Sie planen ein Bauvorhaben in Gelsenkirchen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Gelsenkirchen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Gelsenkirchen
Die Bauvoranfrage in Gelsenkirchen folgt den Bestimmungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die seit dem 1. Januar 2024 in ihrer aktuellen Fassung gilt. Nach § 77 BauO NRW können Sie vor der eigentlichen Bauantragsstellung zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen rechtsverbindlichen Vorbescheid beantragen.
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt in Gelsenkirchen beim Referat 63 – Bauordnung und Bauverwaltung im Rathaus Buer. Die städtische Bauberatung bietet kostenfreie Erstberatungen an und hilft Ihnen bei der Einschätzung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens. Termine können bequem über das Online-System vereinbart werden.
Ein besonderer Vorteil in Nordrhein-Westfalen: Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese lange Gültigkeitsdauer bietet Ihnen ausreichend Planungssicherheit für komplexe Bauvorhaben.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage, wo wir detailliert über Ablauf und Anforderungen informieren.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Gelsenkirchen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Wenn die Fragen Ihrer Bauvoranfrage die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes betreffen, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem entsprechenden Entwurfsverfasser erstellt werden. Eine Ausnahme besteht nur bei einfachen planungsrechtlichen Fragen zur Art der baulichen Nutzung oder Bauweise.
Die Stadt Gelsenkirchen stellt Antragsformulare über das BauportalNRW zur Verfügung, was eine standardisierte und vollständige Antragstellung erleichtert.
Kosten einer Bauvoranfrage in Gelsenkirchen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Gelsenkirchen richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW). Diese landesweite Regelung gewährleistet einheitliche und transparente Kosten.
KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Für einen vollständigen Vorbescheid beträgt die Gebühr 50 bis 100 % der Gebühr für eine reguläre Baugenehmigung. Bei komplexeren Bauvorhaben wird die Gebühr anhand der Rohbausumme berechnet: sechs Tausendstel bei normalen Gebäuden, zehn Tausendstel bei Sonderbauten.
Wichtiger Kostenvorteil: Die Vorbescheidgebühr wird auf spätere Baugenehmigungsverfahren angerechnet, wobei eine Mindestgebühr von 10 % der Vorbescheidgebühr (mindestens 50,– €, höchstens 500,– €) erhoben wird.
Für die Verlängerung der Geltungsdauer fallen 20 % der ursprünglichen Gebühr an (mindestens 50,– €, höchstens 500,– €).
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Gelsenkirchen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen
Schritt 4: Bescheiderstellung
Gültigkeit: 3 Jahre
Die Bauaufsichtsbehörde in Gelsenkirchen prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob Ihre Bauvoranfrage vollständig ist. Die eigentliche Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Monate, kann aber je nach Komplexität und aktueller Auslastung variieren.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Gelsenkirchen
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Gelsenkirchen
Typische Bauvoranfragen in Gelsenkirchen betreffen:
Besonders in Gelsenkirchens gemischten Stadtgebieten sind Fragen zur Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB häufig. Hier bietet die Bauvoranfrage wertvolle Rechtssicherheit.
Zuständige Behörden in Gelsenkirchen
Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen-Buer
Telefon: 0209 / 169-4463
Fax: 0209 / 169-4444
E-Mail: referat.bauordnung@gelsenkirchen.de
Ansprechpartnerin: Susanne Trachte
Zimmer 481, Rathaus Buer
Telefon: +49 (209) 169-4444
E-Mail: beratung.bauordnung@gelsenkirchen.de
Für persönliche Beratungsgespräche ist eine Terminvereinbarung über das Online-System erforderlich. Die kostenfreie Erstberatung hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihres Vorhabens.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Gelsenkirchen?
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Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Gelsenkirchener Bauamts und die Besonderheiten der BauO NRW. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bescheid.
Mit unserem lokalen Know-how und der direkten Zusammenarbeit mit den Behörden in Gelsenkirchen maximieren wir Ihre Erfolgsaussichten und minimieren Verzögerungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Projekten.
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