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Bauvoranfrage in Bernau: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bernau

Bernau bei Berlin unterliegt als große kreisangehörige Stadt im Landkreis Barnim besonderen Zuständigkeitsregelungen. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim ist für alle Bauvoranfragen in Bernau zuständig, während das städtische Bauamt als erste Anlaufstelle für allgemeine Beratung fungiert.

Die rechtlichen Grundlagen folgen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die zuletzt am 28. September 2023 geändert wurde. Besonders relevant für Bauvoranfragen in Bernau ist § 75 BbgBO, der den Vorbescheid regelt. Seit dem 1. Juni 2024 gilt zudem die Verpflichtung zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen bei Gebäuden mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche – ein Aspekt, der bereits in Bauvoranfragen geklärt werden kann.

Für detaillierte Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage besuchen Sie unsere umfassende Übersicht. Als Stadt in Brandenburg profitiert Bernau von den landesweiten Digitalisierungsbestrebungen – das "Virtuelle Bauamt Brandenburg" wird schrittweise auch für den Landkreis Barnim eingeführt.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bernau

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung sowie zusätzlich elektronisch im PDF-Format auf CD eingereicht werden. Die Beachtung der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung ist dabei zwingend erforderlich.

Kosten einer Bauvoranfrage in Bernau

Die Gebührenstruktur richtet sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO), die zuletzt am 12. Mai 2021 geändert wurde:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Besonderheit in Brandenburg: Die erste Stunde der bauordnungsrechtlichen Beratung ist kostenfrei, ab der zweiten Stunde werden 97,– € je angefangene Stunde berechnet. Bei förmlichen Bauvoranfragen werden Gebühren zwischen 200,– € und 3.000,– € für einzelne bauordnungsrechtliche Fragen erhoben, während planungsrechtliche Fragen 400,– € bis 15.000,– € kosten können.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bernau

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt des Landkreises Barnim in Eberswalde. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei planungsrechtlichen Befreiungen muss die Stadt Bernau ihr Einvernehmen erteilen – hierfür ist eine Frist von zwei Monaten vorgesehen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch den Landkreis Barnim. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Der rechtsverbindliche Bauvorbescheid ist in Brandenburg 6 Jahre gültig und schafft Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bernau

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Bernau

Typische Bauvoranfragen in Bernau betreffen:

Besonders in den historisch gewachsenen Bereichen Bernaus sind planungsrechtliche Fragen häufig, da die Bebauung nicht immer den aktuellen Bebauungsplänen entspricht.

Zuständige Behörden in Bernau

Landkreis Barnim – Bauordnungs- und Planungsamt
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Geschäftsstelle: Eisenbahnstraße 37, 16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214-1364 (für Bernau, Panketal, Ahrensfelde, Werneuchen)

Stadt Bernau bei Berlin – Bauamt
Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin
Telefon: 03338 365-340
Servicezeiten: Dienstag 8:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr

Das städtische Bauamt fungiert als erste Anlaufstelle für allgemeine Beratung, während der Landkreis Barnim für die förmlichen Bauvoranfragen zuständig ist.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Bernau?

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Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Brandenburgischen Bauordnung und die Anforderungen des Landkreises Barnim. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Bernau?

Eine Bauvoranfrage in Bernau kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung liegen zwischen 200,– € und 500,– € für einfache Fragen. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Die erste Beratungsstunde beim Landkreis Barnim ist kostenfrei.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Bernau?

Die Bearbeitungszeit beträgt in Bernau etwa 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen. Diese Zeit kann sich verlängern, wenn das Einvernehmen der Stadt Bernau bei planungsrechtlichen Fragen erforderlich ist oder mehrere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Planeco Building sorgt durch vollständige Unterlagen für eine zügige Bearbeitung.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Bernau?

Für eine Bauvoranfrage in Bernau benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragen. Je nach Vorhaben kommen Grundrisse, Ansichten, alte Baugenehmigungen oder Brandschutznachweise hinzu. Alle Unterlagen müssen dreifach sowie elektronisch auf CD eingereicht werden.

Wer ist für Bauvoranfragen in Bernau zuständig?

Für förmliche Bauvoranfragen in Bernau ist der Landkreis Barnim als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Das Bauordnungs- und Planungsamt hat seinen Sitz in Eberswalde. Das städtische Bauamt Bernau dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Beratung und arbeitet eng mit der Kreisverwaltung zusammen.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid in Bernau gültig?

Ein Bauvorbescheid ist in Brandenburg und damit auch in Bernau 6 Jahre gültig. Diese lange Gültigkeit bietet Ihnen ausreichend Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben. Bei besonderen denkmal- oder naturschutzrechtlichen Aspekten kann sich die Gültigkeit auf 3 Jahre reduzieren. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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