Nutzungsänderung

Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung: Strafen und rechtliche Risiken

May 12, 2025
Update:
July 24, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
May 12, 2025
Update:
July 24, 2025
Ferienwohnung ohne Genehmigung? Planeco Building schützt vor Bußgeldern durch zuverlässige Nutzungsänderung.

Die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung verspricht attraktive Zusatzeinnahmen. Viele Eigentümer sind jedoch unsicher, ob eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist. Wird eine solche Nutzungsänderung nicht beantragt, drohen – abhängig von Region und Einzelfall – Bußgelder, Nutzungsuntersagung oder steuerliche Nachteile. Besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt prüfen Behörden entsprechende Fälle zunehmend aufmerksam.

Das Thema kurz und kompakt

  • Mögliche Bußgelder & Vermietungsverbot: Für eine Ferienwohnung ohne Genehmigung können empfindliche Strafen drohen – einschließlich Bußgeldern und der sofortigen Untersagung der Kurzzeitvermietung.
  • Rechtliche & finanzielle Risiken: Neben der Nutzungsuntersagung können auch der Versicherungsschutz entfallen und Steuernachzahlungen fällig werden.
  • Planeco Building beantragt Ihre Genehmigung: Von der kostenlosen Machbarkeitsprüfung bis zur vollständigen Nutzungsänderung zur Ferienwohnung – wir führen Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren. Jetzt unverbindlich anfragen.

Nutzungsänderung Ferienwohnung: Wann ist sie Pflicht?

Wird eine als Wohnraum genehmigte Immobilie nicht mehr dauerhaft bewohnt, sondern regelmäßig tageweise an wechselnde Gäste vermietet, liegt eine andere Nutzung vor, die aus baurechtlicher Sicht relevant ist. Durch diese Form der kurzzeitigen Vermietung verliert die Wohnung ihren Charakter als Wohnraum. 

Unabhängig davon, ob die Vermietung über Plattformen wie Airbnb, Booking oder privat erfolgt, wird eine Ferienwohnung baurechtlich nicht automatisch als Beherbergungsbetrieb eingestuft. Je nach Gebietstyp kann sie als Gewerbebetrieb oder – bei zimmerweiser Vermietung – als Beherbergungsbetrieb gelten. Ferienwohnungen nehmen dabei einen Sonderstatus ein (§ 13a BauNVO), was zu abweichenden baurechtlichen Anforderungen führen kann.

Wichtig: Sofern die örtliche Bauordnung diese Art der Nutzung nicht ausdrücklich als verfahrensfrei einstuft, ist für den legalen Betrieb der Ferienwohnung bundesweit eine Genehmigung notwendig.

Immobilienbesitzer, die eine Kurzzeitvermietung planen, sollten daher den zuletzt genehmigten Stand der Immobilie prüfen. Handelt es sich bei der Immobilie um klassischen Wohnraum, ist in der Regel eine Genehmigung verpflichtend. Diese kann über den Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienwohnung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingeholt werden.

Nutzungsänderung Ferienwohnung: Immobilie als Ferienwohnung vermieten und Strafen vermeiden

Insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt oder starkem Tourismus achten Bauämter verstärkt auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Wer eine Wohnung als Ferienunterkunft nutzen möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, ob eine Nutzungsänderung erforderlich und möglich ist – Planeco Building begleitet Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Wohnen vs. Ferienwohnen: der baurechtliche Unterschied

„Wohnen" bedeutet dauerhafte Nutzung als Lebensmittelpunkt durch einen festen Personenkreis. Bei einer Ferienwohnung hingegen wechseln die Gäste häufig, die Aufenthalte sind kurz, der Zweck ist Erholung oder Geschäftsreise. Diese andere Nutzung löst im Gesetz andere baurechtliche Anforderungen aus – und damit die Genehmigungspflicht.

Unterschied zwischen Wohnen und Ferienwohnung: Wann eine Nutzungsänderung Pflicht ist, um Strafen zu vermeiden
Rechtlicher Unterschied zwischen Wohnen und Ferienwohnung

In vielen Bundesländern genügt bereits eine Vermietung unter drei Monaten oder ein häufiger Gästewechsel, um als gewerbliche Nutzung eingestuft zu werden. Die Kriterien sind:

  • Kurzzeitige Aufenthalte (Tage oder Wochen)
  • Kein dauerhafter Lebensmittelpunkt
  • Touristische oder geschäftliche Motivation

Ferienwohnungen gelten gemäß § 13a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zudem als nicht störende Gewerbebetriebe. Ob sie in einem bestimmten Gebiet zulässig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Gebietstyp – etwa allgemeines oder reines Wohngebiet. Dieser ergibt sich entweder aus dem Bebauungsplan oder, falls nicht vorhanden, aus der prägenden Umgebungsbebauung. 

Es ist daher ratsam – und in vielen Fällen rechtlich erforderlich – ein qualifiziertes Planungsbüro oder einen planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. Architekten) in die Planung und Antragstellung einzubeziehen.

Wer eine Wohnung ohne die erforderliche Genehmigung als Ferienunterkunft anbietet, riskiert nicht nur ein Bußgeld wegen der nicht durchgeführten Nutzungsänderung, sondern auch eine behördliche Nutzungsuntersagung – ein gravierender Rückschlag für die erwartete Rendite.

Wer eine Wohnung ohne die erforderliche Genehmigung als Ferienunterkunft anbietet, riskiert ein Bußgeld, Nutzungsuntersagung und damit fehlende Rendite

Kurzzeitvermietung als gewerbliche Tätigkeit

Unterschätzen Sie nicht: Ihre Kurzzeitvermietung gilt baurechtlich meist als gewerbliche Nutzung – auch ohne angemeldetes Gewerbe. Behörden bewerten die touristische Nutzung ähnlich wie die Umnutzung einer Wohnung in Gewerbe, mit allen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. 

Kriterien für die gewerbliche Einstufung sind: 

  • Häufig wechselnde Gäste
  • Kurzfristige Aufenthalte (unter 30 Tagen)
  • Professionelle Vermarktung (Airbnb, Webseite etc.)
  • Regelmäßige Einnahmen über den Eigenbedarf hinaus

Achten Sie auf lokale Schwellenwerte: In Berlin dürfen Sie Ihren Hauptwohnsitz maximal 90 Tage pro Jahr vermieten, in Hamburg 56 Tage – und nur mit Registrierungsnummer (Stand 2025). Diese Grenzen betreffen ausschließlich das Zweckentfremdungsrecht. Unabhängig davon kann – und in vielen Fällen muss – für die Nutzung als Ferienwohnung zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Wer von der zulässigen Nutzung abweicht, muss unter Umständen mit gewerberechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen rechnen. Eine klare rechtliche Einordnung der geplanten Nutzung schafft Sicherheit – insbesondere in Städten mit zunehmender Regulierung im Bereich der Kurzzeitvermietung.

Kurzzeitvermietung als gewerbliche Tätigkeit

Nutzungsänderung nicht beantragt: Welche Strafen können drohen?

Wird eine Wohnung ohne Genehmigung dauerhaft als Ferienunterkunft genutzt, wird dies als baurechtswidrige Nutzung eingestuft. Die Folge: Aufforderung zur Nachgenehmigung (sofern möglich), Bußgelder sowie eine zeitweise oder dauerhafte Nutzungsuntersagung.

Höhe der Bußgelder nach Bundesländern

Die möglichen Bußgelder bei Verstößen gegen baurechtliche oder zweckentfremdungsrechtliche Vorschriften variieren je nach Bundesland sowie Art und Umfang der Nutzung. Die jeweiligen Obergrenzen sind rechtlich definiert, werden in der Praxis jedoch nicht automatisch ausgeschöpft:

Tatsächlich verhängte Strafen liegen in der Regel deutlich unter diesen Höchstsätzen und hängen vom Einzelfall ab – insbesondere von Dauer, Umfang und etwaiger Wiederholung des Verstoßes.

Hinweis: Wenn Sie eine Nutzungsänderung planen, lohnt sich ein Blick auf die regionalen Vorgaben. Erfahren Sie, wie Sie eine Nutzungsänderung in Bayern, Baden-Württemberg oder NRW erfolgreich beantragen – inklusive regionaler Besonderheiten und Tipps zur Genehmigung.

Nutzungsuntersagung und wirtschaftliche Folgen

Neben einem möglichen Bußgeld kann das Bauamt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine sogenannte Nutzungsuntersagung aussprechen. In diesem Fall muss die Nutzung der Wohnung als Ferienunterkunft vorübergehend eingestellt werden. Dies kann unter anderem Auswirkungen auf bereits bestehende Buchungen oder laufende Inserate haben. In Einzelfällen kann es auch zu Rückfragen seitens der Buchungsplattformen kommen. Solche Situationen lassen sich in der Regel vermeiden, wenn frühzeitig für eine baurechtliche Klärung gesorgt wird.

Nachträgliche Legalisierung und deren Kosten

Die Nutzung einer Wohnung als Ferienunterkunft ohne vorherige Genehmigung stellt immer einen baurechtlichen Verstoß dar – auch wenn die Nutzung im Nachhinein genehmigt werden kann. Die nachträgliche Genehmigung dient ausschließlich dazu, eine bereits begonnene, aber nicht erlaubte Nutzung zu legalisieren – in vielen Fällen auf Aufforderung der zuständigen Behörde. Sie ersetzt keine rechtzeitige Antragstellung, sondern ist eine nachträgliche Korrektur. 

Typische Kostenfaktoren:

  • Genehmigungsgebühren gemäß Gebührensatzung
  • Mögliche Ordnungsgelder für die vorherige Nutzung ohne Genehmigung
  • Eventuell notwendige bauliche Anpassungen nach behördlichen Auflagen
  • Einnahmeverluste durch vorübergehenden Vermietungsstopp
Hinweis: Eine nachträgliche Genehmigung verläuft formal wie ein regulärer Antrag. In der Praxis kann die Nutzung während der Prüfphase teils geduldet werden – das ersetzt jedoch keine rechtskräftige Genehmigung. Wird die Genehmigung verweigert und lassen sich die baurechtlichen Anforderungen nicht nachträglich erfüllen, kann es im letzten Schritt zur Rückbauanordnung kommen.

Planeco Building begleitet Eigentümer und Vermieter bei der nachträglichen Legalisierung – strukturiert, effizient und mit Erfahrung in komplexen Fällen. Bei juristisch besonders sensiblen Sachverhalten oder drohenden Sanktionen kann ergänzend die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Baurecht sinnvoll sein. Auch hier helfen wir als fester Ansprechpartner gerne weiter.

Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten – Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Bei Eigentumswohnungen müssen Sie zwei Hürden nehmen: erstens die baurechtliche Genehmigung, zweitens die Zustimmung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Besonders relevant: Der Bundesgerichtshof bestätigte im April 2024 (V ZR 92/23), dass WEGs Kurzzeitvermietungen durch Mehrheitsbeschluss einschränken können – ein Aspekt, den Sie unbedingt vor Ihrer Investition prüfen sollten.

Die WEG kann eine Nutzung zu touristischen Zwecken verbieten, wenn:

  • die Teilungserklärung „reine Wohnnutzung" vorsieht
  • Kurzzeitvermietung explizit ausgeschlossen ist
  • die Nutzung im Rahmen der Gemeinschaft als gewerbeähnlich eingestuft wird  

Selbst mit vorhandener Baugenehmigung kann ein Verstoß gegen die WEG-Regeln zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder sogar dem Entzug des Wohnungseigentums führen.  

Tipp: Stimmen Sie den Antrag im Vorfeld mit Ihrer Hausverwaltung ab und setzen Sie auf proaktive, transparente Kommunikation. Prüfen Sie, ob laut Teilungserklärung alle Eigentümer zustimmen müssen, oder ob es einen Hausverwalter gibt, der stellvertretend als Entscheider auftritt – das macht es organisatorisch einfacher. 

Man sollte immer in der Teilungserklärung nachlesen, wie der Sachverhalt dort geregelt ist. Gibt es keine Regelung, ist auf Gerichtsurteile zu verweisen, die in dieser Angelegenheit einen eher positiven Ausblick geben.

Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten: der Antrag auf Baugenehmigung

Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung: Schritt-für-Schritt zum Antrag auf Nutzungsänderung

Die Umwandlung Ihrer Wohnung in eine Unterkunft kann ein lukratives Geschäft sein – doch ohne ordnungsgemäße Nutzungsänderung drohen Bußgelder und Nutzungsuntersagung. Ganz gleich, ob Sie einzelne Zimmer oder eine komplette Immobilie vermieten möchten: Eine genehmigte Nutzungsänderung schützt Sie vor rechtlichen Risiken. Planeco Building hilft Ihnen, frühzeitig Klarheit zu schaffen – und sichert Ihnen langfristig stabile Einnahmen ohne rechtliche Unsicherheiten.

Vom Wohnhaus zur Ferienwohnung: So vermeiden Sie eine Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung Strafe
Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Ferienhaus: So gelingt die rechtssichere Nutzungsänderung

Der Weg zum erfolgreichen Antrag auf Nutzungsänderung mit Planeco Building

Um Ihre Wohnung vor Bußgeldern und Nutzungsuntersagung zu schützen, sollten Sie folgende Schritte gehen – Planeco Building begleitet Sie dabei als fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende:

  1. Vorprüfung der Machbarkeit (empfohlen): Wir prüfen zentrale Genehmigungskriterien wie Bebauungsplan, Zweckentfremdung oder Gebietstyp und geben Ihnen eine klare Einschätzung zur Machbarkeit.
  2. Vorbereitung von Dokumenten: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die für die Planung relevanten Unterlagen – insbesondere Bauzeichnungen und Katasterauszug. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung, beantworten Rückfragen und übernehmen bei Bedarf auch die Erstellung fehlender Dokumente.
  3. Erstellung des Antrags auf Nutzungsänderung: Unsere qualifizierten Architekten und Fachplaner übernehmen die vollständige Erstellung aller Antragsunterlagen – fachgerecht, vollständig und unter Berücksichtigung der geltenden baurechtlichen Anforderungen.
  4. Einreichung des Antrages: Nach Fertigstellung wird Ihr Antrag auf Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt eingereicht – digital oder in Papierform.
  5. Abstimmungen mit dem Bauamt: Wir stehen im direkten Kontakt mit dem Bauamt, vertreten Ihre Interessen und unterstützen Sie in jedem Schritt bis die Genehmigung vorliegt.
Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Nutzungsänderung ein. Wie bei regulären Bauanträgen beträgt die Bearbeitungszeit – je nach Bundesland und Verfahrensart – in der Regel 2 bis 3 Monate ab Einreichung vollständiger Unterlagen. Für die Antragsvorbereitung durch Architekt und Fachplanung sollten zusätzlich etwa 2 bis 3 Wochen eingeplant werden.

Ihr Vorteil mit Planeco Building 

Planeco Building beantragt Ihre Genehmigung – von der Machbarkeitsprüfung bis zur fertigen Antragstellung. Sie erhalten als Eigentümer Ihre Nutzungsänderung zur Ferienwohnung einfach, schnell und preiswert. Wir begleiten Sie professionell bei jedem Schritt und schützen Sie vor kostspieligen rechtlichen Problemen.

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Kosten der Nutzungsänderung für Ferienwohnungen

Die Nutzungsänderung einer Ferienwohnung verursacht Kosten, die je nach Objekt und Standort variieren können:

  • Planungskosten (z. B. Architektenkosten): ab ca. 1.300,– € aufwärts, abhängig von Umfang, Komplexität und baulichen Gegebenheiten
  • Behördengebühren: ca. 300,– bis 800,– €
  • Brandschutztechnische Stellungnahme (falls erforderlich): Aufwand und Kosten richten sich nach der Art des Gebäudes und dem Umfang der Anforderungen.
  • Bauliche Anpassungen: Je nach behördlichen Auflagen können kleinere Maßnahmen genügen – in anderen Fällen sind umfangreichere Umbauten erforderlich.

Wichtig: Eine rechtzeitig beantragte Nutzungsänderung vermeidet rechtliche Risiken und hohe Nachgenehmigungskosten. Ungenehmigter Betrieb kann zu Bußgeldern und Nutzungsuntersagung führen. Planeco Building schützt Sie vor diesen Risiken mit transparenter Kostenstruktur und professioneller Antragstellung.

Zweckentfremdungsverbote und ihre Auswirkungen

Zweckentfremdungsverbote sind lokale Regelungen, die Wohnraum vor der Umwandlung in Ferienwohnungen schützen sollen. Sie gelten vor allem in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin, München, Hamburg oder Köln – und betreffen sowohl private Eigentümer als auch gewerbliche Vermieter. 

Wann ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich?

In Städten mit einem Zweckentfremdungsverbot kann neben der baurechtlichen Genehmigung auch eine zusätzliche Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich sein – insbesondere bei dauerhaft geplanter Kurzzeitvermietung. Zuständig ist in der Regel das Wohnungs- oder Ordnungsamt. Ausnahmen sind möglich, etwa bei zeitlich begrenzter Nutzung oder bei Härtefällen.

Experten-Tipp: Bevor Sie Ihre Immobilie als Ferienwohnung nutzen, prüfen wir für Sie nicht nur die baurechtlichen Voraussetzungen, sondern auch regionale Besonderheiten wie Zweckentfremdungssatzungen. So stellen wir sicher, dass Ihr Vorhaben von Anfang an rechtssicher geplant ist.

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Bauliche Anforderungen an genehmigte Ferienwohnungen

Bei der Umnutzung einer Wohnung zur Ferienunterkunft können bestimmte bauliche Anforderungen – im Hinblick auf Brandschutz, Stellplätze und sanitäre Ausstattung – relevant werden. Ob und in welchem Umfang tatsächlich Anpassungen erforderlich sind, hängt vom Zustand der Immobilie sowie von den örtlichen Vorgaben ab. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll, um Klarheit zu schaffen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Häufige Anforderungen:

  • Brandschutz: Ordnungsrechtliche Anforderungen an Wohnungen schreiben i. d. R. Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Rettungswegen vor.
  • Stellplätze: Die Anzahl erforderlicher Stellplätze hängt von der jeweiligen kommunalen Regelung oder der Landesbauordnung ab. 
  • Sanitärausstattung & Küche: Erforderlich ist eine grundlegende Ausstattung mit Bad/WC sowie eine Kochgelegenheit – analog zur normalen Wohnnutzung.
  • Barrierefreiheit: Für Ferienwohnungen gelten in der Regel keine gesonderten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Vorgaben bestehen meist nur für Wohnungen im Mehrfamilienhaus oder für Beherbergungsbetriebe.
Hinweis: In vielen Fällen ist keine umfangreiche bauliche Anpassung nötig – insbesondere bei modernen oder bereits gut ausgestatteten Objekten. Um dennoch mögliche Auflagen und regionale Besonderheiten frühzeitig zu erkennen, empfiehlt sich eine professionelle Einschätzung vor Antragstellung.
Bauliche Anforderungen an genehmigte Ferienwohnunge
Bauliche Vorgaben für Ferienwohnungen

Kurzzeitvermietung ohne Nutzungsänderung – Wann ist es legal?

Die Vermietung einer Immobilie oder Wohnung über Airbnb kann in Ausnahmefällen auch ohne baurechtliche Nutzungsänderung möglich sein – etwa bei gelegentlicher Vermietung des eigenen Hauptwohnsitzes während der Urlaubszeit oder einzelner Zimmer in einer selbst bewohnten Wohnung. Ob dies genehmigungsfrei zulässig ist, hängt jedoch vom Einzelfall, der Häufigkeit der Vermietung und den lokalen Vorgaben ab.

Vermieter sollten jedoch beachten: Ob eine Kurzzeitvermietung ohne Nutzungsänderung zulässig ist, wird regional unterschiedlich gehandhabt. In Berlin ist die zeitweise Vermietung der Hauptwohnung bis zu 90 Tage pro Jahr erlaubt, in Hamburg bis zu 56 Tage – jeweils unter der Voraussetzung einer Registrierung.

Diese Schwellen betreffen ausschließlich das Zweckentfremdungsrecht – unabhängig davon, ob die Nutzung baurechtlich zulässig wäre. Eine baurechtliche Genehmigung ersetzt keine Zweckentfremdungsgenehmigung und umgekehrt.

Gerichte und Bauämter werten folgende Punkte als Hinweise auf eine genehmigungspflichtige, gewerbliche Nutzung:

  • häufiger Gästewechsel,
  • kurze Aufenthaltsdauer,
  • professionelle Online-Vermarktung. 

Wer Klarheit schaffen möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob eine Nutzungsänderung notwendig ist. Unsere Experten schützen Sie vor Bußgeldern und Einnahmeverlusten mit einem klar strukturierten Prozess – schnell, digital und professionell. 

Schutz vor Bußgeldern durch korrekte Nutzungsänderung mit Planeco Building

Fazit: Wer seine Wohnung als Ferienwohnung nutzen möchte, sollte auf eine rechtzeitige Genehmigung setzen. Ungenehmigter Betrieb führt oft zu Bußgeldern, Nutzungsuntersagung und kostspieligen Nachgenehmigungen.

Planeco Building schützt Eigentümer vor diesen rechtlichen Risiken und begleitet Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren. Wir prüfen die baurechtlichen Voraussetzungen, erstellen die nötigen Unterlagen und sichern Ihre Mieteinnahmen langfristig ab – digital, transparent und mit kostenloser Erstberatung. Jetzt Risiken vermeiden und anfragen!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung Strafe – was droht?

Wer eine Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung betreibt, verstößt gegen das Baurecht. Die Behörden können eine Nutzungsuntersagung verhängen oder Bußgelder erheben. In Städten mit Zweckentfremdungsverboten können zusätzliche Strafen drohen. Ein Verstoß kann auch steuerliche Konsequenzen haben, etwa durch eine Einstufung als nicht genehmigter Wohnraum mit gewerblicher Nutzung – was rückwirkende Nachzahlungen zur Folge haben könnte. 

Kann man aus jeder Wohnung eine Ferienwohnung machen?

Nein. Es gibt baurechtliche, planerische und gemeinschaftsrechtliche Einschränkungen. Besonders bei der Eigentumswohnung als Ferienwohnung benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. In einigen Großstädten sind Zweckentfremdungsverbote zu beachten. Ohne Genehmigung ist die Umwandlung von Wohnraum rechtswidrig und kann zur Nutzungsuntersagung führen​.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Ferienwohnung vermieten möchte?

Zunächst brauchen Sie eine genehmigte Nutzungsänderung zur Ferienwohnung. Diese ist beim Bauamt zu beantragen. Zusätzlich müssen Sie prüfen, ob ein Zweckentfremdungsverbot gilt. Bei erfolgreicher Genehmigung sind ggf. bauliche Anforderungen wie Rauchmelder, feuerhemmende Türen oder Stellplätze zu erfüllen. Auch die Gewerbeanmeldung für Ferienwohnung kann notwendig sein​.

Ist es möglich, eine Nutzungsänderung für Ferienwohnung nachträglich zu beantragen?

Ja – in bestimmten Fällen kann eine bereits erfolgte Nutzung nachträglich genehmigt werden. Wichtig ist jedoch: Eine vorherige Nutzung ohne Genehmigung stellt immer einen baurechtlichen Verstoß dar. Die nachträgliche Genehmigung dient lediglich dazu, diesen Zustand im Nachhinein zu legalisieren – meist auf Aufforderung der Behörde. Dabei können zusätzliche Auflagen entstehen, ebenso wie Ordnungsgelder. Eine rechtzeitige Antragstellung bleibt der rechtssichere und risikoärmere Weg.  

Ist eine Ferienwohnung eine Nutzungsänderung?

Ja – die Umnutzung einer regulären Wohnung zur Ferienwohnung stellt in der Regel eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar. Zwar bleibt die bauliche Anlage selbst bestehen, doch die Art der Nutzung – insbesondere die kurzfristige, wechselnde Belegung zu touristischen Zwecken – kann eine Genehmigungspflicht auslösen. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Anforderungen bestehen, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Bauordnung ab. 

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung Strafe – was droht?

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Wer eine Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung betreibt, verstößt gegen das Baurecht. Die Behörden können eine Nutzungsuntersagung verhängen oder Bußgelder erheben. In Städten mit Zweckentfremdungsverboten können zusätzliche Strafen drohen. Ein Verstoß kann auch steuerliche Konsequenzen haben, etwa durch eine Einstufung als nicht genehmigter Wohnraum mit gewerblicher Nutzung – was rückwirkende Nachzahlungen zur Folge haben könnte.

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Nein. Es gibt baurechtliche, planerische und gemeinschaftsrechtliche Einschränkungen. Besonders bei der Eigentumswohnung als Ferienwohnung benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. In einigen Großstädten sind Zweckentfremdungsverbote zu beachten. Ohne Genehmigung ist die Umwandlung von Wohnraum rechtswidrig und kann zur Nutzungsuntersagung führen​.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Ferienwohnung vermieten möchte

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Zunächst brauchen Sie eine genehmigte Nutzungsänderung zur Ferienwohnung. Diese ist beim Bauamt zu beantragen. Zusätzlich müssen Sie prüfen, ob ein Zweckentfremdungsverbot gilt. Bei erfolgreicher Genehmigung sind ggf. bauliche Anforderungen wie Rauchmelder, feuerhemmende Türen oder Stellplätze zu erfüllen. Auch die Gewerbeanmeldung für Ferienwohnung kann notwendig sein​.

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