Sie planen ein Bauvorhaben in Oberhavel und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Oberhavel und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Oberhavel
Der Landkreis Oberhavel unterliegt der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die zuletzt am 15. November 2018 grundlegend überarbeitet wurde. Diese Neufassung brachte wichtige Änderungen für Bauvoranfragen mit sich, die auch die Verfahren in Oberhavel betreffen.
Eine besonders relevante Neuerung ist die seit dem 1. Juni 2024 geltende Photovoltaikpflicht nach § 32a BbgBO. Diese verpflichtet zur Installation von Photovoltaikanlagen auf mindestens 50 % der Dachfläche bei Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Bauantragseingangs bei der Bauaufsichtsbehörde, wodurch Bauvoranfragen zu diesem Thema an Bedeutung gewinnen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel in Oranienburg (Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg) fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen im Kreisgebiet. Die Behörde verfügt über spezialisierte Ansprechpartner für verschiedene Fachbereiche:
- Brandschutznachweis: Telefon 03301 601-3664
- Statische Nachweise: Telefon 03301 601-3625 und 03301 601-3666
- Allgemeine Bauaufsicht: Telefon 03301 601-3611
Besondere Sprechzeiten bietet die Behörde dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr für persönliche Beratungen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Oberhavel
Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) und hängen von der konkreten Fragestellung ab.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden, wobei jeder Satz separat geheftet sein muss. Zusätzlich sind alle Bauvorlagen auch in digitaler Form (CD, DVD oder USB-Stick im Format PDF oder PDF/A) beizufügen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Oberhavel
Die Gebührenerhebung folgt der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und orientiert sich an der Komplexität der Fragestellungen:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren (einfache Fragen) | 200,– € bis 500,– € |
Planungsrechtliche Fragen | 400,– € bis 15.000,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Besonderheiten in Oberhavel:
- Die Gebühr für einen Vorbescheid beträgt maximal 80 % einer vollständigen Baugenehmigungsgebühr
- Bei Zurücknahme oder Ablehnung reduziert sich die Gebühr auf 25 %
- Beratungskosten: Ab der zweiten Stunde 97,– € je angefangene Stunde
- Die erste Beratungsstunde ist kostenfrei
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Oberhavel
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Nach der Einreichung beim Bauamt Oberhavel bestätigt die Behörde den Eingang innerhalb von zwei Wochen und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen Dokumente, erhalten Sie eine entsprechende Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Die Konzentrationswirkung des § 72 Absatz 1 Satz 2 BbgBO ermöglicht es der Bauaufsichtsbehörde, auch fachfremde Entscheidungen mit zu treffen. Beteiligte Stellen haben eine Stellungnahmefrist von einem Monat.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und der Beteiligung anderer Stellen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der grundsätzlich 6 Jahre gültig ist. Bei Beteiligung weiterer Behörden (z.B. Denkmalschutz, Naturschutz) verkürzt sich die Gültigkeit auf 3 Jahre.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Oberhavel
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Oberhavel
In Oberhavel werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau: Besonders in den dichten Siedlungsgebieten um Oranienburg und Hennigsdorf
- Aufstockungen: Haus aufstocken bei begrenzten Grundstücksflächen
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Photovoltaik-Befreiungen: Prüfung von Ausnahmetatbeständen bei denkmalgeschützten Gebäuden
Besonders bei Vorhaben in den historischen Ortskernen von Oranienburg, Velten oder Kremmen sind frühzeitige Klärungen durch Bauvoranfragen empfehlenswert.
Zuständige Behörden in Oberhavel
Für Bauvoranfragen in Oberhavel ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig:
Kontaktdaten:
Landkreis Oberhavel
Fachbereich Bauordnung und Kataster
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-3611
Fax: 03301 601-3610
E-Mail: FB-Bauordnung@oberhavel.de
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
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Unsere Architekten kennen die lokalen Besonderheiten in Oberhavel und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Erteilung des Bauvorbescheids.
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