Sie planen ein Bauvorhaben in Sachsen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Sachsen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Sachsen
Die Bauvoranfrage in Sachsen unterliegt der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der aktuellen Fassung vom 19. März 2024. Diese Novellierung brachte wichtige Erleichterungen für Dachgeschossausbauten und führte den "Gebäudetyp E" für experimentelleres Bauen ein. Besonders bedeutsam: Verschiedene Bauvorhaben wurden aus der Genehmigungspflicht entlassen, was auch Auswirkungen auf die Relevanz von Bauvoranfragen hat.
Das sächsische Bauaufsichtswesen ist dreistufig organisiert: Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, die obere Bauaufsichtsbehörde die Landesdirektion Sachsen mit der wichtigen Landesstelle für Bautechnik (Referat 37). Die praktische Umsetzung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden – die Landkreise und kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.
Ein Vorbescheid nach § 75 SächsBO kann nur für Vorhaben beantragt werden, die einem Baugenehmigungsverfahren nach § 63 oder § 64 SächsBO unterliegen. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf drei Jahre und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wichtig: Nur die explizit gestellten Fragen werden rechtlich bindend beantwortet.
Für eine fundierte Bauvoranfrage ist die Kenntnis der lokalen Besonderheiten entscheidend. Planeco Building verfügt über ein bundesweites Netzwerk mit spezialisierten Architekten, die die sächsischen Anforderungen genau kennen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Sachsen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Gemäß § 6 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) sind für Vorbescheide grundsätzlich die gleichen Bauvorlagen erforderlich wie für Baugenehmigungsverfahren, jedoch nur insoweit, als sie zur Beantwortung der gestellten Fragen notwendig sind.
Kosten einer Bauvoranfrage in Sachsen
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Sachsen zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den Kommunen, obwohl alle dem gleichen landesrechtlichen Rahmen unterliegen:
KostenartBetragHinweiseBehördengebühren200,– € bis 500,– €Je nach Komplexität und ZeitaufwandArchitektenkosten500,– € bis 1.500,– €Nach Zeitaufwand, abhängig von FragestellungNachbarbenachrichtigung22,– € je NachbarZuzüglich 2,15,– € AuslagenGesamtkosten800,– € bis 2.500,– €Abhängig von Projektumfang
In Leipzig beträgt die Mindestgebühr 125,– € und richtet sich nach dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis. Bei mehr als 20 Nachbarn kann die öffentliche Bekanntmachung für 150,– € eine kostengünstigere Alternative darstellen. Zusätzliche Befreiungen kosten zwischen 62,– € und 3.850,– € je Abweichung.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Sachsen
Die Bearbeitungszeiten zeigen eine bemerkenswerte Konsistenz zwischen den sächsischen Kommunen:
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Bearbeitungszeit beginnt erst bei vollständigen Unterlagen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen, was zusätzliche Zeit erfordert.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3 Monate ab Eingang vollständiger Unterlagen – dies ist der einheitliche Richtwert in Leipzig, Dresden und anderen sächsischen Kommunen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit dreijähriger Gültigkeit. Der Bescheid beantwortet Ihre konkreten Fragen mit "Ja" oder "Nein" und enthält eine rechtliche Begründung.
Die aktuelle Belastungssituation der Bauämter führt teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten, da das Bauaufkommen hoch ist, während die Behörden personell kaum aufgestockt wurden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Sachsen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Sachsen
Typische Bauvoranfragen in Sachsen betreffen:
Besonders in den Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz sind Nutzungsänderungen häufig, während in ländlichen Gebieten oft Fragen zu Außenbereichsvorhaben im Vordergrund stehen.
Zuständige Behörden in Sachsen
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort Ihres Bauvorhabens:
Kreisfreie Städte:
Landkreise:
In den sächsischen Landkreisen sind die jeweiligen Landratsämter als untere Bauaufsichtsbehörden zuständig, beispielsweise das Landratsamt Erzgebirgskreis oder das Landratsamt Zwickau.
Die genauen Kontaktdaten und Zuständigkeiten können Sie über die jeweiligen Websites der Behörden ermitteln oder direkt bei Planeco Building erfragen – wir kennen die lokalen Ansprechpartner.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der sächsischen Bauämter.
Planeco Building kombiniert baurechtliches Know-how mit praktischer Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreich umgesetzter Anfragen in Sachsen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum fertigen Bauvorbescheid.
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