Sie planen ein Bauvorhaben in Havelland und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Havelland und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Havelland
Die Bauvoranfrage im Landkreis Havelland unterliegt der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) und wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises bearbeitet. Mit zwei Dienststellenstandorten in Rathenow (Hauptsitz am Platz der Freiheit 1) und Nauen (Waldemardamm 3) bietet die Behörde eine bürgernahe Verwaltung für den flächenmäßig großen Landkreis.
Besonders relevant für Bauvoranfragen in Havelland ist die Solarpflicht nach § 32a BbgBO, die am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Diese verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche dazu, 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Diese Anforderung kann bereits in der Bauvoranfrage geklärt werden.
Die Behörde ist unter der E-Mail-Adresse Bauordnungsamt@havelland.de erreichbar. Weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahrensarten finden Sie auf der Hauptseite zur Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Havelland
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wenn das Bauvorhaben nicht an öffentliche Versorgungsnetze angeschlossen werden kann, sind Angaben über eine gesicherte Erschließung hinsichtlich der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserentsorgung erforderlich.
Kosten einer Bauvoranfrage in Havelland
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Havelland richtet sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und ist transparent gestaltet:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Für komplexere planungsrechtliche Fragen können die Behördengebühren bis zu 15.000,– € betragen, jedoch maximal 80 % der für das Vorhaben ermittelten Baugenehmigungsgebühr. Die erste Beratungsstunde bei der Behörde ist kostenfrei, weitere Stunden werden mit 97,– € berechnet.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Havelland
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit dem Bauantragsformular (Option "Antrag auf Vorbescheid" auswählen). Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage förmlich.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland. Bearbeitungszeit: 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit Gültigkeit: 6 Jahre. Dieser bindet die Behörde an die getroffenen Aussagen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Havelland
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Havelland
Typische Bauvoranfragen in Havelland betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau
- Haus aufstocken
- Gewerbe in Wohnraum Umnutzung
- Wohnraum in Gewerbe Umnutzung
Besonders in den wachsenden Gemeinden wie Falkensee und Dallgow-Döberitz sind Bauvoranfragen zu Nachverdichtung und Nutzungsänderungen häufig.
Zuständige Behörden in Havelland
Für Bauvoranfragen im Landkreis Havelland ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland zuständig:
Dienststelle Rathenow (Hauptsitz):
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Telefon: 03385 5512541
Fax: 03385 5512548
Dienststelle Nauen:
Waldemardamm 3, 14641 Nauen
Telefon: 03321 4036107
Fax: 03321 4036139
E-Mail: Bauordnungsamt@havelland.de
Website: https://www.havelland.de/
Die Dienststelle Nauen hat Öffnungszeiten dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 15 bis 18 Uhr.
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