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Bauvoranfrage in Lachendorf: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Lachendorf genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Lachendorf verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Lachendorf und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Lachendorf und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Lachendorf

Die Samtgemeinde Lachendorf liegt im Landkreis Celle und unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Für Bauvoranfragen in Lachendorf ist nicht die Samtgemeinde selbst zuständig, sondern der Landkreis Celle als untere Bauaufsichtsbehörde. Diese Zuständigkeitsverteilung ist typisch für kleinere Gemeinden in Niedersachsen.

Der zuständige Ansprechpartner für Bauvoranfragen in der Samtgemeinde Lachendorf ist Catharine Bähr (Tel: 05141/916 6032, E-Mail: Catharine.Baehr@lkcelle.de). Die Bearbeitung erfolgt beim Landkreis Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung in der Trift 27, 29221 Celle.

Besonderheiten ergeben sich aus der ländlichen Struktur der Samtgemeinde. Die verschiedenen Ortslagen haben unterschiedliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen. Als ländlich geprägte Region spielen auch Naturschutzaspekte eine wichtige Rolle, da sich verschiedene Schutzgebiete in der Nähe befinden können.

Seit Juli 2024 gelten neue Erleichterungen durch die novellierte NBauO, insbesondere die sogenannte "Umbauordnung" für Bestandsgebäude. Diese Vereinfachungen können auch bei Bauvoranfragen zu Umbaumaßnahmen greifen und das Verfahren beschleunigen.

Für eine detaillierte Beratung zu den spezifischen Anforderungen empfiehlt sich die Nutzung der Hauptseite Bauvoranfrage oder der direkte Kontakt zu unseren erfahrenen Architekten.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Lachendorf

Für eine Bauvoranfrage in Lachendorf müssen alle Anträge elektronisch beim Landkreis Celle eingereicht werden. Die Digitalisierung des Verfahrens ermöglicht eine effizientere Bearbeitung, erfordert aber die Beachtung spezifischer technischer Vorgaben.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Wichtig ist die korrekte Benennung der elektronischen Dateien nach den Vorgaben des Landkreises Celle. Fehlerhafte Dateibenennung kann zu Verzögerungen führen. Zusätzlich werden ein Auszug aus der Amtlichen Karte (Maßstab 1:5000) und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1000) mit maßstabsgerechter Einzeichnung der geplanten Bebauung benötigt.

Kosten einer Bauvoranfrage in Lachendorf

Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die landesweit einheitliche Kostensätze gewährleistet. Die konkreten Kosten hängen von der Komplexität des Vorhabens und dem Prüfaufwand ab.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Bauvoranfrage besonders. Beratungsleistungen unter 15 Minuten sind gebührenfrei, was kurze Rückfragen kostenfrei hält.

Für die Verlängerung eines Bauvorbescheids fallen 20 % der Grundgebühr an, mindestens jedoch 90,– €. Diese Regelung berücksichtigt den geringeren Aufwand bei Verlängerungen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Lachendorf

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über die Online-Portale des Landkreises Celle. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Nachforderung, die das Verfahren unterbricht.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. Der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Celle. Bei komplexen Fragestellungen können interne Abstimmungen mit verschiedenen Fachbereichen erforderlich werden. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit ausführlicher Begründung. Bei positiven Bescheiden werden die Voraussetzungen genannt, bei ablehnenden die Gründe erläutert. Gültigkeit: 3 Jahre ab Erteilung.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Lachendorf

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Lachendorf

In der ländlich geprägten Samtgemeinde Lachendorf sind typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen:

Die ländliche Lage bringt oft Fragen zur Erschließung, zu Naturschutzaspekten oder zur Vereinbarkeit mit der Umgebungsbebauung mit sich. Eine frühzeitige Klärung durch eine Bauvoranfrage ist hier besonders wertvoll.

Zuständige Behörden in Lachendorf

Für Bauvoranfragen in der Samtgemeinde Lachendorf ist der Landkreis Celle als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig:

Landkreis Celle
Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Trift 27
29221 Celle

Ansprechpartnerin für Bauvoranfragen:
Catharine Bähr
Telefon: 05141/916 6032
E-Mail: Catharine.Baehr@lkcelle.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

Die elektronische Antragstellung erfolgt über die Online-Portale des Landkreises Celle. Persönliche Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Lachendorf?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen der Behörden in Niedersachsen und die lokalen Besonderheiten in Lachendorf:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Lachendorf

Unsere Architekten kennen die Anforderungen des Landkreises Celle und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir nehmen bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und holen erste Einschätzungen ein – so können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten.

Besonders bei Vorhaben in ländlichen Gebieten wie Lachendorf ist die Bauvoranfrage ein strategisches Frühwarnsystem. Sie bewahrt Sie vor teuren Fehlentscheidungen und schafft Planungssicherheit, bevor Sie größere Investitionen tätigen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Lachendorf?

Eine Bauvoranfrage in Lachendorf kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren beim Landkreis Celle liegen zwischen 200,– € und 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Bei größeren Bauvorhaben amortisiert sich dieser Aufwand schnell, da teure Fehlplanungen vermieden werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Lachendorf?

Die Bearbeitungszeit beim Landkreis Celle beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung. Einfache Fragen zu Gebäudehöhen oder Baufensterüberschreitungen werden schneller bearbeitet als komplexe Brandschutz- oder Nutzungsänderungsfragen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Lachendorf?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen Ansichten, Grundrisse, Flurkarten oder alte Baugenehmigungen hinzu. Der Landkreis Celle verlangt die elektronische Einreichung mit korrekter Dateibenennung. Planeco Building stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Wer ist für Bauvoranfragen in Lachendorf zuständig?

Zuständig ist der Landkreis Celle als untere Bauaufsichtsbehörde. Ansprechpartnerin für die Samtgemeinde Lachendorf ist Catharine Bähr (Tel: 05141/916 6032). Die Samtgemeinde Lachendorf selbst hat ihre bauaufsichtlichen Befugnisse an den Landkreis übertragen, was für kleinere Gemeinden in Niedersachsen üblich ist.

Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage in Lachendorf?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder einzelne kritische Punkte vorab klären möchten. Besonders sinnvoll ist sie vor größeren Investitionen, bei Nutzungsänderungen oder wenn die Behörde selbst dazu rät. In der ländlichen Struktur von Lachendorf können auch Naturschutz- oder Erschließungsfragen relevant werden, die eine Vorabklärung sinnvoll machen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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