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Bauvoranfrage in Starnberg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Starnberg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Starnberg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Starnberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Starnberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Starnberg

Seit dem 1. Januar 2025 haben sich die Zuständigkeiten für Bauvoranfragen in Starnberg grundlegend geändert. Durch das zweite Modernisierungsgesetz der Bayerischen Bauordnung müssen alle Bauanträge und Vorbescheide nun direkt beim Landratsamt Starnberg als unterer Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden – nicht mehr bei der Stadt Starnberg.

Diese Zentralisierung bringt deutliche Vorteile: Die Prüfung durch das Kreisbauamt und die Beteiligung der Gemeinden erfolgen jetzt parallel statt nacheinander. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf maximal drei Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen.

Starnberg unterliegt der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit ihren aktuellen Neuerungen. Eine wichtige lokale Besonderheit ist die Abstandsflächensatzung der Stadt Starnberg, die für das gesamte Stadtgebiet gilt (außer Gewerbe-, Kern-, Industrie- und Sondergebieten). Nach dieser Satzung beträgt die Tiefe der Abstandsfläche abweichend von der BayBO nur 1 H (eine Wandhöhe), mindestens jedoch 3 Meter.

Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Starnberg

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Starnberg empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der Regen- und Schmutzwasserentsorgung mit dem Abwasserverband Starnberger See. Dies kann die Durchführung von Sickertests erforderlich machen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Starnberg

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Starnberg folgt den bayerischen Bestimmungen:

Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die gezahlten Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden. Bei größeren Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren oft 0,4 bis 0,8 % der Bausumme betragen, verhindert eine erfolgreiche Bauvoranfrage teure Fehlplanungen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Starnberg

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim Landratsamt Starnberg mit verbindlicher Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen. Erst bei vollständigen Unterlagen beginnt die eigentliche Bearbeitungsfrist.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Das Landratsamt koordiniert die Beteiligung der Stadt Starnberg über die "BayernBox". Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Landratsamt Starnberg. Bearbeitungszeit: maximal 3 Monate ab Vollständigkeit (deutliche Verkürzung durch Parallelisierung der Prüfverfahren).

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit drei Jahren Gültigkeit.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Starnberg

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Starnberg

Typische Bauvoranfragen in Starnberg betreffen:

Bei Vorhaben in Wasserschutzgebieten rund um den Starnberger See sind besondere Anforderungen an die Entwässerung zu beachten.

Zuständige Behörden in Starnberg

Seit Januar 2025 ist das Landratsamt Starnberg (Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg) die zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen. Die Terminvereinbarung für allgemeine Auskünfte erfolgt unter der Telefonnummer 08151 148-77355.

Die Stadt Starnberg bleibt weiterhin für planungsrechtliche Beratung zuständig und wird vom Landratsamt bei allen Anträgen beteiligt. Ausnahmen: Anträge auf Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiungen werden weiterhin bei der Stadt Starnberg eingereicht.

Eine digitale Einreichung ist für März 2025 geplant – aktuell müssen Anträge noch in Papierform eingereicht werden.

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  • ✓ Kostenlose Erstberatung
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Unsere Architekten kennen die neuen Verfahrensabläufe beim Landratsamt Starnberg und die lokalen Besonderheiten wie die Abstandsflächensatzung. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie sicher durch das gesamte Verfahren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Starnberg?

Eine Bauvoranfrage in Starnberg kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren beim Landratsamt Starnberg betragen 200,– € bis 500,– €, die Architektenkosten liegen bei ca. 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Ein wichtiger Vorteil: Die Behördengebühren können zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Starnberg?

Seit der BayBO-Reform 2025 beträgt die maximale Bearbeitungszeit drei Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen. Das Landratsamt Starnberg führt zunächst eine verbindliche Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen durch. Durch die Parallelisierung der Prüfverfahren ist die Bearbeitung deutlich schneller als früher.

Wo reiche ich meine Bauvoranfrage in Starnberg ein?

Seit Januar 2025 müssen alle Bauvoranfragen beim Landratsamt Starnberg (Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg) eingereicht werden – nicht mehr bei der Stadt Starnberg. Termine für Beratungsgespräche können unter 08151 148-77355 vereinbart werden. Eine digitale Einreichung ist für März 2025 geplant.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Starnberg?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben können zusätzlich Grundrisse, Ansichten, alte Baugenehmigungen oder Entwässerungspläne erforderlich sein. Bei Vorhaben am Starnberger See sollten Sie frühzeitig die Entwässerung mit dem Abwasserverband klären.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Starnberg sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Starnberg besonders bei Nutzungsänderungen (z.B. zu Ferienwohnungen), Abstandsflächenbefreiungen nach der lokalen Satzung, Vorhaben in Wasserschutzgebieten oder wenn Sie sich unsicher über die Genehmigungsfähigkeit sind. Sie schafft Planungssicherheit vor größeren Investitionen und verhindert teure Fehlentscheidungen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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