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Bauvoranfrage in Wesermarsch: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Wesermarsch genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Wesermarsch verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Wesermarsch und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wesermarsch und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wesermarsch

Der Landkreis Wesermarsch hat seit dem 1. Januar 2024 alle Bauantragsverfahren vollständig digitalisiert. Bauvoranfragen müssen seitdem ausschließlich über das digitale Portal ITeBau eingereicht werden. Diese Umstellung bringt sowohl Vorteile als auch neue Anforderungen mit sich: Die Antragstellung ist zeitunabhängig möglich und die Bearbeitung erfolgt effizienter, jedoch erfordert das digitale Verfahren entsprechende technische Ausstattung.

Der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für alle Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises sowie für die Städte Brake und Elsfleth. Eine wichtige Ausnahme bildet die Stadt Nordenham, die über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde verfügt und das EfA-Online-System anstelle von ITeBau verwendet.

Die Bauvoranfrage wird in Wesermarsch nach § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) abgewickelt. Die jüngsten Änderungen der NBauO vom 1. Juli 2025 haben den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen erheblich erweitert, was die Anzahl der erforderlichen Bauvoranfragen reduzieren kann.

Besonders wichtig für Antragsteller in Wesermarsch: Ein Zwischenspeichern der Onlineanträge ist im ITeBau-System nicht möglich. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen müssen vollständig vorliegen, bevor mit der digitalen Antragstellung begonnen wird. Zusätzlich ist für die Teilnahme am Online-Verfahren eine "Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau" zwingend erforderlich, die per Fax oder Post eingereicht werden muss.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wesermarsch

Die spezifischen Anforderungen für Bauvoranfragen in Wesermarsch gehen über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinaus und berücksichtigen die besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Der Lageplan muss im Maßstab 1:500 oder 1:1000 erstellt werden und alle für die Beurteilung der Anfrage relevanten Informationen enthalten. Die digitale Einreichung über das ITeBau-System begrenzt die Dateigröße für Anlagen auf insgesamt 100 MB. Bei größeren Dateien können nach der Einladung in den Projektraum weitere Anlagen direkt hochgeladen werden.

Lagepläne oder Kartenauszüge können online beim Katasteramt beantragt werden, was die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erheblich erleichtert.

Kosten einer Bauvoranfrage in Wesermarsch

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Wesermarsch basiert auf der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 geändert wurde. Die Gebührenhöhe richtet sich nach zwei verschiedenen Berechnungsmodellen:

KostenartBetrag
Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Gebühr mit verhältnismäßigem Aufwand nach dem Rohbau- oder Herstellungswert ermittelbar ist, beträgt die Gebühr bis zu 90 % der entsprechenden Vollgenehmigungsgebühr, jedoch mindestens 90,– €. Für alle anderen Fälle wird die Gebühr nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet.

Ein wichtiger Vorteil: Bereits entrichtete Gebühren für Bauvoranfragen können auf spätere Baugenehmigungsgebühren angerechnet werden. Der einen Betrag von 150,– € übersteigende Betrag wird angerechnet, wenn der Prüfaufwand für die Bauvoranfrage bereits bei der späteren Baugenehmigung berücksichtigt werden kann.

Für die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids gelten unterschiedliche Regelungen: Bei ursprünglich nach Rohbau- oder Herstellungswert berechneter Gebühr beträgt die Verlängerungsgebühr 20 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 90,– €.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wesermarsch

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über das ITeBau-System. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Nachforderung.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung erfolgt durch qualifizierte Sachbearbeiter. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre ab Erteilung.

Die Servicezeiten des Fachdienstes sind montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr. Für technische Sachbearbeiter gelten eingeschränkte Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wesermarsch

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Wesermarsch

Die häufigsten Bauvoranfragen in Wesermarsch betreffen:

Durch die NBauO-Novelle von 2025 sind viele kleinere Baumaßnahmen nun verfahrensfrei möglich. Garagen bis 60 m² Grundfläche, Terrassenüberdachungen bis 40 m² und Wintergärten bis 30 m² können ohne Genehmigung errichtet werden, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Zuständige Behörden in Wesermarsch

Für Bauvoranfragen in Wesermarsch ist der Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch zuständig:

Adresse:
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)

Kontakt:
Telefon: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr

Fachdienstleitung: Patrick Notzon
Stellvertretende Fachdienstleitung: Sina Vosgerau (Tel: 04401 927-280)

Sonderfall Nordenham: Die Stadt Nordenham verfügt über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde und nutzt das EfA-Online-System. Kontakt: Bauordnungsabteilung Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, E-Mail: bauordnung@nordenham.de

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Wesermarsch?

  • Kostenlose Erstberatung – Wir analysieren Ihr Vorhaben unverbindlich
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – Bewährte Expertise deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Schneller als der Branchendurchschnitt
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Wesermarsch – Wir kennen die digitalen Anforderungen des ITeBau-Systems

Unsere Architekten sind mit den spezifischen Anforderungen des Landkreises Wesermarsch vertraut und wissen, wie die digitale Antragstellung über ITeBau optimal abläuft. Wir unterstützen Sie bei der Vollmachtserstellung, der korrekten Dokumentenaufbereitung und der strategischen Formulierung Ihrer Fragestellungen.

Besonders wertvoll: Wir nehmen bereits vor der Antragstellung Kontakt mit dem Fachdienst 63 auf und holen erste Einschätzungen ein. So können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten und teure Ablehnungen vermeiden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Wesermarsch?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Wesermarsch setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung entweder nach Zeitaufwand oder bei größeren Projekten nach dem Rohbauwert. Bereits entrichtete Gebühren können auf spätere Baugenehmigungsgebühren angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Wesermarsch?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Wesermarsch beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung. Die Vollständigkeitsprüfung dauert 1–2 Wochen. Bei Beteiligung anderer Stellen oder der Gemeinde kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Vollständige und präzise Anträge werden deutlich schneller bearbeitet als unvollständige Anfragen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Wesermarsch?

Für eine Bauvoranfrage in Wesermarsch benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze im Maßstab 1:500 oder 1:1000 und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art der Anfrage können zusätzlich Grundrisse, Ansichten, Schnitte oder alte Baugenehmigungen erforderlich werden. Wichtig: Alle Unterlagen müssen digital über das ITeBau-System eingereicht werden, wobei die Dateigröße auf 100 MB begrenzt ist.

Muss ich das ITeBau-System für meine Bauvoranfrage in Wesermarsch nutzen?

Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Bauvoranfragen in Wesermarsch ausschließlich über das digitale Portal ITeBau eingereicht werden. Ein Zwischenspeichern ist nicht möglich, daher müssen alle Unterlagen vollständig vorbereitet sein. Zusätzlich ist eine "Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau" erforderlich, die parallel per Fax oder Post eingereicht werden muss. Ausnahme: Die Stadt Nordenham nutzt das EfA-Online-System.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Wesermarsch besonders sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Wesermarsch ist besonders sinnvoll bei grenzwertigen Vorhaben, wenn die Behörde selbst dazu rät, bei hohen Investitionen oder wenn andere Stellen beteiligt werden müssen. Durch die NBauO-Novelle von 2025 sind viele kleinere Baumaßnahmen nun verfahrensfrei möglich, wodurch sich Bauvoranfragen verstärkt auf komplexere Fragestellungen konzentrieren. Bei Nutzungsänderungen oder Abweichungen vom Bebauungsplan verschafft eine Bauvoranfrage wichtige Planungssicherheit.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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