Wer in Bernau bei Berlin bauen oder umbauen möchte, steht oft schon vor der ersten Behördenkommunikation vor einer zentralen Frage: Ist mein Vorhaben hier überhaupt genehmigungsfähig? Die Bauvoranfrage – formal als Antrag auf Vorbescheid bezeichnet – gibt darauf eine rechtsverbindliche Antwort, bevor teure Planungsleistungen beauftragt werden. Besonders in einer wachsenden Stadt wie Bernau, wo Nachverdichtung, Konversionsflächen und Außenbereichsbebauung gleichzeitig auf dem Tisch liegen, ist dieser erste Schritt oft entscheidend für den Projekterfolg.
[[banner-nutzu]]Zuständige Behörden: Wo Sie die Bauvoranfrage in Bernau stellen
Der häufigste Fehler bei Bauvoranfragen in Bernau bei Berlin ist der falsche Anlaufpunkt. Die Stadt Bernau selbst ist nicht die zuständige Genehmigungsbehörde – das ist der Landkreis Barnim als untere Bauaufsichtsbehörde, mit Sitz in Eberswalde, rund 30 km von Bernau entfernt. Dorthin müssen förmliche Bauvoranfragen und Bauanträge eingereicht werden.
- Förmliche Bauvoranfragen (Vorbescheid): Bauordnungsamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Tel. 03334 214-1364, E-Mail: bauordnungsamt@kvbarnim.de
- Allgemeine Beratung und planungsrechtliche Auskünfte: Bauamt der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau, Tel. 03338 365-340
- Bebauungspläne und Flächennutzungsplan: Stadtplanungsamt Bernau, Tel. 03338 365-197
Das städtische Bauamt ist eine sinnvolle erste Anlaufstelle für unverbindliche Orientierung – etwa um zu klären, ob ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück existiert. Die rechtsverbindliche Entscheidung trifft jedoch ausschließlich der Landkreis Barnim. Wer das nicht weiß, verliert Zeit und stellt unter Umständen Unterlagen am falschen Ort ein.
Praktisch wichtig: Das Bauordnungsamt bietet eine kostenfreie erste Beratungsstunde an. Diese sollten Sie vor der förmlichen Antragstellung nutzen, um Ihre Fragestellung zu schärfen. Ab der zweiten Stunde fallen Beratungskosten von 97,– € netto je angefangene Stunde an.
Förmliche vs. formlose Bauvoranfrage – ein entscheidender Unterschied
Beim Landkreis Barnim können Anfragen auch formlos per E-Mail gestellt werden. Was viele Bauherren nicht wissen: Diese formlosen Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich. Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung – aber keine Grundlage, auf der Sie sicher planen, investieren oder vor Gericht argumentieren können.
Nur die förmliche Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid gemäß § 75 BbgBO) erzeugt Bindungswirkung: Die Behörde ist an ihre Antwort gebunden, und der Vorbescheid gilt auch für beteiligte Fachbehörden. Wer auf Basis einer formlosen Auskunft plant und investiert, trägt das volle Risiko selbst.
Welche Unterlagen Sie für die Bauvoranfrage in Bernau brauchen
Die Unterlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV). Alle Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung sowie zusätzlich als PDF auf CD einzureichen. Folgende Dokumente sind grundsätzlich erforderlich:
- Antragsformular: Das Bauantragsformular, im Kopf als „Antrag auf Vorbescheid" gekennzeichnet
- Liegenschaftskarte: Auszug im Maßstab 1:1.000 mit eingezeichnetem Baugrundstück
- Baubeschreibung: Anlage 2.1 mit Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Lageplan: Mit Darstellung des geplanten Baukörpers und der Umgebungsbebauung
- Präzise formulierte Fragestellung(en): Als Ja-/Nein-Fragen, die einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sind
Je nach Fragestellung kommen hinzu: Grundrisse und Schnitte, Ansichten, alte Baugenehmigungen des Bestands. Unvollständige Unterlagen führen zu Nachforderungen und verlängern die Bearbeitungszeit erheblich – oft um Wochen oder Monate.
Die richtige Fragestellung – der wichtigste Erfolgsfaktor
Vage Formulierungen wie „Ist mein Vorhaben genehmigungsfähig?" führen zur Ablehnung oder zu einer nicht verwertbaren Antwort. Die Fragen müssen so formuliert sein, dass die Behörde sie mit Ja oder Nein beantworten kann – und zwar zu einem konkreten, abgrenzbaren Aspekt Ihres Vorhabens.
Konkrete Beispiele für prüfbare Fragestellungen:
- „Ist das Grundstück [Gemarkung, Flur, Flurstück] mit einem freistehenden Einfamilienhaus (Grundfläche ca. 9 × 10 m, 1,5-geschossig, Satteldach) an der im Lageplan gekennzeichneten Stelle bebaubar?"
- „Ist die Umnutzung der im Erdgeschoss gelegenen Bürofläche [Adresse] zu Wohnraum planungsrechtlich zulässig?"
- „Ist eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes [Adresse] um ein weiteres Vollgeschoss bauordnungsrechtlich zulässig?"
- „Kann für das geplante Vorhaben eine Befreiung von der im Bebauungsplan [Bezeichnung] festgesetzten Baulinie in Aussicht gestellt werden?"
Besonders relevant: Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans möglich ist, geht das ausschließlich über die Bauvoranfrage. Eine isolierte Antragstellung auf Befreiung vor dem Bauantrag ist nicht möglich. Bei positivem Ergebnis stellt die Behörde die Befreiung im Vorbescheid in Aussicht.
[[banner-button]]Kosten der Bauvoranfrage in Bernau
Die Behördengebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und hängen davon ab, welche Art von Fragen Sie stellen:
- Bauordnungsrechtliche Fragen (z. B. Abstandsflächen, Abweichungen): 200,– € bis 3.000,– €
- Planungsrechtliche Zulässigkeit (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks): 400,– € bis 15.000,– €
- In beiden Fällen maximal 80 % der Gebühr, die für eine vollständige Baugenehmigung anfallen würde
Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der Unterlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten. Bei Planeco Building liegen diese je nach Komplexität des Vorhabens bei ab 500,– € netto für einfache Voranfragen. Wird die Bauvoranfrage zurückgezogen oder abgelehnt, beträgt die Behördengebühr in der Regel 25 % bis maximal 75 % der ursprünglich vorgesehenen Gebühr.
Zum Vergleich: Ein vollständiger Bauantrag ohne vorherige Bauvoranfrage erfordert deutlich umfangreichere Unterlagen – inklusive Statik, vollständiger Bauzeichnungen und weiterer Nachweise. Wer bei einem kritischen Aspekt seines Vorhabens zuerst den Vorbescheid einholt, spart im Ablehnungsfall erhebliche Planungskosten.
Ablauf und Bearbeitungsdauer
- Vorbereitung: Fragestellung präzisieren, Unterlagen zusammenstellen, ggf. Bebauungsplan über das Stadtplanungsamt Bernau oder das Geoportal einsehen
- Antragstellung: Einreichung beim Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in dreifacher Ausfertigung plus PDF auf CD
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft, ob alle Unterlagen vorliegen – fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen (1–2 Wochen)
- Beteiligung der Fachstellen: Der Landkreis beteiligt die Stadt Bernau, die ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen muss. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern.
- Prüfung und Bescheiderlass: Die eigentliche Prüfung dauert in der Regel ca. 3 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen – in der Praxis teils länger
Wichtig: Bleibt die Behörde nach drei Monaten ohne hinreichenden Grund untätig, besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO. Das ist ein Druckmittel, das Bauherren kennen sollten – auch wenn es selten genutzt werden muss.
Wie lange gilt der Vorbescheid?
Ein positiver Vorbescheid gilt in Brandenburg grundsätzlich 6 Jahre. Bezieht sich die Bauvoranfrage auf Fragen, bei denen weitere behördliche Entscheidungen eingeschlossen werden (nach § 75 Abs. 1 Satz 2 BbgBO), verkürzt sich die Geltungsdauer auf 3 Jahre. Diese Unterscheidung wird selten erklärt, ist aber für die Projektplanung relevant – insbesondere wenn zwischen Vorbescheid und Bauantrag mehrere Jahre liegen können.
Klar ist: Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Auch nach positivem Bescheid muss ein vollständiger Bauantrag gestellt werden, bevor mit dem Bauen begonnen werden darf.
Planungsrechtliche Ausgangslage in Bernau: § 30, § 34 oder § 35 BauGB?
Welche Fragen bei einer Bauvoranfrage im Mittelpunkt stehen, hängt stark davon ab, in welchem planungsrechtlichen Bereich Ihr Grundstück liegt. Für Bernau bei Berlin sind alle drei Konstellationen relevant:
- B-Plan-Gebiet (§ 30 BauGB): Es gilt der jeweilige Bebauungsplan. Die Bauvoranfrage klärt, ob Ihr Vorhaben den Festsetzungen entspricht oder ob eine Befreiung möglich ist. Bernau hat zahlreiche B-Plan-Gebiete, u. a. in Bernau Süd, Rehberge und entlang der Gewerbeachsen.
- Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB): Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Besonders in historisch gewachsenen Bereichen der Bernauer Altstadt ist diese Frage komplex.
- Außenbereich (§ 35 BauGB): Hier ist Bauen grundsätzlich nur in engen Grenzen zulässig. Relevant für Ortsteile wie Börnicke, Ladeburg oder Schönow, wo nicht alle Flächen im Innenbereich liegen.
Ob Ihr Grundstück in einem B-Plan-Gebiet liegt, können Sie über das Stadtplanungsamt Bernau oder das Geoportal der Stadt Bernau prüfen. Diese Vorarbeit lohnt sich, bevor Sie die Fragestellung für die Bauvoranfrage formulieren.
Typische Vorhaben, für die eine Bauvoranfrage in Bernau sinnvoll ist
Aus der Praxis mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen weiß Planeco Building: Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn ein zentraler Aspekt des Vorhabens unklar ist und die Klärung über Erfolg oder Scheitern des Projekts entscheidet. Typische Fälle in Bernau:
- Neubau auf unbebautem Grundstück: Ist das Grundstück bebaubar, und welche Bebauungsdichte ist zulässig?
- Anbau oder Aufstockung: Sind Abstandsflächen eingehalten? Ist eine weitere Nutzungseinheit planungsrechtlich zulässig? Bei tragenden Eingriffen oder Aufstockungen ist zudem frühzeitig ein Statiker einzubeziehen.
- Nutzungsänderung: Kann eine Gewerbefläche zu Wohnraum werden, oder darf eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt werden? Mehr zu den spezifischen Anforderungen erfahren Sie auf der Seite zur Nutzungsänderung.
- Grundstückskauf als Investition: Vor dem Kauf eines Grundstücks in Bernau gibt der Vorbescheid Sicherheit über die tatsächliche Bebaubarkeit – ein häufig unterschätzter Schritt im Berliner Speckgürtel.
- Vorhaben in der Altstadt: Denkmalschutzrechtliche Fragen und Einfügungsgebote machen eine Vorabklärung hier besonders empfehlenswert.
Für alle diese Szenarien gilt: Die Bauvoranfrage ist kein bürokratischer Umweg, sondern ein Instrument zur Risikominimierung. Wer ohne Vorbescheid plant und erst im Bauantragsverfahren auf ein grundsätzliches Problem stößt, verliert nicht nur Zeit, sondern auch die gesamten Planungskosten. Planeco Building begleitet Bauherren in Bernau und im gesamten Landkreis Barnim von der Fragestellung bis zum Vorbescheid – mit lokaler Kenntnis der Anforderungen des Bauordnungsamts und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen für die Erstellung der Unterlagen.


















