Sie planen ein Bauvorhaben in Arnsberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Arnsberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Arnsberg
Die Bauvoranfrage in Arnsberg unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in ihrer aktuellen Fassung vom 1. Januar 2024. Als Untere Bauaufsichtsbehörde bearbeitet der Fachdienst 4.3 Bauordnung|Denkmalpflege der Stadt Arnsberg alle Bauvoranfragen nach einheitlichen landesweiten Standards.
Eine Besonderheit in Arnsberg ist die Erhaltungssatzung für die Altstadt, die zusätzliche Genehmigungsverfahren für bauliche Maßnahmen im historischen Stadtkern vorsieht. Innerhalb dieses Bereichs bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer zusätzlichen erhaltungsrechtlichen Genehmigung, die unabhängig von der bauordnungsrechtlichen Genehmigungspflicht erteilt werden muss.
Die enge Verzahnung zwischen Bauordnung und Denkmalpflege spiegelt sich in der gemeinsamen organisatorischen Zuordnung wider. Dies ist für Arnsberg von besonderer Bedeutung, da die Stadt mit ihrem historischen Stadtkern über ein baukulturelles Erbe von landesweiter Bedeutung verfügt. Bei Bauvoranfragen in der Altstadt wird regelmäßig eine frühzeitige Abstimmung zwischen beiden Bereichen vorgenommen.
Für Bauvorhaben außerhalb der Altstadt gelten die allgemeinen Bestimmungen der BauO NRW. Die Stadt Arnsberg bietet sowohl analoge als auch digitale Einreichungen über das BauportalNRW an, was eine moderne und effiziente Bearbeitung ermöglicht.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Historische Stadt- und Ortskerne NRW" unterstreicht Arnsberg die besondere Bedeutung für die Landeskultur. Dies bringt zusätzliche Verpflichtungen zur behutsamen Stadtentwicklung mit sich und beeinflusst die Bewertungskriterien für Bauvorhaben.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Arnsberg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Ein aktueller Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei nicht freistehenden Bauvorhaben sind die geplanten Anlagen maßstäblich als strichlierte Linie mit entsprechenden Maßketten entsprechend ihrer Lage am Gebäude einzutragen.
Für Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Arnsberger Altstadt sind zusätzliche Unterlagen erforderlich: detaillierte Ansichtszeichnungen, Materialangaben, Farbkonzepte oder fotorealistische Visualisierungen, die die Einbindung des geplanten Vorhabens in die historische Umgebung verdeutlichen.
Bei analoger Einreichung sind grundsätzlich drei Exemplare aller Unterlagen erforderlich. Die digitale Einreichung über das BauportalNRW bietet den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und vereinfacht die interne Weiterleitung zwischen den verschiedenen beteiligten Fachbereichen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Arnsberg
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Arnsberg folgt der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) in ihrer aktuellen Fassung vom 8. August 2023.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Die Mindestgebühr für eine Bauvoranfrage beträgt 100,– €, wobei die tatsächliche Gebührenhöhe je nach Umfang und Komplexität der zu prüfenden Fragestellungen variiert. Die Gebühren können zwischen 50 und 100 Prozent der Gebühr betragen, die für eine entsprechende Baugenehmigung anfallen würde.
Ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt: Wenn die mit dem Bauantrag eingereichten Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt eines Vorbescheides entsprechen, wird die Gebühr für den Vorbescheid zur Hälfte auf die Gebühr für die spätere Baugenehmigung angerechnet.
Eine Verlängerung der dreijährigen Gültigkeit kostet 20 Prozent der für den ursprünglichen Vorbescheid erhobenen Gebühr, mindestens jedoch 50,– € und höchstens 500,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Arnsberg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Gültigkeit: 3 Jahre
Die Bearbeitungszeiten in Arnsberg variieren je nach Komplexität der gestellten Fragen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Grundsätzlich wird eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen angestrebt, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Bauvorlagen vollständig vorliegen.
Bei Vorhaben im Bereich der historischen Altstadt kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da zusätzliche fachliche Bewertungen erforderlich werden, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf das historische Stadtbild.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Arnsberg
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Arnsberg
Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Arnsberg umfassen:
In der Arnsberger Altstadt sind energetische Maßnahmen an Denkmälern oder in denkmalnahen Bereichen besonders relevant. Jede energetische Maßnahme wird als Einzelfall geprüft, auch bei scheinbar geringfügigen Änderungen wie der Installation von Photovoltaikanlagen oder der Dämmung von Fassaden.
Zuständige Behörden in Arnsberg
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Arnsberg liegt beim Fachdienst 4.3 Bauordnung|Denkmalpflege, der als Untere Bauaufsichtsbehörde fungiert.
Stadt Arnsberg
Fachdienst 4.3 Bauordnung|Denkmalpflege
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
Zu den Ansprechpartnern gehören spezialisierte Sachbearbeiter für verschiedene Gebäudeklassen und Verwaltungsbereiche. Die Sprechzeiten sind derzeit eingeschränkt, wobei montags und dienstags telefonische oder E-Mail-Beratung angeboten wird, während persönliche Termine nach Vereinbarung möglich sind.
Als übergeordnete Behörde fungiert der Hochsauerlandkreis als Obere Bauaufsichtsbehörde, der insbesondere für Stellungnahmen zu Petitionen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Fachaufsicht zuständig ist.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Arnsberg?
Unsere erfahrenen Architekten kennen die besonderen Anforderungen in Arnsberg, insbesondere die Erhaltungssatzung für die Altstadt und die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Besonders bei Vorhaben in der historischen Altstadt profitieren Sie von unserer Erfahrung mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen. Wir kennen die lokalen Besonderheiten und wissen, wie sich Bauvorhaben erfolgreich in das historische Stadtbild integrieren lassen.
[[banner-nutzu]]
