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Bauvoranfrage in Goslar: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Goslar genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Goslar verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Goslar und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Goslar und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Goslar

Goslar als UNESCO-Welterbe stellt besondere Anforderungen an Bauvorhaben. Die Zuständigkeit liegt beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Goslar, der sowohl bauordnungsrechtliche als auch denkmalschutzrechtliche Aspekte prüft. Diese Doppelzuständigkeit ist entscheidend für Bauvoranfragen in der historischen Altstadt und anderen denkmalgeschützten Bereichen.

Die Hauptseite Bauvoranfrage zeigt die grundsätzlichen Verfahren auf. In Goslar gelten zusätzlich die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zum 1. Juli 2024 als "Umbauordnung" umfassend überarbeitet wurde. Diese Novellierung brachte erhebliche Erleichterungen für Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen mit sich.

Der neue § 85a NBauO ermöglicht Abweichungen von Standards, die lediglich dem Komfort dienen und nicht sicherheitsrelevant sind. Diese Regelung ist besonders bei der nachträglichen Schaffung von Wohnraum in historischen Gebäuden relevant und kann die Genehmigungschancen Ihrer Bauvoranfrage erheblich verbessern.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Goslar

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Bei denkmalgeschützten Gebäuden in Goslar können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, etwa historische Baupläne oder denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen. Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz berät hierzu im Vorfeld.

Kosten einer Bauvoranfrage in Goslar

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Goslar richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO). Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für einen Bauvorbescheid wird bis zu 80 % auf die spätere Baugenehmigung angerechnet, wenn der Prüfaufwand durch die Erteilung des Bauvorbescheids reduziert wird. Diese Anrechnungsregelung macht die Bauvoranfrage wirtschaftlich attraktiv.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Goslar

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (in Goslar üblich)

Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre

Die Bearbeitungszeit kann sich bei komplexen denkmalschutzrechtlichen Fragen verlängern, da zusätzliche Abstimmungen erforderlich werden können. Eine Genehmigungsfiktion greift, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist nicht entschieden wurde.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Goslar

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Goslar

Typische Bauvoranfragen in Goslar betreffen oft die Umnutzung historischer Gebäude oder Erweiterungen im denkmalgeschützten Bestand:

Die NBauO-Novelle 2024 erleichtert viele dieser Vorhaben durch die neuen Umbaubestimmungen, was die Erfolgschancen von Bauvoranfragen deutlich verbessert.

Zuständige Behörden in Goslar

Für Bauvoranfragen in der Stadt Goslar ist der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz zuständig. Die Behörde befindet sich in der Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar und ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag bis Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Telefon: +49 5321 704-508

Für Bauvorhaben außerhalb der Stadt Goslar ist der Landkreis Goslar zuständig. Die Zuständigkeitsabgrenzung sollte vor Antragstellung geklärt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Goslar?

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
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  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
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Unsere Architekten kennen die Besonderheiten des Denkmalschutzes in Goslar und die Anforderungen der NBauO 2024. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Genehmigungschancen erheblich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Goslar?

Eine Bauvoranfrage in Goslar kostet zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühren liegen bei 200,– € bis 500,– € nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Ein wichtiger Vorteil: Bis zu 80 % der Gebühren werden auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Goslar?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Goslar beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Bei komplexeren Vorhaben mit denkmalschutzrechtlichen Aspekten kann sich die Dauer verlängern. Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz prüft zunächst die Vollständigkeit (1–2 Wochen) und führt dann die fachliche Prüfung durch.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Goslar?

Für eine Bauvoranfrage in Goslar benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Gebäudehöhen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen. In denkmalgeschützten Bereichen können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Goslar besonders sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Goslar ist besonders bei Vorhaben in der denkmalgeschützten Altstadt sinnvoll, wenn Unsicherheiten über die Genehmigungsfähigkeit bestehen. Auch bei Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder wenn Sie von Bebauungsplanfestsetzungen abweichen möchten, verschafft eine Bauvoranfrage rechtsverbindliche Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Welche Besonderheiten gelten in Goslar für Bauvoranfragen?

In Goslar werden Bauvoranfragen vom Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz bearbeitet, der sowohl bauordnungsrechtliche als auch denkmalschutzrechtliche Aspekte prüft. Diese Doppelzuständigkeit ist besonders bei Vorhaben in der UNESCO-Welterbe-Altstadt relevant. Die NBauO-Novelle 2024 brachte Erleichterungen für Umbaumaßnahmen, die auch bei Bauvoranfragen in historischen Gebäuden greifen können.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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