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Bauvoranfrage in Pasewalk: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Pasewalk genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Pasewalk verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Pasewalk und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Pasewalk und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Pasewalk

Die Bauvoranfrage in Pasewalk unterliegt der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), insbesondere § 75, der die Voraussetzungen und das Verfahren regelt. Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Sitz An der Kürassierkaserne 9 in 17309 Pasewalk.

Als Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald verfügt Pasewalk nicht über eine eigene Bauaufsichtsbehörde, sondern hat diese Aufgaben an den Landkreis übertragen. Dies gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung und spezialisierte Bearbeitung für das gesamte Kreisgebiet. Der Amtsleiter Steffen Pfefferkorn und sein Team bringen umfangreiche Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten mit.

Besonders bei Nutzungsänderungen und Umbauten in der historischen Altstadt von Pasewalk sind spezielle denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Die Bauvoranfrage kann hier bereits im Vorfeld klären, welche Auflagen und Beschränkungen zu beachten sind. Mehr Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Pasewalk

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

In Pasewalk sind besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzliche Unterlagen erforderlich. Der Sachverhalt muss im Lageplan kenntlich gemacht werden, um eine ordnungsgemäße Prüfung zu gewährleisten. Ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte darf nicht älter als drei Monate sein.

Kosten einer Bauvoranfrage in Pasewalk

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Pasewalk folgt der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V). Die Kosten werden nach dem Prüfaufwand und den erwarteten Baukosten berechnet:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für den Bauvorbescheid kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage besonders bei größeren Vorhaben wirtschaftlich attraktiv.

Die aktuellen Indexzahlen werden regelmäßig angepasst – zuletzt auf 2,142 zum 1. September 2024. Dies gewährleistet eine angemessene Kostendeckung der behördlichen Leistungen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Pasewalk

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt in Pasewalk oder online. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (1–2 Wochen). Bei unvollständigen Anträgen erfolgt eine Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Die Gemeinde Pasewalk erhält bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen zwei Monate für ihre Stellungnahme. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald führt die fachliche Prüfung durch. Die Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Pasewalk

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Pasewalk

In Pasewalk sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben:

Besonders bei historischen Gebäuden in Pasewalk ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde empfehlenswert.

Zuständige Behörden in Pasewalk

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald:

Kontaktdaten:

  • Anschrift: An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
  • Amtsleiter: Steffen Pfefferkorn
  • Telefon: 03834 8760-3300
  • E-Mail: steffen.pfefferkorn@kreis-vg.de
  • Allgemeine Anfragen: bauamt@kreis-vg.de

Das Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz ist im Dezernat 3 der Kreisverwaltung angesiedelt und bearbeitet neben Bauvoranfragen auch Artenschutz, Bauleitplanung und Denkmalschutz.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Pasewalk?

Planeco Building bringt umfangreiche Erfahrung mit Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern mit:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
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  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Pasewalk

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde in Pasewalk und formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig. Wir berücksichtigen lokale Besonderheiten wie Denkmalschutzauflagen und die Anforderungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen wissen wir, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Fragen präzise formuliert werden müssen. Dies spart Zeit und erhöht die Erfolgsaussichten Ihrer Bauvoranfrage erheblich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Pasewalk?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Pasewalk bewegen sich zwischen 800,– € und 2.500,– € Gesamtkosten. Die Behördengebühren betragen 200,– € bis 500,– € nach der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Aufwand. Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Pasewalk?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Pasewalk beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Dies hängt von der Komplexität der Fragestellung und der Beteiligung anderer Stellen ab. Die Gemeinde Pasewalk hat bei bauplanungsrechtlichen Fragen zwei Monate Zeit für ihre Stellungnahme. Eine vollständige und präzise Antragstellung kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Pasewalk?

Für eine Bauvoranfrage in Pasewalk benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Pasewalk sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Pasewalk ist besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen in der historischen Altstadt, geplanten Aufstockungen oder Dachausbauten, Umwandlungen zu Ferienwohnungen und bei unklaren baurechtlichen Situationen. Sie verschafft Planungssicherheit vor größeren Investitionen und klärt kritische Rechtsfragen verbindlich, bevor Sie umfangreiche Planungen beauftragen oder Kaufverträge unterschreiben.

Ist der Bauvorbescheid in Pasewalk rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist rechtlich bindend und drei Jahre gültig. Er kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Wichtig: Die Bindungswirkung erstreckt sich nur auf die explizit gestellten Fragen. Was nicht gefragt wird, wird auch nicht geprüft und ist daher nicht rechtlich abgesichert.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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