Sie planen ein Bauvorhaben in Mittelsachsen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Mittelsachsen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Mittelsachsen
Die Bauvoranfrage in Mittelsachsen unterliegt der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die zuletzt am 19. März 2024 in einer neuen Fassung in Kraft gesetzt wurde. Diese Neufassung brachte wichtige Vereinfachungen mit sich, die auch Bauvoranfragen betreffen – insbesondere die Einführung des "Gebäudetyps E" für flexiblere Bauprojekte und Erleichterungen bei Dachgeschossausbauten.
Als untere Bauaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig, mit Sitz in der Frauensteiner Straße 43 in 09599 Freiberg. Für Bauvoranfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 03731 799-1908 oder per E-Mail unter bau.vermessung@landkreis-mittelsachsen.de erreichen.
Eine Besonderheit in Mittelsachsen ist die Doppelstruktur der Bauaufsicht: Während das Landratsamt für die meisten Gemeinden zuständig ist, fungiert die Stadt Freiberg als eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde für ihr Stadtgebiet. Das Bauaufsichtsamt Freiberg befindet sich im Rathaus am Obermarkt 24 und ist unter 03731 273 441 erreichbar.
Die bergbauliche Vergangenheit Mittelsachsens, insbesondere der jahrhundertelange Silberbergbau um Freiberg, erfordert bei vielen Bauvorhaben besondere Aufmerksamkeit für bergbauliche Altlasten und Bodenkontaminationen. Diese Aspekte können bereits in der Bauvoranfrage relevant werden und sollten frühzeitig geklärt werden.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Mittelsachsen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Digitalisierung schreitet in Mittelsachsen voran: Über die EfA-Plattform unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ können Bauanträge elektronisch eingereicht werden. Diese Digitalisierung zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Aufwand für Antragsteller zu reduzieren.
Kosten einer Bauvoranfrage in Mittelsachsen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Mittelsachsen folgt dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis. Die Kosten variieren je nach Prüfungsumfang und zuständiger Behörde:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren Landkreis | 50,– € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr |
Behördengebühren Stadt Freiberg | 125,– € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Wichtiger Kostenvorteil: Gebühren für den Vorbescheid können zu 50 % auf die Gebühren für die spätere Baugenehmigung angerechnet werden, wenn die Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt des Vorbescheides entsprechen.
Die Berechnung der Gebühren basiert auf den aktuellen Rohbauwerten, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Mit Gültigkeit ab dem 1. Mai 2025 beträgt die Baupreisindexzahl 1,250.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Mittelsachsen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt (Landratsamt Mittelsachsen oder Stadt Freiberg). Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.
Für einfache baurechtliche Auskünfte gibt das Landratsamt Mittelsachsen eine Bearbeitungszeit von circa 1–2 Wochen an. Diese sind jedoch nicht rechtlich bindend, im Gegensatz zu förmlichen Bauvoranfragen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Mittelsachsen
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein. li>Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Mittelsachsen
In Mittelsachsen sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Wohnraum
- Bauvorhaben im Außenbereich: Erweiterungen landwirtschaftlicher Betriebe oder Wohnhäuser für Betriebsinhaber
- Umbauten in historischer Bausubstanz: Besonders in Freiberg mit denkmalschutzrechtlichen Belangen
- Dachgeschossausbauten: Profitieren von den Erleichterungen der neuen SächsBO
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Häufig in kleineren Gemeinden
- Dachgeschossausbau: Mit neuen Möglichkeiten durch Gebäudetyp E
- Haus aufstocken: Besonders in dicht bebauten Ortskernen
Bergbauliche Altlasten erfordern oft zusätzliche Gutachten und können die Bebaubarkeit von Grundstücken beeinflussen. Eine frühzeitige Klärung im Rahmen der Bauvoranfrage ist daher besonders wichtig.
Zuständige Behörden in Mittelsachsen
Landratsamt Mittelsachsen (für die meisten Gemeinden):
- Postadresse: Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
- Besucheradresse: Straße des Friedens 20, 04720 Döbeln
- Telefon: 03731 799-1908
- E-Mail: bau.vermessung@landkreis-mittelsachsen.de
Stadt Freiberg (für Stadtgebiet Freiberg):
- Adresse: Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
- Telefon: 03731 273 441
- E-Mail: Bauaufsichtsamt@Freiberg.de
- Öffnungszeiten: Di 9-12 & 13-18 Uhr, Do 9-12 & 13-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Für baurechtliche Auskünfte können Sie auch die E-Mail bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de nutzen.
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