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Was zählt als Tiny House?
Die Tiny House-Bewegung hat ihren Ursprung in den USA und steht für Minimalismus, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Aber auch in Deutschland werden Tiny Häuser zunehmend als Alternative zum klassischen Einfamilienhaus betrachtet.
Eine einheitliche Definition für Tiny Houses gibt es im deutschen Baurecht nicht. Der Begriff beschreibt vielmehr kleine, eigenständige Wohnhäuser mit einer Wohnfläche bis 50 m², die alle wesentlichen Funktionen eines klassischen Hauses wie Küche, Bad mit Toilette und Schlafbereich bieten. Baurechtlich gelten Tiny Houses daher auch als „ganz normale“ Wohnhäuser.

Baurechtliche Einordnung: Fahrzeug, Wohn- oder Ferienhaus?
Ob für Ihr Tiny House eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt maßgeblich von der rechtlichen Einstufung ab. Das deutsche Recht unterscheidet hier zwischen drei Kategorien, die jeweils unterschiedlichen Vorschriften unterliegen:
Hinweis: Die Unterscheidung zwischen Ferien- und Dauernutzung ist eine Einzelfallentscheidung der Bauaufsichtsbehörde, die sich am Schwerpunkt der Nutzung orientiert.
Wo darf ein Tiny House aufgestellt werden?
Der Standort Ihres Tiny Houses hängt maßgeblich von der geplanten Nutzung ab; nicht jedes Grundstück ist automatisch geeignet. Das deutsche Baurecht unterscheidet streng zwischen verschiedenen Nutzungsarten und knüpft daran unterschiedliche baurechtliche Vorgaben.
Tiny House als dauerhafter Wohnsitz
Wer sein Tiny House dauerhaft bewohnen möchte, muss ein Grundstück finden, das nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Wohnzwecke zugelassen ist. Geeignet sind Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete oder urbane Gebiete. Entscheidend ist zudem die Erschließung: Das Grundstück benötigt einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze für Wasser, Strom und Abwasser.

Beachten Sie, dass örtliche Bauvorschriften zusätzliche Einschränkungen enthalten können, etwa Vorgaben zur Mindestgrundfläche, Dachform oder Fassadengestaltung. Diese können die Genehmigung eines Tiny Houses zusätzlich erschweren.
Tiny House als Ferienhaus
Für die Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus sind „Sondergebiete, die der Erholung dienen" vorgesehen. Solche Gebiete finden sich häufig in Kleingartenanlagen oder in ausgewiesenen Erholungsgebieten. Wichtig: Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf maximal vier Monate pro Jahr; Dauerwohnen ist hier in der Regel nicht gestattet.
Tiny House auf Rädern
Steht das Tiny House auf Rädern und gilt als mobiles Fahrzeug, ist keine Baugenehmigung erforderlich, solange es regelmäßig bewegt und nicht als Gebäude eingestuft wird. Dann darf es auf Campingplätzen, Stellplätzen oder anderen geeigneten privaten Grundstücken abgestellt werden.
Allerdings gilt: Sobald Ihr Tiny House länger als zwei Monate an einem Ort verbleibt, kann es als dauerhaft aufgestellt gelten. In Einzelfällen tolerieren Behörden auch Standzeiten von bis zu vier Monaten, bevor sie von einer dauerhaften Aufstellung ausgehen.
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Braucht man für ein Tiny House eine Baugenehmigung?
Die Grundregel lautet: Ein dauerhaft aufgestelltes Tiny House benötigt immer eine Baugenehmigung. Dabei ist nicht relevant, ob das Tiny House als Wohn- oder Ferienhaus genutzt wird und ob es auf Rädern oder einem festen Fundament steht. Sobald Ihr Tiny House an einem Standort verbleibt, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die weitverbreitete Annahme, dass Tiny Houses auf Rädern nie eine Genehmigung benötigen, ist ein Irrtum.
Experten-Tipp: Bevor Sie sich für den Bau eines Tiny Houses entscheiden, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer örtlichen Baurechtsbehörde erkundigen und eine Bauvoranfrage stellen. Das kostet zwar 100 bis 300,– €, aber Sie klären damit, ob Sie auf Ihrem Grundstück überhaupt ein Tiny House bauen dürfen.

Verfahrensfrei vs. genehmigungsfrei vs. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bevor wir die Regelungen der einzelnen Bundesländer betrachten, müssen Sie drei zentrale Begriffe des Baurechts verstehen. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, welche Schritte Sie für Ihr Tiny House unternehmen müssen und wie viel Aufwand der Genehmigungsprozess bedeutet.
- Verfahrensfrei: Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist kein formeller Antrag oder Genehmigungsprozess erforderlich. Die Bauarbeiten können ohne vorherige Anmeldung, Prüfung oder Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde beginnen. Sie sind jedoch eigenverantwortlich dafür zuständig, dass Ihr Vorhaben alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
- Genehmigungsfreistellung: Genehmigungsfreie Vorhaben benötigen zwar keine formelle Baugenehmigung, müssen aber der Baubehörde mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist kein Widerspruch seitens der Behörden, darf mit dem Bau begonnen werden.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Hier ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber das Verfahren ist weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Die Behörde prüft vor allem das Bauplanungsrecht und Abstandsflächen, während andere bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz in Ihrer Eigenverantwortung liegen.
Baugenehmigung fürs Tiny House: Was gilt in meinem Bundesland?
In allen 16 Bundesländern gilt: Steht Ihr Grundstück in einem Gebiet mit rechtskräftigem Bebauungsplan nach § 30 BauGB, greift für Ihr Bauvorhaben die Genehmigungsfreistellung. Hier prüft die Behörde vor allem das Bauplanungsrecht und die Abstandsflächen, während Sie für andere Aspekte wie Brandschutz oder Statik eigenverantwortlich zuständig sind.
Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland gewähren zusätzlich Verfahrensfreiheit für sehr kleine, eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche. In Bayern sind zudem Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei, was die meisten Tiny Houses einschließt.

Mit Planeco Building zur Baugenehmigung für Ihr Tiny House
Die Baugenehmigung für ein Tiny House stellt viele Menschen vor eine echte Herausforderung, dabei sind die grundlegenden Anforderungen klar: Sobald Sie Ihr Tiny House dauerhaft ortsfest aufstellen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die baurechtliche Einstufung hängt dabei von der Nutzungsart ab, während das konkrete Verfahren zwischen Genehmigungsfreistellung und vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren variiert.
Planeco Building begleitet Sie vom ersten Schritt bis zur fertigen Baugenehmigung: Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen aller Bundesländer und erstellen einen genehmigungsfähigen Bauantrag für Ihr Tiny House. Innerhalb von 14 bis 21 Tagen bereiten wir alle erforderlichen Unterlagen vor, kümmern uns um alle relevanten Nachweise und kommunizieren direkt mit dem Bauamt. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Planung Ihres neuen Zuhauses.








