
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Parchim
In Parchim unterliegt die Bauvoranfrage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) nach § 75. Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, nicht bei der Stadtverwaltung Parchim selbst. Diese Struktur ist typisch für kleinere Städte in Mecklenburg-Vorpommern und gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung.
Besonders relevant für Bauvoranfragen in Parchim sind die 2024 in Kraft getretenen Vereinfachungen der Landesbauordnung. Diese führten zu verkürzten Bearbeitungszeiten und erweiterten Genehmigungsverfahren. Die Nachforderungsfristen wurden von drei Monaten auf drei Wochen verkürzt, was eine erhebliche Beschleunigung des Verfahrens bedeutet.
Die Stadt Parchim verfügt über verschiedene Bebauungsplangebiete mit unterschiedlichen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten. Bei Bauvoranfragen müssen diese planungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Besondere Bedeutung kommt der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V zu, bei der Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ohne Baugenehmigung errichtet werden können.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Parchim
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bietet ein vollständig digitales Antragsverfahren an, das eine medienbruchfreie Bearbeitung ermöglicht. Für die digitale Antragstellung ist eine BUND-ID-Registrierung erforderlich, wobei für Bauvoranfragen die einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreicht.
Kosten einer Bauvoranfrage in Parchim
Die Kosten für Bauvoranfragen in Parchim folgen der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern und belaufen sich auf 73,– € bis 3.570,– € je nach Umfang des Prüfaufwandes. Diese erhebliche Spannweite resultiert aus der unterschiedlichen Komplexität der zu prüfenden Bauvorhaben.
Kostenart | Betrag |
Behördengebühren | 73,– € bis 3.570,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 5.000,– € |
Ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil: Die Gebühr für einen Bauvorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im späteren Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage zu einem attraktiven Instrument der Risikovorsorge.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Parchim
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Parchim förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bearbeitungszeit: 3 Monate nach gesetzlicher Vorgabe, in der Praxis oft kürzer durch digitale Verfahren.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren, verlängerbar um jeweils ein weiteres Jahr.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Parchim
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
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Häufige Anwendungsfälle in Parchim
Typische Bauvoranfragen in Parchim betreffen oft Nutzungsänderungen in der historisch geprägten Innenstadt oder Erweiterungen bestehender Gebäude. Häufige Fälle sind:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant durch die touristische Attraktivität der Region
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur Schaffung von Mietwohnraum
- Dachgeschossausbau – zur Wohnraumerweiterung in bestehenden Gebäuden
- Haus aufstocken – bei begrenzten Grundstücksflächen
- Gewerbe in Wohnraum – Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen
Zuständige Behörden in Parchim
Für Bauvoranfragen in Parchim ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zuständig. Diese hat ihren Sitz in der Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust.
Die Behörde ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag: 8 bis 13 Uhr
- Dienstag: 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die digitale Antragstellung über das Serviceportal ist rund um die Uhr verfügbar.
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