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Bauvoranfrage in Rostock: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Rostock genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Rostock verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Rostock und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Rostock und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Rostock



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Rostock

Als kreisfreie Stadt verfügt Rostock über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde, die sich vom Landkreis Rostock unterscheidet. Die untere Bauaufsichtsbehörde liegt beim städtischen Bauamt Rostock, Abteilung Bauordnung am Holbeinplatz 14, 18069 Rostock. Die Abteilung wird von Renee Rose geleitet, während das gesamte Bauamt unter der Leitung von Ines Gründel steht.

Die rechtliche Grundlage für Bauvoranfragen bildet § 75 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), die zuletzt am 18. März 2025 novelliert wurde. Diese aktuellen Bestimmungen berücksichtigen moderne Anforderungen wie Energieeffizienz und Klimaschutz – beispielsweise bleiben Solaranlagen mit einer Stärke von maximal 0,25 Metern bei der Abstandsflächenberechnung außer Betracht, wenn sie mindestens 2,50 Meter von der Nachbargrenze entfernt sind.

Ein besonderer Vorteil in Rostock ist das digitale Antragsverfahren, das eine vollständig elektronische Abwicklung ermöglicht. Für natürliche Personen wird ein BundID-Konto benötigt, juristische Personen benötigen ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die erweiterten Sprechzeiten dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr ermöglichen auch Berufstätigen den direkten Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Rostock

Die Unterlagen für eine Bauvoranfrage in Rostock richten sich nach der Bauvorlagenverordnung M-V und müssen eine eindeutige Beurteilung des Sachverhalts ermöglichen.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Die Fragen müssen klar und hinreichend bestimmt formuliert sein. Unbestimmte Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Rostock

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Rostock sind landesweit einheitlich geregelt und bewegen sich zwischen 73,– € und 3.570,– €, abhängig vom Umfang des Prüfaufwandes. Die Kostenberechnung erfolgt nach der Baugebührenverordnung M-V, deren anrechenbare Bauwerte durch eine Indexzahl regelmäßig angepasst werden. Seit dem 1. September 2024 beträgt diese Indexzahl 2,142.

KostenpositionPreisspanneBehördengebühren73,– € bis 3.570,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Wichtiger Kostenvorteil: Die Gebühr für einen Bauvorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage wirtschaftlich attraktiv und reduziert die Gesamtkosten des Bauverfahrens.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Rostock

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Die Einreichung erfolgt beim städtischen Bauamt Rostock entweder digital über das Online-Portal oder in Textform. Nach der Einreichung prüft die Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei fehlenden Dokumenten erhalten Sie eine Nachforderung. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss. Bei denkmalrechtlichen Aspekten wird das Landesamt für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern einbezogen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten öffentlich-rechtlichen Belange. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, kann bei komplexen Fragestellungen oder erforderlichen Stellungnahmen jedoch länger dauern.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Rostock


Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.


Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.


Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.


Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.


Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Rostock

Typische Bauvoranfragen in Rostock betreffen:

Besonders in der Rostocker Innenstadt und den historischen Stadtteilen sind Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz und zur Einfügung in die Umgebungsbebauung häufig.

Zuständige Behörden in Rostock

Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei der Stadt Rostock als untere Bauaufsichtsbehörde – nicht beim Landkreis Rostock, der für die umliegenden Gemeinden zuständig ist.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Rostock?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Rostock mit:

Unsere Architekten kennen die aktuellen Bestimmungen der LBauO M-V und die Verfahrensabläufe beim Bauamt Rostock. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Rostock?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Rostock bewegen sich zwischen 73,– € und 3.570,– € Behördengebühren, abhängig vom Prüfaufwand. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein wichtiger Vorteil: Die Behördengebühr kann bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Rostock?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage beim Bauamt Rostock beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Die Vollständigkeitsprüfung dauert 1–2 Wochen. Bei komplexen Fragestellungen oder wenn andere Stellen beteiligt werden müssen, kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Rostock?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze, konkret formulierte Fragestellungen und einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Rostock sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Rostock besonders bei Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan, Denkmalschutzfragen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch vor größeren Investitionen oder Grundstückskäufen verschafft sie wichtige Planungssicherheit. Wenn das Bauamt selbst zur Bauvoranfrage rät, sollten Sie diesem Rat folgen.

Ist der Bauvorbescheid in Rostock rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid der Stadt Rostock ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Behörde als auch für Sie als Antragsteller. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die darin behandelten Fragen. Auf Antrag kann die Gültigkeit um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Wichtig: Die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die explizit gestellten Fragen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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