Sie planen ein Bauvorhaben in Pasewalk und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Pasewalk und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Pasewalk
Die Bauvoranfrage in Pasewalk unterliegt der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), insbesondere § 75, der die Voraussetzungen und das Verfahren regelt. Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Sitz An der Kürassierkaserne 9 in 17309 Pasewalk.
Als Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald verfügt Pasewalk nicht über eine eigene Bauaufsichtsbehörde, sondern hat diese Aufgaben an den Landkreis übertragen. Dies gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung und spezialisierte Bearbeitung für das gesamte Kreisgebiet. Der Amtsleiter Steffen Pfefferkorn und sein Team bringen umfangreiche Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten mit.
Besonders bei Nutzungsänderungen und Umbauten in der historischen Altstadt von Pasewalk sind spezielle denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Die Bauvoranfrage kann hier bereits im Vorfeld klären, welche Auflagen und Beschränkungen zu beachten sind. Mehr Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Pasewalk
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
In Pasewalk sind besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzliche Unterlagen erforderlich. Der Sachverhalt muss im Lageplan kenntlich gemacht werden, um eine ordnungsgemäße Prüfung zu gewährleisten. Ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte darf nicht älter als drei Monate sein.
Kosten einer Bauvoranfrage in Pasewalk
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Pasewalk folgt der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V). Die Kosten werden nach dem Prüfaufwand und den erwarteten Baukosten berechnet:
Kostenart | Betrag |
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für den Bauvorbescheid kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage besonders bei größeren Vorhaben wirtschaftlich attraktiv.
Die aktuellen Indexzahlen werden regelmäßig angepasst – zuletzt auf 2,142 zum 1. September 2024. Dies gewährleistet eine angemessene Kostendeckung der behördlichen Leistungen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Pasewalk
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt in Pasewalk oder online. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (1–2 Wochen). Bei unvollständigen Anträgen erfolgt eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Die Gemeinde Pasewalk erhält bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen zwei Monate für ihre Stellungnahme. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald führt die fachliche Prüfung durch. Die Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Pasewalk
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Pasewalk
In Pasewalk sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben:
- Nutzungsänderungen in der Altstadt: Umwandlung zur Ferienwohnung oder gewerbliche Nutzung
- Wohnraumerweiterungen: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbauten: Dachgeschossausbau mit Höhenüberschreitung
- Aufstockungen: Haus aufstocken trotz Beschränkungen
- Gewerbliche Umnutzungen: Umwandlung von Wohnraum in Büros oder Praxen
Besonders bei historischen Gebäuden in Pasewalk ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde empfehlenswert.
Zuständige Behörden in Pasewalk
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald:
Kontaktdaten:
- Anschrift: An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
- Amtsleiter: Steffen Pfefferkorn
- Telefon: 03834 8760-3300
- E-Mail: steffen.pfefferkorn@kreis-vg.de
- Allgemeine Anfragen: bauamt@kreis-vg.de
Das Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz ist im Dezernat 3 der Kreisverwaltung angesiedelt und bearbeitet neben Bauvoranfragen auch Artenschutz, Bauleitplanung und Denkmalschutz.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde in Pasewalk und formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig. Wir berücksichtigen lokale Besonderheiten wie Denkmalschutzauflagen und die Anforderungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen wissen wir, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Fragen präzise formuliert werden müssen. Dies spart Zeit und erhöht die Erfolgsaussichten Ihrer Bauvoranfrage erheblich.
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