Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Aachen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Aachen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Aachen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Aachen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Aachen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Aachen

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Aachen

Die Stadt Aachen verfügt als kreisfreie Stadt über eine eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde, den Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen (FB 63). Diese ist organisatorisch von der StädteRegion Aachen getrennt und für alle Bauangelegenheiten im Stadtgebiet zuständig. Der BauService in der Lagerhausstraße 20 konzentriert das gesamte Beratungsangebot an einer zentralen Stelle.

In Aachen gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. Januar 2024 umfangreiche Neuerungen erfahren hat. Besonders relevant sind die Privilegierungen für erneuerbare Energien: Wärmepumpen sind nach § 6 Absatz 8 BauO NRW in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Die Gesamtlänge privilegierter Bebauungen wie Garagen und Carports wurde von 15 m auf 18 m erhöht.

Die Beratungszeiten sind klar strukturiert: Montags und mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr steht die allgemeine Bauberatung ohne Terminvereinbarung zur Verfügung. Für komplexere Vorhaben empfiehlt sich eine Terminabsprache über bauaufsicht.beratung@mail.aachen.de. Mehr zur Bauvoranfrage erfahren Sie hier.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Aachen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

In Aachen müssen umfangreiche Bauvorlagen beigefügt werden, damit das Vorhaben baurechtlich vollständig und prüfbar dargestellt ist. Dazu gehören Baubeschreibung, Lageplan im Maßstab 1:500, Abstandsflächenberechnungen, Auszug aus der Liegenschaftskarte und Bauzeichnungen im Maßstab 1:100.

Kosten einer Bauvoranfrage in Aachen

Die Gebührenstruktur in Aachen orientiert sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW). Ein wesentlicher Vorteil: Die Hälfte der Gebühren wird bei einem auf Vorbescheid basierenden Bauantrag angerechnet.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit besonders. Die Gebühr für einen Vorbescheid wird vollständig auf die Gebühr für den späteren Bauantrag angerechnet, jedoch ist eine Mindestgebühr von 50,– €, höchstens aber 500,– € zu erheben.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Aachen


Einreichung beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen in der Lagerhausstraße 20. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.


Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.


Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch den Fachbereich Bauaufsicht. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität der Fragestellung.


Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Gültigkeit: 3 Jahre, kann um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern sich die Rechtslage nicht verändert hat.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Aachen


Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein. Statt "Wie hoch darf ich bauen?" sollten Sie fragen: "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"


Fehlen aktuelle Flurkarten, Grundrisse oder Eigentumsnachweise, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders bei älteren Gebäuden ist eine vollständige Dokumentation essenziell.


Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt nach § 34 BauGB. Eine frühzeitige Analyse des geltenden Baurechts hilft, die Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.


Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen. Die städtische Brandschutzdienststelle ist mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr im BauService vertreten.


Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen durch neue Nutzung können zur Ablehnung führen. Bei der Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe sind Lärmschutzaspekte besonders zu beachten.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die lokalen Anforderungen in Aachen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Aachen

In der Kaiserstadt sind besonders Nutzungsänderungen in der historischen Innenstadt und den gründerzeitlichen Quartieren häufig. Typische Vorhaben umfassen:

Die Nähe zur niederländischen und belgischen Grenze bringt zusätzliche Aspekte mit sich, etwa bei grenzüberschreitenden Planungen oder internationalen Investoren. Auch die Hochschulstadt-Funktion führt zu spezifischen Anfragen bezüglich Studentenwohnungen und Wohngemeinschaften.

Zuständige Behörden in Aachen

Für Bauvoranfragen in Aachen ist der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen (FB 63) zuständig:


Stadt Aachen, Fachbereich Bauaufsicht

Lagerhausstraße 20

52064 Aachen


Telefon: 0241 432-63009

E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de

Beratung: bauaufsicht.beratung@mail.aachen.de


Montag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr (ohne Termin)

Raum 231: Gebäudeklasse 1-2

Raum 232: Gebäudeklasse 3-5

Der BauService bietet zusätzlich spezialisierte Beratung durch verschiedene Fachdienststellen. Die planungsrechtliche Beratung findet in Raum 242 statt, die Brandschutzberatung mittwochs im selben Raum.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Aachen?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen deutschlandweit kennen wir auch die spezifischen Anforderungen in Aachen:

Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die Arbeitsweise des Aachener Bauamts aus der Praxis. Wir wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen und wie Sie Ihre Erfolgschancen maximieren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Aachen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Aachen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten zusammen. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein wichtiger Vorteil: Die Hälfte der Behördengebühren wird bei einem nachfolgenden Bauantrag angerechnet, sodass sich die Investition lohnt.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Aachen?

Der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Die anschließende fachliche Bearbeitung dauert in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität Ihrer Fragestellung und der Beteiligung weiterer Stellen wie der Gemeinde bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Aachen?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Aachen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Aachen besonders bei Vorhaben in der historischen Innenstadt, bei Nutzungsänderungen, Höhenüberschreitungen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch wenn die Behörde selbst zur Bauvoranfrage rät – was häufig vorkommt – sollten Sie diesem Rat folgen, um Planungssicherheit zu erhalten.

Ist ein Bauvorbescheid in Aachen rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und sowohl für Sie als auch für die Bauaufsichtsbehörde rechtlich bindend. Er kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern sich die Rechtslage nicht geändert hat. Wichtig: Der Bescheid ist nur für die explizit gestellten Fragen verbindlich – was Sie nicht fragen, wird auch nicht geprüft.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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