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Wann ist eine Baugenehmigung für Solaranlagen notwendig?

Solaranlage mit oder ohne Genehmigung?! Hier sind die wichtigsten Regeln je Bundesland.
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20. Dezember 2023
Lesezeit: 11 Min.
Der Entschluss steht fest: Die Sonnenenergie soll als erneuerbare Energiequelle für deine Immobilie mit einer Photovoltaikanlage nutzbar gemacht werden. Bevor es richtig losgehen kann, stellt sich die Frage: Brauche ich eine Genehmigung? Welche Vorschriften gelten in meinem Bundesland? Erfahre, wann du die Planung einer Solaranlage vom Bauamt genehmigen lassen musst.

Solaranlagen sind häufig genehmigungsfrei

Solaranlagen sind eine der beliebtesten Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Einer der Gründe liegt darin, dass sie häufig genehmigungsfrei errichtet werden können! Einige Ausnahmen gibt es allerdings. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt besonders davon ab, wo und wie die Photovoltaikanlage, kurz 'PV-Anlage', errichtet werden soll. Auch die Dimensionierung kann dabei eine Rolle spielen.
Hinweis: Wenn du eine Solaranlage auf deinem Dach haben willst, prüfe immer deine aktuelle Landesbauordnung bzgl. der Erfordernis einer Baugenehmigung. Das Baurecht ist Ländersache und kann sich von Zeit zu Zeit ändern.

Kleinere PV-Aufdachanlagen, die parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden, sind meistens genehmigungsfrei.

Eine Baugenehmigung von Solaranlagen gilt bei:

Freiflächenanlagen

Eine Freiflächenanlage ist eine Form der Photovoltaik-Anlage, bei der Solarmodule auf offenen Flächen wie zum Beispiel Feldern, Wiesen, Brachland installiert werden, statt auf Dächern oder Gebäuden. Diese gebäudeunabhängigen Solaranlagen sind oft deutlich größer und ertragreicher.

Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen brauchst du in Deutschland ab einer Länge von 9 Metern und einer Höhe von 3 Metern eine Baugenehmigung.

Für die exakten Anforderungen mit Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten, kannst du dich kostenfrei bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt informieren.

Gebäuden unter Denkmalschutz

Die äußere Erscheinung denkmalgeschützter Gebäude darf nur sehr begrenzten Veränderungen unterzogen werden, weshalb eine Baugenehmigung für Solaranlagen bei Gebäuden unter Denkmalschutz immer Pflicht ist.

Um die Genehmigung zu erhalten, kann es relevant werden, die Solaranlage auch optisch dem historischen Charakter des Gebäudes anzugleichen. Welche Solaranlage an einem denkmalgeschützten Gebäude gestalterisch harmonisch wirkt, ist eine Einzelfallbetrachtung.

Solardachziegel oder Dünnschichttechniken mit matem und dunklem Erscheinungsbild, können eine Möglichkeit darstellen, den historischen Charakter des Gebäudes aufrechtzuerhalten.

Einschränkungen im Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist ein städtebauliches Instrument, das in der Stadt- und Regionalplanung verwendet wird, um die Nutzung und Bebauung von Land in einem bestimmten Gebiet festzulegen. Für die Installation einer Solaranlage ist also wichtig zu prüfen, ob es für das Gebiet bzw. das Gebäude Bebauungspläne gibt, und ob diese hier Einschränkungen vorsehen. Je nach Bebauungsplan kann die Genehmigung einer Solaranlage notwendig werden.

Einige Zonen von Bebauungsplänen können beispielsweise spezielle Vorgaben für erneuerbare Energien beinhalten. Die Solaranlage muss dann den jeweiligen Gestaltungs-Grundsätzen entsprechen.

Das kann unter anderem die maximale Gebäudehöhe, die Farbgebung des Daches oder der Solarmodule, oder die Größe, Ausrichtung, Abstände und weitere Parameter vorschreiben.

Wer stellt den Bauantrag für die Genehmigung einer Solaranlage?

Der Grundstückseigentümer oder auch der Betreiber der Solaranlage stellt in Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur den Bauantrag bei der örtlichen Behörde.

Der Bauingenieur oder Architekt erstellt während der Genehmigungsplanung alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen. In seiner Planung stellt er sicher, dass alle technischen Anforderungen und baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Baugenehmigung der Solaranlage mit Planeco Building

Du benötigst einen Bauantrag für deine Solaranlage? Unsere bauvorlageberechtigten Architekten sind bundesweit für eine Genehmigungsplanung verfügbar. Erhalte nach einem kurzen Gespräch, gerne mit Zusendung von Eckdaten bzw. Unterlagen zur geplanten Solaranlage, ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.

Einfach, preiswert und transparent begleiten wir dich bei der Erstellung des Bauantrags, sodass dir deine Genehmigung bald vorliegen wird.
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Regeln zur Baugenehmigung für Solaranlagen nach Bundesland

16 Bundesländer, 16 Regelungen: Um die aktuellsten Informationen und Neuerungen bzgl. Baugenehmigungen für Solaranlagen zu erhalten, solltest du vor Installationsbeginn immer die Vorschriften beim zuständigen Bauamt checken!

Hier findest du die Vorschriften nach Bundesland (Stand 09/2023):

Baden-Württemberg

  1. Genehmigungsfreie Solaranlagen: Solaranlagen an und auf Gebäuden, sowie auf dem eigenen und fremden Dächern (z.B. angrenzende Flächen)
  2. Genehmigungspflichtige Solaranlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg

Bayern

  1. Genehmigungsfreie Solaranlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden
  2. Genehmigungspflichtige Solaranlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten, sowie Solaranlagen auf Hochhäusern in über 22 Meter Höhe
  3. Weitere Informationen findest du in der Bayerischen Bauordnung (BayBo)

Berlin

  1. Genehmigungsfreie Solaranlagen: Solaranlagen auf, in und an Gebäuden (PV-Anlagen sind generell genehmigungsfrei)
  2. Genehmigungspflichtige Solaranlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Berliner Bauordnung (BauOBln)

Brandenburg

  1. Genehmigungsfreie Photovoltaik-Anlagen: Solaranlagen auf, in und an Gebäuden und Außenwandflächen, außer bei Hochhäusern und die damit einhergehende Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes oder der Nutzung
  2. Genehmigungspflichtige Photovoltaik-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), sowie alle PV-Anlagen mit mehr als 60 cm Höhe oder einer Gesamtfläche von über 10 qm
  3. Weitere Informationen findest du in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

Bremen

  1. Genehmigungsfreie Photovoltaik-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden
  2. Genehmigungspflichtige Photovoltaik-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung Bremen (BremLBO)

Hamburg

  1. Genehmigungsfreie Photovoltaik-Anlagen: Solaranlagen, an oder auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern, sowie gebäudeunabhängige PV-Anlagen (z.B. Freiflächenanlagen) mit einer Höhe von über 3 Metern und einer Länge von über 9 Metern
  2. Genehmigungspflichtige Photovoltaik-Anlagen: alle weiteren PV-Anlagen
  3. Weitere Informationen findest du in der Hamburger Bauordnung (HBauO)

Hessen

  1. Genehmigungsfreie Photovoltaik-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden und eine Gesamtgröße von 10 qm nicht überschreiten
  2. Genehmigungspflichtige Photovoltaik-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), sowie PV-Anlagen größer als 10 qm
  3. Weitere Informationen findest du in der Hessischen Bauordnung (HBO)

Mecklenburg-Vorpommern

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Niedersachsen

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen oder Fassaden installiert werden
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig)
  3. Weitere Informationen findest du in der Niedersächsischen Bauordnung (NbauO)

Nordrhein-Westfalen

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen oder Fassaden installiert werden, selbst wenn damit die Nutzungsart des Gebäudes geändert wird
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig)
  3. Weitere Informationen findest du in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Rheinland-Pfalz

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen, die auf Dachflächen oder Fassaden installiert werden, außer auf oder in der Nähe von Kulturdenkmälern
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig)
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Saarland

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen auf, in oder an Gebäuden und Außenwandflächen
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung für Saarland (LBO)

Sachsen

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen auf oder an Dachflächen und Außenwandflächen
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)

Sachsen-Anhalt

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du im Landesrecht Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Schleswig-Holstein

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen auf oder an Gebäuden, sowie gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer maximalen Höhe von 2,75 Metern und einer Länge von 9 Metern
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Solaranlagen an oder in der Nähe von Kulturdenkmälern oder größere Freiflächenanlagen
  3. Weitere Informationen findest du in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)

Thüringen

  1. Genehmigungsfreie PV-Anlagen: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden
  2. Genehmigungspflichtige PV-Anlagen: Freiflächenanlagen (gebäudeunabhängig), die eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern überschreiten
  3. Weitere Informationen findest du in der Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Fazit: Prüfung immer sinnvoll, kleine Solaranlagen meist genehmigungsfrei

Ob für die Installation deiner Solaranlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in deinem Bundesland und der Art und Größe der PV-Anlage ab.

Kleinere Solaranlagen können in vielen Fällen ohne Baugenehmigung installiert werden, bei größeren oder freistehenden Solaranlagen ist es oft erforderlich, eine Baugenehmigung einzuholen.

Es ist zu empfehlen sich direkt bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt über die Regelungen zur Genehmigungspflicht von Solaranlagen zu erkundigen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist eine PV Anlage eine bauliche Veränderung?

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Ja, Photovoltaikanlagen gelten gemäß dem Baurecht als bauliche Anlagen. Ob du für die Installation einer Solaranlage auf einem Dach, einer Fassade oder in Freiflächen eine Genehmigung brauchst, hängt von der Solaranlage, sowie den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften ab, die in jedem Bundesland gelten.

Ist für eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung erforderlich?

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In vielen Bundesländern brauchst du für kleinere PV-Anlagen, z.B. auf dem Balkon oder dem Dach eines Einfamilienhauses keine Genehmigung. Für größere Solaranlagen, sowie Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Freiflächenanlagen, ist eine Genehmigung erforderlich. Informiere dich in jedem Fall zu den aktuellen Verordnungen beim zuständigen Bauamt.

Quellen

- https://www.baunetzwissen.de/solar/fachwissen/solarstrom/baugenehmigung-fuer-pv-anlagen-165788
- https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-planung/baugenehmigung
- https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/grossanlage/bebauungsplan-freiflaeche
- https://www.sfv.de/artikel/genehmigung_von_pv-anlagen#:~:text=Photovoltaikanlagen%20sind%20bauliche%20Anlagen%20im%20Sinne%20des%20Baurechts.