Nutzungsänderung

Keller als Wohnraum umbauen: Was ist erlaubt und worauf sollten Sie achten?

March 26, 2024
Update:
September 1, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 26, 2024
Update:
September 1, 2025
Vom ungenutzten Kellerraum zur legalen Wohnfläche – Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch alle Genehmigungsschritte mit transparenten Kosten.

Wie wird aus ungenutztem Keller wertvoller Wohnraum – ohne rechtliche Risiken? Der Umbau zum Aufenthaltsraum wird immer beliebter, doch viele unterschätzen die baurechtlichen Hürden. Landesbauordnungen regeln exakt, wann Kellerräume als Wohnfläche gelten – von Raumhöhe über Belüftung und Tageslicht bis zu Fluchtwegen. Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess – von der kostenfreien Erstberatung bis zur fertigen Kellerwohnung, alles aus einer Hand.

Das Thema kurz und kompakt

  • Genehmigungspflicht beachten: Ein Keller als Wohnraum umzubauen, erfordert grundsätzlich eine baurechtliche Genehmigung – allerdings sehen einige Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen oder vereinfachte Verfahren vor.
  • Drei zentrale Anforderungen: Mindestraumhöhe 2,30–2,40 m, Fensterfläche 10–12,5 % der Grundfläche, zwei unabhängige Rettungswege, ausreichende Belüftung und Beheizung.
  • Planeco Building als Partner nutzen: Profitieren Sie vom bundesweiten Expertennetzwerk für Ihre Nutzungsänderung – von der kostenfreien Machbarkeitsprüfung über die komplette Antragsstellung bis zur finalen Genehmigung.

Wann ist der Umbau von Keller in Wohnraum genehmigungspflichtig?

Die kurze Antwort: Grundsätzlich ja. Sobald Sie Ihren Keller zu Wohnraum umbauen und als Aufenthaltsraum nutzen möchten, unterliegt dies der Genehmigungspflicht durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Keller wohnen möchten, eine Kellerwohnung zur Vermietung planen oder lediglich ein Arbeitszimmer einrichten wollen.

Die Umwandlung vom reinen Lager- oder Abstellraum zum Wohnraum stellt eine wesentliche Änderung der baulichen Anlage dar. Selbst wenn Ihr Keller bereits die erforderliche Deckenhöhe aufweist und Fenster vorhanden sind, macht dies den Umbau nicht automatisch genehmigungsfrei. Die einzelnen Bundesländer bieten allerdings unterschiedliche Erleichterungen:  

Rechtliche Erleichterungen je nach Bundesland:

  • Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg erlauben die Schaffung von Wohnraum durch Umbau, Ausbau oder Nutzungsänderung im Bestand unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigungsverfahren – sie gelten dort als verfahrensfrei. 
  • In anderen Regionen kann für die Wohnraumschaffung im Bestand das vereinfachte Verfahren genutzt werden – insbesondere bei einfachen Gebäuden bis einschließlich Gebäudeklasse 4. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben dabei vollständig bestehen; nur der behördliche Prüfumfang ist reduziert.
  • In Hessen und NRW gilt für Kellergeschosse eine reduzierte Mindestraumhöhe von 2,20 m statt der üblichen 2,40 m. 

Wann ist definitiv eine Genehmigung erforderlich?

  • Bei Schaffung einer eigenständigen Wohneinheit oder Einliegerwohnung – meist genehmigungspflichtig, in einzelnen Bundesländern jedoch teils verfahrensfrei.
  • Wenn umfangreiche Eingriffe in die Gebäudestatik notwendig sind (z. B. Vergrößerung von Fenstern, Durchbrüche) – in vielen Fällen genehmigungspflichtig, jedoch teils verfahrensfrei bei einfachen Gebäuden (GK 1–2, teilweise bis GK 3 je nach Bundesland).
  • Bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung als Ferienwohnung
  • Wenn vom Bebauungsplan abgewichen wird – z. B. bei Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl oder baulichen Vorgaben. In solchen Fällen ist auch bei sonst verfahrensfreien Vorhaben eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Ein umgebauter Kellerraum als Wohnfläche

Wo ist Wohnraum im Keller baurechtlich zulässig?

Die Zulässigkeit von Wohnraum – auch im Keller – richtet sich nach dem Bauplanungsrecht und den Vorgaben des Bebauungsplans. Entscheidend ist, ob die geplante Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist. Maßgeblich ist dabei nicht zwingend die Gebäudeart, sondern die konkrete Nutzung – etwa ob Wohnnutzung im jeweiligen Gebiet erlaubt ist.

In Wohngebäuden ist der Kellerausbau zu Wohnraum grundsätzlich zulässig, wenn Sie die bestehende Wohnung erweitern möchten – denn die planungsrechtliche Zulässigkeit von „Wohnen“ ist hier bereits gegeben. Komplexer wird es, wenn Sie eine neue, eigenständige Wohneinheit (Einliegerwohnung) schaffen möchten: Dann gelten zusätzliche Anforderungen, etwa an die Erschließung und Stellplätze.

Auch in Nichtwohngebäuden (z. B. Bürogebäude) kann eine Umnutzung zum Wohnen möglich sein – etwa in Misch-, Wohn- oder urbanen Gebieten. In reinen Gewerbegebieten ist dies hingegen in der Regel nicht zulässig.

Besondere Regelungen je nach Nutzung:

  • Hobbyraum oder Arbeitszimmer: Als Teil der bestehenden Wohnung meist unproblematisch – sofern der Raum als Aufenthaltsraum eingestuft werden kann. 
  • Kellerwohnung: Die Schaffung einer zusätzlichen Nutzungseinheit erfordert die Prüfung, ob laut Bebauungsplan die zulässige Anzahl an Wohneinheiten eingehalten wird. 
  • Ferienwohnung: Wird baurechtlich meist als nichtstörendes Gewerbe eingestuft – dennoch gelten in vielen Fällen strengere Anforderungen als bei klassischem Wohnraum, etwa durch Zweckentfremdungssatzungen, zusätzliche Stellplatz- oder Brandschutzvorgaben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zur Nutzungsänderung Ferienwohnung.  

Welche Anforderungen gelten für den Umbau eines Kellers zu Wohnraum?

Damit Ihr Kellerausbau rechtlich als Wohnfläche anerkannt wird, müssen verschiedene bauliche und technische Standards erfüllt sein. Diese Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie bestehenden Wohnraum erweitern oder eine neue, eigenständige Wohneinheit schaffen möchten. Die jeweilige Landesbauordnung Ihres Bundeslands legt die konkreten Parameter fest.

Allgemeine Voraussetzungen für den Kellerausbau 

Drei zentrale Faktoren bestimmen, ob Kellerräume als Aufenthaltsraum und damit als Wohnraum geeignet sind:

1. Raumhöhe (Mindestraumhöhe Wohnraum)

Die lichte Höhe zwischen Oberkante Fußboden und Unterkante Decke muss je nach Bundesland unterschiedliche Mindestwerte erreichen:

Bundesland Mindesthöhe Kellergeschoss Besonderheiten
Baden-Württemberg 2,30 m Gilt für alle Aufenthaltsräume, mit Sonderregelung für Dachgeschosse
Bayern Keine feste Vorgabe für GK 1 und 2 In Gebäudeklasse 1 und 2 keine verbindliche Mindesthöhe laut BayBO § 45
Berlin 2,40 m Gilt laut § 47 BauOBln für Aufenthaltsräume
Hessen 2,20 m Speziell für Kellergeschosse geregelt
NRW 2,20 m Speziell für Kellergeschosse geregelt
Andere Bundesländer 2,40 m Standardanforderung für Aufenthaltsräume

2. Belichtung und Belüftung

Für ausreichend Tageslicht und Frischluft gelten folgende Vorgaben für Fensterflächen:

  • Standard: 1/8 (12,5 %) der Grundfläche des Raumes
  • Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: 1/10 (10 %) der Flächen 
  • Niedersachsen: „notwendige Fenster“ ohne konkrete Prozentangabe
Hinweis vom Architekten: Die Fenster müssen vollständig zu öffnen sein – fest verglaste Elemente reichen nicht aus. Für Aufenthaltsräume im Keller sind ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung Pflicht. Lichtschächte allein genügen dafür nicht immer und gelten in manchen Bundesländern sogar ausdrücklich als unzulässig – ihre Größe und Ausführung müssen daher sorgfältig geprüft und geplant werden. 

3. Rettungswege

Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen benötigt zwei unabhängige Rettungswege:

  • Erster Rettungsweg: Normale Erschließung über Treppenhaus oder Haustür
  • Zweiter Rettungsweg: Meist über ein Fenster mit maximaler Brüstungshöhe von 1,20 m über dem Fußboden

In einigen Bundesländern – wie Baden-Württemberg – gelten Ausnahmen, z. B. bei Einliegerwohnungen mit direktem Ausgang ins Freie oder bei nur teilweise im Boden liegenden Untergeschossen.

Zusätzliche Anforderungen: Eine Heizung ist nicht zwingend vorgeschrieben – es muss aber eine dauerhaft ausreichende Raumtemperatur erreichbar sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt zudem Anforderungen an die Wärmedämmung. Kritisch bei Kellerräumen: Feuchtigkeit muss dauerhaft kontrolliert werden – eine fachgerechte Abdichtung und ggf. nachträgliche Dämmmaßnahmen sind hier essenziell.

Die Anforderungen für den Umbau eines Kellers zu Wohnraum
Diese Anforderungen gelten beim Umbau von Kellerfläche zu Wohnraum

Zusätzliche Anforderungen für neue Wohneinheiten im Keller

Wenn Sie eine eigenständige Kellerwohnung oder Einliegerwohnung schaffen möchten, gelten verschärfte Anforderungen:

  • Separate Erschließung: Eigener Zugang über das Treppenhaus oder Außeneingang. Der Zugang über die bestehende Wohnung ist nicht zulässig.
  • Nebenanlagen und Stellplätze: Erforderlich sind z. B. eigene Zähler für Strom und Wasser. Stellplätze sind je nach Landesrecht und Stellplatzsatzung vorgesehen (bei Wohnraumschaffung im Bestand ist eine Befreiung aufgrund Unverhältnismäßigkeit möglich). 
  • Barrierefreiheit: b der dritten Wohneinheit im Gebäude muss mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein – im Untergeschoss ist das baulich besonders anspruchsvoll.
Gut zu wissen: Viele Bauordnungen sehen für Maßnahmen im Bestand bestimmte Erleichterungsmöglichkeiten vor. Auch sind speziell Maßnahmen zur Wohnraumschaffung im Einzelnen von bestimmten Forderungen vollständig ausgenommen. Planeco Building prüft für Sie kostenfrei, welche Erleichterungen bei Ihrem Kellerausbau möglich sind und welche Anforderungen tatsächlich erfüllt werden müssen.

Die Baugenehmigung für Ihren Kellerausbau mit Planeco Building

Der Weg zur Genehmigung für Ihren Kellerausbau kann komplex sein – muss es aber nicht. Planeco Building hat sich auf Nutzungsänderungen spezialisiert und begleitet bundesweit Hausbesitzer durch den gesamten Prozess. Mit über 1.400 erfolgreich eingereichten Bauanträgen kennt das Team die spezifischen Anforderungen jeder Bauaufsichtsbehörde.

Ihr Weg zur Genehmigung in vier Schritten:

  1. Kostenfreie Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
    • Telefonische Analyse Ihrer Ausgangslage
    • Prüfung der baurechtlichen Rahmenbedingungen
  2. Bestandsaufnahme und Planerstellung
    • Aufmaß vor Ort oder Nutzung vorhandener Pläne
    • Ggf. Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Ausarbeitung der technischen Nachweise (Statik, Brandschutz, Schallschutz)
    • Zusammenstellung der Antragsunterlagen
  3. Einreichung und Behördenkommunikation
    • Vollständige Antragstellung
    • Direkte Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt
    • Nachreichung geforderter Unterlagen
  4. Begleitung bis zur Genehmigung
    • Klärung von Rückfragen der Behörde
    • Anpassungen bei Auflagen 

Die Bearbeitungszeit bei Planeco Building beträgt in der Regel nur 14 bis 21 Tage bis zur Einreichung beim Bauamt. Dank unseres Netzwerks aus erfahrenen Architekten, Statikern und Fachplanern erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand – inklusive Architekturplanung, statischer Nachweise und Brandschutznachweise. Wir koordinieren die gesamte Erstellung und sorgen für eine reibungslose Abstimmung aller Beteiligten. 

Ist ein Hobbyraum im Keller Wohnfläche?

Die Bezeichnung „Hobbyraum“ sagt rechtlich nichts aus – entscheidend ist die tatsächliche Eignung und Nutzung des Raumes. Das Baurecht kennt nur die Unterscheidung zwischen Aufenthaltsraum und Nicht-Aufenthaltsraum.

Ein Kellerraum mit Werkbänken und Maschinen gilt als Werkstatt und damit nicht als Aufenthaltsraum. Hier benötigen Sie meist keine Genehmigung. Anders sieht es aus, wenn der Raum tatsächlich als Aufenthaltsraum genutzt werden soll, z. B. als Büro oder Hobbyraum mit regelmäßiger Nutzung. Dann greifen bauliche Anforderungen wie ausreichende Deckenhöhe, Belichtung, Belüftung und ggf. eine Heizung – und es kann eine Genehmigungspflicht bestehen.

Die Konsequenz: Wird Ihr Hobbyraum tatsächlich als Aufenthaltsraum genutzt und erfüllt er die baulichen Voraussetzungen, zählt er zur Wohnfläche – und unterliegt den entsprechenden baurechtlichen Anforderungen.

Ein Büro oder Hobbyraum im Keller

Kellerwohnung vs. Wohnraumerweiterung: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen einer Kellerwohnung und einer bloßen Wohnraumerweiterung hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungsanforderungen und baulichen Vorgaben. Hier sind einige Unterschiede aufgelistet:

Kriterium Wohnraumerweiterung Eigenständige Kellerwohnung
Zugang Über bestehende Wohnung (interne Kellertreppe) Separater Eingang (außen oder von Wohnungen getrenntes Treppenhaus)
Stellplätze Keine zusätzlichen erforderlich Zusätzliche Stellplätze erforderlich (je nach Bundesland möglich)
Versorgung Über Hauptwohnung Separate Zähler möglich/erforderlich
Bebauungsplan Meist unkritisch Prüfung der zulässigen Wohnungsanzahl
Hinweis: Die grundlegenden Anforderungen an Mindestraumhöhe, Belichtung und Belüftung gelten für beide Varianten gleichermaßen. Zusätzliche Auflagen – etwa zur Erschließung oder Stellplätzen – greifen meist nur bei eigenständigen Wohneinheiten, während sie bei einer Erweiterung in der Regel bereits durch den Bestand erfüllt sind.

Die häufigsten Herausforderungen beim Kellerausbau

Der Kellerausbau zu Wohnraum bringt typische Probleme mit sich, die Sie frühzeitig einplanen sollten. Viele dieser Herausforderungen lassen sich mit fachkundiger Planung lösen – andere können ein K.-o.-Kriterium für Ihr Vorhaben darstellen:

  1. Feuchtigkeit ist der häufigste Stolperstein. In der Regel ist eine Abdichtung von außen notwendig – eine Abdichtung von innen (z. B. nur am Boden) reicht nicht aus und kann zu Schäden an den Wänden führen.
  2. Zu niedrige Deckenhöhen in Altbaukellern erfordern oft eine Tieferlegung des Bodens – ein massiver Eingriff in die Statik. Leichte Unterschreitungen lassen sich mitunter im Genehmigungsverfahren abfangen. Ist das nicht möglich, wird das Vorhaben schnell unwirtschaftlich.
  3. Kleine Kellerfenster genügen meist nicht für die geforderte natürliche Belichtung von Aufenthaltsräumen (10–12,5 % der Grundfläche). Vergrößerungen erfordern statische Nachweise für neue Fensterstürze – bei tieferliegenden Räumen braucht es zusätzlich ausreichend große oder geböschte Lichtschächte, die rund ums Gebäude Platz benötigen. 
  4. Nachträgliche Wärmedämmung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Nutzungsänderungen häufig eine energetische Nachrüstung vor. Ungedämmte Keller kommen in der Regel nicht ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen aus – entweder als Perimeterdämmung von außen oder als Innendämmung mit entsprechendem Raumverlust.
Tipp vom Statiker: Hausbesitzer unterschätzen oft die statischen Herausforderungen beim Kellerausbau. Besonders kritisch: Fenstervergrößerungen und Wanddurchbrüche. Die Kellerwände tragen die Last des gesamten Hauses – jeder Eingriff muss sorgfältig berechnet und abgestützt werden. Mein Rat: Lassen Sie, bei Bedenken in der Statik, eine professionelle Machbarkeitsprüfung durchführen. Das verhindert teure Überraschungen und einen Baustopp während der Umbauphase.

Keller ausbauen Kosten: Mit welchen Ausgaben müssen Hausbesitzer rechnen?

Die Kosten für einen Kellerausbau variieren erheblich je nach Ausgangslage und gewünschtem Standard. Die Preisspanne für den Kellerausbau liegt zwischen 1.000,– € und 2.000,– € pro m², wobei die tatsächlichen Kosten stark von den individuellen Gegebenheiten abhängen. 

Die Kosten für den Kellerausbau können je nach Ausgangslage, Fläche und persönlichen Wünschen variieren.

Durchschnittliche Kostenbereiche:

  • Einfacher Ausbau zur Wohnraumerweiterung: 1.000,– € bis 2.000,– € pro m² 
  • Hochwertiger Ausbau mit Komplettsanierung: 1.500,– € bis 3.000,– € pro m²
  • Für den Ausbau eines 30 m² großen Kellers können Sie je nach Arbeitsaufwand mit Kosten von bis zu 30.000,– € rechnen 

Kostenübersicht für typische Arbeiten:

Leistung Preisspanne Hinweise
Genehmigung/Planung Ab 2.000,– € Je nach Komplexität und Bundesland
Trockenlegung (bei Feuchtigkeit) Mindestens 500,– € pro m² Nur bei feuchten Kellern notwendig
Wärmedämmung 40,– € bis 90,– € pro m² Für Dämmmaterial der Wände
Fenstervergrößerung Ab 2.000,– € pro Stück Inklusive statische Berechnung
Heizung/Elektrik etwa 80–150 €/m² Material und Einbau
Sanitärinstallation ca. 50–150 €/m² Je nach Ausstattungsgrad, plus Materialkosten
Innenausbau 15.000,– € bis 25.000,– € für 60 m² Bodenbeläge, Wände, Decken

Kostenfaktoren, die oft unterschätzt werden:

  • Entsorgung von Bauschutt
  • Provisorische Abstützungen während der Bauphase
  • Erforderliche Gutachten für Statik und Feuchtigkeit
  • Zusätzliche Zähler bei neuer Nutzungseinheit

Die Kosten sind nach oben hin offen, da diese auch von den persönlichen Anforderungen abhängen. Ein feuchter Keller kann die Gesamtkosten erheblich steigern, da alleine für das Trockenlegen Kosten von mindestens 500,– € pro m² anfallen.

Planeco Building erstellt Ihnen bereits in der kostenfreien Erstberatung eine transparente Einschätzung der Genehmigungskosten. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über diesen wichtigen Kostenbaustein Ihres Projekts und können die Gesamtinvestition realistisch planen.

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So gelingt Ihr Weg zum genehmigten Wohnraum im Keller

Fazit: Ein Kellerumbau zu Wohnraum ist rechtlich anspruchsvoll und je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Raumhöhe, Belichtung, Belüftung und Rettungswege müssen erfüllt sein – mit teils abweichenden Vorgaben: In Hessen und NRW gelten 2,20 m Raumhöhe als ausreichend, in Berlin 2,40 m. Auch die Genehmigungspflicht variiert – manche Vorhaben sind verfahrensfrei, andere genehmigungspflichtig. Für Fensterflächen gelten je nach Landesbauordnung 10–12,5 % der Raumgrundfläche.

Planeco Building navigiert Sie mit über 1.400 erfolgreich eingereichten Bauanträgen sicher durch diesen Prozess. Das Unternehmen prüft kostenfrei Ihre individuelle Situation, erstellt alle erforderlichen Unterlagen und übernimmt die komplette Kommunikation mit dem Bauamt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann darf ein Keller als Wohnraum genutzt werden?

Ein Keller darf als Wohnraum genutzt werden, wenn er die baurechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt: Mindestraumhöhe zwischen 2,20 und 2,40 m je nach Bundesland, ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht (10 bis 12,5 % der Grundfläche), zwei unabhängige Rettungswege und eine ausreichende Belüftung. Wird ein Lager- oder Technikraum dauerhaft zu einem Aufenthaltsraum umgenutzt, ist in der Regel eine Genehmigung zur Nutzungsänderung erforderlich – je nach Bundesland gelten dabei unterschiedliche Verfahren

Ist es erlaubt, im Keller zu wohnen?

Ja, das Wohnen im Keller ist grundsätzlich erlaubt, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Der Keller muss zum Aufenthalt geeignet sein – das bedeutet: ausreichende Deckenhöhe, genügend Tageslicht durch Fenster, funktionierende Belüftung und sichere Rettungswege. Die Eignung hängt stark von der Beschaffenheit des Kellers ab. Ein Hochkeller, der teilweise über der Erde liegt und normale Fenster hat, lässt sich deutlich einfacher zu Wohnzwecken nutzen als ein vollständig unter der Erde liegender Keller. Wichtig: Sobald Sie dauerhaft im Keller wohnen möchten, müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen und genehmigen lassen. Ohne diese Genehmigung riskieren Sie Bußgelder und müssen schlimmstenfalls den Umbau rückgängig machen.  

Ist es erlaubt, einen Keller als Wohnraum zu vermieten?

Die dauerhafte Vermietung einer Kellerwohnung als normale Mietwohnung ist erlaubt, sofern diese als selbstständige Wohneinheit baurechtlich genehmigt wurde. Bei Kurzzeitvermietungen – etwa als Ferienwohnung oder über Airbnb – gelten oft zusätzliche Auflagen. Laut § 13a BauNVO gelten Ferienwohnungen bundesweit als nichtstörendes Gewerbe, viele Kommunen verlangen dennoch gesonderte Genehmigungen oder untersagen sie durch Zweckentfremdungssatzungen. Für beide Vermietungsarten benötigt die Kellerwohnung einen separaten Zugang, eigene Sanitäranlagen und Küche sowie je nach örtlicher Stellplatzsatzung zusätzliche KFZ-Stellplätze. Wird der Keller entgegen der Vorgaben doch als eigenständige Wohnung vermietet, spricht man auch von einem „Schwarzbau“. Die Folgen können drastisch sein: Nutzungsuntersagung, Bußgelder, Schadensersatzansprüche des Mieters und im schlimmsten Fall der Rückbau des ausgebauten Kellers. Bei Eigentumswohnungen gilt zusätzlich: Ein einzelner Eigentümer darf einen Abstell- oder Hobbykeller demnach nicht einfach als Wohnraum vermieten. Eine Umnutzung der Kellerräume muss zunächst in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, bevor eine Nutzungsänderung beantragt werden kann. 

Was zählt im Keller zur Wohnfläche? 

Zur Wohnfläche im Keller zählen alle Räume, die als Aufenthaltsräume geeignet sind und die baurechtlichen Mindestanforderungen erfüllen. Das umfasst typischerweise Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer sowie Hobbyräume. Entscheidend ist nicht, wie Sie den Raum nennen, sondern die geplante Nutzung: Ist ein Aufenthalt vorgesehen, müssen Raumhöhe, Tageslicht, Belüftung und ggf. Beheizung den Anforderungen entsprechen. Nicht zur Wohnfläche gehören reine Funktionsräume wie Heizungskeller, Waschküche, Lagerräume oder Werkstätten ohne Aufenthaltsqualität. Auch Verkehrsflächen wie Flure und Treppen zählen nicht dazu. Bei der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung werden Räume mit einer Höhe unter zwei Metern gar nicht angerechnet, Räume zwischen zwei und 2,40 m Höhe nur zur Hälfte. 

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man für die Nutzungsänderung eines Kellers zum Wohnraum einen Bauantrag?

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Auch Nutzungsänderungen unterliegen der Genehmigungspflicht. Für die Schaffung von Wohnraum im Keller bestehen aber in den Bundesländern im Einzelfall verschiedene Erleichterungen, wie die Genehmigungsfreistellung oder aber die vollständige Verfahrensfreiheit.

Welche Anforderungen werden an Wohnraum im Keller gestellt?

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An Wohnraum im bisherigen Keller werden von den Behörden dieselben Anforderungen gestellt, wie an jeden anderen neuen Aufenthaltsraum auch. Das sind vor allem Vorgaben zur Raumhöhe, zur Fenstergröße und zu notwendigen Rettungswegen.

Wer darf Bauanträge für den Kellerausbau stellen?

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Bedarf es für Ihre Wohnraumschaffung im Keller eines Bauantrags, muss dieser von einem planvorlageberechtigten Architekten erstellt werden.

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