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Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus umbauen: Tipps, Genehmigung & Planung

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Einfamilienhaus rechtssicher in zwei Wohneinheiten aufteilen und welche Schritte dabei zu beachten sind
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May 27, 2025
Lesezeit: 5 Min.

Denken Sie darüber nach, Ihr Einfamilienhaus in zwei separate Wohnungen aufzuteilen? Diese Entscheidung kann sowohl finanziell als auch für Ihre Wohnsituation ein echter Gewinn sein. Ob für heranwachsende Kinder, Großeltern unter einem Dach oder zur Aufbesserung Ihres Haushaltsbudgets durch Mieteinnahmen – die Hausaufteilung in 2 Wohnungen bietet viele Vorteile. Bevor Sie jedoch ein Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umbauen, gibt es wichtige baurechtliche Anforderungen und Planungsaspekte zu beachten. Dieser Artikel liefert Ihnen einen umfassenden Überblick, was Sie wissen müssen, wenn Sie aus einem Einfamilienhaus zwei Wohneinheiten machen möchten.

Das Thema kurz und kompakt

  • Nutzungsänderung notwendig: Für den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus ist in der Regel eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich.
  • Bauliche Konzepte vielfältig: Die Umwandlung kann durch verschiedene Maßnahmen realisiert werden – vom Dachgeschossausbau über Kellerumbau bis hin zu baulicher Trennung durch Wände und separate Eingänge. 
  • Finanzielle Vorteile: Durch Mieteinnahmen und die Aufteilung der laufenden Kosten auf zwei Parteien kann sich der Umbau langfristig rechnen.
  • Planeco Building unterstützt Sie: Von der ersten Planung bis zur fertigen Nutzungsänderung erhalten Sie alle notwendigen Leistungen durch erfahrene Architekten aus einer Hand.

Wann lohnt es sich, aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen zu machen?

Der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  1. Mehrgenerationenwohnen: Heranwachsende Kinder oder ältere Familienmitglieder können eigenständig, aber dennoch in familiärer Nähe leben. Diese Hausaufteilung schafft ausreichend Platz für alle Generationen und bietet die ideale Balance zwischen familiärer Nähe und persönlicher Privatsphäre.  
  2. Zusätzliches Einkommen: Durch Vermietung der zweiten Wohneinheit lassen sich regelmäßige Mieteinnahmen erzielen. Dies kann bei der Finanzierung des Umbaus helfen oder die monatliche Belastung durch Darlehen reduzieren.
  3. Kostenteilung: Laufende Kosten wie Grundsteuer und Versorgungsleistungen können auf beide Wohnparteien umgelegt werden. Zudem ergeben sich steuerliche Vorteile, wenn Sie ein Einfamilienhaus – zum Beispiel das Elternhaus – in ein Zweifamilienhaus umwandeln und Teile vermieten.   
  4. Wertsteigerung: Ein Haus mit 2 Wohnungen bietet mehr Nutzungsflexibilität und kann den Wert der Immobilie steigern, was beim eventuellen Verkauf vorteilhaft ist.
  5. Anpassungsfähigkeit: Ob für Pflegekräfte, Au-pairs oder als Vorbereitung aufs Alter – ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung lässt sich flexibel an veränderte Lebenssituationen anpassen.  
Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus umbauen: Wann lohnt es sich?

Rechtliche Anforderungen: Brauche ich eine Nutzungsänderung?

Wenn Sie ein Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen möchten, stellt sich unweigerlich die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich gilt: Änderungen an Gebäuden sind in den meisten Fällen verfahrenspflichtig, und auch für die Umwandlung in zwei Wohneinheiten ist in der Regel eine Nutzungsänderung erforderlich.

Prüfen Sie zunächst den Bebauungsplan – dieser legt fest, ob und wie viele Wohneinheiten auf Ihrem Grundstück zulässig sind. Meist bleibt das Maß der baulichen Nutzung bei der Umwandlung unverändert, doch ob eine Begrenzung der Wohneinheiten besteht, sollte im Einzelfall geprüft werden. 

Die Genehmigungspraxis variiert je nach Bundesland – von Erleichterungen mit vereinfachtem Verfahren bis zum vollständigen Bauantrag. Für diesen benötigen Sie typischerweise: 

  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Einfacher Lageplan/Katasterauszug
  • Bauantragsformular/Antrag auf Nutzungsänderung
  • Baubeschreibung mit Angaben zum Brandschutz
  • Stellplatznachweis
  • Ggf. statische Berechnungen
Besonders wichtig: Falls Sie von bestimmten Vorschriften abweichen möchten, kann bzw. muss zusätzlich zum Bauantrag ein Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Dies kommt beispielsweise zum Tragen, wenn bestimmte Brandschutzanforderungen auf alternative Weise erfüllt werden sollen.

Expertentipp: Mit mehreren hundert erfolgreich begleiteten Nutzungsänderungen verfügt Planeco Building über fundiertes Know-how. Unser interdisziplinäres Team aus Architekten, Statikern, Brandschutz- und Fachplanern ist vertraut mit den baurechtlichen Anforderungen und regionalen Besonderheiten beim Umbau Ihrer Immobilie. 

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Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus umwandeln: Kosten und Finanzierung  

Die Kosten für den Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus variieren stark je nach Umfang der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Als Eigentümer sollten Sie bei der Budgetplanung verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigen: 

  • Planungs- und Genehmigungskosten (Architekt, Bauantrag bzw. Antrag auf Nutzungsänderung, ggf. Statiker)    
  • Baukosten für die Trennung der Wohneinheiten (Wände, separate Eingänge)
  • Installation separater Versorgungsanschlüsse im Gebäude (Wasser, Strom, Heizung)
  • Kosten für zusätzlich erforderliche Sanitäranlagen 
  • Ggf. Brandschutzmaßnahmen
  • Modernisierungskosten im Zuge des Umbaus

Die Gesamtkosten für ein Projekt „Haus in zwei Wohnungen teilen“ können von wenigen tausend Euro für minimale Anpassungen bis zu sechsstelligen Beträgen bei umfangreichen Umbaumaßnahmen reichen. Als grobe Orientierung: Rechnen Sie mit 500,– € bis 1.500,– € pro Quadratmeter umgebauter Fläche, abhängig vom Zustand des Gebäudes und den gewünschten Standards.

Hinweis: Bei der Entscheidung über diese Investition ist eine Wirtschaftlichkeitsrechnung unerlässlich. Stellen Sie dabei die Umbaukosten den erwarteten Vorteilen gegenüber – etwa möglichen Mieteinnahmen, steuerlichen Vergünstigungen bei Vermietung und Einsparungen durch Kostenteilung (Grundsteuer, Versicherungen). Mit durchdachter Planung kann der Hausumbau langfristig nicht nur Wohnqualität schaffen, sondern sich auch finanziell positiv entwickeln. 

Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel

Für die Finanzierung Ihres Hausumbaus vom Ein- zum Zweifamilienhaus stehen Gebäudeeigentümern verschiedene Optionen zur Verfügung: 

  1. Eigenmittel: Die Verwendung vorhandener Ersparnisse ist oft die günstigste Variante, da keine Zinsen anfallen.
  2. Modernisierungsdarlehen: Banken bieten spezielle Kredite für Umbaumaßnahmen an, oft zu günstigeren Konditionen als reguläre Baufinanzierungen.
  3. Fördermittel der KfW: Für eine energetische Sanierung oder altersgerechte Umbauten können über die KfW-Bank attraktive Fördermittel beantragt werden. Zum Beispiel bietet das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ Fördermöglichkeiten von bis zu 150.000,– € Kreditvolumen pro Wohneinheit. Je nach Effizienzhaus-Stufe sind Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 % möglich (Stand Mai 2025). 
  4. Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für die Schaffung von Wohnraum an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde nach möglichen Zuschüssen.  

Mieteinnahmen und Steuern: Finanzieller Mehrwert durch zwei Wohneinheiten

Die Schaffung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten eröffnet attraktive finanzielle Perspektiven. Durch die Vermietung der zweiten Einheit erzielen Sie regelmäßige Einnahmen – zusätzliches Geld, das entweder direkt zur Finanzierung des Umbaus beiträgt oder Ihre monatliche Belastung deutlich reduziert. 

Steuerlich profitieren Vermieter durch absetzbare Kosten:

  • Abschreibungen auf Umbaukosten (ca. 2 % jährlich)
  • Finanzierungszinsen
  • Instandhaltungsaufwendungen
  • Verwaltungskosten

Die Umwandlung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus kann Auswirkungen auf die Grundsteuer haben – je nach Einstufung kann diese leicht steigen. In vermieteten Einheiten sind diese Kosten meist auf die Mieter umlegbar. Zudem erhöht sich durch zwei separate Wohneinheiten oft die Nutzungsflexibilität und damit auch die Attraktivität der Immobilie, was sich positiv auf den Wiederverkaufswert auswirken kann.  

Experten-Hinweis: Die Nutzung der zweiten Wohnung als Ferienwohnung kann finanziell lukrativer sein als eine Langzeitvermietung – ist aber baurechtlich als gewerbliche Nutzung einzustufen. Denn die dauerhafte Vermietung an wechselnde Gäste – auch bekannt als Kurzzeitvermietung – gilt als Nutzungsänderung und ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, Nutzungsuntersagung oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Praktische Lösungen für die Hausaufteilung in zwei Wohnungen

Wenn Sie aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen möchten, stehen Ihnen verschiedene bauliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Wahl des richtigen Konzepts hängt wesentlich von der vorhandenen Grundfläche und dem Grundriss Ihres Hauses ab.

Möglichkeiten eines Umbaus von Ein- zu Zwei- oder Mehrfamilienhaus
Möglichkeiten eines Umbaus von Ein- zu Zwei- oder Mehrfamilienhaus

Der Wohnkeller als zweite Wohneinheit

Ein ausgebauter Keller kann mit entsprechender Planung zur vollwertigen Wohneinheit werden. Einige wichtige Voraussetzungen dafür sind:

  • Ausreichende Raumhöhe (meist mindestens 2,30 m)
  • Natürliche Belichtung durch Fenster
  • Trockene und wärmegedämmte Wände gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Vollständig separate Nutzbarkeit

Wird der Keller als eigenständige Wohnung genutzt oder erheblich verändert, kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein – vorausgesetzt, der Bebauungsplan erlaubt die Wohnnutzung grundsätzlich. Hier erfahren Sie mehr zur Genehmigung beim Umbau Keller in Wohnraum.

Dachgeschossausbau zur zweiten Wohnung

Das Dachgeschoss eignet sich hervorragend zur Schaffung einer separaten Wohneinheit. Durch den Ausbau gewinnen Sie wertvollen Raum im oberen Bereich Ihres Hauses, der effektiv als zusätzliche Wohnfläche genutzt werden kann. Je nach vorhandener Dachform kann durch die Erhöhung des Kniestocks oder den Einbau von Dachgauben zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden. Bei dem Ausbau Ihres Dachgeschosses sollten Sie u. a. beachten:  

  • Statische Voraussetzungen (Tragfähigkeit der Decke)
  • Mindestraumhöhe: In Dachgeschossen gilt meist ein reduzierter Mindestwert von ca. 2,20 m für Aufenthaltsräume. 
  • Wärmedämmung nach aktuellen Anforderungen
  • Ausreichende Belichtung durch Dachfenster
  • Separate Erschließung: Ein eigenständiger Zugang ist erforderlich – ohne vorhandenes abgetrenntes Treppenhaus oft nur durch eine Außentreppe realisierbar.
Beispiel-Grundriss eines Dachgeschossausbaus bei einer Haus-Aufteilung in 2 Wohnungen
Beispiel-Grundriss eines Dachgeschossausbaus bei einer Haus-Aufteilung in 2 Wohnungen

Wird im Dachgeschoss eine eigenständige Wohnung geplant, ist in der Regel eine Nutzungsänderung notwendig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum.

Anbau oder Aufstockung für zusätzlichen Wohnraum

Wenn die bestehende Grundfläche nicht ausreicht, kann durch einen Anbau oder eine Aufstockung neuer Wohnraum geschaffen werden. Diese Varianten erfordern zwar höhere Investitionen, bieten aber auch maximale Gestaltungsfreiheit.

Beim Anbau wird das Haus seitlich erweitert, was ausreichend Grundstücksfläche und die Einhaltung des Baufensters voraussetzt – sonst ist eine Befreiung nötig. Die Aufstockung nutzt die bestehende Grundfläche und erweitert das Gebäude nach oben. Ob das zulässig ist, hängt vom Bebauungsplan ab, der oft eine maximale Geschosszahl oder Gebäudehöhe vorgibt.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Hausaufstockung oder im Beitrag zum Hausanbau – mit praktischen Tipps zur Planung, Genehmigung und baulichen Umsetzung.

Flexible Trennungsgrade bei der Hausaufteilung

Ein durchdachter Grundriss ist entscheidend, wenn es um die sinnvolle Hausaufteilung in zwei Wohneinheiten geht. Hier reicht das Spektrum von vollständiger Separation mit eigenen Eingängen und Versorgungsleitungen bis hin zu teilintegriertem Wohnen mit gemeinsam genutzten Bereichen. Entscheidend ist dabei Ihre persönliche Wohnsituation: 

  • Für die Vermietung an Dritte ist eine vollständige Trennung zwingend erforderlich.
  • Beim Mehrgenerationenwohnen können gemeinsame Bereiche wie Garten, Keller oder Waschküche sinnvoll sein.
  • Bei geplanter Eigennutzung beider Einheiten ist eine flexible Lösung mit Verbindungstüren zwischen den Wohnbereichen praktisch.
Grundriss einer Hausaufteilung in 2 Wohnungen mit Trennwänden und separaten Eingängen und Treppenhäusern
Beispielhafte Grundriss einer Hausaufteilung in 2 Wohnungen mit Trennwänden und separaten Treppenhäusern

Für den Umbau Ihres Hauses und eine durchdachte Hausaufteilung sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Architekten hinzuziehen, der die baulichen und rechtlichen Anforderungen kennt und die optimale Lösung für Ihr individuelles Wohngebäude entwickeln kann.

Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten: Das Mehrgenerationenhaus

Ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten bietet ideale Voraussetzungen für zeitgemäßes Mehrgenerationenwohnen. Diese Wohnform verbindet familiäre Nähe mit individueller Unabhängigkeit und gewinnt zunehmend an Beliebtheit. Die Vorteile für Familien sind überzeugend: 

  • Gegenseitige Unterstützung im Alltag
  • Stärkung sozialer Bindungen zwischen den Generationen der Familie 
  • Finanzielle Vorteile durch geteilte Kosten
  • Nachhaltigere Nutzung von Wohnraum und Ressourcen
Hausumbau zu einem Mehrgenerationenhaus

Bei der Planung sollten Sie auf ausreichend Privatsphäre für jede Wohneinheit, gemeinsame Begegnungszonen sowie guten Schallschutz zwischen den Wohnbereichen achten. Eine barrierefreie Gestaltung sichert zudem die langfristige Nutzbarkeit für alle Generationen. Um diese komplexen Anforderungen optimal umzusetzen, empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Architekten oder Planer

Ein Architekt kann Möglichkeiten und Alternativen für den Umbau aufzeigen

Der Umbau einer Immobilie erfordert fundiertes architektonisches Fachwissen. Ein erfahrener Architekt ist für den Erfolg Ihres Vorhabens entscheidend und trägt zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei. Je nach Vereinbarung umfasst der Planungsprozess  dabei folgende  Leistungen: 

  1. Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung: Nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten entwickelt der Architekt Lösungen, die sich an Ihrem individuellen Wunsch zur Nutzung der Fläche ausrichten.
  2. Machbarkeitsprüfung: Potenzielle Herausforderungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Statik oder Genehmigung, werden frühzeitig identifiziert und mit den Beteiligten Lösungsansätze erarbeitet.
  3. Wirtschaftliche Planung: Der Architekt unterstützt Sie dabei, Ihr Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll durchzuführen – damit einhergeht die Erstellung der Kostenschätzung für Ihre Finanzplanung.
  4. Behördliche Abstimmung: Der Architekt führt während der Genehmigungsplanung die nötige Korrespondenz mit dem Bauamt und kümmert sich um die erfolgreiche Einholung Ihrer Genehmigung.

Expertentipp: Bei Planeco Building verfügen wir über ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Architekten mit umfangreicher Erfahrung im Bereich Umbau und Nutzungsänderung. Unsere Experten begleiten Sie von der ersten Idee über eine genehmigungsreife Planung bis hin zur Vorbereitung der Umsetzung Ihres Vorhabens.

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Fazit: Ihr Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umbauen mit Planeco Building  

Der Umbau Ihrer Immobilie bietet vielfältige Vorteile – von zusätzlicher Wohnfläche über finanzielle Aspekte bis zu mehr Flexibilität für verschiedene Lebensphasen. Wichtig ist ein strukturierter Planungs- und Genehmigungsprozess.  

Planeco Building ist spezialisiert auf Genehmigungsverfahren und unterstützt Sie mit Planung aus einer Hand:

  • Individuelle Bedarfsermittlung für Ihr Projekt
  • Bundesweit tätig, mit qualifizierten Architekten und Fachplanern (z. B. auch Statiker, Brandschützer)
  • Kompetenz und Erfahrung: Über 1.400 durchgeführte Nutzungsänderungen/ Bauanträge über alle Bundesländer verteilt.
  • Digitale, effiziente Abwicklung der Planungs- und Genehmigungsprozesse
  • Zuverlässig, schnell und preiswert – Sie sparen sich Zeit und Geld durch den Fokus auf das Wesentliche. 

Nehmen Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich den Kontakt auf, um sich über eine mögliche Zusammenarbeit mit Planeco Building zu informieren, sowie ein individuelles Angebot für Ihren bevorstehenden Umbau vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus zu erhalten.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann man aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen?

Ja, ein Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umzubauen ist grundsätzlich möglich, sofern die Grundstücksnutzung für zwei Wohnungen zulässig ist. Bebauungspläne regeln typischerweise nur die Nutzungsart „Wohnen" ohne Begrenzung der Wohneinheiten. Baurechtlich erfordert dieser Umbau jedoch in der Regel einen Antrag auf Nutzungsänderung, für den eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Kommune variieren.    

Ist die Grundsteuer für ein Zweifamilienhaus höher als für ein Einfamilienhaus?

Ja, grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt bei der Bewertung des Einheitswerts zwischen Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus, was zu unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen kann. Für Zweifamilienhäuser fällt häufig eine etwas höhere Grundsteuer an. Bei vermieteten Einheiten lassen sich diese Kosten meist als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Wird das Haus hingegen komplett selbst genutzt – etwa bei einem Einfamilienhaus mit zwei Einheiten, das formal noch als Einfamilienhaus gilt – kann die Erhöhung der Grundsteuer moderat ausfallen.   

Was kostet es, ein Haus zu teilen?

Die Kosten, ein Haus in zwei Wohnungen zu teilen, variieren stark nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen. Entscheidend sind Bausubstanz, gewünschter Standard und regionale Preisunterschiede. Ein Antrag auf Nutzungsänderung verursacht überschaubare Verwaltungskosten, umfangreichere bauliche Änderungen erfordern entsprechend höhere Investitionen. Eine individuelle Kostenschätzung sollte stets Teil Ihrer Planung sein. 

Brauche ich eine Nutzungsänderung beim Umbau Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus?

Ja, bei der Umwandlung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus ist in den meisten Fällen ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Für diese Änderung benötigen Sie eine Baugenehmigung, die aus baurechtlicher Sicht immer dann notwendig wird, wenn eine zweite eigenständige Wohneinheit geschaffen wird. Je nach Bundesland variiert der Genehmigungsprozess – vom vereinfachten Verfahren bis zum vollständigen Bauantrag. Auch bei erleichterten Bedingungen müssen alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden.