Sie planen ein Bauvorhaben in Lüchow und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Lüchow und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Lüchow
Die Stadt Lüchow im Landkreis Lüchow-Dannenberg unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zuletzt am 1. Juli 2025 umfassend novelliert wurde. Diese Änderungen bringen erhebliche Erleichterungen für Bauherren mit sich, einschließlich der Erweiterung verfahrensfreier Bauvorhaben und der Reduzierung der Grenzabstände von 0,5 H auf 0,4 H.
Ein besonderes Merkmal der Verwaltung in Lüchow ist die fortschrittliche Digitalisierung der Bauverfahren. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat bereits 2015 eine Pionierrolle bei der Einführung elektronischer Baugenehmigungsverfahren übernommen. Die Online-Antragstellung wird von Planern gut angenommen und trägt zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse bei.
Zuständig für Bauvoranfragen in Lüchow ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Die Behörde hat ihre Verwaltungsprozesse vollständig digitalisiert und arbeitet mit einer elektronischen Akte als verfahrensführendem System.
Für weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage besuchen Sie unsere umfassende Übersicht.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Lüchow
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die vollständig elektronische Beteiligung von Fachdienststellen über die "Online-Plattform Bauen" ermöglicht eine effiziente Koordination zwischen verschiedenen beteiligten Stellen in Lüchow.
Kosten einer Bauvoranfrage in Lüchow
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Lüchow richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 geändert wurde. Die Gebührenstruktur unterscheidet zwischen verschiedenen Verfahrensarten und Prüfungsumfängen.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei einfachen Bauvoranfragen fallen Mindestgebühren von 90,– € an. Für komplexere Verfahren wird die Gebühr nach Rohbauwert berechnet: 4,30,– € je angefangene 500,– € Rohbauwert, mindestens jedoch 90,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Lüchow
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die digitalisierte Verwaltung in Lüchow ermöglicht eine schnelle elektronische Bearbeitung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen. Die elektronische Beteiligung über die "Online-Plattform Bauen" beschleunigt diesen Prozess erheblich.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Lüchow
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Lüchow
Typische Bauvoranfragen in Lüchow betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in der touristisch attraktiven Wendland-Region
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- Dachgeschossausbau – seit der NBauO-Novellierung 2025 im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei
- Haus aufstocken mit den neuen reduzierten Grenzabständen
Die Aufhebung der Stellplatzpflicht für Wohnungen nach § 47 NBauO seit Juli 2025 erleichtert viele Umnutzungsprojekte erheblich.
Zuständige Behörden in Lüchow
Zuständig für Bauvoranfragen in Lüchow ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Die Behörde hat ihre Verwaltungsstruktur in verschiedene Fachbereiche gegliedert:
- Baurechtliche Bescheide und Bauprüfungen
- Bauüberwachung und Brandschutz
- Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeiten
- Wohnbaugesetz und Baulasten
- Denkmalschutz und Immissionsschutz
Die Kontaktaufnahme erfolgt über die zentrale Verwaltung des Landkreises. Für das elektronische Baugenehmigungsverfahren steht ein spezieller Ansprechpartner zur Verfügung.
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