Sie wollen Ihren Dachboden zur Wohnung machen, den Keller als Büro vermieten oder Ihr Ladenlokal in eine Arztpraxis umwandeln. Was viele nicht wissen: Nicht allein der Umbau löst die Genehmigungspflicht aus, sondern auch der Wechsel der Nutzungsart. Planeco Building übernimmt die vollständige Abwicklung: von der Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung.
Das Thema kurz und kompakt
- Genehmigungspflicht nach § 59 BremLBO: Ändert sich die Nutzungsart, ändert sich auch die rechtliche Bewertungsgrundlage – etwa beim Brandschutz, Schallschutz oder Stellplatzbedarf. Dadurch kann eine Baugenehmigungspflicht entstehen, auch wenn sich materiell keine anderen Anforderungen ergeben und keine baulichen Umbaumaßnahmen erfolgen.
- Verfahrensfrei ≠ regelungsfrei: Manche Nutzungsänderungen benötigen keinen förmlichen Antrag (§ 61 Abs. 2 BremLBO) – aber alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen müssen trotzdem erfüllt sein.
- Wohnraumschutzgesetz beachten: Die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Kurzzeitvermietung ist in Bremen baurechtlich genehmigungspflichtig. Darüber hinaus greift das Bremische Wohnraumschutzgesetz, das der Zweckentfremdungssatzung anderer Bundesländer entspricht – hierfür ist eine separate Ausnahmegenehmigung in einem eigenen Verfahren erforderlich. Ohne Genehmigung drohen empfindliche Bußgelder.
- Drei Bauaufsichtsbehörden: In Bremen gibt es je nach Stadtteil unterschiedliche zuständige Behörden – ein häufiger Fallstrick für Eigentümer, die den Antrag bei der falschen Stelle einreichen.
- Vollständige Abwicklung mit Planeco Building: Planeco Building übernimmt die vollständige Antragstellung mit planvorlageberechtigten Architekten – von der Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Genehmigung. Jetzt kostenlos anfragen.
Nutzungsänderung in Bremen: Definition und rechtliche Grundlagen
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die Art der Nutzung Ihres Gebäudes oder einzelner Räume verändern und dadurch andere oder zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen entstehen. Entscheidend ist dabei nicht, ob Sie baulich umbauen – sondern ob die neue Nutzungsart andere Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz oder Stellplätze auslöst oder eine andere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit begründet.

Ist das der Fall, ist nach § 59 Abs. 1 BremLBO eine Baugenehmigung erforderlich. Die BremLBO hält aber auch Erleichterungen bereit: Wer Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in einem rechtmäßig bestehenden Gebäude in Wohnraum umnutzt, muss nach § 48 Abs. 5 BremLBO die Vorschriften zu Abstandsflächen (§ 6), tragenden Wänden (§ 27), Außenwänden (§ 28) und Brandwänden/Dächern (§§ 30–32) auf bestehende Bauteile nicht anwenden.
Wann liegt keine Genehmigungspflicht vor?
Keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt dagegen vor bei reinen Renovierungsarbeiten oder energetischer Sanierung ohne Wechsel der Nutzungsart, bei einem bloßen Nutzerwechsel bei unveränderter genehmigter Nutzung oder bei einer bloßen Intensivierung innerhalb derselben Nutzungsklasse – etwa wenn in einem Büro zusätzliche Schreibtische aufgestellt werden. Entstehen dagegen in einem Lager neue Arbeitsplätze, kann bereits eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegen.
Typische Fälle aus der Praxis sind für private Eigentümer: Dachboden zu Wohnraum, Keller zu Einliegerwohnung, Wohnung zur Ferienwohnung oder Garage zu Büro. Für Gewerbetreibende sind es häufig: Büro zu Arztpraxis, Ladenlokal zu Gastronomie oder Gewerbeeinheit zu Wohnraum.
Wichtig für Bremen: Es gibt drei zuständige Bauaufsichtsbehörden. Für Vorhaben in Bremen-Stadt ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig, für Bremen-Nord das Bauamt Bremen-Nord und für Bremerhaven die dortige Stadtgemeinde. Ein Antrag bei der falschen Behörde wird wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen – prüfen Sie die Zuständigkeit vorab.
Genehmigungsverfahren: Welche Verfahrensart gilt in Bremen?
Die BremLBO kennt mehrere Verfahrensarten. Welche für Ihr Vorhaben gilt, hängt von Art und Umfang der geplanten Nutzungsänderung ab.
- Verfahrensfreie Nutzungsänderung (§ 61 Abs. 2 BremLBO): Kein förmlicher Bauantrag ist erforderlich, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen nach § 64 i. V. m. § 66 BremLBO in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung – und wenn die Errichtung oder Änderung der Anlage selbst ebenfalls verfahrensfrei wäre. Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen – Raumhöhe, Belichtung, Brandschutz – müssen auch ohne Antrag erfüllt sein (§ 59 Abs. 2 BremLBO). In der Praxis ist eine vollständig verfahrensfreie Nutzungsänderung selten und beschränkt sich meist auf Fälle ohne veränderte Anforderungen.
- Genehmigungsfreistellung (§ 62 BremLBO): Für Wohngebäude (einschließlich der Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungsfreistellung greifen. Voraussetzung ist u. a., dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und den Festsetzungen entspricht. Mit der Ausführung darf einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen begonnen werden, sofern die Gemeinde kein Baugenehmigungsverfahren anordnet.
- Vereinfachtes Verfahren (§ 63 BremLBO): Gilt für Wohngebäude und Nebenanlagen zu Wohngebäuden, ausgenommen Sonderbauten. Die Behörde prüft mit reduziertem Umfang – vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit und beantragte Abweichungen. Die typische Bearbeitungszeit liegt bei ein bis zwei Monaten.
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BremLBO): Kommt bei komplexeren Umnutzungen zum Einsatz – etwa bei Sonderbauten und grundsätzlich bei Ferienwohnungen, da diese kein Wohngebäude darstellen und damit für das Vereinfachte Verfahren nicht in Betracht kommen. Die typische Bearbeitungszeit beträgt zwei bis vier Monate. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet nach § 69 Abs. 3 BremLBO innerhalb von zwölf Wochen.
Experten-Tipp: Der wichtigste Hebel zur Verkürzung der Bearbeitungszeit ist die vollständige und fehlerfreie Einreichung aller Unterlagen beim ersten Anlauf. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Planeco Building stellt sicher, dass Ihr Antrag formell vollständig ist – und minimiert so Rückfragen durch das Bauamt.
Folgende Unterlagen werden für einen genehmigungspflichtigen Antrag in der Regel benötigt:
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100) mit Darstellung der bisherigen und geplanten Nutzung
- Baubeschreibung
- Brandschutz- und Standsicherheitsnachweis gemäß § 66 BremLBO (je nach Vorhaben)
- Stellplatznachweis (Hinweis: bei Wohnraumschaffung durch Nutzungsänderung in Bestandsgebäuden entfällt die Stellplatzpflicht nach § 49 Abs. 1 Satz 3 BremLBO)
- GEG-Nachweis bei Änderung der Nutzungsart
- Bei Nutzungsänderung von Wohnraum zu einer anderen Nutzung: Genehmigung nach dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz
Bremer Besonderheiten: Was private und gewerbliche Eigentümer wissen müssen
Wer in Bremen Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Kurzzeitvermietung nutzen möchte, braucht eine Genehmigung nach dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz aus dem Jahr 2021. In reinen Wohngebieten (WR) ist eine Ferienwohnung nach § 13a BauNVO grundsätzlich nicht genehmigungsfähig; in Stadtteilen mit Milieuschutzsatzung – etwa im Viertel oder in Schwachhausen – gelten zusätzliche Einschränkungen. Wer ohne Genehmigung vermietet, riskiert Bußgelder und die behördliche Untersagung nach § 79 BremLBO.

Bei der Umnutzung von Dachböden, Kellern oder Büroflächen zu Aufenthaltsräumen greifen die Anforderungen des § 47 BremLBO: Aufenthaltsräume benötigen mindestens 2,40 m Raumhöhe (im Dach: 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche) und Fenster mit einem Rohbaumaß von mindestens 1/8 der Netto-Raumfläche. Erleichternd wirkt § 48 Abs. 5 BremLBO: Vorschriften zu Abstandsflächen, tragenden Wänden und Brandwänden sind auf bestehende Bauteile dann nicht anzuwenden – ein erheblicher Vorteil gegenüber Neubauten. Bei der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen kann zudem die KfW-Förderung 266 in Betracht kommen.
In Quartieren wie der Bremer Altstadt, dem Schnoor oder den historischen Kontorhausvierteln unterliegen viele Gebäude dem Denkmalschutz. Bei solchen Vorhaben erfolgt die Beteiligung der Denkmalschutzbehörde durch die Baurechtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – das kann das Verfahren verlängern und erfordert enge Abstimmung. Planeco Building koordiniert alle beteiligten Behörden.
Kosten und Zeitaufwand bei der Nutzungsänderung in Bremen
Die Vorbereitung des Antrags dauert mit Planeco Building in der Regel 14 bis 21 Tage. Die behördliche Bearbeitung nimmt je nach Verfahren und Vollständigkeit der Unterlagen ein bis vier Monate in Anspruch – gesetzlich sind nach § 69 Abs. 3 BremLBO zwölf Wochen vorgesehen. Für Vorhaben, bei denen die KfW-Förderung 266 infrage kommt, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Bank – der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Schritt-für-Schritt zur Genehmigung mit Planeco Building
So läuft die Zusammenarbeit mit Planeco Building ab – von der ersten Anfrage bis zur fertigen Genehmigung in Ihren Händen.
- Kostenlose Erstberatung: Unsere Experten analysieren Ihr Vorhaben, klären die Genehmigungspflicht nach § 59 BremLBO, das passende Verfahren und die zuständige Bremer Behörde.
- Transparentes Festpreisangebot: Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Kosten – mit allen erforderlichen Planungsleistungen.
- Beschaffung der Grundlagen: Planeco Building unterstützt bei der Beschaffung von Bestandsplänen, Lageplänen und Bauakten – auch wenn diese nicht mehr vollständig vorhanden sind.
- Erstellung der Antragsunterlagen: Planvorlageberechtigte Architekten gemäß § 65 BremLBO erstellen alle Bauvorlagen nach den Anforderungen der BremLBO und der zuständigen Behörde.
- Digitale Einreichung beim Bremer Bauamt: Planeco Building übernimmt die vollständige Einreichung über das Bremer Bauportal – formell korrekt und vollständig beim ersten Anlauf.
- Proaktive Behördenkommunikation: Während der Bearbeitungszeit übernehmen wir die Kommunikation mit dem Bauamt und reagieren umgehend auf Rückfragen.
- Nachtragsmanagement: Fordert die Behörde zusätzliche Unterlagen an, erstellen und reichen wir diese schnellstmöglich nach.
- Genehmigungsüberwachung: Wir verfolgen kontinuierlich den Bearbeitungsstand und setzen uns für eine fristgerechte Bearbeitung ein.
- Genehmigungsübergabe: Nach erfolgreicher Genehmigung erhalten Sie alle Unterlagen übersichtlich aufbereitet – mit klaren Hinweisen zu eventuellen Auflagen.
Wie Planeco Building Sie unterstützt
- Nutzungsänderungen deutschlandweit – auch in Bremen und Bremerhaven
- Planvorlageberechtigte Architekten nach § 65 BremLBO mit Erfahrung in der lokalen Praxis
- Vollständige digitale Abwicklung über das Bremer Bauportal
- Koordination aller Behörden – inkl. Denkmalschutz und Zweckentfremdung
- Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
Fazit – Nutzungsänderung in Bremen mit Planeco Building effizient umsetzen
Drei zuständige Behörden, das Bremische Wohnraumschutzgesetz und denkmalgeschützte Quartiere erhöhen die Komplexität erheblich. Wer diese Stolperfallen kennt, die richtigen Erleichterungen wie § 48 Abs. 5 BremLBO im Blick hat – diese kommen automatisch zur Anwendung, sofern das Vorhaben in den jeweiligen Anwendungsbereich fällt, ähnlich wie vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern – und die Unterlagen von Anfang an vollständig einreicht, spart Zeit und vermeidet kostspielige Nachforderungen.
Planeco Building übernimmt die vollständige Abwicklung Ihrer Nutzungsänderung in Bremen – für private Eigentümer und Gewerbetreibende, digital und zum Festpreis.
Starten Sie jetzt Ihre Nutzungsänderung in Bremen: Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.


















