Sie planen ein Bauvorhaben in Teltow und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Teltow und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Teltow
Die Bauvoranfrage in Teltow wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming bearbeitet, die ihren Sitz in Luckenwalde hat. Diese zentrale Zuständigkeit bringt spezifische Verfahrensabläufe mit sich, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.
Als Stadt in Brandenburg unterliegt Teltow der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die den rechtlichen Rahmen für alle bauaufsichtlichen Verfahren bildet. Besonders relevant für Bauvoranfragen ist § 75 BbgBO, der die Erteilung von Vorbescheiden regelt.
Eine Besonderheit in Teltow ist die umfassende Fernwärmeinfrastruktur: Die Stadt hat 19 Vorranggebiete für Fernwärmeversorgung definiert, in denen bei wesentlichen Änderungen an Wärmeerzeugungsanlagen geprüft werden muss, ob ein Anschlusszwang besteht. Diese kommunale Regelung sollte bereits bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden, da sie erheblichen Einfluss auf die Planung haben kann.
Die aktuelle Bearbeitungssituation ist durch längere Wartezeiten geprägt: Während Vorbescheide etwa drei Monate benötigen, dauern reguläre Bauanträge derzeit durchschnittlich sechs bis sieben Monate. Diese Verzögerungen sind auf die angespannte Personalsituation der Behörde zurückzuführen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Teltow
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Brandenburg stellt über das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung umfassende Online-Formulare zur Verfügung, die mit einem integrierten Ausfüllassistenten eine benutzerfreundliche Antragstellung ermöglichen.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden – entweder über den Online-Formularservice oder als Datenträger. Diese hybride Lösung aus papierbasierter und digitaler Einreichung ist derzeit Standard in der Region.
Kosten einer Bauvoranfrage in Teltow
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Teltow richtet sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und ist transparent geregelt. Die Kosten variieren je nach Komplexität und Umfang Ihrer Fragestellungen.
Kostenart | Betrag |
Behördengebühren (bauordnungsrechtliche Fragen) | 200,– € bis 3.000,– € |
Behördengebühren (planungsrechtliche Zulässigkeit) | 400,– € bis 15.000,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die konkrete Gebührenhöhe hängt von der Anzahl der Einzelfragen, dem erforderlichen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Wert ab. Bei umfangreicheren Bauvorhaben kann alternativ eine prozentuale Berechnung auf Basis des Bauwertes erfolgen.
Wichtig: Diese Investition amortisiert sich schnell, wenn dadurch spätere kostspielige Planungsänderungen oder gescheiterte Bauanträge vermieden werden.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Teltow
Der Verfahrensablauf in Teltow folgt einem strukturierten Prozess, der durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming koordiniert wird.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Nach der Einreichung beim zuständigen Bauamt erfolgt zunächst eine Prüfung auf Vollständigkeit. Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und verlängern die Bearbeitungszeit. Die Prüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Teltow förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit für Vorbescheide etwa drei Monate nach Vervollständigung der Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Vorbescheid ist sechs Jahre gültig und schafft Planungssicherheit für nachfolgende Genehmigungsverfahren.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Teltow
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Teltow
In Teltow sind besonders folgende Bauvoranfragen relevant:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Aufstockungen: Haus aufstocken oder Dachgeschossausbau
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders bei der Fernwärmeversorgung sollten Sie frühzeitig prüfen, ob Ihr Bauvorhaben in einem der 19 Vorranggebiete liegt, da dies Auswirkungen auf die Heizungsplanung haben kann.
Zuständige Behörden in Teltow
Für Bauvoranfragen in Teltow ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming zuständig:
Kontaktdaten:
Landkreis Teltow-Fläming
Untere Bauaufsichtsbehörde
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
E-Mail: bauaufsicht@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608-4300
Sprechzeiten:
Dienstag: 9–12 Uhr und 13–15 Uhr
Donnerstag: 9–12 Uhr und 13–17:30 Uhr
Die Stadt Teltow selbst verfügt über einen Fachbereich Bauen | Planen | Umwelt (Marktplatz 1-3), der jedoch nicht für Baugenehmigungen zuständig ist, sondern sich auf Bauleitplanung und andere kommunale Aufgaben konzentriert.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Teltow?
Unsere Expertise macht den Unterschied:
- ✓ Kostenlose Erstberatung – Wir prüfen Ihr Vorhaben unverbindlich
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – Bewährte Erfahrung bundesweit
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Deutlich schneller als der Behördendurchschnitt
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Teltow – Wir kennen die regionalen Besonderheiten
Besonders in Teltow profitieren Sie von unserer Kenntnis der lokalen Gegebenheiten: Wir wissen um die verlängerten Bearbeitungszeiten der Behörde, kennen die Fernwärmesatzung und haben Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Landkreises Teltow-Fläming.
[[banner-nutzu]]