Wer in Falkensee bauen oder ein Grundstück kaufen möchte, stößt schnell auf eine Besonderheit: Die Stadtverwaltung Falkensee ist für Bauanträge und Bauvoranfragen nicht zuständig. Zuständig ist das Bauordnungsamt des Landkreises Havelland – Dienststelle Nauen. Wer das nicht weiß, verliert Zeit. Wer zusätzlich versteht, dass ein positiver Vorbescheid in Brandenburg sechs Jahre gilt und selbst bei späteren Rechtsänderungen bindend bleibt, hat einen echten strategischen Vorteil – ob beim Grundstückskauf, bei der Nachverdichtung oder bei einer geplanten Nutzungsänderung.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Bauvoranfrage – und was leistet sie in Falkensee?
Die Bauvoranfrage ist ein vorgelagertes Verfahren: Bevor Sie einen vollständigen Bauantrag einreichen, klären Sie einzelne baurechtliche Fragen verbindlich mit der Behörde. Die Antwort der Bauaufsichtsbehörde heißt Vorbescheid oder Bauvorbescheid. Rechtsgrundlage in Brandenburg ist § 75 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).
Wichtig: Der Vorbescheid gibt den Bau nicht zur Ausführung frei. Er ist kein Ersatz für die Baugenehmigung, sondern ein vorweggenommener Teil des späteren Genehmigungsverfahrens. Was er leistet: Planungssicherheit, bevor Sie größere Investitionen tätigen – und eine verbindliche Bindung der Behörde an die beantworteten Fragen im späteren Verfahren.
Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage in Falkensee?
Falkensee ist eine der am stärksten gewachsenen Städte Deutschlands – von rund 21.000 Einwohnern im Jahr 1990 auf heute über 43.000. Dieser Wachstumsdruck erzeugt konkrete Situationen, in denen eine Bauvoranfrage nicht nur sinnvoll, sondern oft entscheidend ist:
- Grundstückskauf ohne gesicherte Bebaubarkeit: Viele Grundstücke im Berliner Speckgürtel werden ohne Bebauungsplan oder mit unklaren Festsetzungen angeboten. Eine Bauvoranfrage klärt vor dem Kauf verbindlich, ob und wie das Grundstück bebaubar ist.
- Nachverdichtung und Grundstücksteilung: Wer ein großes Grundstück teilen und ein zweites Wohnhaus errichten möchte, muss klären, ob sich ein weiteres Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt – besonders relevant im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
- Nutzungsänderung: Die Umnutzung eines Wochenendhauses zum Dauerwohnhaus oder eines Gewerbeobjekts zu Wohnraum ist in Falkensee ein häufiges Vorhaben. Ob das planungsrechtlich zulässig ist, lässt sich per Bauvoranfrage vorab klären – mehr dazu unter Nutzungsänderung.
- Befreiungen vom Bebauungsplan: Wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen des B-Plans abweicht (z. B. größere Grundfläche, abweichende Bauweise), können Sie die Befreiung bereits im Vorbescheidsverfahren klären.
- Grundstücksverkauf mit Wertsteigerung: Ein positiver Vorbescheid macht ein Grundstück zu nachgewiesenem Bauland – das erhöht den Verkaufspreis und erleichtert potenziellen Käufern die Entscheidung.
Zuständige Behörde: Nicht die Stadt, sondern der Landkreis
Die Stadtverwaltung Falkensee kann keine Bauantragsformulare ausgeben oder entgegennehmen. Bauvoranfragen für Falkensee sind beim Bauordnungsamt des Landkreises Havelland, Dienststelle Nauen einzureichen:
- Adresse: Waldemardamm 3, 14641 Nauen
- Telefon: (03321) 403-6107
Wer Einsicht in den Bebauungsplan für sein Grundstück nehmen möchte, kann das bei der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, tun. Viele Fragen lassen sich bereits durch Einsichtnahme in den B-Plan vorab klären – das spart Kosten und Bearbeitungszeit.
Mehr zu den Verfahrensbesonderheiten im Landkreis finden Sie in unserem Ratgeber zur Bauvoranfrage im Landkreis Havelland.
Ablauf der Bauvoranfrage in Falkensee
- Fragestellung formulieren und Unterlagen zusammenstellen: Der Erfolg einer Bauvoranfrage hängt maßgeblich davon ab, wie präzise die Fragen formuliert sind. Zu vage Fragen werden nicht beantwortet, zu weit gefasste Fragen führen zu Ablehnungen. Konkret und eingegrenzt formulieren – z. B.: „Ist die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einer GRZ von 0,3 auf dem Flurstück [X] nach § 34 BauGB zulässig?"
- Einreichung beim Bauordnungsamt Nauen: Der Antrag wird auf dem offiziellen Formular (Option „Antrag auf Vorbescheid") eingereicht. Mindestens drei Exemplare auf dauerhaftem Papier sowie eine digitale Kopie (PDF auf CD, DVD oder USB-Stick) sind erforderlich.
- Vollständigkeitsprüfung (ca. 1–2 Wochen): Sind die Unterlagen unvollständig, wird eine Nachfrist gesetzt. Werden fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen.
- Beteiligung von Fachbehörden und Gemeinde: Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt alle betroffenen Fachbehörden (Frist: ein Monat) sowie die Stadt Falkensee für das gemeindliche Einvernehmen (Frist: zwei Monate).
- Vorbescheid: Nach vollständiger Beteiligung ergeht der schriftliche Bescheid. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 3 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen – je nach Komplexität und Beteiligungsaufwand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gemäß § 5 BbgBauVorlV sind diejenigen Bauvorlagen einzureichen, die zur Beurteilung der gestellten Fragen erforderlich sind. Für eine typische Bauvoranfrage in Falkensee bedeutet das mindestens:
- Ausgefülltes Antragsformular mit klar formulierten Fragen unter Punkt 6
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000
- Lageplan mit Darstellung des Grundstücks und der Umgebungsbebauung
- Bauentwurfsskizze oder Baubeschreibung – je nach Art der Frage
- Fotos der Umgebungssituation (empfohlen, um das Einfügen in die Umgebung zu verdeutlichen)
- Bei gewerblicher Nutzung: möglichst konkrete Beschreibung der geplanten Nutzung
- Bei Erschließungsfragen: Nachweise zur gesicherten Versorgung mit Straße, Wasser, Abwasser, Strom
Ein bauvorlagenberechtigter Architekt oder Ingenieur sollte die Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Die Stadtverwaltung Falkensee empfiehlt ausdrücklich, einen Fachkundigen zu beauftragen – und das aus gutem Grund: Unvollständige oder fehlerhaft formulierte Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Falkensee
Die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO). Für typische Vorhaben in Falkensee ergeben sich folgende Größenordnungen:
- Behördengebühren für bauordnungsrechtliche Fragen: 200,–€ bis 3.000,–€ netto
- Behördengebühren für planungsrechtliche Zulässigkeit: 400,–€ bis 15.000,–€ netto (maximal 80 % der Baugenehmigungsgebühr)
- Architekten- und Ingenieurkosten: ab 500,–€ netto je nach Aufwand
- Gesamtkosten für einfache bis mittlere Vorhaben: 800,–€ bis 2.500,–€ netto
Die erste Beratungsstunde beim Bauamt ist kostenfrei, weitere Stunden werden mit 97,–€ berechnet. Planeco Building bietet darüber hinaus eine kostenlose Erstberatung an, um den Umfang und die Kosten Ihrer konkreten Bauvoranfrage vorab einzuschätzen.
6 Jahre Geltungsdauer: Brandenburgs strategischer Vorteil
In den meisten Bundesländern gilt ein Vorbescheid drei Jahre. In Brandenburg gilt er grundsätzlich sechs Jahre – ein erheblicher Unterschied für Bauherren und Investoren, die langfristig planen.
Noch wichtiger: Die Bindungswirkung des Vorbescheids bleibt auch dann bestehen, wenn sich die Rechtslage nach seiner Erteilung ändert – etwa wenn ein neuer Bebauungsplan in Kraft tritt (BVerwG, Urteil vom 03.02.1984 – 4 C 39/82). Wer heute eine Bauvoranfrage stellt und einen positiven Bescheid erhält, ist für sechs Jahre gegen nachteilige Planungsänderungen abgesichert.
Ausnahme: Wenn sich die Fragen auf behördliche Entscheidungen beziehen, die in die Baugenehmigung eingeschlossen sind (z. B. denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Fragen), verkürzt sich die Geltungsdauer auf drei Jahre.
Mehr zu den landesweiten Besonderheiten des Vorbescheidsverfahrens finden Sie im Ratgeber zur Bauvoranfrage in Brandenburg.
Drei typische Szenarien in Falkensee
Grundstückskauf ohne Bebauungsplan
Ein Grundstück in einer gewachsenen Wohnstraße in Falkensee wird ohne B-Plan angeboten. Der Kaufinteressent möchte wissen, ob ein zweigeschossiges Einfamilienhaus zulässig ist. Eine Bauvoranfrage nach § 34 BauGB klärt, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Kosten: ca. 1.000,–€ bis 2.000,–€ netto. Ergebnis: Planungssicherheit für sechs Jahre – oder die rechtzeitige Entscheidung gegen den Kauf.
Nachverdichtung: Zweites Wohnhaus auf geteiltem Grundstück
Ein Eigentümer in Falkensee besitzt ein 1.200 m² großes Grundstück und möchte es teilen, um das hintere Teilgrundstück separat zu bebauen. Die Bauvoranfrage klärt: Ist eine eigenständige Bebauung des hinteren Grundstücks planungsrechtlich zulässig? Ist die Erschließung gesichert? Bei positivem Bescheid steigt der Wert des Teilgrundstücks erheblich – aus Gartenland wird Bauland.
Wochenendhaus zur Dauerwohnnutzung
Falkensee hat historisch gewachsene Wochenendhausgebiete. Wer ein solches Objekt dauerhaft bewohnen oder als Mietwohnung nutzen möchte, braucht eine Nutzungsänderung – und sollte vorab per Bauvoranfrage klären, ob die Umnutzung planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg hat hierzu spezifische Hinweise an die unteren Bauaufsichtsbehörden herausgegeben. Planeco Building begleitet solche Verfahren regelmäßig – von der Frageformulierung bis zur Einreichung beim Bauordnungsamt Nauen.
Was Sie bei der Frageformulierung beachten sollten
Die häufigsten Fehler bei Bauvoranfragen in Falkensee sind nicht fehlende Unterlagen, sondern schlecht formulierte Fragen. Zu vage Fragen – etwa „Ist mein Grundstück bebaubar?" – werden nicht beantwortet, weil sie keine selbstständig beurteilbare Frage darstellen. Zu weitreichende Fragen – etwa alle denkbaren Genehmigungsvoraussetzungen auf einmal – überfordern das Verfahren und führen zu Ablehnungen oder erheblichen Verzögerungen.
Konkret formulieren heißt: Vorhaben benennen, Maß der baulichen Nutzung angeben, die relevante Rechtsnorm nennen. Wer dabei unsicher ist, sollte das nicht dem Zufall überlassen – ein erfahrener Architekt kennt die Erwartungen des Bauordnungsamts Nauen und formuliert Fragen so, dass die Bindungswirkung des Vorbescheids maximal ist.
Ein weiterer Punkt, der seit dem 1. Juni 2024 in keiner Bauvoranfrage fehlen sollte: die Solarpflicht nach § 32a BbgBO. Bei Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ob und wie diese Pflicht für Ihr konkretes Vorhaben gilt oder ob Ausnahmetatbestände greifen, lässt sich bereits im Vorbescheidsverfahren klären.
Sobald der Vorbescheid vorliegt und die grundsätzliche Zulässigkeit geklärt ist, folgt der vollständige Bauantrag – mit allen erforderlichen Bauvorlagen, Nachweisen und, wo nötig, dem Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker. Planeco Building begleitet Bauherren in Falkensee durch beide Verfahrensstufen – von der ersten Frageformulierung bis zur erteilten Baugenehmigung.


















