Wer in Magdeburg bauen, umbauen oder eine Immobilie umnutzen will, steht oft vor einer zentralen Frage: Ist das, was ich plane, überhaupt genehmigungsfähig? Die Bauvoranfrage – offiziell Bauvorbescheid – gibt darauf eine rechtsverbindliche Antwort, bevor Sie Geld in Bauplanung, Statik oder Kaufverträge investieren. Dieser Leitfaden erklärt, wie das Verfahren in Magdeburg konkret abläuft, was es kostet und worauf es bei der Antragstellung ankommt.
[[banner-nutzu]]Was die Bauvoranfrage leistet – und was nicht
Die Bauvoranfrage ist kein vereinfachter Bauantrag und keine Baugenehmigung. Sie klärt verbindlich einzelne, klar abgegrenzte Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben – zum Beispiel: Ist ein Mehrfamilienhaus mit vier Geschossen auf diesem Grundstück planungsrechtlich zulässig? Welche Gebäudehöhe ist maximal erlaubt? Ist die Umnutzung eines Ladenlokals in Wohnraum genehmigungsfähig?
Das Ergebnis ist der Bauvorbescheid: ein schriftlicher, rechtsverbindlicher Bescheid, der die gestellten Fragen beantwortet. Er bindet die Behörde bei einem späteren Bauantrag – die geklärten Punkte müssen nicht erneut geprüft werden, solange sich die planungsrechtlichen Grundlagen nicht geändert haben. Wichtig: Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Bauausführung. Dafür brauchen Sie weiterhin eine vollständige Baugenehmigung.
Die rechtliche Grundlage in Sachsen-Anhalt ist § 74 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Die Gültigkeitsdauer eines Bauvorbescheids beträgt drei Jahre; auf schriftlichen Antrag kann sie jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Wann eine Bauvoranfrage sinnvoll ist
Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn die Investition in eine vollständige Planung erst nach Klärung einer kritischen Rechtsfrage sinnvoll ist. Typische Situationen:
- Grundstückskauf: Bebaubarkeit und zulässige Nutzung klären, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird – die Bauvoranfrage kann als aufschiebende Bedingung im Vertrag vereinbart werden
- Unbeplanterter Innenbereich: Grundstücke ohne rechtskräftigen Bebauungsplan, bei denen die Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt werden muss
- Nutzungsänderung: Wenn unklar ist, ob eine geplante Umnutzung planungsrechtlich im jeweiligen Gebietstyp zulässig ist
- Aufstockung oder Anbau: Klärung von Abstandsflächen, Gebäudehöhe und zulässiger Grundflächenzahl (GRZ) vor der Entwurfsplanung
- Investitionsentscheidung: Wirtschaftlichkeitsprüfung für größere Projekte, bei denen eine Ablehnung die gesamte Kalkulation kippen würde
Wann Sie auf eine Bauvoranfrage verzichten können
Bei einfachen, klar genehmigungsfähigen Vorhaben in einem rechtskräftigen Bebauungsplan, der alle relevanten Parameter eindeutig festsetzt, ist der direkte Bauantrag oft wirtschaftlicher. Die Bauvoranfrage kostet Zeit und Geld – wenn die Antwort absehbar positiv ist und keine kritischen Einzelfragen offen sind, verlängert sie den Gesamtprozess unnötig.
Aktuelle Rechtslage: Was die BauO LSA-Novelle 2025 für Ihr Vorhaben bedeutet
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 16. Dezember 2025 eine umfangreiche Novellierung der Bauordnung beschlossen, die mehr als 30 Paragrafen ändert. Für Bauherren in Magdeburg sind vor allem drei Neuerungen relevant:
- Genehmigungsfreier Dachgeschossausbau: Der Ausbau zu Wohnzwecken im unbeplanten Innenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen künftig genehmigungsfrei. Das bedeutet nicht, dass keine Prüfung nötig ist – es bedeutet, dass kein förmlicher Antrag gestellt werden muss. Ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, lässt sich mit einer Bauvoranfrage vorab verbindlich klären.
- Experimentierklausel und Gebäudetyp E: Für den Umbau im Bestand werden Standards abgesenkt, um Bestandsgebäude wirtschaftlicher umzubauen. Abweichungen von technischen Bauvorschriften können vereinfacht beantragt werden – ein Instrument, das besonders bei Nutzungsänderungen in Altbauten relevant wird.
- Vereinfachte Nutzungsänderung: Aufenthaltsräume in rechtmäßig bestehenden Gebäuden können künftig einfacher in Wohnraum umgenutzt werden. Für Eigentümer, die Büro- oder Gewerbeflächen zu Wohnraum umwandeln wollen, reduziert das den Planungsaufwand erheblich.
Parallel dazu hat Magdeburg im Januar 2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Da die Neuaufstellung mehrere Jahre dauert, sind zwischenzeitliche Veränderungssperren in einzelnen Stadtbereichen möglich – ein Risiko, das Investoren bei laufenden Planungen im Blick behalten sollten. Eine Bauvoranfrage, die vor einer möglichen Veränderungssperre positiv beschieden wird, sichert die Planungsgrundlage ab.
Kosten einer Bauvoranfrage in Magdeburg
Die Behördengebühren richten sich nach der Baugebührenverordnung Sachsen-Anhalt (BauGVO LSA) und bewegen sich je nach Komplexität zwischen 75,– € und 2.500,– € netto. Hinzu kommt eine Abgabe von 50,– € bis 1.875,– € netto sowie Architektenkosten für die Erstellung der Unterlagen und Formulierung der Fragestellungen.
Drei typische Szenarien als Orientierung:
- Einfamilienhaus-Neubau auf unbeplantem Grundstück: Behördengebühr ca. 150,– € bis 400,– € netto, Architektenkosten ca. 500,– € bis 800,– € netto – Gesamtkosten ca. 650,– € bis 1.200,– € netto
- Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnen: Behördengebühr ca. 300,– € bis 800,– € netto, Architektenkosten ca. 800,– € bis 1.500,– € netto – Gesamtkosten ca. 1.100,– € bis 2.300,– € netto
- Mehrfamilienhaus-Projekt (Investor): Behördengebühr ca. 1.000,– € bis 2.500,– € netto, Architektenkosten ca. 1.000,– € bis 1.500,– € netto – Gesamtkosten ca. 2.000,– € bis 4.000,– € netto
Ein finanzieller Vorteil, den viele Bauherren nicht kennen: Bis zur Hälfte der Vorbescheidgebühr wird auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern die Mindestgebühr nicht unterschritten wird. Die Bauvoranfrage ist damit nicht nur ein Planungsinstrument, sondern auch finanziell sinnvoll eingebettet in den Gesamtprozess.
Wenn Sie wissen möchten, was eine Bauvoranfrage für Ihr konkretes Vorhaben kostet, finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten für Planungsleistungen weitere Orientierungspunkte.
[[banner-button]]Erforderliche Unterlagen: Was Sie einreichen müssen
Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid sind der Bauaufsichtsbehörde alle Unterlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der gestellten Fragen erforderlich sind (§ 8 BauVorlVO). In der Praxis bedeutet das:
- Grundunterlagen für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (amtlicher Vordruck Nr. 240 013)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Maßstab 1:1.000, nicht älter als 6 Monate
- Lageplanskizze mit eingezeichnetem Vorhaben
- Klar und präzise formulierte Fragestellungen
- Zusätzliche Unterlagen je nach Fragestellung:
- Bei Höhen- und Baukörperfragen: Ansichten und Schnitte
- Bei Brandschutzfragen: vollständige Grundrisse aller Geschosse
- Bei Nutzungsänderungen: bestehende Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung
- Bei Aufstockungen: Bestandspläne und ggf. erste statische Einschätzung
Die häufigste Ursache für Verzögerungen in Magdeburg sind unvollständige Unterlagen. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit Eingang vollständiger Unterlagen – jede Nachforderung kostet Wochen.
Digitale Antragstellung in Magdeburg
Seit Dezember 2024 ist die digitale Antragstellung über das Online-Portal der Stadt Magdeburg möglich. Voraussetzung ist ein BundID-Konto oder ein Mein-Unternehmenskonto. Die Registrierung kann bis zu 14 Tage dauern – wer digital einreichen will, sollte das frühzeitig einplanen.
Ablauf der Bauvoranfrage in Magdeburg: Schritt für Schritt
- Vorbereitung: Fragestellungen präzise formulieren, Unterlagen zusammenstellen. Bei Planeco Building übernehmen bauvorlageberechtigte Architekten diese Vorbereitung – inklusive strategischer Formulierung der Fragen, die maximale Planungssicherheit bei größtmöglicher Flexibilität schafft.
- Einreichung: Antrag bei der zentralen Antragsannahme des Fachdiensts Bauordnungsamt und Denkmalschutz, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg – digital oder in Papierform.
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von 1–2 Wochen, ob die Unterlagen vollständig sind. Bei Mängeln erfolgt eine Nachforderung, die die Frist unterbricht.
- Fachstellenbeteiligung: Je nach Fragestellung werden interne Fachstellen beteiligt – bei Denkmalschutzfragen ist das in Magdeburg besonders relevant, da Bauordnungsamt und Denkmalschutz unter einem Dach zusammengelegt sind.
- Bescheid: Der Bauvorbescheid ergeht schriftlich. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate; in der Praxis dauert es in Magdeburg durchschnittlich 3–4 Monate.
Drei Sachbearbeitungsbereiche: Wer ist für Ihr Grundstück zuständig?
Das Bauordnungsamt Magdeburg ist geografisch in drei Sachbearbeitungsbereiche aufgeteilt:
- Nord/Nordwest
- Mitte/Ost
- Süd/Südost
Die Sachbearbeiter sind mit den lokalen Gegebenheiten ihres Stadtgebiets vertraut – ein Vorteil, der die Qualität der Entscheidungen erhöht, aber auch bedeutet, dass Sie den richtigen Ansprechpartner kennen müssen. Die zentrale Antragsannahme (Tel. +49 391 540-5104) leitet Ihren Antrag an den zuständigen Bereich weiter.
Die richtige Fragestellung: Warum Formulierung über Erfolg entscheidet
Die Qualität einer Bauvoranfrage steht und fällt mit der Formulierung der Fragen. Zu eng formulierte Fragen schränken die Planungsflexibilität ein; zu weit gefasste Fragen beantwortet die Behörde nicht. Drei Grundregeln:
- Fragen müssen sich auf ein konkretes Vorhaben beziehen – abstrakte Rechtsfragen werden nicht beantwortet
- Jede Frage muss selbständig beurteilbar sein, ohne dass die Gesamtgenehmigung vorweggenommen wird
- Maximal 3–5 präzise Fragen pro Antrag – mehr erhöht die Komplexität und die Bearbeitungszeit
Ein Beispiel für den Unterschied: „Ist auf dem Grundstück Flurstück X eine Bebauung zulässig?" ist zu vage und wird nicht beantwortet. Besser: „Ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Vollgeschossen, einer Grundfläche von 120 m² und einem Satteldach mit 35° Neigung auf dem Grundstück Flurstück X nach § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?"
Wer unsicher ist, wie die Fragen für sein Vorhaben formuliert werden sollten, profitiert von der Erfahrung eines Planungsbüros: Planeco Building hat in über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen gelernt, welche Fragestellungen bei welchen Behörden welche Ergebnisse produzieren.
Häufige Fehler, die Bauvoranfragen in Magdeburg verzögern oder scheitern lassen
- Unvollständige Unterlagen: Der häufigste Grund für Verzögerungen – jede Nachforderung unterbricht die Frist
- Vage Fragestellungen: Fragen, die nicht eindeutig auf ein konkretes Vorhaben bezogen sind, werden nicht beantwortet
- Widerspruch zum Bebauungsplan: Vorhaben, die offensichtlich gegen Festsetzungen verstoßen, ohne dass eine Befreiung beantragt wird
- Fehlende Bestandsunterlagen bei Nutzungsänderungen: Ohne Nachweis der bisherigen Nutzung und bestehende Baugenehmigungen kann die Zulässigkeit nicht beurteilt werden
- Unterschätzung des Denkmalschutzes: In Magdeburg prüft dasselbe Amt Bauordnungs- und Denkmalschutzfragen – bei Gebäuden in der Altstadt oder in denkmalgeschützten Bereichen sind erweiterte Anforderungen zu erwarten
- Verwechslung mit der Baugenehmigung: Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zum Bauen – wer nach positivem Bescheid direkt mit dem Bau beginnt, riskiert eine Nutzungsuntersagung
Typische Anwendungsfälle in Magdeburg
Nutzungsänderung: Gewerbe zu Wohnen
Magdeburg hat in vielen Stadtteilen gemischte Nutzungsstrukturen, in denen Erdgeschosslagen von Leerstand betroffen sind. Die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnraum ist planungsrechtlich nicht in jedem Gebietstyp zulässig. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob die Umnutzung im jeweiligen Gebiet genehmigungsfähig ist – bevor teure Umbauplanungen erstellt werden. Mehr zum Gesamtprozess finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
Neubau auf unbeplantem Grundstück
Viele Grundstücke in Magdeburg liegen im unbeplanten Innenbereich, wo die Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt wird: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Was das konkret bedeutet, ist oft strittig – und genau dafür ist die Bauvoranfrage das richtige Instrument.
Aufstockung und Dachgeschossausbau
Bei Aufstockungen sind neben planungsrechtlichen Fragen (zulässige Gebäudehöhe, GRZ, GFZ) auch statische Fragen entscheidend: Trägt die bestehende Konstruktion die zusätzliche Last? Die Bauvoranfrage klärt die planungsrechtliche Seite – die statische Machbarkeit sollte parallel durch einen Statiker geprüft werden, damit beide Ergebnisse vorliegen, bevor die Entwurfsplanung beginnt. Für Aufstockungen ist in der Regel ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
Bauvoranfrage vor dem Grundstückskauf
Die Bauvoranfrage kann auch gestellt werden, bevor ein Grundstück erworben wird. Empfehlenswert ist es, die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag zu vereinbaren – so ist das Kaufpreisrisiko abgesichert, falls das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Was tun bei negativem Bauvorbescheid?
Ein negativer Bescheid ist kein endgültiges Scheitern. Bauherren haben folgende Optionen:
- Widerspruch: Gegen den Bauvorbescheid kann beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Widerspruchsbehörde Widerspruch eingelegt werden
- Angepasste Bauvoranfrage: Wenn das Vorhaben modifiziert werden kann (z.B. reduzierte Geschosszahl, veränderte Nutzung), kann eine neue Bauvoranfrage mit angepassten Fragen sinnvoll sein
- Befreiungsantrag: Bei Abweichungen von Bebauungsplan-Festsetzungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden
Mündliche Auskünfte des Bauamts sind nicht verbindlich – nur der schriftliche Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung. Wer sich auf eine telefonische Zusage verlässt und dann baut, trägt das volle Risiko.
Wenn Sie für Ihr Vorhaben in Magdeburg einen erfahrenen Partner für die Bauvoranfrage suchen, berät Sie Planeco Building in einer kostenlosen Erstberatung – von der Formulierung der Fragestellungen bis zur vollständigen Einreichung beim Bauordnungsamt.


















