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Bauvoranfrage in Ostholstein: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Ostholstein genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Ostholstein verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Ostholstein und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Ostholstein und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Ostholstein [[banner-nutzu]]

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Ostholstein

Im Kreis Ostholstein gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein, die am 5. Juli 2024 in ihrer neuen Fassung in Kraft getreten ist. Diese Neufassung brachte wichtige Modernisierungen mit sich, die insbesondere erneuerbare Energien fördern und Bestandsbauten erleichtern.

Der Fachdienst Bauordnung des Kreises Ostholstein mit Sitz in Eutin fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen im Kreisgebiet. Die Behörde ist in der Lübecker Straße 41, 23701 Eutin untergebracht und verfügt über eine strukturierte Zuständigkeitsverteilung nach geografischen Bereichen.

Eine wichtige Besonderheit: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt verfügen über eigene Bauaufsichtsbehörden und fallen daher nicht in die Zuständigkeit des Kreises Ostholstein. Diese Ausnahme ist bei der Antragstellung zu beachten, um Verzögerungen durch falsche Zuständigkeiten zu vermeiden.

Die neue Landesbauordnung von 2024 brachte auch praktische Erleichterungen: So sind Dachgeschossausbaute nun auch im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei, und die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume wurde auf 2,30 Meter für alle Geschosse und 2,20 Meter für Dachgeschosse reduziert.

Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Ostholstein

Der Kreis Ostholstein ermöglicht sowohl die digitale Antragstellung über den Onlineservice als auch die traditionelle Papierform. Für die digitale Antragstellung benötigen Privatpersonen ein BundID-Konto, während Unternehmen das "Mein Unternehmenskonto" verwenden müssen.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der spezifischen Fragestellung und können variieren. Grundsätzlich sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage notwendigen Dokumente einzureichen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Ostholstein

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Ostholstein folgt den Bestimmungen der Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein, die durch die Landesverordnung vom 8. Juli 2025 grundlegend überarbeitet wurde. Die Kosten variieren nach der Dauer der erforderlichen Amtshandlung und sind nicht pauschal festgelegt.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Die neue Gebührenstruktur basiert auf einer aktualisierten Richtwerttabelle, wobei das Basisjahr von 2010 auf 2024 umgestellt wurde. Die Indexzahl für anrechenbare Bauwerte beträgt ab 1. September 2024 1,800, was eine realistische Bewertung von Bauvorhaben ermöglicht.

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass qualifizierte Planer beauftragt werden, wodurch Kosten gespart werden können. Bei komplexeren Sachverhalten kann die Beauftragung bauvorlageberechtigter Personen jedoch unumgänglich werden.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Ostholstein

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Nach der Einreichung beim Fachdienst Bauordnung erfolgt zunächst eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Unklarheiten werden die Antragsteller zur Nachbesserung aufgefordert. Die Bearbeitung beginnt erst mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Behörde prüft die Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die gesetzlich festgelegte Bearbeitungszeit beträgt drei Monate, sofern es sich nicht um einen Sonderbau handelt. Diese Frist stellt eine verbindliche Vorgabe dar, die der Planungssicherheit dient.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig und kann bei Bedarf gegen Gebühr verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Ostholstein

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Ostholstein

Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Ostholstein umfassen:

Die touristisch geprägte Region Ostholstein mit der Ostseeküste führt häufig zu Anfragen bezüglich Ferienwohnungen, während in den Gemeinden des Hinterlandes eher klassische Wohnerweiterungen im Fokus stehen.

Zuständige Behörden in Ostholstein

Die zentrale Anlaufstelle für Bauvoranfragen ist der Fachdienst Bauordnung des Kreises Ostholstein:

Kontaktdaten:
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Telefon: +49 4521 788-0
Spezielle Auskünfte: +49 4521 788-369
E-Mail: bauamt@kreis-oh.de
Fax: +49 4521 788-597

Die organisatorische Struktur gliedert sich in zwei Fachgebiete: Süd und Nord, die jeweils spezifische geografische Zuständigkeiten für die Gemeinden im Kreisgebiet aufweisen. Beratungsgespräche werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.

Wichtiger Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt verfügen über eigene Bauaufsichtsbehörden und fallen nicht in die Zuständigkeit des Kreises Ostholstein.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Ostholstein?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen in Ostholstein genau:

  • Kostenlose Erstberatung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Ostholstein

Unsere Architekten sind mit der neuen Landesbauordnung Schleswig-Holstein von 2024 vertraut und kennen die Verfahrensabläufe beim Fachdienst Bauordnung in Eutin. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und rechtssicher, um die Erfolgsaussichten Ihrer Bauvoranfrage zu maximieren.

Besonders bei den in Ostholstein häufigen Ferienwohnungsumwandlungen oder touristischen Nutzungen kennen wir die lokalen Besonderheiten und können Sie gezielt beraten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den örtlichen Behörden und den spezifischen Anforderungen der Region.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Ostholstein?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Ostholstein variieren nach der Dauer der Amtshandlung und liegen bei den Behördengebühren zwischen 200,– € und 500,– €. Zusätzlich entstehen Architektenkosten nach Zeitaufwand, sodass die Gesamtkosten meist zwischen 800,– € und 2.500,– € liegen. Die Gebührenstruktur wurde 2025 durch die neue Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein aktualisiert.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Ostholstein?

Die gesetzlich festgelegte Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen beim Fachdienst Bauordnung des Kreises Ostholstein beträgt drei Monate. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Bei komplexen Fragestellungen mit Beteiligung mehrerer Stellen kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Ostholstein?

Für eine Bauvoranfrage in Ostholstein benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung können zusätzlich Ansichten, Grundrisse, Schnitte oder Nachweise der bisherigen Nutzung erforderlich werden. Der Kreis Ostholstein ermöglicht sowohl digitale als auch traditionelle Antragstellung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Ostholstein sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Ostholstein ist besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, Umbauten im Bestand oder wenn Sie sich in rechtlichen Grauzonen bewegen. Gerade in der touristisch geprägten Region mit der Ostseeküste sind Fragen zur Ferienwohnungsnutzung häufig. Auch bei hohen Investitionen oder wenn die Behörde selbst zur Bauvoranfrage rät, sollten Sie diesen Weg wählen.

Ist der Bauvorbescheid in Ostholstein rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid des Kreises Ostholstein ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Behörde als auch für den Antragsteller. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die explizit gestellten Fragen und kann bei Bedarf gegen Gebühr verlängert werden. Wichtig ist, dass nur die konkret abgefragten Aspekte rechtsverbindlich geklärt werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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