Sie planen ein Bauvorhaben in Wesermarsch und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wesermarsch und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wesermarsch
Der Landkreis Wesermarsch hat seit dem 1. Januar 2024 alle Bauantragsverfahren vollständig digitalisiert. Bauvoranfragen müssen seitdem ausschließlich über das digitale Portal ITeBau eingereicht werden. Diese Umstellung bringt sowohl Vorteile als auch neue Anforderungen mit sich: Die Antragstellung ist zeitunabhängig möglich und die Bearbeitung erfolgt effizienter, jedoch erfordert das digitale Verfahren entsprechende technische Ausstattung.
Der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für alle Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises sowie für die Städte Brake und Elsfleth. Eine wichtige Ausnahme bildet die Stadt Nordenham, die über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde verfügt und das EfA-Online-System anstelle von ITeBau verwendet.
Die Bauvoranfrage wird in Wesermarsch nach § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) abgewickelt. Die jüngsten Änderungen der NBauO vom 1. Juli 2025 haben den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen erheblich erweitert, was die Anzahl der erforderlichen Bauvoranfragen reduzieren kann.
Besonders wichtig für Antragsteller in Wesermarsch: Ein Zwischenspeichern der Onlineanträge ist im ITeBau-System nicht möglich. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen müssen vollständig vorliegen, bevor mit der digitalen Antragstellung begonnen wird. Zusätzlich ist für die Teilnahme am Online-Verfahren eine "Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau" zwingend erforderlich, die per Fax oder Post eingereicht werden muss.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wesermarsch
Die spezifischen Anforderungen für Bauvoranfragen in Wesermarsch gehen über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinaus und berücksichtigen die besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Der Lageplan muss im Maßstab 1:500 oder 1:1000 erstellt werden und alle für die Beurteilung der Anfrage relevanten Informationen enthalten. Die digitale Einreichung über das ITeBau-System begrenzt die Dateigröße für Anlagen auf insgesamt 100 MB. Bei größeren Dateien können nach der Einladung in den Projektraum weitere Anlagen direkt hochgeladen werden.
Lagepläne oder Kartenauszüge können online beim Katasteramt beantragt werden, was die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erheblich erleichtert.
Kosten einer Bauvoranfrage in Wesermarsch
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Wesermarsch basiert auf der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 geändert wurde. Die Gebührenhöhe richtet sich nach zwei verschiedenen Berechnungsmodellen:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei Baumaßnahmen, bei denen die Gebühr mit verhältnismäßigem Aufwand nach dem Rohbau- oder Herstellungswert ermittelbar ist, beträgt die Gebühr bis zu 90 % der entsprechenden Vollgenehmigungsgebühr, jedoch mindestens 90,– €. Für alle anderen Fälle wird die Gebühr nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet.
Ein wichtiger Vorteil: Bereits entrichtete Gebühren für Bauvoranfragen können auf spätere Baugenehmigungsgebühren angerechnet werden. Der einen Betrag von 150,– € übersteigende Betrag wird angerechnet, wenn der Prüfaufwand für die Bauvoranfrage bereits bei der späteren Baugenehmigung berücksichtigt werden kann.
Für die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids gelten unterschiedliche Regelungen: Bei ursprünglich nach Rohbau- oder Herstellungswert berechneter Gebühr beträgt die Verlängerungsgebühr 20 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 90,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wesermarsch
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über das ITeBau-System. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung erfolgt durch qualifizierte Sachbearbeiter. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre ab Erteilung.
Die Servicezeiten des Fachdienstes sind montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr. Für technische Sachbearbeiter gelten eingeschränkte Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wesermarsch
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Wesermarsch
Die häufigsten Bauvoranfragen in Wesermarsch betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in den touristisch attraktiven Gemeinden des Landkreises
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- Dachgeschossausbau – unter Berücksichtigung der neuen NBauO-Regelungen
- Haus aufstocken – bei begrenzten Grundstücksgrößen
- Gewerbe in Wohnraum – Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen
- Wohnraum in Gewerbe – für Existenzgründungen im ländlichen Raum
Durch die NBauO-Novelle von 2025 sind viele kleinere Baumaßnahmen nun verfahrensfrei möglich. Garagen bis 60 m² Grundfläche, Terrassenüberdachungen bis 40 m² und Wintergärten bis 30 m² können ohne Genehmigung errichtet werden, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
Zuständige Behörden in Wesermarsch
Für Bauvoranfragen in Wesermarsch ist der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch zuständig:
Adresse:
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Kontakt:
Telefon: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr
Fachdienstleitung: Patrick Notzon
Stellvertretende Fachdienstleitung: Sina Vosgerau (Tel: 04401 927-280)
Sonderfall Nordenham: Die Stadt Nordenham verfügt über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde und nutzt das EfA-Online-System. Kontakt: Bauordnungsabteilung Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, E-Mail: bauordnung@nordenham.de
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- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Wesermarsch – Wir kennen die digitalen Anforderungen des ITeBau-Systems
Unsere Architekten sind mit den spezifischen Anforderungen des Landkreises Wesermarsch vertraut und wissen, wie die digitale Antragstellung über ITeBau optimal abläuft. Wir unterstützen Sie bei der Vollmachtserstellung, der korrekten Dokumentenaufbereitung und der strategischen Formulierung Ihrer Fragestellungen.
Besonders wertvoll: Wir nehmen bereits vor der Antragstellung Kontakt mit dem Fachdienst 63 auf und holen erste Einschätzungen ein. So können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten und teure Ablehnungen vermeiden.
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