Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Oberhavel: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Oberhavel genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Oberhavel verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Oberhavel und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Oberhavel und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Oberhavel [[banner-nutzu]]

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Oberhavel

Der Landkreis Oberhavel unterliegt der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die zuletzt am 15. November 2018 grundlegend überarbeitet wurde. Diese Neufassung brachte wichtige Änderungen für Bauvoranfragen mit sich, die auch die Verfahren in Oberhavel betreffen.

Eine besonders relevante Neuerung ist die seit dem 1. Juni 2024 geltende Photovoltaikpflicht nach § 32a BbgBO. Diese verpflichtet zur Installation von Photovoltaikanlagen auf mindestens 50 % der Dachfläche bei Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Bauantragseingangs bei der Bauaufsichtsbehörde, wodurch Bauvoranfragen zu diesem Thema an Bedeutung gewinnen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel in Oranienburg (Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg) fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen im Kreisgebiet. Die Behörde verfügt über spezialisierte Ansprechpartner für verschiedene Fachbereiche:

  • Brandschutznachweis: Telefon 03301 601-3664
  • Statische Nachweise: Telefon 03301 601-3625 und 03301 601-3666
  • Allgemeine Bauaufsicht: Telefon 03301 601-3611

Besondere Sprechzeiten bietet die Behörde dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr für persönliche Beratungen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Oberhavel

Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) und hängen von der konkreten Fragestellung ab.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden, wobei jeder Satz separat geheftet sein muss. Zusätzlich sind alle Bauvorlagen auch in digitaler Form (CD, DVD oder USB-Stick im Format PDF oder PDF/A) beizufügen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Oberhavel

Die Gebührenerhebung folgt der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und orientiert sich an der Komplexität der Fragestellungen:

Kostenart Betrag
Behördengebühren (einfache Fragen) 200,– € bis 500,– €
Planungsrechtliche Fragen 400,– € bis 15.000,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Besonderheiten in Oberhavel:

  • Die Gebühr für einen Vorbescheid beträgt maximal 80 % einer vollständigen Baugenehmigungsgebühr
  • Bei Zurücknahme oder Ablehnung reduziert sich die Gebühr auf 25 %
  • Beratungskosten: Ab der zweiten Stunde 97,– € je angefangene Stunde
  • Die erste Beratungsstunde ist kostenfrei

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Oberhavel

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Nach der Einreichung beim Bauamt Oberhavel bestätigt die Behörde den Eingang innerhalb von zwei Wochen und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen Dokumente, erhalten Sie eine entsprechende Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Die Konzentrationswirkung des § 72 Absatz 1 Satz 2 BbgBO ermöglicht es der Bauaufsichtsbehörde, auch fachfremde Entscheidungen mit zu treffen. Beteiligte Stellen haben eine Stellungnahmefrist von einem Monat.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und der Beteiligung anderer Stellen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der grundsätzlich 6 Jahre gültig ist. Bei Beteiligung weiterer Behörden (z.B. Denkmalschutz, Naturschutz) verkürzt sich die Gültigkeit auf 3 Jahre.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Oberhavel

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Oberhavel

In Oberhavel werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:

Besonders bei Vorhaben in den historischen Ortskernen von Oranienburg, Velten oder Kremmen sind frühzeitige Klärungen durch Bauvoranfragen empfehlenswert.

Zuständige Behörden in Oberhavel

Für Bauvoranfragen in Oberhavel ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig:

Kontaktdaten:
Landkreis Oberhavel
Fachbereich Bauordnung und Kataster
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-3611
Fax: 03301 601-3610
E-Mail: FB-Bauordnung@oberhavel.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Oberhavel?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Brandenburg und Oberhavel mit:

  • Kostenlose Erstberatung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Oberhavel
  • Kenntnis der BbgBO und der neuen Photovoltaikpflicht
  • Direkte Kontakte zur Unteren Bauaufsichtsbehörde Oberhavel

Unsere Architekten kennen die lokalen Besonderheiten in Oberhavel und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Erteilung des Bauvorbescheids.

[[banner-nutzu]]
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Oberhavel?

Die Kosten einer Bauvoranfrage in Oberhavel setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen. Die Behördengebühren beginnen bei 200,– € für einfache bauordnungsrechtliche Fragen und können bei komplexen planungsrechtlichen Bewertungen bis zu 15.000,– € betragen. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Aufwand. Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten zwischen 800,– € und 2.500,– € rechnen.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Oberhavel?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Oberhavel beträgt in der Regel 3–8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde bestätigt den Eingang innerhalb von zwei Wochen und prüft die Vollständigkeit. Bei Beteiligung weiterer Fachstellen kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern, da diese eine Stellungnahmefrist von einem Monat haben.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Oberhavel?

Für eine Bauvoranfrage in Oberhavel benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art der Fragen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich: Bei Höhenfragen reichen oft Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen werden vollständige Grundrisse und Schnitte benötigt. Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung plus digitaler Form eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Oberhavel sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Oberhavel ist besonders sinnvoll bei grenzwertigen Vorhaben, wenn die Behörde selbst dazu rät, oder wenn hohe Investitionen anstehen. Auch bei Nutzungsänderungen, Vorhaben ohne Bebauungsplan oder bei der neuen Photovoltaikpflicht nach § 32a BbgBO verschafft eine Bauvoranfrage rechtzeitig Planungssicherheit. Sie sollten alle benötigten Befreiungen gleichzeitig abfragen, damit die Behörde das Gesamtpaket bewerten kann.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid in Oberhavel gültig?

Ein Bauvorbescheid in Oberhavel ist grundsätzlich sechs Jahre gültig und rechtlich bindend. Werden jedoch weitere Behörden beteiligt – beispielsweise bei denkmalrechtlichen, naturschutzrechtlichen oder wasserrechtlichen Fragestellungen – verkürzt sich die Geltungsdauer auf drei Jahre. Diese Bindungswirkung gilt sowohl für die Bauaufsichtsbehörde als auch für den Antragsteller und schafft verlässliche Planungssicherheit für nachfolgende Baugenehmigungsverfahren.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right