Sie planen ein Bauvorhaben im Heidekreis und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter im Heidekreis und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage im Heidekreis
Der Heidekreis hat seine Bauantragsverfahren vollständig digitalisiert und bearbeitet seit dem 01.01.2024 alle Verwaltungsverfahren zum Thema Bauen ausschließlich elektronisch. Diese umfassende Digitalisierung bringt für Bauherren und Entwurfsverfasser erhebliche Vorteile: keine Papierform mehr erforderlich, transparente Online-Akteneinsicht und beschleunigte Bearbeitung.
Die Bauaufsichtsbehörde des Heidekreises ist regional gegliedert und bietet spezialisierte Ansprechpartner für verschiedene Städte und Gemeinden. Für Schneverdingen ist Frau S. Neumann (Tel: 05191 970-668) zuständig, für das Stadtgebiet Soltau Frau V. Stahnsdorff (Tel: 05191 970-812). Diese personelle Zuordnung ermöglicht direkten Kontakt zu den sachbearbeitenden Personen.
Besonders hervorzuheben ist die Online-Plattform Bauen des Heidekreises, die jederzeit Einblick in die Verfahrensakte ermöglicht. Bauherren erhalten mit der Eingangsbestätigung automatisch die Zugangsdaten und können den Bearbeitungsstand transparent verfolgen. Für die digitale Antragstellung ist ein BUND ID-Konto erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen basieren auf der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die 2024 erheblich novelliert wurde. Die "Umbauordnung" brachte Erleichterungen bei Grenzabständen (von 0,5 H auf 0,4 H reduziert), den Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungen und erweiterte genehmigungsfreie Vorhaben. Diese Änderungen können sich positiv auf Ihre Bauvoranfrage auswirken.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage im Heidekreis
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (digital über das Antragssystem des Landes Niedersachsen)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Im Heidekreis stehen sowohl Online-Formulare als auch PDF-Formulare zur Verfügung. Die Behörde empfiehlt die Nutzung der Online-Formulare, da diese eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Alle Unterlagen müssen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) bezeichnet werden.
Kosten einer Bauvoranfrage im Heidekreis
Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10.10.2024 geändert wurde. Diese Aktualisierung brachte verschiedene Anpassungen im Gebührenverzeichnis mit sich.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Abrechnung erfolgt oft nach Zeitaufwand der Behörde, da keine Bausumme als Berechnungsgrundlage vorliegt. Bei größeren Bauvorhaben, wo reguläre Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen können, amortisiert sich die Vorabprüfung besonders.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage im Heidekreis
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung über das digitale Antragssystem des Landes Niedersachsen mit BUND ID-Konto. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 1–2 Wochen. Das System weist bereits bei der Eingabe auf fehlende Dokumente hin.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen – hierfür ist ein förmliches Verfahren erforderlich.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Bearbeitung erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiter der Fachgruppe Bauen. Bei komplexen Fragestellungen werden andere Fachdienste einbezogen. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Der rechtsverbindliche Bauvorbescheid wird digital über die Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Gültigkeit: 3 Jahre, verlängerbar um jeweils ein Jahr auf Antrag.
Die vollständige Digitalisierung hat die Bearbeitungszeiten verkürzt. Die Online-Plattform ermöglicht jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand, was Nachfragen reduziert und die Transparenz erhöht.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen im Heidekreis
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle im Heidekreis
Im Heidekreis sind besonders Nutzungsänderungen häufige Anwendungsfälle für Bauvoranfragen. Dazu gehören:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in touristisch attraktiven Gebieten der Lüneburger Heide
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- Dachgeschossausbau – Prüfung der Höhenbeschränkungen
- Haus aufstocken – Beurteilung der Einfügung in die Umgebung
- Gewerbe zu Wohnraum – Umnutzung alter Betriebsgebäude
- Wohnraum zu Gewerbe – besonders in Mischgebieten
Die NBauO-Novelle 2024 mit dem neuen § 85a eröffnet neue Möglichkeiten zur nachträglichen Schaffung von Wohnraum durch Umbaumaßnahmen. Diese "Umbauordnung" erlaubt Abweichungen von Standards, die nur dem Komfort dienen.
Zuständige Behörden im Heidekreis
Die Bauaufsichtsbehörde des Heidekreises mit Sitz in der Harburger Straße 2, 29614 Soltau, ist zentral für alle Bauvoranfragen zuständig. Die Fachgruppe Bauen ist regional gegliedert:
- Schneverdingen: Frau S. Neumann, Tel: 05191 970-668, E-Mail: s.neumann@heidekreis.de
- Soltau Stadtgebiet: Frau V. Stahnsdorff, Tel: 05191 970-812, E-Mail: v.stahnsdorff@heidekreis.de
- Soltau Ortschaften: Frau K. Pfeiffer, Tel: 05191 970-642, E-Mail: k.pfeiffer@heidekreis.de
- Digitale Antragstellung: Frau Graschtat, E-Mail: s.graschtat@heidekreis.de
- Widerspruchsverfahren: Herr T. Kramer, Tel: 05191 970-625, E-Mail: t.kramer@heidekreis.de
Alle Anträge werden über das digitale Antragssystem des Landes Niedersachsen eingereicht. Formlose Anfragen können per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiter gerichtet werden.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde im Heidekreis und die Besonderheiten der digitalen Verfahren. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung bis zum Bescheid.
Besonders bei der Nutzung des neuen § 85a NBauO ("Umbauordnung") können wir Ihnen helfen, die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen bundesweit kommt Ihnen auch im Heidekreis zugute.
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