Wer in Bonn einen Bauantrag stellt, braucht mehr als eine Skizze der Raumaufteilung: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen als bauamtstaugliche Bauzeichnungen vorliegen, sonst schickt das Bauordnungsamt die Unterlagen zurück. Genau das passiert in Bonn erfahrungsgemäß häufig, wenn Bestandspläne veraltet, unvollständig oder nicht maßstäblich sind. Wer weiß, welche Anforderungen konkret gelten und wann sich eine Neuerstellung lohnt, spart Wochen im Genehmigungsverfahren.
[[bauantrag]]Grundriss, Schnitt, Ansicht: das gehört zu bauamtstauglichen Bauzeichnungen
Eine vollständige Bauzeichnung besteht aus drei Pflichtbestandteilen: dem Grundriss je Geschoss, dem Schnitt durch das Gebäude und den Ansichten aus allen vier Himmelsrichtungen. In Nordrhein-Westfalen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) verbindlich, dass diese Zeichnungen im Maßstab 1:100 anzufertigen sind und bestimmte Angaben enthalten müssen, etwa Raumnutzungen, Brandschutzangaben und bei Bestandsänderungen eine farbliche Kennzeichnung: Gelb für abzubrechende, Rot für neue Bauteile.
Bauzeichnungen sind dabei klar von zwei anderen Dokumenten abzugrenzen, die häufig verwechselt werden: dem Lageplan, der die Lage des Grundstücks im Kataster zeigt, und dem Standsicherheitsnachweis, der die statische Tragfähigkeit belegt. Beide Dokumente bauen auf den Bauzeichnungen auf, ersetzen sie aber nicht.
Diese Anforderungen gelten in Bonn und NRW für Bauzeichnungen
Das Bauordnungsamt der Stadt Bonn prüft als Untere Bauaufsichtsbehörde jeden Bauantrag auf Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Bauvorlagen. Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren ist § 71 BauO NRW, für die Bauvoranfrage § 77 BauO NRW.
Wer darf Bauzeichnungen erstellen?
Nach § 70 BauO NRW müssen Bauzeichnungen für Neu- und Umbauten von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterzeichnet werden, in der Regel einem Architekten oder einem entsprechend eingetragenen Ingenieur. Diese Berechtigung ist namentlich an die im Antrag benannte Person gebunden, nicht an das Büro dahinter. Wer die passende Fachperson für sein Vorhaben sucht, findet über Planeco Buildings Architekten-Service einen direkten Einstieg, der Planung und Bauvorlageberechtigung aus einer Hand abdeckt.
Erleichterungen für Einfamilienhäuser
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal zwei Wohnungen lässt die BauPrüfVO NRW reduzierte Angaben in den Bauzeichnungen zu. Das betrifft vor allem freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und kann den Aufwand für Bestandsaufnahme und Zeichnung spürbar reduzieren, ein Vorteil, den viele Bauherren nicht kennen.
Alte Pläne nutzen oder neu erstellen lassen?
Vor jeder Beauftragung lohnt sich die Prüfung, ob vorhandene Pläne noch verwertbar sind. Folgende Kriterien entscheiden:
- Maßstab und Scanqualität: Handyfotos oder verzerrte Kopien werden vom Bauamt in der Regel nicht anerkannt.
- Aktueller Planstand: Entscheidend ist der letzte genehmigte Zustand, nicht der tatsächliche Ist-Zustand. Frühere eigenmächtige Umbauten müssen offengelegt werden.
- Vollständigkeit: Das Bauamt verlangt in der Regel das Gesamtgebäude, nicht nur den betroffenen Raum oder das betroffene Geschoss.
- Maßketten: Innen-, Außen- und Fenstermaße müssen vollständig und nachvollziehbar eingezeichnet sein.
Wer keine verwertbaren Unterlagen besitzt, kann beim Bauordnungsamt Bonn eine Bauakteneinsicht beantragen. Aktuell werden die Archivakten extern digitalisiert, wodurch Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen entstehen können. Für Bauherren unter Zeitdruck ist ein professionelles Bestandsaufmaß häufig die schnellere Alternative zur Wartezeit auf Archivunterlagen.
[[banner-klein]]Was kostet die Erstellung von Grundriss und Bauzeichnungen in Bonn?
Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße, Zustand der Bestandsunterlagen und Umfang des Aufmaßes. Üblich sind Stundensätze von 85–120,–€ netto. Für ein Einfamilienhaus mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegen die Gesamtkosten bei einer Neuerstellung häufig ab 850,–€ netto. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Kosten mit der Anzahl der Geschosse und dem Umfang der Umbaumaßnahmen, da mehr Aufmaß- und Abstimmungsaufwand entsteht.
Konkrete Faktoren, die den Preis beeinflussen:
- Anzahl der Geschosse und Gesamtwohnfläche
- Vorhandensein und Qualität bereits existierender Pläne
- Umfang der geplanten Umbau- oder Nutzungsänderungsmaßnahme
- Zusätzlicher Aufwand bei denkmalgeschützten Gebäuden, von denen es in Bonn über 4.100 gibt
Häufige Fehler, die den Bauantrag in Bonn verzögern
Nach Praxiserfahrung wird ein erheblicher Teil der Bonner Bauanträge wegen unvollständiger oder mangelhafter Unterlagen zurückgeschickt, was die Wartezeit faktisch verdoppeln kann, wie Planeco Buildings Analyse zur Bauvoranfrage in Bonn zeigt. Die häufigsten Fehlerquellen bei Bauzeichnungen:
- Eingereichte Handyfotos oder schlecht gescannte Kopien statt sauberer PDF- oder DWG-Dateien
- Fehlende oder unvollständige Maßketten
- Zeichnungen, die nur den betroffenen Raum statt des Gesamtgebäudes zeigen
- Planstände, die nicht dem letzten genehmigten Zustand entsprechen
- Fehlende farbliche Kennzeichnung von Abbruch- und Neubauteilen
Gerade bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, wie sie in Bonn wegen zahlreicher veralteter Bebauungspläne häufig vorkommen, lohnt sich vor der Zeichnungserstellung eine Bauvoranfrage, um die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig zu klären.
So läuft die Erstellung Ihrer Bauzeichnungen mit Planeco Building ab
Planeco Building begleitet den gesamten Prozess von der Bestandsprüfung bis zur Einreichung beim Bauordnungsamt:
- Bestandsprüfung: Vorhandene Pläne werden auf Aktualität, Maßstab und Vollständigkeit geprüft.
- Aufmaß vor Ort: Bei fehlenden oder unbrauchbaren Unterlagen erfolgt ein professionelles Aufmaß des Gebäudes.
- Zeichnungserstellung: Grundriss, Schnitt und Ansichten werden normgerecht nach BauPrüfVO NRW erstellt, inklusive Maßketten und Farbcodierung.
- Zusammenstellung und Einreichung: Die Bauzeichnungen werden mit Lageplan, Baubeschreibung und weiteren Bauvorlagen gebündelt und beim Bauordnungsamt Bonn eingereicht.
Für Vorhaben mit Nutzungsänderung, etwa die Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnfläche, sind aktuelle Bauzeichnungen zusätzlich Grundlage für den Antrag auf Nutzungsänderung. Wer den Bauantrag mit einem Architekten stellt, findet einen strukturierten Überblick über den Ablauf in Planeco Buildings Leitfaden zum Bauantrag stellen mit Architekt.














