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Bauvoranfrage in Emmerthal: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Emmerthal genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Emmerthal verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Emmerthal und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Emmerthal und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Emmerthal

Als Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont unterliegt Emmerthal der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zum 1. Juli 2024 umfassend modernisiert wurde. Die neuen Regelungen bringen erhebliche Verbesserungen für Bauherren mit sich: verkürzte Verfahrenszeiten, erweiterte verfahrensfreie Bauvorhaben und die verpflichtende digitale Antragstellung über das Online-Bauportal.

In Emmerthal ist das örtliche Bauamt in der Berliner Straße 15 die erste Anlaufstelle für Bürger. Die übergeordnete bauaufsichtliche Zuständigkeit liegt jedoch beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont. Diese zweistufige Struktur gewährleistet eine fachlich fundierte Bearbeitung Ihrer Bauvoranfrage durch erfahrene Sachbearbeiter, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind.

Besonders relevant für Emmerthal sind die neuen Erleichterungen bei Umbauten bestehender Gebäude nach § 85a NBauO. Diese "Umbauordnung" ermöglicht es, bei Aufstockungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen an vorhandene Bauteile keine höheren Anforderungen zu stellen, als im Bestand erfüllt sind. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Ferienwohnungen oder Zweifamilienhäuser in der ländlich geprägten Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Emmerthal

Seit Januar 2024 müssen Bauvoranfragen in Emmerthal digital über das Online-Bauportal unter https://gekos.hameln-pyrmont.de/gekos/ eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt mit der BundID, wobei ein persönliches Nutzerkonto für die Entwurfsverfasserin erforderlich ist.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Alle Bauvorlagen müssen in PDF-Format erstellt und entsprechend der Dokumentenstruktur gemäß der NBauVorlVO benannt werden. Diese Standardisierung erleichtert die Bearbeitung und sorgt für einheitliche Verfahren.

Kosten einer Bauvoranfrage in Emmerthal

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Emmerthal richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) und wurden 2024 angepasst. Die Kosten orientieren sich am Rohbauwert des geplanten Bauvorhabens oder werden bei schwer bestimmbarem Wert nach Zeitaufwand berechnet.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Bei Bauvorhaben mit bestimmbarem Rohbauwert gilt die Formel: 5,50 € je angefangene 500,– € Rohbauwert, mindestens jedoch 90,– €. Die Mindestgebühr wurde 2024 von 75,– € auf 90,– € angehoben. Bei einem Bauvorhaben mit 50.000,– € Rohbaukosten ergeben sich beispielsweise 550,– € Behördengebühren.

Ein wichtiger Vorteil: Wenn Sie nach der Bauvoranfrage eine vollständige Baugenehmigung beantragen, können bis zur Hälfte der Voranfragegebühren angerechnet werden, sofern der Prüfaufwand reduziert wird.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Emmerthal

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Portal. Die Behörde prüft binnen drei Wochen die Vollständigkeit. Bei unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Nachforderung mit angemessener Frist zur Behebung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat förmlich Stellung nehmen. Andere Behörden haben zwei Wochen Zeit für ihre Stellungnahme.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Das Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Auf Antrag kann die Geltungsdauer gegen eine Gebühr von 20 % der ursprünglichen Gebühr (mindestens 90,– €) verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Emmerthal

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein, etwa: "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders bei älteren Gebäuden ist eine vollständige Dokumentation essenziell.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt. Dies betrifft oft Projekte ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen, die detaillierte Nachweise erfordern.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen. Die reduzierten Grenzabstände von 0,4 H (statt 0,5 H) seit 2024 bieten hier neue Möglichkeiten.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Emmerthal

In der ländlich geprägten Gemeinde Emmerthal sind typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen:

Die erweiterten verfahrensfreien Bauvorhaben seit Juli 2024 ermöglichen nun größere Projekte ohne Genehmigung: Garagen bis 60 m², Terrassenüberdachungen bis 40 m² und Wintergärten bis 30 m² bei 3 m Grenzabstand.

Zuständige Behörden in Emmerthal

Bauamt Gemeinde Emmerthal
Berliner Straße 15
31860 Emmerthal
Telefon: 05151 9034201
Fax: 05155 69119

Bauaufsichtsamt Landkreis Hameln-Pyrmont
Ansprechpartnerin für Emmerthal: Frau Witschorek
Telefon: 05151/903-4214

Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvoranfragen sowie Abweichungen und Befreiungen vom öffentlichen Baurecht. Die digitale Antragstellung erfolgt über das gemeinsame Portal des Landkreises.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Emmerthal?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Niedersachsen und der Region Hameln-Pyrmont mit:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Emmerthal

Unsere Architekten kennen die Neuerungen der NBauO 2024 im Detail und wissen, wie die digitale Antragstellung optimal genutzt wird. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Besonders bei den erweiterten Möglichkeiten für Bestandsumbauten nach § 85a NBauO und den reduzierten Grenzabständen ergeben sich neue Chancen für Ihr Bauvorhaben. Wir prüfen, welche Erleichterungen für Ihr Projekt relevant sind und wie Sie diese optimal nutzen können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Emmerthal?

Die Kosten einer Bauvoranfrage in Emmerthal setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen damit zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühren richten sich nach dem Rohbauwert (5,50 € je 500,– € Rohbauwert, mindestens 90,– €) oder werden bei komplexen Fällen nach Zeitaufwand berechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Emmerthal?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Emmerthal beträgt in der Regel 3–8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Behörde prüft zunächst binnen drei Wochen die Vollständigkeit. Je nach Komplexität und erforderlicher Beteiligung anderer Stellen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Mit Planeco Building verkürzen wir die Verfahrenszeit durch vollständige Anträge auf 14–21 Tage.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Emmerthal?

Für eine Bauvoranfrage in Emmerthal benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen. Alle Unterlagen müssen digital über das Online-Bauportal eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Emmerthal sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Emmerthal ist sinnvoll, wenn Sie sich in rechtlichen Grauzonen bewegen oder die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist. Typische Fälle sind Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, Höhenüberschreitungen, Umbauten zu Zweifamilienhäusern oder Projekte ohne Bebauungsplan. Besonders vor größeren Investitionen schafft eine Bauvoranfrage verbindliche Planungssicherheit.

Welche Neuerungen gibt es 2024 bei Bauvoranfragen in Emmerthal?

Seit 2024 gelten in Emmerthal wichtige Neuerungen: verpflichtende digitale Antragstellung über das Online-Portal, erweiterte verfahrensfreie Bauvorhaben (Garagen bis 60 m², Terrassenüberdachungen bis 40 m²), reduzierte Grenzabstände von 0,4 H statt 0,5 H und Erleichterungen bei Bestandsumbauten durch die "Umbauordnung" § 85a NBauO. Die Mindestgebühr wurde auf 90,– € angehoben.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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