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Bauvoranfrage in Stelle: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
October 6, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
October 6, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Stelle genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Stelle verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Stelle und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Stelle und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Stelle

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Stelle

Die Gemeinde Stelle im Landkreis Harburg unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und wird von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg betreut. Als untere Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Harburg für alle Bauvoranfragen in Stelle zuständig.

Besonders relevant für Bauherren in Stelle ist die vollständig digitalisierte Antragstellung über das Online-Portal des Landkreises Harburg. Seit der Einführung des digitalen Systems müssen alle Bauvoranfragen elektronisch eingereicht werden, was zu effizienteren Verfahrensabläufen und besserer Nachverfolgung führt.

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 3 Monate, wobei die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen eine Vollständigkeitsprüfung durchführt. Der erteilte Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.

Für weitere Informationen zum Thema Bauvoranfrage besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage. Detaillierte Informationen zu Bauvoranfragen in ganz Niedersachsen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Stelle

Die Anforderungen an die Unterlagen richten sich nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) und variieren je nach Komplexität Ihrer Fragestellung.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Wichtig: Die Benennung der Dateien muss den gesetzlichen Vorschriften der Bauvorlagenverordnung entsprechen. Bei komplexeren Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein qualifizierter Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO beauftragt wird.

Kosten einer Bauvoranfrage in Stelle

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Stelle richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) und werden nach dem Rohbau- oder Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens berechnet.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Die Gebührenbemessung erfolgt grundsätzlich nach dem Rohbau- oder Herstellungswert, wobei bis zu 90 % der Gebühr für eine entsprechende Baugenehmigung anfallen, jedoch mindestens 90,– €. Bei unklaren Werten erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.

Als Faustformel gelten 0,1 bis 0,2 % der geplanten Bausumme für die behördlichen Gebühren. Die Verlängerung eines Bauvorbescheids kostet 20 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 90,– €.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Stelle

Der Verfahrensablauf in Stelle folgt einem strukturierten Prozess, der durch die Digitalisierung optimiert wurde:

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung über das Online-Portal des Landkreises Harburg mit eID-Authentifizierung oder ELSTER-Zertifikat. Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt innerhalb von 1–2 Wochen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde Stelle förmlich Stellung nehmen. Die Stellungnahmefristen betragen einen Monat.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate (verifiziert durch aktuelle Verwaltungspraxis).

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Die Zustellung erfolgt digital über das Serviceportal.

Während des gesamten Verfahrens können Sie über die Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. Ein Zwischenspeichern des Antrags ist nicht möglich, daher sollten alle Unterlagen vor Antragsbeginn vollständig vorliegen.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Stelle

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Stelle

In Stelle sind besonders folgende Bauvoranfragen relevant:

Besonders in der ländlich geprägten Gemeinde Stelle sind Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Ortsbild und zur Einhaltung von Abstandsflächen häufig relevant.

Zuständige Behörden in Stelle

Für Bauvoranfragen in Stelle ist die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg zuständig. Die Behörde hat ihren Sitz am Schloßplatz 6 in 21423 Winsen (Luhe).

Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über das digitale Serviceportal des Landkreises Harburg. Telefonische Auskünfte sind über die zentrale Rufnummer +49 4171 693-0 möglich, wobei für Beratungen über 15 Minuten Gebühren nach Zeitaufwand anfallen können.

Wichtig: Alle Anträge müssen digital über das Online-Portal eingereicht werden. Eine papierbasierte Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Stelle?

Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Bauvoranfrage in Stelle:

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg und die Besonderheiten der Niedersächsischen Bauordnung. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und rechtssicher, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Durch unsere Erfahrung mit dem digitalen Antragssystem des Landkreises Harburg können wir Verzögerungen vermeiden und eine reibungslose Abwicklung gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihre Bauvoranfrage in Stelle.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Stelle?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Stelle setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (nach Zeitaufwand, ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit Gesamtkosten zwischen 800,– € und 2.500,– € rechnen. Die Gebühren richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung und werden meist nach dem Rohbau- oder Herstellungswert berechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Stelle?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Stelle beträgt 3 Monate. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg führt zunächst eine Vollständigkeitsprüfung durch (1-2 Wochen), anschließend erfolgt die fachliche Prüfung unter Beteiligung erforderlicher Stellen. Der erteilte Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Stelle?

Für eine Bauvoranfrage in Stelle benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Komplexität Ihres Vorhabens können weitere Unterlagen wie Grundrisse, Ansichten oder alte Baugenehmigungen erforderlich werden. Alle Unterlagen müssen digital über das Online-Portal des Landkreises Harburg eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Stelle sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Stelle ist besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen, Dachgeschossausbauten oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Sie verschafft Ihnen verbindliche Planungssicherheit vor größeren Investitionen und hilft, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. Besonders bei der Umwandlung von Wohnraum oder gewerblichen Umnutzungen sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen.

Kann ich die Bauvoranfrage in Stelle online stellen?

Ja, in Stelle müssen alle Bauvoranfragen digital über das Online-Portal des Landkreises Harburg eingereicht werden. Eine papierbasierte Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Authentifizierung erfolgt über die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Zertifikat. Ein Zwischenspeichern während der Antragstellung ist nicht möglich, daher sollten alle Unterlagen vor Beginn vollständig vorliegen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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