Mit einer Pergola schaffen Sie einen gemütlichen Aufenthaltsbereich im Garten oder auf der Terrasse. Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie jedoch die baurechtlichen Anforderungen klären. Planeco Building unterstützt Sie bundesweit bei der Genehmigung Ihrer Pergola und begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess.
Das Thema kurz und kompakt
- Echte Pergolen sind bundesweit verfahrensfrei: Handelt es sich um ein offenes Gerüst ohne festen Wetterschutz, benötigen Sie in allen 16 Bundesländern keine Baugenehmigung. Anders sieht es bei Lamellendächern und Terrassenüberdachungen aus.
- Terrassenüberdachungen unterliegen spezifischen Vorgaben: In den meisten Bundesländern können Terrassenüberdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² verfahrensfrei erbaut werden. Überschreiten Sie diese Grenze, wird ein Bauantrag erforderlich.
- Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit: Selbst wenn keine Baugenehmigung nötig ist, müssen Sie die Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht (Bebauungsplan) und Bauordnungsrecht (Abstand zum Nachbargrundstück) beachten.
- Planeco Building übernimmt den gesamten Genehmigungsprozess: Von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen bis zur Einreichung beim zuständigen Bauamt – wir begleiten Sie deutschlandweit durch alle Schritte, damit Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung erhalten.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Pergola?
Aus baurechtlicher Sicht ist die Pergola ein dreidimensionales Bauwerk, aber ausdrücklich kein Gebäude – diese Unterscheidung ist entscheidend für die Genehmigungspflicht. Während ein Carport oder ein Gartenhaus über ein geschlossenes Dach und echte oder fiktive Wände verfügt, zeichnet sich die klassische Pergola durch ihren offenen Aufbau aus. Sie dient primär als Rankgerüst für Pflanzen oder als Halterung für temporäre Sonnensegel, bietet aber keinen dauerhaften Wetterschutz.
Die baurechtliche Einordnung entscheidet darüber, ob Sie einen Bauantrag stellen müssen oder nicht. Während echte Pergolen in allen Bundesländern verfahrensfrei sind, gelten für Konstruktionen mit festem Dach – die sogenannte Terrassenüberdachung – deutlich strengere Vorgaben. Besonders bei modernen Lamellendächern, die als „Pergolen“ vermarktet werden, ist Vorsicht geboten.

Pergola vs. Terrassenüberdachung – wo liegt der Unterschied?
Die Abgrenzung zwischen Pergola und Terrassenüberdachung erfolgt anhand klarer Kriterien:
Klassische Pergola:
- Offene Konstruktion ohne geschlossene Überdachung
- Rankgerüst für Pflanzen oder Halterung für temporäre Sonnensegel
- Kein dauerhafter Schutz vor Wind und Regen
- Elemente können temporär angebracht und wieder entfernt werden
Terrassenüberdachung:
- Festes, geschlossenes Dach als dauerhafter Wetterschutz
- Starrer Rahmen mit konstruktiver Dachfläche
- Erweckt städtebaulich den Eindruck eines geschlossenen Bauwerks
Besonders anspruchsvoll ist die Einordnung von Lamellendächern, die häufig als „Lamellenpergolen“ vermarktet werden. Diese Konstruktionen bestehen aus einem starren Rahmen mit beweglichen Lamellen, die je nach Stellung geöffnet oder geschlossen werden können. Obwohl die Lamellen geöffnet werden können, stufen Baurechtsbehörden diese Konstruktionen in aller Regel als Terrassendach ein.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für eine Pergola?
Ob für Ihre Pergola eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt primär von der baulichen Einordnung ab. Während echte Pergolen mit offener Bauweise in Deutschland generell verfahrensfrei errichtet werden dürfen, gelten bei Terrassenüberdachungen je nach Bundesland spezifische Obergrenzen für eine privilegierte Behandlung. Entscheidend sind dabei Parameter wie Grundfläche und Tiefe sowie der konkrete Standort auf Ihrem Grundstück.
Echte Pergolen sind bundesweit verfahrensfrei
Wenn Sie eine klassische Pergola errichten möchten – also ein offenes Rankgerüst ohne festen Wetterschutz – können Sie in allen 16 Bundesländern ohne Baugenehmigung bauen. Diese Verfahrensfreiheit gilt ohne Einschränkungen hinsichtlich Größe oder Abmessungen.
Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Sie sind dennoch verpflichtet, alle baurechtlichen Vorgaben einzuhalten – insbesondere die Regelungen aus dem Bauplanungsrecht (Bebauungsplan) und dem Bauordnungsrecht (Abstandsflächen). Eine fehlende Genehmigungspflicht entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Rechtmäßigkeit Ihres Bauvorhabens.
Bei Terrassenüberdachungen gelten spezifische Vorschriften je nach Bundesland
Anders verhält es sich bei Terrassenüberdachungen und Lamellendächern. Hier ist die Verfahrensfreiheit in den meisten Bundesländern an bestimmte Obergrenzen geknüpft. Diese Grenzen orientieren sich an der Grundfläche in Quadratmetern und an der Tiefe der Konstruktion.
- Grundfläche: In 12 der 16 Bundesländer gilt eine maximale Grundfläche von 30 m² als Grenze zur Verfahrensfreiheit. Vier Bundesländer weichen von diesem Standard ab: Niedersachsen erlaubt bis zu 40 m² Grundfläche, Rheinland-Pfalz definiert die Grenze über ein Volumen von 50 m³, und in Hessen sowie dem Saarland gibt es keine Obergrenze.
- Tiefe: Viele Bundesländer kombinieren die Vorgabe zur Grundfläche mit einer maximalen Tiefe. Gemeint ist damit das Maß von der Hauswand senkrecht nach außen gemessen, nicht die Höhe der Konstruktion. In den meisten Fällen liegt die Obergrenze zwischen 3 m und 4,5 m.
Überschreitet Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzen zur Verfahrensfreiheit, wird ein Bauantrag erforderlich. In vielen Fällen reicht jedoch das sogenannte vereinfachte Verfahren aus. Dieses zeichnet sich durch einen reduzierten Prüfumfang und kürzere Bearbeitungszeiten aus.
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Pergola Baugenehmigung: Was gilt in meinem Bundesland?
Die folgende Tabelle zeigt die Vorgaben für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen in allen 16 Bundesländern (Stand: Ende 2025):
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Die Landesbauordnung vieler Bundesländer wird regelmäßig angepasst, sodass sich einzelne Werte ändern können. Planeco Building prüft für Sie die aktuell geltenden Vorgaben in Ihrer Region und stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben allen Anforderungen entspricht. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Wo auf dem Grundstück darf eine Pergola stehen?
Die Frage nach der Genehmigungspflicht ist nur der erste Schritt, mindestens genauso wichtig ist die Zulässigkeit. Hier greifen zwei Regelungsbereiche ineinander: das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Vorgaben aus dem Bauplanungsrecht (Haupt- vs. Nebenanlage)
Das Bauplanungsrecht regelt, welche Bauwerke wo auf einem Grundstück zulässig sind. Entscheidend für die Genehmigung ist die Frage, ob Ihre Pergola als Haupt- oder Nebenanlage eingeordnet wird.
- Terrassenüberdachungen als Nebenanlage: Terrassenüberdachungen gelten grundsätzlich als Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung. Sie unterstützen die Hauptnutzung – etwa das Wohnen – und sind daher in allen Baugebieten zulässig, in denen auch die Hauptnutzung erlaubt ist.
- Frei stehende Pergola als Nebenanlage: Steht Ihre Pergola frei auf dem Grundstück ohne direkte Verbindung zum Hauptgebäude, wird sie als eigenständige Nebenanlage betrachtet. Dabei gilt: Nebenanlagen können grundsätzlich auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden – ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Terrassenüberdachung als Teil der Hauptanlage: Steht die Überdachung unmittelbar am Wohnhaus oder ist daran befestigt, gilt sie als Teil der Hauptanlage. Maßgeblich ist dabei die räumliche Wirkung, nicht die mechanische Befestigung. Als Teil der Hauptanlage muss die Überdachung grundsätzlich innerhalb des Baufensters liegen. Ragt sie darüber hinaus, benötigen Sie eine Befreiung vom Bebauungsplan.
Ohne Bebauungsplan: Existiert kein Bebauungsplan für Ihr Grundstück, richtet sich die Zulässigkeit nach der näheren Umgebung (§ 34 BauGB).
Vorgaben aus dem Bauordnungsrecht (Abstandsflächen)
Darüber hinaus müssen Sie auch die Abstandsflächenvorschriften des Bauordnungsrechts beachten. Diese regeln, wie nah Ihre Pergola an der Grundstücksgrenze stehen darf. Das Bauordnungsrecht besagt, dass untergeordnete Bauwerke wie Terrassenüberdachungen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze stehen dürfen. Die Bedingungen variieren zwischen den Bundesländern, folgen aber einem ähnlichen Muster:
- Maximale Wandhöhe: In der Regel 3 m
- Maximale Länge je Grenze: Meist 9 m pro einzelner Grundstücksgrenze
- Maximale Gesamtlänge: Typischerweise 15 m (vereinzelt 18 m) für alle Grenzbauten zusammen
Überschreitet Ihre Pergola die Vorschriften für Grenzbauten, müssen die regulären Mindestabstände von 2,5 bis 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
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So gehen Sie vor: Schritt für Schritt zur genehmigten Pergola
Der Weg zur Baugenehmigung für eine Pergola folgt in der Regel einem strukturierten Ablauf. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie Verzögerungen und kostspielige Fehler. Beachten Sie jedoch: Aus den individuellen Gegebenheiten Ihres Grundstücks können sich diverse Sonderfälle ergeben, die nur ein erfahrener Architekt oder Planer umfassend bewerten kann.
- Genehmigungspflicht klären: Prüfen Sie, ob für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist. Entscheidend dafür sind die Art der Konstruktion, die Dimensionierung und die Regelungen in Ihrem Bundesland.
- Bebauungsplan beschaffen: Besorgen Sie sich Ihren Bebauungsplan beim Bauamt und prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben innerhalb des Baufensters liegt oder ob Nebenanlagen auch außerhalb zulässig sind.
- Abstandsflächen prüfen: Ermitteln Sie, ob Ihre Pergola die Voraussetzungen für Grenzbebauung erfüllt oder ob Sie den Mindestabstand von 2,5 bis 3 m zur Grundstücksgrenze bzw. Ihrem Nachbarn einhalten müssen.
- Unterlagen zusammenstellen: Bei Genehmigungspflicht benötigen Sie: Bauantragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, statische Berechnungen (falls erforderlich) sowie die technischen Unterlagen des Herstellers.
- Bauantrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Antrag über einen bauvorlageberechtigten Architekten bei der zuständigen Baubehörde ein.
Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte – von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung aller Unterlagen bis zur erfolgreichen Genehmigung. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Mit Planeco Building wird die Genehmigung Ihrer Pergola zum Erfolg
Ob echte Pergola oder Terrassenüberdachung – die rechtliche Einordnung entscheidet darüber, ob Sie für Ihren Rückzugsort im Außenbereich eine Genehmigung benötigen. Während offene Rankgerüste bundesweit verfahrensfrei sind, gelten für Terrassenüberdachungen länderspezifische Vorgaben zu Grundfläche und Tiefe. Unabhängig davon müssen Sie immer auch die Vorgaben des Bebauungsplans sowie die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beachten.
Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch alle Schritte: Von der kostenlosen Erstberatung über die präzise Prüfung der Bauvorschriften bis zur vollständigen Erstellung der Antragsunterlagen sind wir immer an Ihrer Seite. Unsere Experten kennen die spezifischen Vorschriften aller Bundesländer und prüfen Ihr Vorhaben individuell auf Verfahrensfreiheit, Zulässigkeit und Einhaltung der Mindestabstände.
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