Eine neue Garage erweitert nicht nur Ihren Wohnkomfort, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. In Brandenburg profitieren Bauherren von großzügigen Regelungen: Garagen bis 50 m² Grundfläche sind ohne förmliche Baugenehmigung möglich, bei gültigem Bebauungsplan sogar bis 100 m². Doch auch verfahrensfreie Garagen müssen alle baurechtlichen Vorgaben erfüllen. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen in Brandenburg und begleitet Sie sicher durch den gesamten Planungsprozess.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Garage?
Das Baurecht in Brandenburg unterscheidet zwischen Garagen als Nebenanlagen und eigenständigen Hauptanlagen. Diese Klassifizierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspflicht und die baurechtlichen Anforderungen.
Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung wie einem Wohnhaus. Sie sind nach § 14 Baunutzungsverordnung als untergeordnete bauliche Anlagen definiert und überall dort zulässig, wo auch die Hauptanlage errichtet werden darf. Die meisten privaten Einzel- und Doppelgaragen fallen in diese Kategorie.
Eigenständige Garagen stellen hingegen die Hauptnutzung des Grundstücks dar. Solche gewerblichen Anlagen überschreiten meist die Obergrenzen für Verfahrensfreiheit und erfordern ein förmliches Baugenehmigungsverfahren mit Einhaltung der regulären Abstandsflächen.
Garage ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Brandenburg?
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt in § 61 die genehmigungsfreien Vorhaben und ermöglicht den Bau von Garagen ohne förmliche Baugenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen.
Genehmigungsfreie Garagen außerhalb von Bebauungsplänen
Liegt für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan vor, können Sie eine Garage verfahrensfrei errichten, wenn sie folgende Grenzwerte einhält:
Maximale Grundfläche: 50 m²
Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
Standort im Innenbereich (nicht im Außenbereich)
Zugehörigkeit zu einem Wohngebäude auf demselben Grundstück
Genehmigungsfreie Garagen innerhalb von Bebauungsplänen
Bei gültigem Bebauungsplan gelten großzügigere Regelungen:
Maximale Grundfläche: 100 m²
Eingeschossige Bauweise erforderlich
Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans
Wichtig: Auch bei Verfahrensfreiheit müssen alle materiellen baurechtlichen Vorschriften zu Brandschutz, Abstandsflächen und Nutzung als Stellplatz eingehalten werden.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage in Brandenburg?
Eine Baugenehmigung für Ihre Garage wird in Brandenburg erforderlich, wenn die Grenzwerte für Verfahrensfreiheit überschritten werden oder besondere Umstände vorliegen.
Genehmigungspflichtige Garagen:
Grundfläche über 50 m² (außerhalb von Bebauungsplänen)
Grundfläche über 100 m² (innerhalb von Bebauungsplänen)
Mittlere Wandhöhe über 3 m
Standort im Außenbereich
Mehrgeschossige Bauweise
Widerspruch zu Festsetzungen des Bebauungsplans
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer genehmigungspflichtigen Garage ohne entsprechende Erlaubnis kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Brandenburgische Bauordnung sieht Bußgelder bis zu 50.000,– € vor. In schwerwiegenden Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde sogar den Rückbau der Garage anordnen.
Zusätzlich entstehen oft höhere Kosten durch nachträgliche Genehmigungsverfahren, da diese komplexer sind als reguläre Baugenehmigungsverfahren. Versicherungsprobleme bei Schäden durch nicht genehmigte Bauten können weitere finanzielle Risiken bedeuten.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Garage?
Für den Bauantrag Ihrer Garage in Brandenburg benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die vollständig und korrekt eingereicht werden müssen:
Ausgefüllter Bauantrag mit detaillierten Angaben zum Bauvorhaben
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Konstruktionsweise
Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:200
Flurkarte oder Liegenschaftskartenauszug
Nachweis der Bauvorlageberechtigten Person (bei komplexeren Vorhaben)
Der Bauantrag muss in dreifacher Ausfertigung sowie als elektronisches Exemplar eingereicht werden. Das neue Virtuelle Bauamt Brandenburg ermöglicht seit Juli 2024 die vollständig digitale Antragstellung.
Schritt für Schritt zur Garage-Baugenehmigung in Brandenburg
Mit Planeco Building kommen Sie in fünf strukturierten Schritten zur Baugenehmigung für Ihre Garage:
Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen die Machbarkeit Ihres Projekts und klären die rechtlichen Rahmenbedingungen in Brandenburg
Transparentes Angebot: Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit allen Leistungen und Kosten – ohne versteckte Gebühren
Unterlagen beschaffen: Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
Vollständige Antragserstellung: Unsere erfahrenen Architekten erstellen alle relevanten Unterlagen
Einreichung beim Bauamt: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Die Bearbeitungsdauer beträgt in Brandenburg für das reguläre Verfahren etwa 4 Monate, für das vereinfachte Verfahren nur 1 Monat. Die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung und betragen mindestens 100,– €.
Baugenehmigung für Garage in Brandenburg beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr zuverlässiger Partner für Garage-Baugenehmigungen in Brandenburg. Mit unserem bundesweiten Netzwerk und lokaler Expertise kennen wir die spezifischen Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung genau.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Machbarkeit
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg
Unser digitaler Ablauf ermöglicht eine effiziente Bearbeitung, während Sie einen festen Ansprechpartner haben, der Sie über alle Projektschritte informiert. Von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung begleiten wir Sie professionell und zuverlässig.














