Sie planen ein Bauvorhaben in Uckermark und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Uckermark und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Uckermark
Der Landkreis Uckermark unterliegt der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018, zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 28. September 2023. Eine wichtige Neuerung ist die Photovoltaikpflicht nach § 32a BbgBO, die ab dem 1. Juni 2024 für Bauanträge gilt und bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen.
Die ländliche Prägung des Landkreises Uckermark mit geringer Bevölkerungsdichte führt zu besonderen Herausforderungen bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben. Besonders Vorhaben in Wassernähe oder in ökologisch sensiblen Bereichen unterliegen strengeren planungsrechtlichen Beschränkungen. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland liegen zwischen 6 und 150 EUR/m², was die erheblichen regionalen Unterschiede in der Wertigkeit verschiedener Standorte widerspiegelt.
Für detaillierte Informationen zur Bauvoranfrage allgemein besuchen Sie unsere Hauptseite. Die regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim spielt eine wichtige Rolle bei überörtlichen Planungsfragen, die auch Bauvoranfragen betreffen können, insbesondere bei Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Uckermark
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Der Antrag auf Vorbescheid ist formgerecht in drei getrennt gehefteten Ausfertigungen und zusätzlich als elektronisches Exemplar einzureichen, vorzugsweise auf CD oder per E-Mail im PDF-Format. Das Virtuelle Bauamt Brandenburg ist noch nicht im Landkreis Uckermark verfügbar, daher erfolgt die Einreichung derzeit noch ausschließlich in Papierform mit elektronischer Ergänzung.
Kosten einer Bauvoranfrage in Uckermark
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen im Landkreis Uckermark folgt der Brandenburgischen Baugebührenverordnung und ist durch die Kreisverwaltung klar definiert:
Kostenart | Preis |
---|---|
Behördengebühren (bauordnungsrechtliche Fragen) | 200,– € bis 3.000,– € |
Behördengebühren (planungsrechtliche Zulässigkeit) | 400,– € bis 15.000,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Gebührenhöhe orientiert sich am Prüfungsaufwand, der Komplexität der zu behandelnden Fragen und den geschätzten Baukosten des geplanten Projekts. Diese Gebührenstruktur entspricht den landesweiten Standards in Brandenburg und gewährleistet eine einheitliche Gebührenpraxis.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Uckermark
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Vollständigkeitsprüfung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang. Bei unvollständigen Unterlagen wird eine Frist zur Ergänzung mitgeteilt.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. Die Frist für Stellungnahmen der Fachbehörden beträgt einen Monat nach Zugang der Anfrage.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Monate nach Vervollständigung aller erforderlichen Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Diese lange Gültigkeitsdauer bietet ausreichend Zeit für die weitere Projektentwicklung.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Uckermark
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Uckermark
Typische Bauvoranfragen in Uckermark betreffen oft:
- Umwandlung zur Ferienwohnung - besonders in den touristisch attraktiven Gebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau in ländlichen Gebieten
- Haus aufstocken bei bestehender Bebauung
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken
- Bauvorhaben in Wassernähe mit besonderen Auflagen
Die ländliche Prägung führt häufig zu Fragen zur Entwicklung im Außenbereich oder zur Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum und umgekehrt zur Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe.
Zuständige Behörden in Uckermark
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Uckermark:
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt - SG Rechtliche Bauaufsicht / Bauplanung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Kontakt:
Telefon: 03984 70-1163
Fax: 03984 70-2399
E-Mail: amt63@uckermark.de
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente steht die zentrale E-Mail-Adresse landkreis@uckermark.de zur Verfügung.
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