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Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben im Hochtaunuskreis genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben im Hochtaunuskreis und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter im Hochtaunuskreis und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis

Der Hochtaunuskreis weist eine besondere organisatorische Struktur auf, die sich von vielen anderen Landkreisen in Hessen unterscheidet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises ist für die meisten Gemeinden des Kreisgebiets zuständig – jedoch nicht für alle. Die Städte Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel verfügen über eigene Bauaufsichtsbehörden mit individuellen Gebührensatzungen und Verfahrensweisen.

Für Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis gelten die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO), die regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Die jüngsten Änderungen vom Mai 2025 betreffen insbesondere Erleichterungen für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, was für viele Bauvorhaben im Kreis relevant ist.

Die geteilten Zuständigkeiten bedeuten für Bauherren: Je nach Standort Ihres Vorhabens wenden Sie sich an unterschiedliche Behörden mit verschiedenen Verfahrensweisen. Während der Hochtaunuskreis für Gemeinden wie Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus oder Usingen zuständig ist, haben Bad Homburg und Oberursel eigene Strukturen entwickelt.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Die Einzelheiten der vorzulegenden Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass, der auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen veröffentlicht ist. Die digitale Antragstellung über das Bauportal Hessen wird zunehmend gefördert und bietet verschiedene Vorteile für Antragsteller.

Kosten einer Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis

Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis erfolgt nach differenzierten Systemen, die sich je nach zuständiger Bauaufsichtsbehörde unterscheiden. Die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage.

KostenartBetrag
Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Die Gebühr kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wobei eine Mindestgebühr von 100,– € gilt. Ein wichtiger finanzieller Aspekt: Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn dem Bauvorbescheid im späteren Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Für die Städte Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel gelten separate Gebührenregelungen nach ihren eigenen Satzungen. Diese unterschiedlichen Gebührenstrukturen können für Bauherren relevant sein, insbesondere bei größeren Vorhaben.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt, Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Antragstellung erfolgt digital im Bauportal oder in analoger Form.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3 Monate mit möglicher Verlängerung um bis zu 2 weitere Monate gemäß Hessischer Bauordnung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde (fiktive Genehmigung).

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle im Hochtaunuskreis

Im Hochtaunuskreis sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben:

Besonders in historisch gewachsenen Ortskernen oder in landschaftlich sensiblen Bereichen können zusätzliche Anforderungen bestehen. Denkmalschutzbelange, landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen oder wasserschutzrechtliche Vorgaben sollten frühzeitig in einer Bauvoranfrage geklärt werden.

Zuständige Behörden im Hochtaunuskreis

Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises

Zuständig für: Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Schmitten, Steinbach (Taunus), Usingen, Wehrheim, Weilrod

Kontakt: bauaufsicht@hochtaunuskreis.de, Tel.: 06172 999-6328

Adresse: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe

Stadt Bad Homburg vor der Höhe

Eigene Bauaufsichtsbehörde mit separaten Gebührenregelungen

Kontakt: bauaufsicht@bad-homburg.de, Tel.: 06172 1006311

Stadt Oberursel (Taunus)

Eigene Bauaufsichtsbehörde mit geografisch aufgeteilten Zuständigkeiten

Kontakt: bauaufsicht@oberursel.de, Tel.: 06171 502-400

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Unsere Architekten kennen die besonderen Anforderungen der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden im Hochtaunuskreis und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensweisen zwischen dem Landkreis und den selbständigen Behörden von Bad Homburg und Oberursel.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis?

Die Kosten einer Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühr kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wird aber zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis?

Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß Hessischer Bauordnung grundsätzlich 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese Frist kann in begründeten Fällen einmalig um bis zu 2 weitere Monate verlängert werden. Bei Fristüberschreitung gilt der Bauvorbescheid als erteilt (fiktive Genehmigung).

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich: Bei Höhenfragen reichen oft Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen sind vollständige Grundrisse und Schnitte nötig. Bei Nutzungsänderungen müssen Sie die bisherige Nutzung durch alte Baugenehmigungen nachweisen.

Wann ist eine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage ist besonders sinnvoll bei grenzwertigen Vorhaben, wenn die Behörde selbst dazu rät, bei hohen Investitionen oder wenn andere Stellen beteiligt werden müssen. Im Hochtaunuskreis ist sie häufig bei Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, Dachausbauten oder Aufstockungen erforderlich, da hier oft Befreiungen vom Bebauungsplan nötig sind.

Welche Behörde ist für meine Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis zuständig?

Die Zuständigkeit hängt von der Gemeinde ab: Für die meisten Gemeinden im Hochtaunuskreis ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zuständig. Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel haben jedoch eigene Bauaufsichtsbehörden mit separaten Verfahren und Gebührenstrukturen. Planeco Building klärt für Sie die richtige Zuständigkeit und kennt die jeweiligen Anforderungen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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