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Bauvoranfrage in Brandenburg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Brandenburg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Brandenburg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Brandenburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Brandenburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Brandenburg



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Brandenburg

Brandenburg verfügt über eine klar strukturierte Bauaufsichtsverwaltung mit spezifischen Regelungen, die Bauherren kennen sollten. Die Bauvoranfrage wird durch die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und die Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) geregelt.

Ein wichtiger Fortschritt ist das "Virtuelle Bauamt Brandenburg", das seit Juli 2024 die digitale Antragstellung ermöglicht. Zunächst sind die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland online verfügbar, perspektivisch werden alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes über diese Plattform erreichbar sein.

Brandenburg unterscheidet sich von anderen Bundesländern durch eine besonders lange Geltungsdauer: Während in Bayern Vorbescheide drei Jahre gelten, sind sie in Brandenburg grundsätzlich sechs Jahre gültig. Bei denkmalrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Fragen verkürzt sich die Bindung jedoch auf drei Jahre.

Die 21 unteren Bauaufsichtsbehörden werden von den 14 Landkreisen, den kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam sowie den großen kreisangehörigen Städten Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder wahrgenommen.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Brandenburg

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Besonderheit in Brandenburg: Die Fragen müssen zwingend als Ja-/Nein-Fragen formuliert sein und einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 mit Einzeichnung des Baugrundstücks ist obligatorisch.

Kosten einer Bauvoranfrage in Brandenburg

Die Gebührenstruktur in Brandenburg ist durch die Brandenburgische Baugebührenordnung klar geregelt und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Anfragen:

LeistungKostenBehördengebühren (einzelne Fragen zum Bauordnungsrecht)200,– € bis 3.000,– €Planungsrechtliche Zulässigkeit400,– € bis 15.000,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Wichtige Kostenregelung: Die Gebühren dürfen nicht mehr als 80 % einer für das Vorhaben ermittelten Baugenehmigungsgebühr betragen. Zusätzlich können Beratungskosten von 97,– € je angefangene Stunde ab der zweiten Stunde anfallen – die erste Stunde ist kostenfrei.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Brandenburg


Einreichung beim zuständigen Bauamt

Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)


Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt

Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen


Fachliche Prüfung Ihrer Fragen

Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (je nach Komplexität)


Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid

Gültigkeit: 6 Jahre (3 Jahre bei denkmal-/naturschutzrechtlichen Fragen)

Die standardisierte Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei Monate nach Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Eingang die Vollständigkeit und bestätigt den Eingang schriftlich.



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Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Brandenburg

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein – etwa "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten, amtliche Lagepläne oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders der amtliche Lageplan darf nicht älter als drei Monate sein.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB), wird die Bauvoranfrage abgelehnt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen, die detaillierte Nachweise erfordern.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen durch neue Nutzungen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Brandenburg

Typische Bauvoranfragen in Brandenburg betreffen:

Besonders in Brandenburg relevant sind Fragen zur Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB und die Einhaltung der Abstandsflächen nach § 6 BbgBO.

Zuständige Behörden in Brandenburg

Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Die praktische Bearbeitung erfolgt durch die 21 unteren Bauaufsichtsbehörden:

Wichtige Kontaktstellen:

Das Virtuelle Bauamt Brandenburg unter vba.brandenburg.de ermöglicht zunehmend die vollständig digitale Antragstellung und Kommunikation.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Brandenburg?


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✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit

✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung und die Arbeitsweise der lokalen Bauämter. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Die sechsjährige Geltungsdauer in Brandenburg bietet Ihnen besonders lange Planungssicherheit. Nutzen Sie diese Chance und klären Sie kritische Fragen rechtzeitig ab.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Brandenburg?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Brandenburg richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung. Für einzelne Fragen zum Bauordnungsrecht fallen 200,– € bis 3.000,– € an, für planungsrechtliche Fragen 400,– € bis 15.000,– €. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– €. Insgesamt sollten Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Brandenburg?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in Brandenburg etwa drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Behörde prüft zunächst binnen zwei Wochen die Vollständigkeit, holt dann Stellungnahmen ein und entscheidet innerhalb eines Monats nach Eingang aller Stellungnahmen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Brandenburg?

Sie benötigen ein ausgefülltes Antragsformular, einen Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte im Maßstab 1:1000, eine Beschreibung des Vorhabens sowie die zur Beurteilung der gestellten Fragen erforderlichen Bauvorlagen. Die Fragen müssen als konkrete Ja-/Nein-Fragen formuliert werden.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid in Brandenburg gültig?

Ein Bauvorbescheid gilt in Brandenburg grundsätzlich sechs Jahre – länger als in den meisten anderen Bundesländern. Bei denkmalrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Fragen verkürzt sich die Geltungsdauer auf drei Jahre. Der Bescheid ist rechtlich bindend für die Bauaufsichtsbehörde.

Kann ich die Bauvoranfrage in Brandenburg digital stellen?

Ja, seit Juli 2024 gibt es das "Virtuelle Bauamt Brandenburg" unter vba.brandenburg.de. Zunächst sind die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland online verfügbar, perspektivisch werden alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes über diese Plattform erreichbar sein. Die digitale Antragstellung beschleunigt das Verfahren erheblich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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