Sie planen ein Bauvorhaben in Falkensee und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Falkensee und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Falkensee
In Falkensee unterliegt die Bearbeitung von Bauvoranfragen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) und wird vom Bauordnungsamt des Landkreises Havelland mit Sitz in Nauen bearbeitet. Als untere Bauaufsichtsbehörde ist das Bauordnungsamt für alle Bauvoranfragen im Stadtgebiet Falkensee zuständig, nicht die Stadt Falkensee selbst.
Die aktuelle Brandenburgische Bauordnung bringt seit 2020 wichtige Neuerungen mit sich, die auch bei Bauvoranfragen in Falkensee relevant sind. Besonders bedeutsam ist die seit Juni 2024 geltende Solarpflicht nach § 32a BbgBO, die bei Neubauten und vollständigen Dachhauterneuerungen von Gebäuden mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche greift.
Die Stadt Falkensee verfügt über ein eigenes Stadtplanungsamt (Falkenhagener Straße 43/49), das jedoch vorwiegend beratende Funktionen wahrnimmt. Für die formelle Bauvoranfrage ist ausschließlich das Bauordnungsamt des Landkreises Havelland (Waldemardamm 3, 14641 Nauen) zuständig.
Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Falkensee
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Das offizielle Antragsformular ist als Anlage 1 zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung abrufbar. Besonders wichtig ist Punkt 6 des Formulars, in dem die konkreten Einzelfragen präzise formuliert werden müssen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Falkensee
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Falkensee folgen der Brandenburgischen Baugebührenordnung und variieren je nach Art und Komplexität der Fragestellung:
Leistung | Kosten |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Für bauordnungsrechtliche Fragen bewegen sich die Behördengebühren zwischen 200,– € und 3.000,– €, während planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfungen zwischen 400,– € und 15.000,– € kosten können. Die Abrechnung erfolgt nach Tarifstelle 1.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, wobei die Behörde einen Ermessensspielraum bei der Gebührenfestsetzung hat.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Falkensee
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate nach Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen. Diese Zeitangabe gilt unter der Voraussetzung vollständiger und ordnungsgemäßer Antragsunterlagen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Falkensee
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Falkensee
Typische Bauvoranfragen in Falkensee betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau
- Haus aufstocken
- Höhenüberschreitungen bei Neubauten
- Baufensterüberschreitungen
- Abstandsflächenunterschreitungen
Besonders bei Vorhaben im Außenbereich oder in Gebieten ohne Bebauungsplan ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert, um die Einfügung nach § 34 BauGB zu klären.
Zuständige Behörden in Falkensee
Bauordnungsamt des Landkreises Havelland
Waldemardamm 3, 14641 Nauen
Telefon: +49 3321 403-6107
E-Mail: bauordnungsamt@havelland.de
Stadtplanungsamt Falkensee (beratend)
Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
Sprechzeiten: Dienstag 13:00–18:00 Uhr
Das Bürgerservicebüro Falkensee des Landkreises Havelland befindet sich in der Dallgower Straße 9 und kann als erste Anlaufstelle für allgemeine Informationen dienen.
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