Sie planen ein Bauvorhaben in Aalen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Aalen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Aalen
In Aalen gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die durch die Reform "Gesetz für das schnellere Bauen" am 28. Juni 2025 bedeutende Änderungen erfahren hat. Diese Reform bringt Verfahrensbeschleunigungen durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion und vereinfachte Baustandards mit sich.
Das Bauordnungsamt der Stadt Aalen ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Bauvoranfragen. Die Behörde befindet sich am Marktplatz 30, 73430 Aalen, im vierten Stock des Rathauses (Zimmer 430). Besonders hervorzuheben ist das neu eingerichtete Bürgerbüro Bau, das als erste Anlaufstelle für alle Bauinteressierten dient und seit kurzem auch Online-Terminvereinbarungen anbietet.
Eine Besonderheit in Aalen: Die Stadt empfiehlt eine Bauvoranfrage besonders dann, wenn vor dem Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Dies kann potenzielle Käufer vor kostspieligen Fehlentscheidungen bewahren.
Für weitere Informationen zu Bauvoranfragen besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage oder informieren Sie sich über Bauvoranfragen in Baden-Württemberg.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Aalen
Die erforderlichen Unterlagen für eine Bauvoranfrage in Aalen hängen von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Das Bauordnungsamt Aalen verlangt mindestens zweifache Ausfertigungen aller Dokumente.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Besonders wichtig: Die Stadt Aalen weist darauf hin, dass "leider allzu häufig" Unterlagen fehlen, was zu Verzögerungen führt. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher essentiell.
Kosten einer Bauvoranfrage in Aalen
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Aalen sind in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt geregelt, die zuletzt am 20. Mai 2021 geändert wurde. Die Kosten variieren je nach Art und Komplexität der Anfrage:
Art der BauvoranfrageGebührBauvoranfrage mit Prüfung von Bauzeichnungen1,5 Promille der Baukosten (mind. 160,– €)Sonstige Bauvoranfragen160,– € bis 2.200,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Die Berechnung der Gebühren nach Baukosten erfolgt nach den Kostengruppen 300 bis 469 der DIN 276, wobei die Baukosten auf volle 1.000,– € aufgerundet werden. Bei Ablehnung des Antrags wird ein Zehntel bis zum vollen Betrag der regulären Gebühr erhoben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Aalen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Prüfung auf Vollständigkeit. Die Stadt Aalen empfiehlt, "rechtzeitig vor Ihrer Planung bereits mit dem Bauordnungsamt Kontakt aufzunehmen", um mögliche Probleme im Vorfeld auszuräumen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen wie Tiefbauamt, Umweltamt oder Feuerwehr beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Bauordnungsamt Aalen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, kann aber bei komplexeren Vorhaben mit Beteiligung mehrerer Stellen länger dauern.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Aalen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Das Bauordnungsamt Aalen betont, dass dies "leider allzu häufig" vorkommt.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Aalen
In Aalen werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:
Besonders in der historischen Altstadt von Aalen sind Fragen zum Denkmalschutz und zur Einfügung in die Umgebungsbebauung relevant.
Zuständige Behörden in Aalen
Marktplatz 30, 73430 Aalen
Zimmer 430 (4. Stock)
Telefon: 07361 52-1430
Fax: 07361 52-1921
E-Mail: bauordnungsamt@aalen.de
Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 11:45 Uhr
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro Bau im 4. Stock dient als erste Anlaufstelle und bietet seit kurzem auch Online-Terminvereinbarungen an. Bei komplexeren Vorhaben kann auch das Landratsamt Ostalbkreis als höhere Baurechtsbehörde zuständig werden.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Aalen?
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Bauvoranfragen in Aalen:
Unsere Architekten wissen genau, welche Fragen in Aalen strategisch richtig formuliert werden müssen und welche Unterlagen das Bauordnungsamt erwartet. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bauvorbescheid.
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