Sie planen ein Bauvorhaben in Aachen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Aachen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Aachen
Die Stadt Aachen verfügt als kreisfreie Stadt über eine eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde, den Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen (FB 63). Diese ist organisatorisch von der StädteRegion Aachen getrennt und für alle Bauangelegenheiten im Stadtgebiet zuständig. Der BauService in der Lagerhausstraße 20 konzentriert das gesamte Beratungsangebot an einer zentralen Stelle.
In Aachen gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. Januar 2024 umfangreiche Neuerungen erfahren hat. Besonders relevant sind die Privilegierungen für erneuerbare Energien: Wärmepumpen sind nach § 6 Absatz 8 BauO NRW in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Die Gesamtlänge privilegierter Bebauungen wie Garagen und Carports wurde von 15 m auf 18 m erhöht.
Die Beratungszeiten sind klar strukturiert: Montags und mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr steht die allgemeine Bauberatung ohne Terminvereinbarung zur Verfügung. Für komplexere Vorhaben empfiehlt sich eine Terminabsprache über bauaufsicht.beratung@mail.aachen.de. Mehr zur Bauvoranfrage erfahren Sie hier.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Aachen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
In Aachen müssen umfangreiche Bauvorlagen beigefügt werden, damit das Vorhaben baurechtlich vollständig und prüfbar dargestellt ist. Dazu gehören Baubeschreibung, Lageplan im Maßstab 1:500, Abstandsflächenberechnungen, Auszug aus der Liegenschaftskarte und Bauzeichnungen im Maßstab 1:100.
Kosten einer Bauvoranfrage in Aachen
Die Gebührenstruktur in Aachen orientiert sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW). Ein wesentlicher Vorteil: Die Hälfte der Gebühren wird bei einem auf Vorbescheid basierenden Bauantrag angerechnet.
Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit besonders. Die Gebühr für einen Vorbescheid wird vollständig auf die Gebühr für den späteren Bauantrag angerechnet, jedoch ist eine Mindestgebühr von 50,– €, höchstens aber 500,– € zu erheben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Aachen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen in der Lagerhausstraße 20. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch den Fachbereich Bauaufsicht. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Gültigkeit: 3 Jahre, kann um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern sich die Rechtslage nicht verändert hat.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Aachen
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein. Statt "Wie hoch darf ich bauen?" sollten Sie fragen: "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten, Grundrisse oder Eigentumsnachweise, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders bei älteren Gebäuden ist eine vollständige Dokumentation essenziell.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt nach § 34 BauGB. Eine frühzeitige Analyse des geltenden Baurechts hilft, die Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen. Die städtische Brandschutzdienststelle ist mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr im BauService vertreten.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen durch neue Nutzung können zur Ablehnung führen. Bei der Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe sind Lärmschutzaspekte besonders zu beachten.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die lokalen Anforderungen in Aachen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Aachen
In der Kaiserstadt sind besonders Nutzungsänderungen in der historischen Innenstadt und den gründerzeitlichen Quartieren häufig. Typische Vorhaben umfassen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in zentralen Lagen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – bei größeren Bestandsgebäuden
- Dachgeschossausbau – unter Beachtung der Höhenbeschränkungen
- Haus aufstocken – mit Prüfung der Abstandsflächen
- Gewerbe in Wohnraum – bei Leerständen in Mischgebieten
- Büro in Wohnraum – nach Homeoffice-Trend
Die Nähe zur niederländischen und belgischen Grenze bringt zusätzliche Aspekte mit sich, etwa bei grenzüberschreitenden Planungen oder internationalen Investoren. Auch die Hochschulstadt-Funktion führt zu spezifischen Anfragen bezüglich Studentenwohnungen und Wohngemeinschaften.
Zuständige Behörden in Aachen
Für Bauvoranfragen in Aachen ist der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen (FB 63) zuständig:
Adresse:
Stadt Aachen, Fachbereich Bauaufsicht
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Kontakt:
Telefon: 0241 432-63009
E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de
Beratung: bauaufsicht.beratung@mail.aachen.de
Beratungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr (ohne Termin)
Raum 231: Gebäudeklasse 1-2
Raum 232: Gebäudeklasse 3-5
Der BauService bietet zusätzlich spezialisierte Beratung durch verschiedene Fachdienststellen. Die planungsrechtliche Beratung findet in Raum 242 statt, die Brandschutzberatung mittwochs im selben Raum.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Aachen?
Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen deutschlandweit kennen wir auch die spezifischen Anforderungen in Aachen:
✓ Kostenlose Erstberatung mit Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – auch in Nordrhein-Westfalen
✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit für Ihre Unterlagen
✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Aachen
✓ Kenntnis der BauO NRW 2024 und lokaler Besonderheiten
✓ Direkte Abstimmung mit dem Fachbereich Bauaufsicht
Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die Arbeitsweise des Aachener Bauamts aus der Praxis. Wir wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen und wie Sie Ihre Erfolgschancen maximieren.
