Statiker

Statiker – Aufgaben, Berechnungen und Kosten im Überblick

May 28, 2025
Update:
September 24, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Planeco Building
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May 28, 2025
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September 24, 2025
Ein professioneller Statiker ist eine zwingende Voraussetzung für eine Baugenehmigung, kostet bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus etwa 3.900,– € – eine Investition, die langfristig vor Schäden in Millionenhöhe schützen kann. Bei Planeco profitieren Sie von einer umfassenden statischen Prüfung sowie transparenten Kosten.
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Statiker – Aufgaben, Berechnungen und Kosten im Überblick

Ein professioneller Statiker ist eine zwingende Voraussetzung für eine Baugenehmigung, kostet bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus etwa 3.900,– € – eine Investition, die langfristig vor Schäden in Millionenhöhe schützen kann. Bei Planeco profitieren Sie von einer umfassenden statischen Prüfung sowie transparenten Kosten.
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September 24, 2025
Lesezeit: 5 Min.

Stellen Sie sich vor: Sie planen den Durchbruch einer Wand im Erdgeschoss, um Wohn- und Essbereich zu verbinden. Ohne statische Prüfung beginnen Sie mit den Arbeiten – doch Monate später entstehen feine Putzrisse an der Decke, die auf übermäßige Durchbiegung hindeuten. Ein vermeidbarer Fehler, der Sie viel Geld kostet und den Versicherungsschutz gefährdet.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Standsicherheit Ihres Hauses. Und genau das prüft ein Statiker: Er berechnet, ob Wände, Decken und Fundamente die geplanten Lasten dauerhaft tragen können und vermeidet optische Mängel durch übermäßige Verformungen. Er erstellt die gesetzlich vorgeschriebenen Standsicherheitsnachweise, ohne die keine bauliche Veränderung genehmigt wird.

Das Thema kurz und kompakt

  • Statiker sichern Ihr Zuhause – und Ihre Investition. Ob Umbau, Sanierung oder Nutzungsänderung: Sobald tragende Bauteile betroffen sind, ist eine statische Prüfung Pflicht. Beim Bauen ohne Baugenehmigung drohen Bußgelder bis zu 500.000,– €, Nutzungsuntersagungen und der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Die Kosten für einen Statiker liegen bei einem Einfamilienhaus im Schnitt bei etwa 3.900,– € – ein Bruchteil der möglichen Folgekosten durch Baumängel.
  • Bei komplexeren Projekten wie der Nutzungsänderung profitieren Sie von einem Partner, der Statik und Architektur optimal aufeinander abstimmt.
  • Planeco Building liefert Ihnen genehmigungsfähige Unterlagen aus einer Hand – zum transparenten Preis deutschlandweit.

Bei komplexeren Vorhaben wie Nutzungsänderungen profitieren Sie von einem Full-Service-Partner, der Architektur und Statik aus einer Hand anbietet. Planeco Building kombiniert beide Fachbereiche und sorgt für genehmigungsfähige Unterlagen – deutschlandweit zum transparenten Preis.

Was ist und macht ein Statiker?

Ein Statiker – oder offiziell Tragwerksplaner – ist ein hochqualifizierter Bauingenieur, der die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Gebäuden sicherstellen soll. Durch komplexe Berechnungen prüft er, ob tragende Bauteile wie Wände, Decken und Fundamente allen geplanten Belastungen standhalten. Dies dient der dauerhaften Erhaltung einer sicheren Gebäudenutzung.

Der Statiker erstellt unterschiedliche Berechnungen, die der Sicherstellung dienen, dass alle Bauteile im Gleichgewicht zueinander bleiben und die Mechanik erhalten bleibt.

Ob Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung: Ohne die Statikberechnung kann kein Bauvorhaben sicher und regelkonform umgesetzt werden. Viele Veränderungen an der Gebäudestruktur erfordern seine Expertise – während einfache Türdurchbrüche oft handwerklich gelöst werden können, sind bei größeren Wandöffnungen oder dem Einbau schwerer Kaminöfen statische Prüfungen meist unverzichtbar.

Abgrenzung zum Architekten

Während ein Architekt die Gestaltung, Raumaufteilung und Ästhetik eines Gebäudes plant, kümmert sich der Statiker um das technische Fundament. Er denkt nicht in Formen, sondern in Kräften. Wo der Architekt Raumkonzepte entwickelt, sorgt der Statiker dafür, dass diese bautechnisch umsetzbar und sicher sind. Bei Planeco Building arbeiten Tragwerksplaner und Architekt Hand in Hand. 

Tragwerksplaner vs. Baustatiker – die Begrifflichkeiten

Der Beruf des Statikers umfasst verschiedene Bezeichnungen: Statiker, Baustatiker und Tragwerksplaner werden im Alltag oft synonym verwendet. Streng genommen ist „Tragwerksplaner" die offizielle Bezeichnung, insbesondere im Bauordnungsrecht.

Alle Tragwerksplaner sind studierte Bauingenieure – jedoch ist nicht jeder Bauingenieur automatisch zur Tragwerksplanung berechtigt. Diese Fachleute planen, berechnen und überwachen Tragwerke von Gebäuden – vom Einfamilienhaus bis zur Industriehalle.

Aufgabenteilung Architekt vs. Statiker – Achtung, der Architekt darf keine statischen Berechnungen aufstellen.
Experten-Hinweis: Beauftragen Sie nur eingetragene Tragwerksplaner, die in der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes gelistet sind, denn diese haben die entsprechende Ausbildung und Kenntnisse durch ein Bachelorstudium auch tatsächlich alle Forderungen zu berücksichtigen. So stellen Sie sicher, dass Ihre statischen Nachweise rechtssicher und behördlich anerkannt sind.

Konkrete Aufgaben eines Statikers im Detail

Die Aufgaben eines Statikers sind vielfältiger als viele Bauherren vermuten. Weit über die klassischen Statikberechnungen hinaus übernehmen Tragwerksplaner wichtige Beratungs-, Gutachter- und Überwachungsfunktionen, die für den Erfolg und die Sicherheit jedes Hauses entscheidend sind.

Statische Berechnungen und Nachweise

Ob Neubau, Anbau oder Umbau: Jedes Bauprojekt braucht eine solide statische Basis. Genau hier beginnen die Aufgaben des Statikers. Seine Hauptaufgabe ist es, alle tragenden Bauteile und deren Standsicherheit rechnerisch abzusichern.

Was heißt das konkret? Der Statiker ermittelt bei der Planung Ihres Hauses genau, wie dick und aus welchem Material Wände sein müssen. Ferner bewertet er, welche Bewehrung beispielsweise bei Betonbauteilen nötig ist und welche Kräfte auf das Tragwerk einwirken – von Wind und Schnee bis hin zu Möbeln, Technik oder Nutzlasten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Deckenstärken eine tragende Rolle.

Das Ergebnis der Berechnungen sind Standsicherheitsnachweise, die für die Erstellung der Genehmigung unverzichtbar sind.

Gerade bei Bestandsimmobilien, Altbauten oder Umbauten wird die Planung schnell anspruchsvoll und in der Bemessung werden folgende Fragen rund um die Baustatik beantwortet: 

  • Wie tragfähig sind die Bauteile? 
  • Wie ist es um die Materialqualität bestellt?
  • Gibt es Alterungsschäden?
  • Welche Risiken könnten durch den neuen Einsatz entstehen?
Experten-Hinweis: Insbesondere, wenn Sie ein erworbenes Haus umbauen und einen Kamin einbauen möchten, gilt es, mehr als die Standardsicherheit herzustellen. Hier gilt es, die Baukonstruktion sowie die Tragfähigkeit des Bodens genau zu analysieren.

Beratung und Gutachten

Ein guter Statiker ist nicht erst zur Baugenehmigung wichtig, sondern schon in der frühen Planungsphase, sodass alle Projektbeteiligte direkt wissen, wie es um die Stabilität des Hauses bestellt ist. Schon vor der Bauausführung erfahren Sie, was technisch machbar ist – und was wirtschaftlich sinnvoll. Die Tätigkeit des Tragwerkplaners umfasst in diesem Zusammenhang Gutachten rund um die folgenden Themen:

  • Rissen in der Decke oder Fassade
  • Feuchtigkeitsschäden mit möglicher Statikrelevanz
  • Brände oder Unwetterschäden
  • Sanierungen mit unbekannter Bausubstanz

Während der Bauphase prüft er zudem, ob alles nach den statischen Vorgaben umgesetzt wird – und kontrolliert die ordnungsgemäße Ausführung der berechneten Konstruktion.

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Wann ist ein Statiker gesetzlich vorgeschrieben?

Die gesetzliche Verpflichtung für einen Statiker ist im deutschen Baurecht klar geregelt: Bei allen baulichen Veränderungen, die in die Tragstruktur eines Gebäudes eingreifen, ist die Beteiligung eines qualifizierten Experten oft erforderlich. Bei Kleinmaßnahmen könnte die Behörde jedoch auch darauf verzichten. Diese Regelung dient Ihrem Schutz vor einer mangelhaften Baustatik.

Rechtliche Grundlagen nach Bauordnungsrecht

In der Regel machen die Bauordnungen der Bundesländer die Einbindung eines Statikers zur Pflicht, sobald statisch relevante Baumaßnahmen durchgeführt werden. Je nach Bauvorhaben ist dabei entweder eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis oder ein vollständiger Standsicherheitsnachweis erforderlich.

Bei kleineren Vorhaben wie Einfamilienhäusern genügt meist eine „Erklärung zum Standsicherheitsnachweis“, in der ein qualifizierter Statiker benannt wird, der die Verantwortung für die Standsicherheit übernimmt.

Erst bei komplexeren Bauvorhaben und Sonderbauten ist ein vollständiger Standsicherheitsnachweis mit Prüfung durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur vorgeschrieben. Dieser dokumentiert detailliert, dass die geplanten baulichen Maßnahmen die erforderliche Tragfähigkeit und Stabilität gewährleisten.

Ohne den jeweiligen Nachweis ist keine rechtskräftige Baugenehmigung möglich.

Die Verpflichtung erstreckt sich auf verschiedene Vorhaben rund um den Bau: Neubauten, Umbauten mit Eingriffen in die Tragstruktur, Aufstockungen, größere Öffnungen in tragenden Wänden oder die Installation schwerer Anlagen wie Photovoltaik-Module.

Auch bei Nutzungsänderungen ist eine statische Prüfung erforderlich, wenn sich die Belastung des Gebäudes verändert.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Während der Standsicherheitsnachweis bundesweit verpflichtend ist, unterscheiden sich die konkreten Anforderungen zwischen den Landesbauordnungen erheblich. Einige Bundesländer sehen bei kleineren Einfamilienhäusern vereinfachte Verfahren vor, andere verlangen auch hier vollständige statische Berechnungen. Wir zeigen Ihnen in der Tabelle, worauf es ankommt:

Bundesland Vereinfachtes Verfahren möglich? Wer darf die Statik erstellen? T = Tragwerksplaner A = Architekt Pflicht bei Einfamilienhaus
Baden-Württemberg (§ 51 LBO) T / Architekt mit Zusatzqualifikation
Bayern (Art. 62 BayBO) T
Berlin ❌ Nein T
Brandenburg T / bauvorlageberechtigte Architekten mit 3 Jahren Erfahrung
Bremen (§ 60 BremLBO) T
Hamburg T/ bauvorlageberechtigte Architekten mit 3 Jahren Erfahrung
Hessen (§ 63 HBO) T
Mecklenburg-Vorpommern (§ 67 LBauO M-V) T
Niedersachsen (§ 62 NBauO) T / bauvorlageberechtigte Architekten mit 3 Jahren Erfahrung
Nordrhein-Westfalen (§ 67 BauO NRW) T / bauvorlageberechtigte Architekten mit 3 Jahren Erfahrung
Rheinland-Pfalz (§ 66 LBauO) T
Saarland T / Architekt mit Zusatzqualifikation
Sachsen (§ 60 SächsBO) T
Sachsen-Anhalt (§ 60 BauO LSA) T / Architekt mit Zusatzqualifikation
Schleswig-Holstein (§ 63 LBO SH) T / A
Thüringen (§ 63 ThürBO) verfahrensfrei T/ bauvorlageberechtigte Architekten mit 3 Jahren Erfahrung

Ausnahmen gibt es lediglich bei sehr kleinen Bauten wie Garagen unter bestimmten Abmessungen oder einfachen Nebengebäuden. Doch selbst hier empfiehlt sich oft eine fachliche Beratung, um rechtliche Risiken und spätere Schäden zu vermeiden.

Mit Planeco Building zum genehmigungsfähigen Statik-Nachweis

Bei Planeco Building erhalten Sie Architektur und Statik aus einer Hand – ein entscheidender Vorteil für Ihren Bau. Als spezialisiertes Architekturbüro mit bundesweitem Service kombinieren wir die gestalterische Planung nahtlos mit den erforderlichen statischen Berechnungen. Diese einzigartige Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker unter einem Dach garantiert Ihnen nicht nur technische Perfektion, sondern auch optimale Abstimmung aller Planungsschritte.

Unser eingespieltes Team aus qualifizierten Bauingenieuren und Tragwerksplanern hat bereits über 1.400 Projekte erfolgreich begleitet. Besonders bei Nutzungsänderungen oder Wohnraumerweiterungen in Form von Hausaufstockung oder Aufstockung der Garage oder ein Anbau am Haus. Dank digitaler Prozesse und transparenter Festpreise wissen Sie von Anfang an, welche Statiker-Kosten auf Sie zukommen, ohne versteckte Überraschungen.

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Ihre Vorteile mit Planeco Building: Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung, bundesweiter Service durch erfahrene Fachplaner, digitale Abwicklung für maximale Effizienz und transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Von der ersten Idee bis zum genehmigungsfähigen Statik-Nachweis begleiten wir Sie persönlich und professionell.

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Statikerkosten – damit sollten Sie rechnen

Viele Eigentümer sind zunächst überrascht, wenn sie die Kosten für einen Statiker sehen. Verständlich – denn anders als bei Fenstern oder Bodenbelägen lässt sich Statik nicht anfassen. Aber sie ist die unsichtbare Grundlage für alles, was Sie bauen. Und vor allem: eine Investition, die sich mehrfach auszahlt. Denn mit einer fundierten Statikplanung lassen sich Bauschäden, Baustopps und Mehrkosten zuverlässig vermeiden – was sich langfristig positiv auf die Gesamt-Baukosten auswirkt.

Kostenstruktur und Honorarberechnung

Die Honorarberechnung für Statiker orientiert sich traditionell an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die neun Leistungsphasen definiert. Seit 2019 sind diese Sätze jedoch nicht mehr verbindlich, was zu größeren Preisspannen führt. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: 

  • Bausumme
  • Projektgröße 
  • technische Komplexität 
  • regionaler Markt 

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche können Sie mit etwa 3.900,– € rechnen – aufgeteilt in 2.700,– € für statische Berechnungen und 1.200,– € für Bewehrungspläne. Bei komplexeren Vorhaben wie Nutzungsänderungen oder Umbauten können die Kosten entsprechend steigen.

Investition vs. Risiko – warum sich Statik lohnt

Professionelle Statik-Leistungen sparen langfristig deutlich mehr Geld, als sie kosten, denn sie sind für die meisten Baugenehmigungen erforderlich. Zu den wichtigsten Aspekten im Zusammenhang mit einer fehlenden Genehmigung zählen:

Ohne einen Statiker bei der Bauplanung droht ein Versicherungsverlust oder sogar die Nutzungsuntersagung.

Ohne korrekte statische Analysen drohen Bauschäden, die schnell das Zehnfache der ursprünglichen Statiker-Kosten verschlingen können. Versicherungen verweigern oft die Schadensregulierung bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen, und ungeklärte Statik kann den Immobilienwert erheblich mindern. Besonders bei Umbauten in Altbauten, wo aufgrund der damals üblichen massiven Bauweise oft nicht eindeutig erkennbar ist, welche Wände tatsächlich tragend geplant waren, verhindert eine fachgerechte Prüfung teure Folgeschäden.

Experten-Hinweis: Vorsicht bei extrem günstigen Angeboten ohne ausreichende Qualifikation – hier zahlen Sie möglicherweise zweimal einen Bauexperten.

Für welche Bauprojekte braucht man einen Statiker?

Bei jedem Neubau ist ein Statiker gesetzlich vorgeschrieben – egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt. Bei Einfamilienhäusern genügt meist die Benennung eines qualifizierten Statikers, der die Verantwortung für die Statik übernimmt und die erforderlichen Berechnungen durchführt. Bautechnische Nachweise müssen dabei oft nicht bei der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.

Bei größeren oder komplexeren Bauvorhaben muss der Tragwerksplaner hingegen detaillierte statische Nachweise erstellen und einreichen, die die Dimensionierung von Fundamenten, Wänden und Decken dokumentieren. Ohne die jeweilige Form des Standsicherheitsnachweises erhalten Sie keine Baugenehmigung.

Auch bei Umbauten und Sanierungen ist ein Statiker unverzichtbar, sobald Sie in die Gebäudestruktur eingreifen. Das betrifft bereits scheinbar einfache Maßnahmen wie das Entfernen einer Zwischenwand oder das Vergrößern einer Türöffnung. Besonders bei Altbauten kann eine professionelle statische Beurteilung böse Überraschungen verhindern.

Ein erfahrener Statiker kalkuliert Kosten von vornherein mit ein, sodass Sie langfristig Geld sparen.

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Auch energetische Sanierungen erfordern oft statische Prüfungen: Zusätzliche Dämmung verändert die Lasten, und Veränderungen an Fenster- und Türöffnungen können die Aussteifung des Gebäudes beeinflussen – besonders wenn Öffnungen stark vergrößert werden. Aussteifung bedeutet die Stabilisierung gegen horizontale Kräfte wie Wind. Große Öffnungen schwächen tragende Wände, die das Gebäude gegen diese seitlichen Kräfte stabilisieren.

Spezialfälle: Aufstockung, PV-Anlagen, Nutzungsänderungen

Moderne Bauten stellen neue Anforderungen an die Tragwerksplanung. Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach erzeugen zusätzliche Lasten und Windkräfte, die das bestehende Tragwerk bewältigen muss. Bei wandmontierten Wärmepumpen-Außengeräten kann ebenfalls eine statische Prüfung erforderlich werden. Elektroladesäulen erhalten meist ein eigenes Fundament, während Wallboxen aufgrund ihres geringen Gewichts statisch nicht relevant sind.

Besonders komplex wird es bei Dachaufstockungen oder Anbauten. Auch bei der Aufstockung einer Garage sollten Sie in diesem Zuge einen Statiker hinzuziehen. Hier muss der Statiker nicht nur die neuen Lasten berechnen, sondern auch prüfen, ob das bestehende Fundament die zusätzlichen Kräfte aufnehmen kann. Oft sind Verstärkungsmaßnahmen am Objekt erforderlich, die nur durch eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker optimal geplant werden können.

Eine besonders wichtige Rolle spielt der Statiker bei Nutzungsänderungen, sofern die neue Nutzung höhere Anforderungen stellen – etwa wenn aus einer Padel-Halle eine Lagerhalle wird oder aus einem Bürogebäude ein Fitnessstudio entstehen soll. Unterschiedliche Nutzungen bedeuten erheblich verschiedene Lasten, die für die Baukonstruktion eine entscheidende Rolle spielen: Eine Lagerhalle für Textilien muss deutlich weniger Gewicht tragen als ein Maschinenlager, ein Büro hat andere Anforderungen als eine Produktionsstätte mit schweren Maschinen. Die entsprechenden Normen definieren jedoch standardisierte Lastansätze für verschiedene Nutzungsarten – unabhängig vom konkreten Lagergut. Besonders bei der Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe oder bei industriellen Umnutzungen ändern sich die Verkehrs- und Nutzlasten drastisch – von 2 kN/m² (Wohnen) auf bis zu 7,5 kN/m² (Lager) oder mehr. Diese Unterschiede müssen rechnerisch nachgewiesen und oft durch aufwendige bauliche Verstärkungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Fazit – Sicherheit und Wirtschaftlichkeit durch professionelle Statik

Die Tragwerksplanung bildet das unsichtbare Fundament jedes erfolgreichen Bauvorhabens – von der einfachen Wandöffnung bis zum komplexen Neubau. Ein qualifizierter Statiker von Planeco Building ist dabei weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Er ist Ihr Garant für Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.

Die anfänglichen Statiker-Kosten amortisieren sich durch die Vermeidung kostspieliger Bauschäden, die schnell das Zehn- bis Zwanzigfache der ursprünglichen Planungskosten erreichen können. Gleichzeitig sichern professionelle statische Rechnungen Ihren Versicherungsschutz und schaffen die rechtliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Nutzung Ihrer Immobilie.

Die Zukunft der Tragwerksplanung wird durch digitale Berechnungsverfahren und Building Information Modeling (BIM) noch effizienter und präziser. Dennoch bleibt die menschliche Expertise unersetzlich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich einen Statiker für mein Bauvorhaben?

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Einen Statiker benötigen Sie immer dann, wenn bauliche Veränderungen in die Tragstruktur eines Gebäudes eingreifen. Das umfasst praktisch alle Neubauten, aber auch viele Umbaumaßnahmen: das Entfernen einer Zwischenwand, den Einbau eines schweren Kaminofens oder Dachaufstockungen. Bei normalen Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern ist meist kein Statiker erforderlich, da die Anlagenlast deutlich unter der ohnehin berücksichtigten Schneelast liegt und durch den reduzierten Schneeauftrag auf den Modulen die Gesamtbelastung nicht steigt. Anders verhält es sich bei großflächigen PV-Anlagen auf Industriehallen, wo aufgrund der größeren Spannweiten und geringeren Sicherheitsreserven eine statische Prüfung notwendig werden kann. Bei Nutzungsänderungen ist ein Standsicherheitsnachweis grundsätzlich erforderlich, da sich die Nutzungslasten ändern können.

Was kostet ein Statiker und wie setzen sich die Preise zusammen?

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Die Statiker-Kosten variieren je nach Projektumfang und Komplexität. Seit der HOAI-Liberalisierung können Honorare nach Stunden abgerechnet werden, was zu erheblichen Preisunterschieden führt. Die Kosten steigen mit der Komplexität: Sonderkonstruktionen, schwierige Bodenverhältnisse oder umfangreiche Umbaumaßnahmen erfordern aufwendigere Analysen. Bei schwierigen Bodenverhältnissen kann zudem ein Bodengutachter notwendig werden. Bei Planeco Building erhalten Sie transparente Preise ohne versteckte Kosten – so haben Sie von Anfang an Planungssicherheit und können Ihr Budget entsprechend kalkulieren.

Kann ich als Bauherr direkt einen Statiker beauftragen?

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Ja, als Bauherr können Sie einen Statiker direkt beauftragen – das ist sogar oft sinnvoll. Während viele Architekten mit bewährten Statikern zusammenarbeiten, haben Sie als Auftraggeber die freie Wahl. Die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker sollte dennoch koordiniert erfolgen, um Planungskonflikte zu vermeiden. Bei Planeco Building erhalten Sie Architektur und Statik aus einer Hand – das spart Abstimmungsaufwand und verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich.