
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid verfügt über eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde, den Fachdienst Bauordnung (63), der für alle Bauvoranfragen zuständig ist. Anders als in anderen Kommunen des Märkischen Kreises führt Lüdenscheid die bauaufsichtlichen Verfahren eigenständig durch, während der Märkische Kreis lediglich die Fachaufsicht ausübt.
Als kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen unterliegt Lüdenscheid der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die in ihrer aktuellen Fassung vom 1. Januar 2024 gilt. Diese Landesbauordnung bildet das zentrale Regelwerk für sämtliche bauaufsichtlichen Verfahren und definiert die Rahmenbedingungen für Bauvoranfragen.
Eine Besonderheit in Lüdenscheid sind die speziellen Regelungen für Werbeanlagen im Bereich des Sternplatzes und Rathausplatzes. Hier gilt eine spezielle Werbesatzung, die auch für normalerweise genehmigungsfreie Werbeanlagen eine Genehmigungspflicht vorsieht. Diese erweitert die Prüfkompetenz der Bauaufsichtsbehörde erheblich und dient der Sicherung der städtebaulichen Qualität in diesen sensiblen Innenstadtbereichen.
Für weitere Informationen zu Bauvoranfragen allgemein besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage. Als Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gelten in Lüdenscheid die landesweit einheitlichen Verfahrensstandards der BauO NRW.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Lüdenscheid
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Für gewerbliche oder landwirtschaftliche Vorhaben sind zusätzlich Betriebsbeschreibungen auf amtlichen Vordrucken einzureichen. Bei Gebäuden müssen Berechnungen des umbauten Raumes nach DIN 277 oder bei besonderen Gebäuden die Berechnung der Rohbaukosten vorgelegt werden.
Umweltrechtliche Aspekte werden durch das ausgefüllte Artenschutzformular abgedeckt, das bei allen Bauvorhaben erforderlich ist. Zusätzlich sind ein Auszug aus der Amtlichen Basiskarte 1:5000 und ein beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte beizufügen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Lüdenscheid
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Lüdenscheid folgt den landesweit geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Diese einheitliche Gebührenstruktur gewährleistet vergleichbare Gebührensätze in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Mindestgebühr beträgt einheitlich 50,– €, während die Höchstgebühr bei 500,– € liegt. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Größe des geplanten Bauvorhabens. Für vollständige Vorbescheide wird die volle Gebühr nach den entsprechenden Tarifstellen erhoben.
Eine wichtige Regelung betrifft die Anrechnung von Vorbescheidgebühren auf spätere Baugenehmigungsverfahren. Die für einen Vorbescheid erhobene Gebühr wird grundsätzlich auf die Gebühr für eine nachfolgende Baugenehmigung angerechnet.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Lüdenscheid
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt – Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt – Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen – Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (nach Märkischer Kreis Angaben "einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen")
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid – Gültigkeit: 3 Jahre
Die Stadt Lüdenscheid hat verschiedene Schritte zur Digitalisierung ihrer Verfahren unternommen. Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen trägt zur Beschleunigung der Verfahren bei.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Lüdenscheid
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
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Häufige Anwendungsfälle in Lüdenscheid
Typische Bauvoranfragen in Lüdenscheid betreffen oft Nutzungsänderungen in der dicht bebauten Innenstadt oder Erweiterungen bestehender Gebäude. Häufige Anwendungsfälle sind:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in attraktiven Wohnlagen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur besseren Grundstücksausnutzung
- Dachgeschossausbau – Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Haus aufstocken – Höhenüberschreitungen prüfen lassen
Besonders bei älteren Gebäuden in Lüdenscheid sind oft Bestandsschutzfragen zu klären, da diese häufig nicht den aktuellen Abstandsvorschriften entsprechen. Die BauO NRW sieht spezielle Regelungen für Bestandsgebäude vor, die verschiedene Änderungen ohne Einhaltung aktueller Abstandsflächen zulassen.
Zuständige Behörden in Lüdenscheid
Die zuständige Stelle für Bauvoranfragen in Lüdenscheid ist der Fachdienst Bauordnung (63) der Stadtverwaltung Lüdenscheid. Dieser Fachdienst ist organisatorisch im Rathaus der Stadt Lüdenscheid am Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid untergebracht.
Kontaktdaten:
- E-Mail: bauordnung@luedenscheid.de
- Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung möglich
Für spezielle Bereiche der Bauaufsicht existieren weitere Ansprechpartner. Der Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau (stadtplanung@luedenscheid.de) befasst sich mit übergeordneten städtebaulichen Fragestellungen, die bei komplexeren Bauvoranfragen relevant werden können.
Die Bauaufsichtsbehörde ist in verschiedene Bezirke unterteilt: Bezirk 1 und Bezirk 2 behandeln jeweils Gewerbeobjekte und große Wohngebäude, um eine effiziente Bearbeitung der unterschiedlichen Bauvorhaben zu gewährleisten.
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