bayern sind Tiny Houses bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. In einigen anderen Bundesländern wie Berlin oder Sachsen gilt Verfahrensfreiheit für eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche. Allerdings gilt: Sobald Sie Ihr Tiny House dauerhaft als Ferien- oder Wohnhaus nutzen, wird es unabhängig von der Größe als Wohngebäude eingestuft und ist somit genehmigungspflichtig (Ausnahme Bayern).

Kann ich ein Tiny House auf mein Grundstück stellen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ihr Grundstück muss für die geplante Nutzung zugelassen und erschlossen sein. Prüfen Sie zunächst den Bebauungsplan: Dieser kann Vorgaben zu Mindestgrößen, Dachformen oder Gebäudehöhen enthalten, die Ihr Tiny House erfüllen muss. Am sichersten ist eine Bauvoranfrage bei Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde, bevor Sie konkrete Schritte unternehmen.

Welche Genehmigungen braucht man für ein Tiny House?

Bei dauerhafter Wohnnutzung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Das konkrete Verfahren hängt von Ihrem Bundesland und der Lage des Grundstücks ab. Zusätzlich müssen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt sein: Standsicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Abstandsflächen. Nur für mobile Tiny Houses ohne festen Standort entfällt die Baugenehmigung, da es sich hier nicht um ein Bauwerk im Sinne des Baurechts handelt.