Sie planen ein Bauvorhaben im Hochtaunuskreis und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter im Hochtaunuskreis und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis
Der Hochtaunuskreis weist eine besondere organisatorische Struktur auf, die sich von vielen anderen Landkreisen in Hessen unterscheidet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises ist für die meisten Gemeinden des Kreisgebiets zuständig – jedoch nicht für alle. Die Städte Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel verfügen über eigene Bauaufsichtsbehörden mit individuellen Gebührensatzungen und Verfahrensweisen.
Für Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis gelten die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO), die regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Die jüngsten Änderungen vom Mai 2025 betreffen insbesondere Erleichterungen für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, was für viele Bauvorhaben im Kreis relevant ist.
Die geteilten Zuständigkeiten bedeuten für Bauherren: Je nach Standort Ihres Vorhabens wenden Sie sich an unterschiedliche Behörden mit verschiedenen Verfahrensweisen. Während der Hochtaunuskreis für Gemeinden wie Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus oder Usingen zuständig ist, haben Bad Homburg und Oberursel eigene Strukturen entwickelt.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Einzelheiten der vorzulegenden Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass, der auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen veröffentlicht ist. Die digitale Antragstellung über das Bauportal Hessen wird zunehmend gefördert und bietet verschiedene Vorteile für Antragsteller.
Kosten einer Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis erfolgt nach differenzierten Systemen, die sich je nach zuständiger Bauaufsichtsbehörde unterscheiden. Die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Gebühr kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wobei eine Mindestgebühr von 100,– € gilt. Ein wichtiger finanzieller Aspekt: Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn dem Bauvorbescheid im späteren Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Für die Städte Bad Homburg vor der Höhe und Oberursel gelten separate Gebührenregelungen nach ihren eigenen Satzungen. Diese unterschiedlichen Gebührenstrukturen können für Bauherren relevant sein, insbesondere bei größeren Vorhaben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage im Hochtaunuskreis
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt, Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Antragstellung erfolgt digital im Bauportal oder in analoger Form.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3 Monate mit möglicher Verlängerung um bis zu 2 weitere Monate gemäß Hessischer Bauordnung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde (fiktive Genehmigung).
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen im Hochtaunuskreis
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle im Hochtaunuskreis
Im Hochtaunuskreis sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in touristisch attraktiven Gemeinden wie Königstein oder Kronberg
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts
- Dachgeschossausbau – zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Haus aufstocken – bei begrenzten Grundstücksgrößen
- Gewerbe in Wohnraum – Umnutzung alter Gewerbeflächen
- Wohnraum in Gewerbe – für Praxen oder kleine Büros
Besonders in historisch gewachsenen Ortskernen oder in landschaftlich sensiblen Bereichen können zusätzliche Anforderungen bestehen. Denkmalschutzbelange, landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen oder wasserschutzrechtliche Vorgaben sollten frühzeitig in einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Zuständige Behörden im Hochtaunuskreis
Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises
Zuständig für: Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Schmitten, Steinbach (Taunus), Usingen, Wehrheim, Weilrod
Kontakt: bauaufsicht@hochtaunuskreis.de, Tel.: 06172 999-6328
Adresse: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe
Stadt Bad Homburg vor der Höhe
Eigene Bauaufsichtsbehörde mit separaten Gebührenregelungen
Kontakt: bauaufsicht@bad-homburg.de, Tel.: 06172 1006311
Stadt Oberursel (Taunus)
Eigene Bauaufsichtsbehörde mit geografisch aufgeteilten Zuständigkeiten
Kontakt: bauaufsicht@oberursel.de, Tel.: 06171 502-400
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Unsere Architekten kennen die besonderen Anforderungen der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden im Hochtaunuskreis und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensweisen zwischen dem Landkreis und den selbständigen Behörden von Bad Homburg und Oberursel.
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