Sie planen ein Bauvorhaben in Freiberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Freiberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Freiberg
Als Universitäts- und Bergbaustadt mit historischem Stadtkern unterliegt Freiberg besonderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die Bauvoranfrage wird hier nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) bearbeitet, die zuletzt im März 2024 novelliert wurde und wichtige Erleichterungen für Dachgeschossausbauten und Nachverdichtungen bringt.
Das Bauaufsichtsamt der Stadt Freiberg unter Leitung von Frau Seeliger ist zuständig für das Stadtgebiet Freiberg einschließlich der Stadtteile Zug, Halsbach und Kleinwaltersdorf sowie für die Gemeinde Muldenhütten. Die historische Altstadt steht unter Denkmalschutz, wodurch bei Bauvorhaben zusätzlich die Belange der Denkmalpflege zu prüfen sind. Die bergbauliche Vergangenheit der Region kann zudem besondere geologische Gegebenheiten mit sich bringen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken beeinflussen.
Für Bauvorhaben außerhalb des direkten Zuständigkeitsbereichs der Stadt Freiberg ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Diese duale Struktur gewährleistet eine flächendeckende bauaufsichtliche Betreuung in der Region.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Freiberg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Einreichung erfolgt zunehmend elektronisch über die EfA-Plattform unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/. Für das förmliche Vorbescheidverfahren ist der Antrag in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen, sofern er nicht elektronisch über das Nutzerkonto Bund-ID eingereicht wurde.
Kosten einer Bauvoranfrage in Freiberg
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Freiberg basiert auf dem Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) und unterscheidet zwischen einfachen baurechtlichen Auskünften und formellen Vorbescheidverfahren.
Verfahrensart | Kosten |
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Für formelle Vorbescheidverfahren reicht die Gebührenspanne von 50,– € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr, abhängig vom Prüfumfang. Die Gebühren für Baugenehmigungen betragen 6,50 € je angefangene 1.000,– € der Rohbausumme (Mindestgebühr: 95,– €) im vereinfachten Verfahren und 8,50 € im Vollverfahren.
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Abweichungen: 62,– € bis 3.200,– € je Abweichung
- Nachbarbeteiligung: 62,– € bis 650,– € pro Nachbar
- Förmliche Zustellung: 8,– € bis 28,– € je Nachbar
- Verlängerung des Vorbescheids: 20 % der ursprünglichen Gebühr
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Freiberg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (je nach Komplexität)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Für einfache baurechtliche Auskünfte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 1–2 Wochen. Die elektronische Verfahrensabwicklung über die EfA-Plattform ermöglicht eine transparente Nachverfolgung des Verfahrensstands und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Freiberg
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Freiberg
In der historischen Bergbaustadt Freiberg sind typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung in der touristisch attraktiven Altstadt
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Dachgeschossausbau in historischen Gebäuden
- Haus aufstocken bei begrenzten Grundstücksgrößen
- Nutzungsänderungen in denkmalgeschützten Gebäuden der Altstadt
- Gewerbliche Umnutzungen in ehemaligen Bergbaugebäuden
Besonders in der denkmalgeschützten Altstadt erfordern Bauvorhaben eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Die bergbaubedingte Geologie kann zusätzliche Untersuchungen erforderlich machen.
Zuständige Behörden in Freiberg
Bauaufsichtsamt der Stadt Freiberg
Amtsleiterin: Frau Seeliger
Adresse: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Zugang: Barrierefrei über Rathauseingang Burgstraße
Telefon: +49 3731 273 441
E-Mail: Bauaufsichtsamt@freiberg.de
Öffnungszeiten:
- Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
- Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Für Bauvorhaben außerhalb des Stadtgebiets ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig (Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Telefon: 03731 799-1951).
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen in Freiberg, von den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen in der Altstadt bis zu den geologischen Besonderheiten der ehemaligen Bergbauregion. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung.
Besonders bei der aktuellen Bauordnungsnovelle 2024 mit ihren Erleichterungen für Dachgeschossausbauten und der gelockerten Stellplatzpflicht bei Nachverdichtungen kennen wir die neuen Möglichkeiten und setzen sie für Ihr Projekt optimal ein.
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