Sie planen ein Bauvorhaben in Zwickau und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Zwickau und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Zwickau
In Zwickau ist die Zuständigkeit für Bauvoranfragen klar zwischen der Stadt Zwickau und dem Landkreis Zwickau aufgeteilt. Für Bauvorhaben im Stadtgebiet von Zwickau ist das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadtverwaltung zuständig, während für alle Gemeinden im Landkreis außerhalb der Stadt das Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz beim Landratsamt Zwickau in Glauchau zuständig ist.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) hat 2024 bedeutende Neuerungen erfahren, die sich direkt auf Bauvoranfragen in Zwickau auswirken. Besonders relevant ist die Einführung des Gebäudetyps E nach § 67 SächsBO, der experimentelles Bauen ermöglicht und Abweichungen von geltenden Baustandards erlaubt. Diese Neuerung kann bei innovativen Bauvorhaben in Zwickau erhebliche Vereinfachungen bringen.
Weitere wichtige Erleichterungen betreffen die Stellplatzpflicht: Bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden müssen nach der neuen Regelung des § 49 SächsBO keine zusätzlichen Stellplätze hergestellt werden, wenn Wohnraum durch Nutzungsänderung, Aufstocken oder Dachausbau geschaffen wird. Dies ist besonders für Bauvoranfragen in der dicht bebauten Zwickauer Innenstadt relevant.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Zwickau
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular nach § 75 SächsBO (verfügbar über amt24.sachsen.de)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit schriftlichem Teil
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
- Nachweis der gesicherten Zufahrt sowie Trink- und Löschwasserversorgung
- Nachweis der einwandfreien Abwasserbeseitigung
Bei bauordnungsrechtlichen Fragestellungen ist in der Regel die Hinzuziehung eines bauvorlaberechtigten Entwurfsverfassers erforderlich. Die Unterlagen müssen grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Zwickau
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Zwickau richten sich nach dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) und variieren je nach zuständiger Behörde:
Die Gebühr für einen Vorbescheid wird als prozentualer Anteil der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr berechnet. Der Landkreis Zwickau gibt eine Spanne von 50,– € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr an, was eine flexible Handhabe je nach Komplexität ermöglicht.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Zwickau
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Nach der Einreichung beim zuständigen Bauamt erfolgt zunächst eine Vollständigkeitsprüfung. Fehlen Unterlagen, erhalten Sie eine Nachforderung. Die eigentliche Bearbeitungszeit beginnt erst nach Bestätigung der Vollständigkeit (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise der Gemeinderat zustimmen, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. In Zwickau beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist sowohl für Sie als auch für die Behörde bindend.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Zwickau
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Zwickau
In Zwickau sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
Die historische Bausubstanz in Zwickau erfordert oft spezielle Lösungen, die über eine Bauvoranfrage vorab geklärt werden sollten.
Zuständige Behörden in Zwickau
Stadt Zwickau – Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
- Zuständig für: Bauvorhaben im Stadtgebiet Zwickau
- Adresse: Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau
- Sprechzeiten: Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
- Telefon: +49 375 836300
Landkreis Zwickau – Bauaufsichtsbehörde
- Zuständig für: Alle Gemeinden im Landkreis außerhalb der Stadt Zwickau
- Adresse: Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau
- Sprechzeiten: Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
- Telefon: 0375 4402-25222
- E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de
Beide Behörden bieten auch Termine nach Vereinbarung außerhalb der regulären Sprechzeiten an.
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✓ Kenntnis der aktuellen SächsBO-Änderungen von 2024
✓ Direkte Kontakte zu den Bauämtern in Stadt und Landkreis Zwickau
Unsere Architekten formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit die Erfolgsaussichten erheblich. Wir kennen die lokalen Besonderheiten und wissen, welche Fragen in Zwickau besonders relevant sind.
Besonders bei den neuen Möglichkeiten des Gebäudetyps E und den Erleichterungen bei der Stellplatzpflicht können wir Ihnen innovative Lösungen aufzeigen, die in Zwickau realisierbar sind.
