Sie planen ein Bauvorhaben in Brandenburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Brandenburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Brandenburg
Brandenburg verfügt über eine klar strukturierte Bauaufsichtsverwaltung mit spezifischen Regelungen, die Bauherren kennen sollten. Die Bauvoranfrage wird durch die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und die Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) geregelt.
Ein wichtiger Fortschritt ist das "Virtuelle Bauamt Brandenburg", das seit Juli 2024 die digitale Antragstellung ermöglicht. Zunächst sind die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Märkisch-Oderland online verfügbar, perspektivisch werden alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes über diese Plattform erreichbar sein.
Brandenburg unterscheidet sich von anderen Bundesländern durch eine besonders lange Geltungsdauer: Während in Bayern Vorbescheide drei Jahre gelten, sind sie in Brandenburg grundsätzlich sechs Jahre gültig. Bei denkmalrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Fragen verkürzt sich die Bindung jedoch auf drei Jahre.
Die 21 unteren Bauaufsichtsbehörden werden von den 14 Landkreisen, den kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam sowie den großen kreisangehörigen Städten Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder wahrgenommen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Brandenburg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Besonderheit in Brandenburg: Die Fragen müssen zwingend als Ja-/Nein-Fragen formuliert sein und einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 mit Einzeichnung des Baugrundstücks ist obligatorisch.
Kosten einer Bauvoranfrage in Brandenburg
Die Gebührenstruktur in Brandenburg ist durch die Brandenburgische Baugebührenordnung klar geregelt und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Anfragen:
LeistungKostenBehördengebühren (einzelne Fragen zum Bauordnungsrecht)200,– € bis 3.000,– €Planungsrechtliche Zulässigkeit400,– € bis 15.000,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Wichtige Kostenregelung: Die Gebühren dürfen nicht mehr als 80 % einer für das Vorhaben ermittelten Baugenehmigungsgebühr betragen. Zusätzlich können Beratungskosten von 97,– € je angefangene Stunde ab der zweiten Stunde anfallen – die erste Stunde ist kostenfrei.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Brandenburg
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (je nach Komplexität)
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 6 Jahre (3 Jahre bei denkmal-/naturschutzrechtlichen Fragen)
Die standardisierte Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei Monate nach Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Eingang die Vollständigkeit und bestätigt den Eingang schriftlich.
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Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Brandenburg
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein – etwa "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten, amtliche Lagepläne oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders der amtliche Lageplan darf nicht älter als drei Monate sein.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB), wird die Bauvoranfrage abgelehnt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen, die detaillierte Nachweise erfordern.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen durch neue Nutzungen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Brandenburg
Typische Bauvoranfragen in Brandenburg betreffen:
Besonders in Brandenburg relevant sind Fragen zur Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB und die Einhaltung der Abstandsflächen nach § 6 BbgBO.
Zuständige Behörden in Brandenburg
Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Die praktische Bearbeitung erfolgt durch die 21 unteren Bauaufsichtsbehörden:
Wichtige Kontaktstellen:
Das Virtuelle Bauamt Brandenburg unter vba.brandenburg.de ermöglicht zunehmend die vollständig digitale Antragstellung und Kommunikation.
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✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Brandenburg
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung und die Arbeitsweise der lokalen Bauämter. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Die sechsjährige Geltungsdauer in Brandenburg bietet Ihnen besonders lange Planungssicherheit. Nutzen Sie diese Chance und klären Sie kritische Fragen rechtzeitig ab.
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